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Vertragsgestaltung im LARP

Vertragsgestaltung im LARP. Entwicklung des LARP in Deutschland. Zunehmende Professionalisierung LARPer der ersten Stunde wachsen raus oder werden anspruchsvoller LARP breitet sich aus, Verbrauchermentalität nimmt zu => Haftungsrisiko steigt. Hilfe bei Vertragsgestaltung

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Vertragsgestaltung im LARP

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Presentation Transcript


  1. Vertragsgestaltung im LARP

  2. Entwicklung des LARP in Deutschland Zunehmende Professionalisierung LARPer der ersten Stunde wachsen raus oder werden anspruchsvoller LARP breitet sich aus, Verbrauchermentalität nimmt zu => Haftungsrisiko steigt

  3. Hilfe bei Vertragsgestaltung • Hinweis auf rechtliche Hürden • Aufzeigen des Haftungsrisikos • Strategien zu seiner Minimierung

  4. Wer mit wem? Veranstalter und Teilnehmer müssen klar identifizierbar sein. Entweder: IG Nebellande GbR, bestehend aus 1. ..., 2. ..., 3. ... Besser: Nebellande e.V., Sitz in... Vereinsregister Nr. XY, 1. Vorsitzender ...

  5. Das Teledienste-Gesetz • Gilt für LARP-Kalender und Homepages, auf denen manEinladungen downloaden oder sich anmelden kann • Verpflichtet, folgende Infos leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten: • Namen und Anschrift, • bei e.V. zusätzlich Vertretungsberechtigten und Vereinsregisternummer • Telefon und eM@il-Adresse • Ansonsten Bußgeld in Höhe von bis zu50.000 €.

  6. Wieviel wofür? Leistungsangebot klarmachen! „Zeltcon“ - was heißt das? • Jugendzeltplatz mit Sanitäranlagen und allem drum und dran • oder Onkel Roberts Kuhweide + Dixiklo?

  7. Womit für wen • „Modifiziertes Dragonsys“ - was heißt das? Besser: „Wir spielen nach DSys II mit Modifikationen, die Ihr hier downloaden könnt.“ • „Powergamer zwecklos“ - was ist ein PG? Besser: „Punkteobergrenze 1.000“

  8. Vertrag • Sagt, wer Ihr seid! • Sagt, was Ihr bietet und was nicht! • Sagt, wonach Ihr spielt! • Sagt, für wen das Spiel etwas ist und für wen nicht!

  9. Haftung Warum das alles? • Veranstalter haftet für alles! Daher wichtig: • Wer haftet? • Und wofür ?

  10. Wofür wird gehaftet? • Erbringung der versprochenen Leistung • Schädigung der Teilnehmer an Leben, Körper, Gesundheit und Eigentum • Schuldhaftes Handeln sämtlicher NSCs!

  11. Wer ist der Veranstalter ?Jagd nach einem Unbekannten • Der Verein • Haftet mit dem Vereinsvermögen, dann ist Ende • Der Einzelveranstalter • Haftet mit allem, was er hat, unbegrenzt • Die „IG“ (GbR) • Haftet unbegrenzt mit sämtlichem Vermögen aller Mitglieder

  12. Wie kann die Haftung beschränkt werden? • Klare Verträge, die die Leistung so eindeutig wie möglich beschreiben • ABG, die die Haftung soweit wie möglich ausschließen • Vereinsgründung!

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