140 likes | 266 Views
Offshore und Vertragsgestaltung Thomas Söbbing Leiter Contract Management Siemens IT Solutions and Services. Basic‘s. Offshore (wörtlich vor der Küste) - Service‘s die außerhalb von Europa (Sicht Europa) erbracht werden - Beliebte Regionen sind Indien, China, Ukraine, Russland, usw.
E N D
Offshore und Vertragsgestaltung Thomas SöbbingLeiter Contract ManagementSiemens IT Solutions and Services
Basic‘s • Offshore (wörtlich vor der Küste) - Service‘s die außerhalb von Europa (Sicht Europa) erbracht werden - Beliebte Regionen sind Indien, China, Ukraine, Russland, usw. • Nearshore • Service‘s die in Billigländer in Europa (Sicht Europa) erbracht werden • Beliebte Regionen sind Rumänien, Tschechen, Slowakei, etc. - Vorgehensweise • OnSite Team (Vorort) • OffSite Team (Near- oder Offshore Regionen)
Basic‘s: Service Offering Portfolio inkl. Offshore und Nearshore Services Nearshore Anteil(Teschen, Polen, Ungarn) Offshore Anteil(Indien, China, Philippinen) Service Offering Portfoliodes Outsourcing-Anbieter IT Services aus dem Kernland des Outsourcing-Anbieters
Rechtswahl • Crossborder Projekte • Frage der Rechtswahl? • Land des Anbieters? • Land des Kunden? • UN-Kaufrecht (wird auch als Wiener Kaufrecht bezeichnet) • Anwendbar, wenn keine eindeutige Rechtswahl getroffen wurde • Nur bei Kaufrecht (selten in der IT ausreichend) • Kaum bekannt - Internationales Privatrecht (IPR) • Bei Crossborder Projekte kann eine Rechtswahl vorgenommen werden (IPR) • Gem. Art. 27 S. 1 EGBGB (Deutsches Recht) kann man einen Vertrag auch einem anderen Rechtsystem unterstellen
Rechtswahl • Case Law oder Kodifiziertes Recht? • Case Law basierend auf Rechtsprechung - Stark vertreten in Anglo-Amerk. Staaten- Sehr ausführliche Vertragsgestaltung • Kodifiziertes Recht basiert auf Gesetzbücher- Basis Römisches und Code Civil • Vertragsgestaltung kann auf Gesetz bassieren • Aber viele Regelungen im Gesetz nicht für IT gemacht • Praxis • Ausführliche Vertragsgestaltung • egal nach welchem Recht
Vertragsmodelle • Contracting Modell • Vertrag zwischen Kunden und Offshore Anbieter • Bspl. Indien – Deutschland • Rechtswahl • Fragen der Vollstreckung (Account Management) • Ownership Modell • Vertrag zwischen Kunden – und Local Unit des Offshore Anbieters • Deutschland – Deutschland • Rechtswahl Deutschland • Back2back zwischen Local Unit und Offshore Anbieter
Vertragsmodelle Ownership Modell
Vertragsmodelle Global Framework
Arbeitsrecht • Visum • Onsite Mitarbeiter werden häufig von Offshore Regionen zum Kunden Vorort versendet • Gem. § 4 Abs. 1 AufenthG für die Einreise und den Aufenthalt im Bundesgebiet eines Aufenthaltstitels notwendig (außer EU Bürger) • Die Aufenthaltstitel werden erteilt als - Visum (§6 AufenthG), - Aufenthaltserlaubnis (§7 AufenthG) oder - Niederlassungserlaubnis (§ 9 AufenthG). • Ausländer dürfen gem. § 4 Abs. 2 AufenthG eine Beschäftigung nur ausüben, wenn der Aufenthaltstitel es erlaubt, und von Arbeitgebern nur beschäftigt werden, wenn sie über einen solchen Aufenthaltstitel verfügen. (Ausnahme Sondervereinbarung • Tourismus Visum nicht ausreichend
Arbeitsrecht • Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ) • Liegt gem. § 1 ff AÜG vor, wenn ein Leiharbeit überlassen wird • Liegt nicht vor bei Werkverträgen oder Dienstverträgen ohne Weisungsrecht • equal treatment • Gem. § 3 Abs. 1 Nr. 3 AÜG erhält die Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Überlasung von Arbeitnehmern nur noch, wer als Verleiher dem Leiharbeitnehmer für die Zeit der Uberlassung die im Betrieb des Entleihers geltenden wesentlichen Abeitsbedingungen einschließlich des Arbeitsentgelts gewährt. • Davon abweihende Vereinbarungen sind nach § 9 Nr. 2 AUG unwirksam.
Datenschutz • Eine Übermittlung personenbezogener Daten an Stellen (sprich Unternehmen) in Drittstaaten, wenn der Betroffene ein „schutzwürdiges Interesse am Ausschluss der Übermittlung hat, vgl. § 4b Abs. 2 S. 2 BDSG • Wichtig für die Beurteilung eines angemessenen Datenschutzniveaus beim Unternehmen ist dabei aber auch zunächst die Frage, ob das Datenschutzniveau im Empfängerland angemessen ist • Angemessenes Schutzniveau haben: • Kanada • Schweiz • Ungarn • Argentinien, • Guernsey • Isle of Man - Als Bewertungsmaßstab zur Angemessenheit des Schutzniveaus eines Drittstaates gelten bestimmte materielle Grundsätze
Literaturhinweis Thomas Söbbing HandbuchIT-Outsourcing Recht, Strategie, Prozesse, IT, Steuern samt Business Process Outsourcing 3. neu bearbeitete Auflage C.F. MüllerRecht in der Praxis • Gliederung: • Einleitung • Formen und Auslagerungsbereiche • Outsourcing-Projekt • Outsourcing-Vertrag • Steuerliche und Bilanzelle Betrachtung • Outsourcing i.d. Versicherungsbranche • Outsourcing i.d. öffl. Verwaltung • Outsourcing i.d. Kreditwirtschaft • Outsourcing i.d. Telekommunikation • Outsourcing im Krankenhaus • Outsourcing i.d. Sozialversicherung • 903 Seiten Stand 2006
Dozent Thomas Söbbing Leiter Contract Management Siemens IT Solutions and Services GmbH & Co. OHG Berater des Handelsblatt Vice President European Outsourcing Association e.V thomas.soebbing@siemens.com