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„Ich soll immer mehr übernehmen“. Dieser Arbeitsplatz wird ins Ausland verlagert. Niedriglohnsektor, Leiharbeit und Werkverträge nehmen zu. „Ich muss am Sonntag arbeiten“. Entlassungen werden angedroht. Sozialleistungen fallen dem Rotstift zum Opfer.
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„Ich soll immer mehr übernehmen“ Dieser Arbeitsplatz wird ins Ausland verlagert Niedriglohnsektor, Leiharbeit und Werkverträge nehmen zu „Ich muss am Sonntag arbeiten“ Entlassungen werden angedroht Sozialleistungen fallen dem Rotstift zum Opfer „Wenn ich mich beschwere habe ich nur Nachteile“ Nicht alles kann ein Betriebsrat lösen – aber vieles ist möglich
Die KAB setzt sich für die betriebliche Mitbestimmung ein. Erst eine institutionelle Arbeitnehmervertretung im Betrieb schafft soziale Rechte für die gesamte Belegschaft. • Betriebsräte sind eine Erfolgsgarantie fürs Unternehmen. Starke Betriebsräte sorgen für Innovationen, ein gutes Betriebsklima und soziale Gerechtigkeit. Sie sind der leise Motor des Unternehmens.
Betriebsräte sind wichtige Partner auf Augenhöhe. Sie vertreten Leiharbeiter genauso wie Auszubildende. Der Frauenanteil in den Betriebsräten steigt kontinuierlich. • Über sechzig Prozent der Arbeit-nehmer in der Privatwirtschaft haben immer noch keine Vertretung im Betrieb. Es ist ein Skandal, wenn Unter-nehmen versuchen Betriebsratswahlen zu verhindern oder die Arbeit von Betriebs-räten zu behindern.
Aussagen der Päpste Aussagen der Päpste
Erfahrungen Aussagen von Betriebsräten/Betriebsrätinnen • Mir als BR liegt daran, dass der Arbeitsplatz jeder Kollegin/jedes Kollegen auch in Zukunft gesichert bleibt. • Als BR achte ich darauf, dass die persönlichen Lebenssituationen in Unternehmensentscheidungen berücksichtigt und soziale Härten ausgeglichen werden. • Als BR kann ich innerbetriebliche Konflikte und Probleme sinnvoll klären und Sozialleistungen durch Betriebsvereinbarungen absichern. • Ich bin immer noch BR, weil man auch Erfolge hat.
BetrVG – Grundsatz § 2 (1) BetrVG Auftrag Arbeitgeber und Betriebsrat arbeiten unter Beachtung der geltenden Tarifverträge vertrauensvoll und im Zusammenwirken mit den im Betrieb vertretenen Gewerkschaften und Arbeitgebereinigungen zum Wohl der Arbeitnehmer und des Betriebs zusammen
Betr.VG - Zusammenarbeit § 74 (1) Arbeitgeber und Betriebsrat sollen mindestens einmal im Monat zu einer Besprechung zusammenkommen. Sie haben über strittige Fragen mit dem ernsten Willen zur Einigung zu verhandeln und Vorschläge für die Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zu machen.
Mitwirkungsformen „echte Mitbestimmung Beratung Anhörung/Veto Information
Aus der Praxis • § 87 BetrVG Abs. 1 Ziff .1Alle Anweisungen des AG, die die Ordnung des Betrie-bes und das Verhalten der Beschäftigten regeln sollen, sind nur dann wirksam, wenn sie schriftlich mit dem BR vereinbart werden. Ausnahme:Umsetzung von Sicherheits- und Hygienebestimmungen AlkoholverbotRauchverbotTaschenkontrollenKrankengesprächeTelefonbenutzungParkplatzordnungKleiderordnungAnwesenheitslistenRadio hörenetc…
Innovationen Betriebsräte: Für Innovationen offen BR können bei der Ein-führung neuer Verfahren eine entscheidende Rolle spielen. Die Einbeziehung der Arbeitnehmervertreter zahlt sich in betriebswirt-schaftlicher Hinsicht ebenso aus wie für die Beschäftigten. „ablehnend“: da sie häufig zu Lasten der Beschäftigten gehen. Böckler impuls 14/2013
Innovationen Gefragt bei internen Prozessen Vom Management eingebunden werden Betriebsräte bei Innovationen in den Bereichen …(1700 befragte BR) Böckler impuls 14/2013
Innovationen Arbeitnehmervertreter bringen Ideen ein Eigene Vorschläge für Innovationen machen Betriebsräte …… unabhängig von Initiativen der Geschäftsführung (1700 befragte Betriebs-räte) Böckler impuls 14/2013
Anzahl der Betriebsratsmitglieder Betriebsräte vertreten die Arbeitnehmer im Betrieb. Sie entscheiden mit bei Einstellungen, Entlassungen oder grundlegenden Veränderungen der Betriebsorganisation. Auch in vielen alltäglichen Fragen .
So weit reichen betriebliche Mitbestimmung und Tarifbindung Erschienen zum Artikel in Böckler Impuls 10/2013
Frauen in Betriebsräten 43 Prozent aller Beschäftigten in der westdeutschen Privat-wirtschaft werden von einem Betriebsrat ver-treten, im Osten sind es 36 Prozent. Frauen stellen etwa 26 Prozent der Betriebsrats-mitglieder.
Großbetriebe Je größer der Betrieb, desto eher verfügt er über einen Betriebsrat. Die "Kernzone im System der industriellen Beziehungen" sind Großbetriebe mit mehr als 500 Beschäftigten: Sie haben in Westdeutschland zu 86 Prozent Betriebsräte, im Osten liegt die Quote bei 85 Prozent Böckler Stiftung/Mitbestimmung
Auch in anderen Ländern haben die Beschäftigten Anspruch auf Mitsprache und Information Erschienen zum Artikel in Böckler Impuls 13/2005
Ich bin dabei! Im Betrieb mit BR • für die Wahl werben • wählen gehen Im Betrieb ohne BR • mit Kollegen über die Gründung sprechen • mit der KAB oder Gewerkschaft eine Gründung beraten • selbst kandidieren Mit Freunden und in der Familie • über Arbeitserfahrungen sprechen • die Notwendigkeit eines BR betonen • die Unterstützung durch die KAB anbieten
Unsere KAB ist dabei! Öffentlichkeit = Image • Plakat zu den BR Wahlen im Gemeindezentrum/ Pfarr-heim veröffentlichen. • Info-Karten in der Kirche in den Versammlungsräumen und Gaststätten auslegen. • einen Artikel im Gemeinde-/ Pfarrinfo veröffentlichen Aktion • gemeinsamer Betriebs-besuch In der Gemeinde • Veranstaltung: Betriebsräte berichten über ihre Erfahrungen.
Werden Sie KAB Mitglied Wir bewegen Wir helfen Durch die arbeits- und sozial-rechtliche Beratung und Vertretung ersparen sich KAB Mitglieder einige 100.000 € an Kosten. Durch die Bildungsmaßnahmen der KAB werden soziale Kompetenzen ausgebildet, die immer mehr Anerkennung in Betrieben finden. Durch das KAB Weltnotwerk konnte die KAB mehrere Mio. € für int. Projekte zur Verfügung stellen. Mit den Ausbildungswerkstätten der KAB erhielten über 1.000 Jugendliche eine berufliche Ausbildung • Anerkennung von Erziehungs-leistungen in der Rentenver-sicherung, auch für Kinder die vor 1992 geboren wurden. • Mindestlohn, equal pay, Sozialversicherungspflicht gering-fügiger Beschäftigungsverhältnisse, Reduzierung der Leiharbeit • Bündnis für gute Pflege • Sicherung des arbeitsfreien Sonntags • Verbot der Lebensmittelspekulation • Einführung einer Transaktionssteuer