1.04k likes | 3.2k Views
Die Sozialversicherung 5 Säulen im Überblick. Eine Präsentation von Hannes Krock, Jan Müller, Andreas Steinemann und Patrick Lechte. Sozialversicherungen. Entstehung Allgemeines Die 5 Säulen: Krankenversicherung Rentenversicherung Arbeitslosenversicherung Unfallversicherung
E N D
Die Sozialversicherung5 Säulen im Überblick Eine Präsentation von Hannes Krock, Jan Müller, Andreas Steinemann und Patrick Lechte
Sozialversicherungen • Entstehung • Allgemeines • Die 5 Säulen: • Krankenversicherung • Rentenversicherung • Arbeitslosenversicherung • Unfallversicherung • Pflegeversicherung • Bürgerversicherung
Enstehung der SV Vorreiter bei der Einführung der Sozialversicherungen zu beginn der Großindustrie war Reichskanzler Otto von Bismarck
Enstehung • Gründe waren niedrige Löhne, lange Arbeitszeiten und ein hohes Unfallrisiko • Soziale Unruhen sollten mit besseren Arbeits-bedingungen beseitigt werden.
Was sind Sozialversicherungen? • Sozialversicherungen sind Pflichtversicherungen • Sie werden von selbst-verwalteten Versicherungs-trägern organisiert • Sie sind Staatlich überwacht
Allgemein Sozialversicherung • Leistungen der Versicherungen sind Sach- oder Geldleistungen, die für alle versicherten gleichmäßig erbracht werden (Solidaritätsprinzip) • Es gibt gesetzliche und private Sozialversicherungen
Allgemein Sozialversicherung • Versicherungsbeiträge werden von Arbeitnehmern und Arbeitgebern bezahlt. • Zu den Aufgaben der Sozialversicherung gehören neben den Versicherungsleistungen im engeren Sinn auch Prävention und Rehabilitation. • Der Leistungsbedarf eines Jahres wird nahezu vollständig aus dem Beitragsaufkommen des gleichen Jahres bestritten (kein Gewinn)
Krankenversicherung(die 1. Säule im Fokus) Eine Präsentation von Hannes Krock, Jan Müller, Andreas Steinemann und Patrick Lechte
Krankenversicherung (KV) • Versicherungsträger • Versicherungspflichtig • Beitragssatz • Beitragsaufbringung • Leistung
Versicherungsträger der KV • Allgemeine Ortskrankenkasse (AOK) • Betriebskrankenkasse (BKK) • Innungskrankenkasse (IKK) • Techniker Krankenkasse usw.
Versicherungspflichtig • Alle Arbeitnehmer bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 3450€ • Auszubildende • Rentner, Studierende, Arbeitslose
Beitragssatz • unterschiedlich je nach Krankenkasse zwischen 12%- 14% • Bis zur Beitragsbemessungsgrenze • Die Über der Beitragsgrenze liegen, zahlen nur den Betrag bis zu dieser Grenze
Beitragsaufbringung • Arbeitgeber und – Nehmer bezahlen die Hälfte • Der Gesamtbetrag von den anderen Versicherungen werden an die zuständige Krankenkasse überwiesen • Monatsverdienste bis 325€ sind versicherungsfrei. Der Abreitgeber zahlt dann einen Betrag von 10%
Leistung • Zusammenhang mit Krankheiten • Leistungen im Rahmen der Mutterschaft • Familienhilfe für nicht verdienende Familienangehörige
Rentenversicherung(Vorstellung der 2. Säule) Eine Präsentation von Hannes Krock, Jan Müller, Andreas Steinemann und Patrick Lechte
Rentenversicherung (RV) • Eine Versicherung, bei der im Versicherungsfall eine monatliche Rente ausbezahlt wird. • Ein Versicherungsfall kann z.B. Berufsunfähigkeit oder erreichen des Renteneintrittsalters sein. • Die Rente in der Altersvorsorge gliedert sich in drei Säulen • Beitragssatz: 19,5% (ab 2007 19,9%)
Ges. Rentenversicherung (gRV) • Die versicherten Risiken der gRV sind Alter, verminderte Erwerbsfähigkeit und Tod. • „Reha vor Rente“ • Prinzip des Umlageverfahrens (aktuelle Rente wird durch aktuelle Beiträge abgedeckt)
Betriebliche Altersvorsorge • Geregelt im Betriebs-rentengesetz (BetrAVG) • Möglich sind: Direktzusage, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse, Direktversicherung • Lebensarbeitszeitkonto (keine offizielle Altersvorsorge)
Private Altersvorsorge • Der Arbeitnehmer ist für seine Alterssicherung selbst verantworlich • Staatlich Gefördert: Riester-Rente und Rürup-Rente (für besserverdienende) • Kann nicht gepfändet werden • Möglich: Aktienfond-Sparpläne, Immobiliengeschäfte…
Nachteile der RV • Frauen Verdienen Weniger Weniger Rente im Alter • Umlageverfahren kommt mit der Demografischen Entwicklung der BRD nicht klar • Geringe Geldreserven (Zuschüsse durch BUND)
Arbeitslosenversicherung(die 3. Säule im Fokus) Eine Präsentation von Hannes Krock, Jan Müller, Andreas Steinemann und Patrick Lechte
Arbeitslosenversicherung (AV) • Versicherungsträger • Versicherungspflichtig • Beitragssatz • Beitragsaufbringung • Leistung
Versicherungsträger der AV • Bundesanstalt für Arbeit (Nürnberg) • Landesarbeitsämtern • Regionalen Arbeitsämtern vor Ort
Versicherungspflichtig (AV) • Alle Arbeitnehmer (Angestellte und Arbeiter) • Auszubildende
Beitragssatz der AV • 6,5 % des sozialversicherungs-pflichtigen Bruttoverdienstes • Maximal der Beitragsbemessungsgrenze: 5100€ ( West) und 4250€ (Ost) • Die darüber liegen die bezahlen nur den Beitrag bis zu der Grenze • Der maximale Beitragssatz: 331,50€ (W) und 276,25€ (O)
Wer Zahlt Was? • Arbeitgeber und –Nehmer bezahlen je die Hälfte (3,25%) • Beim Arbeitnehmer wird der Betrag vom Lohn einbehalten und der Arbeitgeber legt den Anteil dazu • Versicherungsfrei sind geringfügig Beschäftige (400€ Jobber)
Leistungen der AV • Arbeitslosengeld nur unter bestimmten Vorraussetzungen • Arbeitslosenhilfe sofern wie die Anwartschaft für das Arbeitslosengeld nicht erfüllt ist (57% m. K./ 53% o. K.) • Zur Fortbildung oder Umschulung • Berufsberatung
Leistungen der AV • Insolvenzgeld • Kurzarbeitergeld • Winterausfall • Arbeitsbeschaffungs-maßnahmen
Vorraussetzungen für ALG • Antragsteller ist nicht beschäftigt und sucht versicherungspflichtige Arbeit • Persönliche Arbeitslosmeldung • Erfüllung der Anwartschaft • Höhe des Arbeitslosengeldes: 67% des letzten Nettoverdienstes
Unfallversicherung(Infos zur 4. Säule) Eine Präsentation von Hannes Krock, Jan Müller, Andreas Steinemann und Patrick Lechte
Unfallversicherung • Versichert Schäden auf dem Arbeitsweg und auf der Arbeit. • Die Beiträge werden komplett von den Arbeitgebern bezahlt. • Präventionsmaßnahmen als Zusätzliche Aufgabe. • Zusammenarbeit mit der staatlichen Gewerbeaufsicht.
Unfallversicherung • Pflichtversichert sind unter anderem: • Arbeitnehmer, • Beschäftigte, • Wehr- und Zivildienstleistende, • Schüler, Studenten, Auszubildende, • … • freiwillig versichert können sein: • Unternehmer, • Selbstständige, • Freiberufler oder • mitarbeitende Ehepartner.
Pflegeversicherung(die 5. Säule im Blick) Eine Präsentation von Hannes Krock, Jan Müller, Andreas Steinemann und Patrick Lechte
Pflegeversicherung • Entstehung • Informationen zur Pflegeversicherung • Pflegestufen und Eigenschaften • Leistungen • Beitragsträger / Beitragssätze
Entstehung der PV • seit 1995 • vorher Finanzierung durch Steuermittel • Höhere Anfälligkeit gegenüber materiellen Lebensrisiken • Sozialhilfe mit steigender Tendenz notwendig
Infos zur Pflegeversicherung • Wer wird versichert? • Alle Krankenversicherten • Pflicht- / freiwillige Mitgliedschaft ges. Krankenversicherung • Private Krankenversicherung -> private Pflegevers. • Ziel der Pflege • Selbstversorgungsfähigkeit erhalten/ reaktivieren • Unterstützung von Behinderten / psychisch Kranken • Kommunikation verbessern
Leistungen der PV • Sachleistungen und/oder • Geldleistungen • Verhinderungs- / Kurzzeitpflege • Pflegehilfsmittel und Wohnumfeldmaßnahmen • Soziale Absicherung der Pflegeperson • Sonstige Leistungen
Bürgerversicherung(Alles Neu?) Eine Präsentation von Patrick Lechte, Hannes Krock, Jan Müller und Andreas Steinemann
Bürgerversicherung • Die „Bürgerversicherung“ bezeichnet meist Vorschläge zur Neugestaltung der Kranken- und/oder der Rentenversicherung • Es gibt grundsätzlich zwei Konzepte: • Alle Bürger der BRD zahlen einen gleichen Prozentsatz aller Einkünfte in die Sozialversicherungskasse ein. • Alle Bürger zahlen einen gleichen Betrag in die Versicherungskasse ein. („Kopfprämie“)
4 Streitfragen um die Bürgerversicherung • ob künftig alle Bürger in ein Krankenversicherungssystem einbezogen werden sollen, oder ob es weiterhin Private Kranken-versicherungen geben soll, • ob der Einkommensausgleich über einkommensabhängige Beiträge oder – bei einkommensunabhängiger Beitragsgestaltung („Kopfprämien“) – über steuerfinanzierte Zuschüsse an Einkommensschwache erfolgen soll, • ob es für Ehepartner ohne Einkommen künftig eine beitragsfreie Mitversicherung geben soll oder ob sie eigene Beiträge entrichten sollen (ggf. nur dann, wenn keine Kinder erzogen bzw. Pflegeleistungen für Angehörige erbracht werden), • ob es weiterhin einen hälftigen Arbeitgeberbeitrag geben soll oder ob dieser begrenzt („eingefroren“) bzw. über die Auszahlung mit dem Bruttoentgelt vollständig abgeschafft werden soll.