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2. . . . Rechtsanw?ltin Andrea Maria KullackSpezialistin f?r Bau und VergaberechtBeisitzerin der Hessischen VergabekammerVorstandmitglied der Deutschen Gesellschaft f?r BaurechtGesch?ftsf?hrerin des VergabezirkelsKommentierung des GWB in VOB Hand-Kommentar Heiermann Riedl RusamKommentierung d
E N D
1. 1
2. 2 Referentin
3. 3 Inhaltsübersicht Einführungen
Schwellenwerte
Präqualifizierungsverfahren
Technische Spezifikationen
Beschleunigung von Vergabeverfahren
Wettbewerblicher Dialog
Einsatz von Projektanten
Einsatz von Nachunternehmern
Gewichtung von Wertungskriterien
Berücksichtigung von Beihilfen
Anforderungen an Vergabevermerk
4. 4 Einführung
5. 5 Einführung ÖPP-Beschleunigungsgesetz
Gesetz zur Beschleunigung der Umsetzung von Öffentlich Privaten Partnerschaften vom 01.09.2005 (BGBI.I, S. 2676)
Artikelgesetz mit Änderungen an GWB, VgV, FernstraßenbauprivatfinanzierungsG, BHO, GrErwSTG, GrStG, I InvestmentG
6. 6 Einführung Beseitigung von Hemmnissen und Unklarheiten, die eine Umsetzung von ÖPP (Öffentlich-Private-Partnerschaft) in Deutschland erschweren.
Effizienzgewinne ?/ Kostenvorteile durch vermehrte Anwendung von ÖPP-Projekten.
7. 7 Einführung
8. 8 Einführung Umsetzung EU-Legislativpaket
Richtlinie 2004 / 17 / EG vom 31. März 2004 - Sektorenrichtlinie (SKR)
Richtlinie 2004 / 18 / EG vom 31. März 2004 - Vergabekoordinierungsrichtlinie (VKR)
Beschränkung der Umsetzung des EU-Rechts auf die zwingend notwendigen Inhalte der Vergaberichtlinien zur Vermeidung von Vertragsverletzungsmaßnahmen und zur Schaffung von Rechtssicherheit für Vergabestellen und Bieter.
Ab 1.02.06 zu beachtende Regelungen nach VKR 2004/18/EG (Direktgeltung)
Regelmäßig Gewichtung von WertungskriterienArt. 53 II VKR
Ausschluss von Unternehmen Art. 45 VKR
Bestimmungen bei elektronischer Informationsübermittlung/Vergabe Art. 42 VKR
Mindestinhalte Vergabevermerk Art. 43 VKR
9. 9 Einführung
10. 10 Die neuen Vergabeverordnungen VOB, VOL und VOF im Bundesanzeiger
VOB/A Nr. 94 vom 18.05.06
VOL/A Nr. 100a vom 30.05.06
VOF Nr. 91a vom 13.05.06
Die Abschnitte 2 - 4 VOL/A, VOB/A sowie VOF gelten erst mit Änderung der statischen Verweisungen in den §§ 4 - 6 der VgV
Anpassung der Vergabeverordnung
Zustimmung des Bundesrates erfolgte am 22.09.2006
Herbeiführen eines neuen Kabinettsbeschlusses der Bundesregierung
Inkraft getreten 01.11.2006
11. 11 Neuerungen Schwellenwerte
Die Schwellenwerte sind nicht mehr ausgeschrieben, sondern ergeben sich aus der Bezugnahme auf
§ 2 Nr. 4,3 und 2 VgV
Liefer- und Dienstleistungssektoren
- 400.000 Euro ? 473.000 Euro netto
Liefer- und Dienstleistungen der oberen Bundesbehörden
- 130.000 Euro ? 137.000 Euro netto
Liefer- und Dienstleistungen
- 200.000 Euro ? 211.000 Euro netto
Bauaufträge
- 5.000.000 Euro ? 5.278.000 Euronetto
12. 12 Neuerungen in der VOB/A Wettbewerblicher Dialog
§ 3 a Nr. 1c VOB/A :
Wettbewerblicher Dialog ist weiteres Verfahren neben dem Offenen, Nichtoffenen Verfahren und dem Verhandlungsverfahren
§ 3 a Nr. 4 Abs. 1 - 7
Eingefügt wurden die Verfahrensregeln für den Wettbewerblichen Dialog mit Verweis auf § 6a VgV
§ 8a Nr. 4
Zahl der Bewerber darf nicht unter 3 liegen
§ 10a
Verhandlungsphasen
13. 13 Neuerungen in der VOB/A Neuartiger Verfahrenstyp
Ziel ist die Erleichterung der Vergabe komplexer ÖPP-Projekte
Wettbewerblichere Gestaltung der Vergabe von ÖPP-Projekten
14. 14 Wettbewerblicher Dialog Staatlicher Auftraggeber (§ 98 Nr. 1-3 GWB)
Öffentlicher Auftrag (§ 99 GWB)
Komplexer Auftrag (§ 6a Abs. 1 Nr. 1 VGV)
Unmöglichkeit eines Offenen oder Nichtoffenen Verfahrens
15. 15 Wettbewerblicher Dialog Auftraggeber ist objektiv nicht in der Lage,
technische Mittel, mit denen seine Bedürfnisse und Ziele erfüllt werden können, oder
rechtliche Konditionen, oder
finanzielle Konditionen des Vorhabens anzugeben.
16. 16 Wettbewerblicher Dialog Teilnahmewettbewerb
Dialogphase
Angebotswettbewerb
17. 17 Wettbewerblicher Dialog Ziel: Ausarbeitung des Auftragsgegenstands
Gegenstand: Alle Einzelheiten des Auftrags
(nicht: Preiswettbewerb, Zuschlagskriterien)
Bindung: Vergabegrundsätze (z.b. Gleichbehandlung)
Abschluss: Abschlusserklärung
18. 18 Neuerungen in der VOB/A Präqualifikation und Eignungsnachweise
§ 8 Nr. 3 Abs. 2 und 3 VOB/A
Die Präqualifikation ist als Nachweis der Eignung
zugelassen
HVA
Rundschreiben Bund
19. 19 Präqualifikationsverfahren (I)
20. 20 Präqualifikationsverfahren (II)
21. 21 Präqualifikationsverfahren (III)
22. 22 Präqualifikationsverfahren (IV)
23. 23 Neuerungen in der VOB/A Ausschluss bei rechtskräftiger
Verurteilung
§ 8a Nr. 1 VOB/A
beinhalten neuen Ausschlussgrund:
Unternehmer sind von der Teilnahme wegen Unzuverlässigkeit
auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis hat, dass eine dem
Unternehmen zuzurechnende Person rechtskräftig wegen Straftaten
verurteilt worden ist
24. 24 Neuerungen in der VOB/A Projektanten:
§ 8 a Nr. 9 VOB/A:
Dem betroffenen Bewerber ist Gelegenheit zu geben,
sich hinsichtlich der potentiell gegebenen
Wettbewerbsverfälschung zu entlasten
25. 25 Neuerungen in der VOB/A Generalübernahmevergabe:
§ 8a Nr. 10 VOB/A:
Der Bieter/Bewerber kann sich bei der Erfüllung eines
Auftrages der Fähigkeiten anderer Unternehmer
Bedienen mit Nachweis der Leistungsverpflichtung (z.B.
Verpflichtungserklärung)
Verpflichtungserklärung nur notwendig abzugeben, wenn alle Leistungen weiter gegeben werden sollen (Halstenberg)
26. 26 Neuerungen in der VOB/A Qualitäts- und Umweltmanagementnormen
§§ 8 und 9 VOB/A:
Neuregelung hinsichtlich der Abfrage von Nachweisen
eines Qualitätsmanagements
AG kann Überprüfung der Erfüllung bestimmter Qualitätsanforderungen im
Rahmen der Eignungsprüfung zulässigerweise nur durch Bezugnahme
auf den europäischen Normen entsprechenden Zertifizierungen
durchführen
Neueinführung der Möglichkeit der Abfrage der
Erfüllung von Umweltmanagementstandards als Teil
technischer Leistungsfähigkeit
27. 27 Neuerungen in der VOB/A Technische Spezifikationen:
§ 9 Nr.: 5 VOB/A
Enthalten Neuregelung hinsichtlich der Verwendung
technischer Spezifikationen:
diskriminierungsfreie Formulierung ist zu beachten
stets der Zusatz „oder gleichwertig“ hinzuzufügen
28. 28 Neuerungen in der VOB/A Wertungskriterien:
§ 10 a lit. a VOB/A (Sofortpaket)
Die mit dem Auftragsgegenstand zusammenhängenden
Wertungskriterien sind einschließlich ihrer Gewichtung
Anzugeben
Form
Bekanntmachung, Aufforderung
Unterkriterien
29. 29 Neuerungen in der VOB/A Nebenangebote
§ 10 Nr. 5 Abs. 2 lit. n und Abs. 4
Nebenangebot nunmehr Oberbegriff für Nebenangebot und Änderungsvorschlag
§ 10a lit.f
Mindestforderungen sind anzugeben
30. 30 Neuerungen in der VOB/A Einsatz elektronischer Mittel
§ 21 VOB/A
liefern Regelung hinsichtlich zulässiger Wege der
Informationsübermittlung. Entscheidend ist, dass die
gewählten Übertragungswege nicht diskriminierend sind
(Möglichkeit derVerfahrensbeschleunigung und verkürzte
Fristen, Internetportale)
31. 31 Neuerungen in der VOB/A Berücksichtigung von Beihilfen
§ 25a VOB/A:
Angebote, die auf Grund einer staatlichen Beihilfe
ungewöhnlich niedrig sind, können aus diesem Grund
nur dann zurückgewiesen werden, wenn der Bieter
nicht innerhalb einer vom Auftraggeber festgelegten
Frist nachweist, dass die betreffenden Beihilfen
rechtmäßig gewährt wurden
32. 32 Neuerungen in der VOB/A Vorgaben für den Vergabevermerk:
§ 30 a VOB/A
enthält entsprechend den europarechtlichen Vorgaben
zwingende Mindestinhalte des Vergabevermerks im
Einzelnen
33. VOB/A 2006 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!