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Kullackrechtsanw lte Friedrichstra e 15 60323 Frankfurt am Main Tel. 069

2. . . . Rechtsanw?ltin Andrea Maria KullackSpezialistin f?r Bau und VergaberechtBeisitzerin der Hessischen VergabekammerVorstandmitglied der Deutschen Gesellschaft f?r BaurechtGesch?ftsf?hrerin des VergabezirkelsKommentierung des GWB in VOB Hand-Kommentar Heiermann Riedl RusamKommentierung d

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Kullackrechtsanw lte Friedrichstra e 15 60323 Frankfurt am Main Tel. 069

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Presentation Transcript


    1. 1

    2. 2 Referentin

    3. 3 Inhaltsübersicht Einführungen Schwellenwerte Präqualifizierungsverfahren Technische Spezifikationen Beschleunigung von Vergabeverfahren Wettbewerblicher Dialog Einsatz von Projektanten Einsatz von Nachunternehmern Gewichtung von Wertungskriterien Berücksichtigung von Beihilfen Anforderungen an Vergabevermerk

    4. 4 Einführung

    5. 5 Einführung ÖPP-Beschleunigungsgesetz Gesetz zur Beschleunigung der Umsetzung von Öffentlich Privaten Partnerschaften vom 01.09.2005 (BGBI.I, S. 2676) Artikelgesetz mit Änderungen an GWB, VgV, FernstraßenbauprivatfinanzierungsG, BHO, GrErwSTG, GrStG, I InvestmentG

    6. 6 Einführung Beseitigung von Hemmnissen und Unklarheiten, die eine Umsetzung von ÖPP (Öffentlich-Private-Partnerschaft) in Deutschland erschweren. Effizienzgewinne ?/ Kostenvorteile durch vermehrte Anwendung von ÖPP-Projekten.

    7. 7 Einführung

    8. 8 Einführung Umsetzung EU-Legislativpaket Richtlinie 2004 / 17 / EG vom 31. März 2004 - Sektorenrichtlinie (SKR) Richtlinie 2004 / 18 / EG vom 31. März 2004 - Vergabekoordinierungsrichtlinie (VKR) Beschränkung der Umsetzung des EU-Rechts auf die zwingend notwendigen Inhalte der Vergaberichtlinien zur Vermeidung von Vertragsverletzungsmaßnahmen und zur Schaffung von Rechtssicherheit für Vergabestellen und Bieter. Ab 1.02.06 zu beachtende Regelungen nach VKR 2004/18/EG (Direktgeltung) Regelmäßig Gewichtung von Wertungskriterien Art. 53 II VKR Ausschluss von Unternehmen Art. 45 VKR Bestimmungen bei elektronischer Informationsübermittlung/Vergabe Art. 42 VKR Mindestinhalte Vergabevermerk Art. 43 VKR

    9. 9 Einführung

    10. 10 Die neuen Vergabeverordnungen VOB, VOL und VOF im Bundesanzeiger VOB/A Nr. 94 vom 18.05.06 VOL/A Nr. 100a vom 30.05.06 VOF Nr. 91a vom 13.05.06 Die Abschnitte 2 - 4 VOL/A, VOB/A sowie VOF gelten erst mit Änderung der statischen Verweisungen in den §§ 4 - 6 der VgV Anpassung der Vergabeverordnung Zustimmung des Bundesrates erfolgte am 22.09.2006 Herbeiführen eines neuen Kabinettsbeschlusses der Bundesregierung Inkraft getreten 01.11.2006

    11. 11 Neuerungen Schwellenwerte Die Schwellenwerte sind nicht mehr ausgeschrieben, sondern ergeben sich aus der Bezugnahme auf § 2 Nr. 4,3 und 2 VgV Liefer- und Dienstleistungssektoren - 400.000 Euro ? 473.000 Euro netto Liefer- und Dienstleistungen der oberen Bundesbehörden - 130.000 Euro ? 137.000 Euro netto Liefer- und Dienstleistungen - 200.000 Euro ? 211.000 Euro netto Bauaufträge - 5.000.000 Euro ? 5.278.000 Euronetto

    12. 12 Neuerungen in der VOB/A Wettbewerblicher Dialog § 3 a Nr. 1c VOB/A : Wettbewerblicher Dialog ist weiteres Verfahren neben dem Offenen, Nichtoffenen Verfahren und dem Verhandlungsverfahren § 3 a Nr. 4 Abs. 1 - 7 Eingefügt wurden die Verfahrensregeln für den Wettbewerblichen Dialog mit Verweis auf § 6a VgV § 8a Nr. 4 Zahl der Bewerber darf nicht unter 3 liegen § 10a Verhandlungsphasen

    13. 13 Neuerungen in der VOB/A Neuartiger Verfahrenstyp Ziel ist die Erleichterung der Vergabe komplexer ÖPP-Projekte Wettbewerblichere Gestaltung der Vergabe von ÖPP-Projekten

    14. 14 Wettbewerblicher Dialog Staatlicher Auftraggeber (§ 98 Nr. 1-3 GWB) Öffentlicher Auftrag (§ 99 GWB) Komplexer Auftrag (§ 6a Abs. 1 Nr. 1 VGV) Unmöglichkeit eines Offenen oder Nichtoffenen Verfahrens

    15. 15 Wettbewerblicher Dialog Auftraggeber ist objektiv nicht in der Lage, technische Mittel, mit denen seine Bedürfnisse und Ziele erfüllt werden können, oder rechtliche Konditionen, oder finanzielle Konditionen des Vorhabens anzugeben.

    16. 16 Wettbewerblicher Dialog Teilnahmewettbewerb Dialogphase Angebotswettbewerb

    17. 17 Wettbewerblicher Dialog Ziel: Ausarbeitung des Auftragsgegenstands Gegenstand: Alle Einzelheiten des Auftrags (nicht: Preiswettbewerb, Zuschlagskriterien) Bindung: Vergabegrundsätze (z.b. Gleichbehandlung) Abschluss: Abschlusserklärung

    18. 18 Neuerungen in der VOB/A Präqualifikation und Eignungsnachweise § 8 Nr. 3 Abs. 2 und 3 VOB/A Die Präqualifikation ist als Nachweis der Eignung zugelassen HVA Rundschreiben Bund

    19. 19 Präqualifikationsverfahren (I)

    20. 20 Präqualifikationsverfahren (II)

    21. 21 Präqualifikationsverfahren (III)

    22. 22 Präqualifikationsverfahren (IV)

    23. 23 Neuerungen in der VOB/A Ausschluss bei rechtskräftiger Verurteilung § 8a Nr. 1 VOB/A beinhalten neuen Ausschlussgrund: Unternehmer sind von der Teilnahme wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis hat, dass eine dem Unternehmen zuzurechnende Person rechtskräftig wegen Straftaten verurteilt worden ist

    24. 24 Neuerungen in der VOB/A Projektanten: § 8 a Nr. 9 VOB/A: Dem betroffenen Bewerber ist Gelegenheit zu geben, sich hinsichtlich der potentiell gegebenen Wettbewerbsverfälschung zu entlasten

    25. 25 Neuerungen in der VOB/A Generalübernahmevergabe: § 8a Nr. 10 VOB/A: Der Bieter/Bewerber kann sich bei der Erfüllung eines Auftrages der Fähigkeiten anderer Unternehmer Bedienen mit Nachweis der Leistungsverpflichtung (z.B. Verpflichtungserklärung) Verpflichtungserklärung nur notwendig abzugeben, wenn alle Leistungen weiter gegeben werden sollen (Halstenberg)

    26. 26 Neuerungen in der VOB/A Qualitäts- und Umweltmanagementnormen §§ 8 und 9 VOB/A: Neuregelung hinsichtlich der Abfrage von Nachweisen eines Qualitätsmanagements AG kann Überprüfung der Erfüllung bestimmter Qualitätsanforderungen im Rahmen der Eignungsprüfung zulässigerweise nur durch Bezugnahme auf den europäischen Normen entsprechenden Zertifizierungen durchführen Neueinführung der Möglichkeit der Abfrage der Erfüllung von Umweltmanagementstandards als Teil technischer Leistungsfähigkeit

    27. 27 Neuerungen in der VOB/A Technische Spezifikationen: § 9 Nr.: 5 VOB/A Enthalten Neuregelung hinsichtlich der Verwendung technischer Spezifikationen: diskriminierungsfreie Formulierung ist zu beachten stets der Zusatz „oder gleichwertig“ hinzuzufügen

    28. 28 Neuerungen in der VOB/A Wertungskriterien: § 10 a lit. a VOB/A (Sofortpaket) Die mit dem Auftragsgegenstand zusammenhängenden Wertungskriterien sind einschließlich ihrer Gewichtung Anzugeben Form Bekanntmachung, Aufforderung Unterkriterien

    29. 29 Neuerungen in der VOB/A Nebenangebote § 10 Nr. 5 Abs. 2 lit. n und Abs. 4 Nebenangebot nunmehr Oberbegriff für Nebenangebot und Änderungsvorschlag § 10a lit.f Mindestforderungen sind anzugeben

    30. 30 Neuerungen in der VOB/A Einsatz elektronischer Mittel § 21 VOB/A liefern Regelung hinsichtlich zulässiger Wege der Informationsübermittlung. Entscheidend ist, dass die gewählten Übertragungswege nicht diskriminierend sind (Möglichkeit derVerfahrensbeschleunigung und verkürzte Fristen, Internetportale)

    31. 31 Neuerungen in der VOB/A Berücksichtigung von Beihilfen § 25a VOB/A: Angebote, die auf Grund einer staatlichen Beihilfe ungewöhnlich niedrig sind, können aus diesem Grund nur dann zurückgewiesen werden, wenn der Bieter nicht innerhalb einer vom Auftraggeber festgelegten Frist nachweist, dass die betreffenden Beihilfen rechtmäßig gewährt wurden

    32. 32 Neuerungen in der VOB/A Vorgaben für den Vergabevermerk: § 30 a VOB/A enthält entsprechend den europarechtlichen Vorgaben zwingende Mindestinhalte des Vergabevermerks im Einzelnen

    33. VOB/A 2006 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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