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Vereinte Dienstleistungs- Gewerkschaft. Richterratswahlen 2018 Liebe Kolleginnen und Kollegen,
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Vereinte Dienstleistungs- Gewerkschaft Richterratswahlen 2018 Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Ablösung des LRiG durch das Landesrichter- und Staatsanwältegesetz (LRiStaG) zum 01.01.2016 hat zu einer deutlichen Aufwertung richterlicher Mitbestimmung geführt. Bestehende Beteiligungstatbestände wurden erweitert und neue geschaffen. Hierfür haben wir in Anhörungen und Arbeitsgruppen im Gesetzgebungsverfahren gekämpft und in den jeweiligen Gremien die neuen Aufgaben im Interesse der Kolleginnen und Kollegen wahrgenommen. Um diese erfolgreiche Interessenvertretung fortführen zu können, nehmen die Gewerkschaft ver.di und die NRV ‒ Neue Richtervereinigung – mit der gemeinsamen Liste ver.di/Neue Richtervereinigung/Unabhängige an den am 04.12.2018 stattfindenden Wahlen zu den Richtervertretungen teil. Es gibt viele Aufgaben und Herausforderungen: Die Wahrung richterlicher Unabhängigkeit ist die wichtigste. Richterliche Unabhängigkeit ist kein bloßes Privileg der Richterschaft, sondern für das Bestehen des Rechtsstaats schlicht unerlässlich. Der Fall Sami A. und die Reaktion des Innenministers, Richter sollten bei ihren Entscheidungen auch das "Rechtsempfinden der Bevölkerung" berücksichtigen, machen das deutlich. Der Shitstorm, den die beteiligten Verwaltungsgerichte daraufhin erlebt haben, hat ein bislang nicht bekanntes Ausmaß erreicht. Wir unterstützen daher ausdrücklich die klaren Worte, die die Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs und des OVG NRW hierzu gewählt hat. Wir bedauern, dass unser Minister der Justiz öffentlich keine Stellung bezogen, sondern lediglich vor dem Rechtsausschuss des Landtags hierzu ausgeführt hat: „Wir haben eine gute und vor allem unabhängige Gerichtsbarkeit. Wir haben starke Richter; Persönlichkeiten mit Rückgrat, die nach Recht und Gesetz entscheiden“. Wir halten ihn gerne hieran fest, aber ist die Erklärung ernst gemeint? Nach wie vor ist die Justiz als einzige der drei Staatsgewalten nicht organisatorisch unabhängig, sondern wird von der Exekutive in Gestalt des Ministeriums der Justiz verwaltet. Einflussmöglichkeiten der Exekutive bestehen bei der Auswahl einzustellender Richterinnen und Richter, der Steuerung richterlicher Karrieren und der Ausstattung der Gerichte. Die bestehende Abhängigkeit von der Exekutive bei Einstellungen und vor allem bei Beförderungen zeigt die strukturelle Gefährdung der richterlichen Unabhängigkeit. Der preußische Justizminister Adolph Leonhardt hat vor über 130 Jahren diese Abhängigkeit mit einem Satz zusammengefasst, der an Aktualität nichts verloren hat: "Solange ich über die Beförderungen bestimmen kann, bin ich gern bereit, den Richtern ihre sogenannte Unabhängigkeit zu konzedieren". V.i.S.d.P.: ver.di Landesfachbereich Bund und Länder NRW, Michael Kötzing, Karlstraße 123-127, 40210 Düsseldorf, www.nrw6.verdi.de
Die bestehenden Karrierestrukturen im Richterdienst begünstigen informelle Abhängigkeiten insbesondere aufgrund des veralteten Beurteilungswesens, das dringend einer Reform bedarf. Wir fordern daher nach wie vor eine • Selbstverwaltung der Justiz durch Einführung eines Justizrates auf Landesebene und auf Zeit gewählte Präsidentinnen und Präsidenten • Willkürminimierung durch Einführung eines transparenten Beurteilungswesens in Gestalt dienstlicher Beurteilungen durch Gremien, deren Mehrheit von der Richterschaft gewählt wird. Dass Beurteilung auch anders funktioniert, zeigt der Blick über die Grenze nach Österreich: Die dortige Justiz verfügt über ein vorbildliches Konzept der dienstlichen Beurteilung (dortiger Begriff: Dienstbeschreibung). Die Beurteilung erfolgt durch Gremien (sog. Personalsenate), die aus zwei Mitgliedern kraft Amtes (Präsident/in u. Vizepräsident/in) und drei von der Richterschaft gewählten Mitgliedern bestehen. Das Gremium fertigt zudem in der Regel beachtete Stellenbesetzungsvorschläge. Die Beurteilungen werden dabei auf Grundlage der Äußerung des Gerichtsvorstehers und der Anhörung der Vorsitzenden der Rechtsmittelsenate und ggf. weiterer Ermittlungen des Personalsenats erstellt. Dieses System - Beurteilung durch Gremien - wird in der Republik Österreich seit mehr als zehn Jahren erfolgreich praktiziert und beweist, dass Beurteilungsgremien entgegen anderslautender Einschätzung durchaus praktikabel sind. Leider wurde die Chance der Umsetzung und Reformierung des Beurteilungswesens im neuen LRiStaG vertan. Richterliche Unabhängigkeit benötigt diejenige sachliche und personelle Ausstattung, die für eine qualitativ uneingeschränkte Arbeit erforderlich ist! Wir setzen uns für eine deutliche Verbesserung der Personalausstattung ein. Hierbei müssen nicht nur die nach wie vor hohen Bestände und die aktuell wieder sprunghaft angestiegenen Eingangszahlen berücksichtigt werden, sondern auch zusätzlich anfallender Zeitaufwand im Rahmen des Programms „eJustice“: Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte sowie begleitend die Einführung des neuen Fachverfahrens EUREKA-Fach. Eine angemessene Sachausstattung erfordert bei künftiger vollelektronischer Aktenbearbeitung eine Hard- und Software-Ausstattung, die auf den verfassungsrechtlichen Auftrag und nicht an dem Budget des Finanzministers ausgerichtet ist.
Vereinte Dienstleistungs- Gewerkschaft Eine angemessene Ausstattung erfordert darüber hinaus das eigene Dienstzimmer. Der Entwicklung, dass sich mittlerweile wiederholt Kolleginnen und Kollegen ein Dienstzimmer teilen müssen, treten wir entschieden entgegen. Es muss nicht betont werden, dass effektives Arbeiten unter derartigen Umständen nicht möglich ist. Die entsprechenden Verfügungen der Präsidentinnen/Präsidenten entspringen der Not. Seitens des Ministeriums wird die Notwendigkeit der Anmietung neuer Räume aber nicht gesehen. Der Minister der Justiz hat vielmehr ausdrücklich in Frage gestellt, ob ein Richter ein Dienstzimmer zur alleinigen Nutzung benötigt. Sofern die Richterschaft daran festhalte, könne das Auswirkungen auf die Ausstattung des mobilen Arbeitsplatzes oder die künftige Stellenbeschaffung haben, dann müsse eben dort gespart werden. Eine solche Verknüpfung ist unzulässig! Wir werden uns weiter mit Nachdruck für die notwendige personelle und sachliche Ausstattung einsetzen. Zur angemessenen Sachausstattung gehört auch Arbeitsplatzergonomie: Die Software zur Aktenbearbeitungmuss so ausgestaltet sein, dass sich die künftige elektronische Akte gegenüber der papierenen Akte zumindest ergonomisch gleichwertig bearbeiten lässt, dies im Dienstzimmer genauso wie am heimischen Arbeitsplatz. Hiervon sind wir bislang weit entfernt. Wir setzen uns deshalb für den Abschluss von Dienstvereinbarungen ein, die einen effektiven Arbeitsschutz gewährleisten und gleichzeitig verhindern, dass hierbei systematisch originäre Aufgaben des nichtrichterlichen Dienstes auf die Richterinnen und Richter verlagert werden. Vielmehr muss die adäquate personelle Ausstattung des nichtrichterlichen Dienstes gewährleistet werden. Wir treten allen Maßnahmen entgegen, die die ohnehin sinkende Attraktivität des Richterberufs weiter beeinträchtigen. Gelebte richterliche Unabhängigkeit setzt eine umsichtige Nachwuchsgewinnung und -förderung voraus. Wir brauchen kluge Köpfe, starke, empathische Persönlichkeiten. Hierfür setzen wir uns im Rahmen der nach dem LRiStaG nun möglichen Mitbestimmung bei Einstellungs- und Beförderungsentscheidungen ein. Mit unattraktiven Arbeitsplätzen in Mehrplatzbüros mit unergonomischer Software und nur unzureichender Hardwareausstattung für mobiles Arbeiten wird man diese nicht für sich gewinnen können, zumal die Besoldung ebenfalls kein Zugpferd ist. Liste: ver.di/Neue Richtervereinigung/Unabhängige V.i.S.d.P.: ver.di Landesfachbereich Bund und Länder NRW, Michael Kötzing, Karlstraße 123-127, 40210 Düsseldorf, www.nrw6.verdi.de
Schließlich werden wir uns weiter für Sie beim Thema Datenschutz einsetzen: Ist Ihnen bewusst, welche Daten über Sie verarbeitet werden, z.B. beim Einsatz von EUREKA-Fach, PersNRW/EMiL, EPOS.NRW, MIS, REGISTRA-Web? Oder künftig gar beim Einsatz der elektronischen Akte? Nach der im Mai in Kraft getretenen europäischen Datenschutzgrundverordnung dürfen auch Beschäftigtendaten nur verarbeitet werden, soweit sie für die Durchführung des Beschäftigungsverhältnisses erforderlich sind. Welche Daten zu welchem Zweck auf welche Weise verarbeitet werden, muss der Arbeitgeber transparent machen. Technisch sind künftig fast alle Formen der Datenauswertung und -verknüpfung möglich. Denkbar ist z.B., dass sich die Dienstaufsicht „auf Knopfdruck“ jederzeit über Verfahrens-bestände und -laufzeiten, verdichtet zu einzelnen „Risikopotentialen“, informieren kann. In einem anderen Bundesland werden z.B. eingehende Verzögerungsrügen bereits jetzt standardmäßig elektronisch erfasst und dem Präsidenten zur Kenntnis gebracht (sog. „red-flags“). Tritt unser Dienstherr solchen Bedrohungen der richterlichen Unabhängigkeit entgegen? Setzt er sich für strukturelle Schutzmechanismen ein („privacyby design“)? Es ist schließlich ein Erfahrungssatz „menschlicher Fehlsamkeit“, „dass da, wo äußerliche Hürden gering sind, auch moralische Schranken leichter fallen“ (so das Dienstgericht des Bundes - BGH Urteil vom 24.11.1994 – RiZ (R) 4/94). Bei der Einführung von EPOS.NRW (Einführung von Produkthaushalten zur outputorientierten Steuerung / Neues Rechnungswesen) ist erst auf Druck der Gremien technisch umgesetzt worden, dass die Auslagen in Rechtssachen, die gerade in der Sozialgerichtsbarkeit nicht unerheblich sind, anonymisiert erfasst werden. Hierdurch haben wir verhindert, dass mittels eines einfachen Eingabebefehls ermittelt werden kann, in welcher Höhe eine konkrete Kammer oder ein Richter / eine Richterin beispielsweise Sachverständigenkosten „produziert“. Weitere Regelungen zur Sicherung der richterlichen Unabhängigkeit und zur Beachtung des Postulats, dass Rechtsprechung frei von haushälterischer Steuerung zu sein hat, sind in der Dienstvereinbarung getroffen worden, die nach langen Verhandlungen mit dem Ministerium der Justiz am 31.10.2018 unterzeichnet worden ist. Unter EUREKA-Fach ist es technisch möglich, Listen über Aktenstandorte mit einer Historienbildung zu erstellen. Eine kontinuierliche Erfassung der Liegezeiten wird damit unproblematisch möglich. Das ist unter Geltung unserer IT-Rahmendienstvereinbarung ausgeschlossen. Im vorgelegten Entwurf des Ministeriums der Justiz zu einer „eJustice“-Dienstvereinbarung ist die Visualisierung der Aktenbestände und die Unterrichtung des Betroffenen bei „unangemessener“ Liegezeit dagegen vorgesehen. Denken Sie jetzt auch unwillkürlich an diesen speziellen Aktenstapel auf Ihrer Fensterbank? In ihrem Liste: ver.di/Neue Richtervereinigung/Unabhängige V.i.S.d.P.: ver.di Landesfachbereich Bund und Länder NRW, Michael Kötzing, Karlstraße 123-127, 40210 Düsseldorf, www.nrw6.verdi.de
Vereinte Dienstleistungs-gewerkschaft Gegenentwurf haben die Gremien eine solche Handhabung für Richter und Staatsanwälte ausgeschlossen, ebenso wie andere vorgesehene Zugriffsmöglichkeiten auf Daten, die deutlich über das hinausgehen, was zur Erledigung von Statistik- oder Berichtszwecken derzeit offengelegt werden muss. Auch dem begehrten unmittelbaren Zugriff des Ministeriums der Justiz auf die elektronische Akte wird darin eine Absage erteilt. Eine Reaktion des Ministeriums steht aus. Wir werden aber weiter bei der Wahrung des Beschäftigtendatenschutzes keine Kompromisse machen. Wer jetzt noch denkt: „Das ist mir egal, ich bin unabhängig“, denkt vielleicht zu kurz. Die Wahrung der richterlichen Unabhängigkeit ist ein nie endender Prozess. Die Kolleginnen und Kollegen der gemeinsamen Liste ver.di/Neue Richtervereinigung/ Unabhängige, die wir Ihnen auf den nachfolgenden Seiten vorstellen, werden sich für Ihre Belange einsetzen. Sprechen Sie uns an: Vorankündigung: Ver.di beabsichtigt, Seminare zum Mitbestimmungsrecht des LRiStaG durchzuführen, um insbesondere die neu gewählten Kolleginnen und Kollegen und diejenigen, die sich eine künftige Mitarbeit vorstellen können, fortzubilden und mit dem erforderlichen Fachwissen zu versorgen. Begleitet wird dies durch die Veröffentlichung des von ver.di und der Hans-Böckler-Stiftung in Zusammenarbeit mit der NRV und weiteren unabhängigen Autoren herausgegebenen Basiskommentars zum LRiStaG NRW Anfang des kommenden Jahres.
Bezirksrichterrat Landessozialgericht NRW Listenplatz 1 Listenplatz 2 Listenplatz 3 Listenplatz 4 Manuel Frank SG Dortmund • Christian Köhler • LSG NRW • Tim Urmersbach • SG Köln • Dr. Dirk Zitzen • SG Duisburg Listenplatz 5 Listenplatz 6 Listenplatz 7 Listenplatz 8 kein Bild Dr. Markos Uyanik LSG NRW • Hartwig Specker • SG Köln • Bijan ArgomandKhageh • SG Köln • Manuela Steegmann • SG Münster Listenplatz 9 Frank Daweke LSG NRW V.i.S.d.P.: ver.di Landesfachbereich Bund und Länder NRW, Michael Kötzing, Karlstraße 123-127, 40210 Düsseldorf, www.nrw6.verdi.de
Hauptrichterrat Listenplatz 1 Listenplatz 2 Listenplatz 3 Listenplatz 4 Hendrik Erkelenz LSG NRW • Dr. David Kemper • LSG NRW • Claudia Schönenbroicher • z. Zt. LSG NRW • Dr. Thorsten Wagner • LSG NRW Listenplatz 5 Listenplatz 6 Listenplatz 7 Listenplatz 8 • Dr. Tobias Richter • SG Münster Christian Lehmann SG Dortmund • Dr. Tobias Mushoff • SG Dortmund • Robin Wagener • SG Detmold Listenplatz 9 Vicky Meißner SG Dortmund V.i.S.d.P.: ver.di Landesfachbereich Bund und Länder NRW, Michael Kötzing, Karlstraße 123-127, 40210 Düsseldorf, www.nrw6.verdi.de
Vereinte Dienstleistungs-gewerkschaft • Ulrich Scheer • Präsident • SG Duisburg Vorsitzender des Präsidialrats Präsidialrat Listenplatz 1 Listenplatz 2 Listenplatz 3 Listenplatz 4 Elisabeth Schimm LSG NRW • Sebastian Alt • LSG NRW • Hendrik Erkelenz • LSG NRW • Dr. David Kemper • LSG NRW Liste: ver.di/Neue Richtervereinigung/Unabhängige V.i.S.d.P.: ver.di Landesfachbereich Bund und Länder NRW, Michael Kötzing, Karlstraße 123-127, 40210 Düsseldorf, www.nrw6.verdi.de