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begrüßt alle Kolleginnen und Kollegen des. Außerordentliche Betriebsversammlung Dienstag, 13. Dezember 2011. Tagesordnung:. Begrüßung Erläuterung Arbeitszeitmodelle Erläuterung Arbeitszeiterfassung Pause Zusammenfassung Diskussion Allfälliges Geheime Abstimmung.
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begrüßt alle Kolleginnen und Kollegen des Außerordentliche Betriebsversammlung Dienstag, 13. Dezember 2011
Tagesordnung: • Begrüßung • Erläuterung Arbeitszeitmodelle • Erläuterung Arbeitszeiterfassung • Pause • Zusammenfassung • Diskussion • Allfälliges • Geheime Abstimmung
Allgemeines V Beginn mit 1. April 2012V Evaluierungen im Februar 2013 sowie 2014 V Arbeitszeitbilanz jährlich bis spätestens Ende MärzV KollegInnenbefragung über AZ-Modelle - alle 2 Jahre V alle Beschäftigten des bfi Wien (exkl. gfb AN/Innen)V täglicher Betrieb - nicht nachteilig beeinflusst V sollte im Schnitt der Periode NAZ nicht überschreitenV bei Verstößen gilt die BV über VerhaltensregelnV GF verpflichtet – AN/Innen ausreichend zu schulenV Dienstreisen - Reisezeiten sind Arbeitszeiten
VHöchstgrenzen der Arbeitszeit - täglich max. 10 Stunden - wöchentlich max. 50 StundenVGleitzeitperiode (beginnend 1. April 2012)- Abrechnungszeitraum / ein Quartal VGleitzeitkonto- minus 38 Stunden / plus 38 Stunden - sollte nicht mehr und nicht weniger seinVGleitzeitrahmen - Montag bis Freitag 06:00 bis 22:00 Uhr V Fiktive Normalarbeitszeit (Teilzeit im Verhältnis) - 38 Stunden - Montag bis Do. 07:45 bis 16:30 Uhr = 8,25h - Freitag 7:45 bis 12.45 Uhr = 5 Stunden
VGleitzeitkonto Teilzeitkräfte- wenn am Ende der Gleitzeitperiode mehr als 0h – ausbezahlt im Folgemonat mit Zuschlag von 25% VÜberstunden und Zuschläge (VZ und TZ) - wenn am Ende der Gleitzeitperiode mehr als +38h -ausbezahlt im Folgemonat mit Zuschlag von 50% - wenn tägliche/wöchentliche AZ überschritten wird –ausbezahlt im Folgemonat mit Zuschlag von 50% - wenn angeordnet (nicht selbst bestimmt) - ausbezahlt im Folgemonat mit Zuschlag von 50%- außerhalb des Gleitzeitrahmens –nur nach Bewilligung/ausbezahlt mit Zuschlag 100% - Auszahlung ist Norm –auf Wunsch des/r AN/in kanndie Abgeltung in ZA vereinbart werden (inkl. Zuschlag)
VKernzeit für TrainerInnen, HT, IBA, Abendkursb. - laut Einzelvereinbarung bei Abendkursbetreuung - laut Dienstplan bei der HT und IBA - die Unterrichtszeiten laut Stundenplan für TrainerInnen VKernzeit- Montag bis Donnerstag 10:00 bis 14:00 Uhr - Freitag 10:00 bis 12:00 Uhr VTrainerInnen Gleitzeitrahmen (Teilzeit im Verhältnis) - geringere Unterrichtszeit als AZ / gilt die Zeit dazwischen als Gleitzeitmöglichkeit (z.b. 35h UZ= 3h/31h UZ= 7h gleiten) - Verhältnis sollte Ende der Gleitzeitperiode ausgeglichen sein - in Fällen von mehr oder gleich hoher Unterrichtszeit als AZ / kann man pro Woche bis zu 1,5h gleiten (~19,5h/GZperiode)
6:00 GLEITZEITRAHMEN 22:00 Gleitmöglichkeit KERNZEIT Gleitmöglichkeit Gleitm. UNTERRICHTSZEIT (KERNZEIT) Gleitm. Gleitm. DIENSTPLAN (KERNZEIT) Gleitm.
KERNZEIT = UNTERRICHTSZEIT 31 Stunden Gleiten 7 h = 91 h KERNZEIT = UNTERRICHTSZEIT 35 Stunden Gleiten 3 h = 39 h KERNZEIT = UNTERRICHTSZEIT 38 Stunden Gleiten 1,5h = 19,5 h
Quartalsende 50 % für TZ 50 % für VZ Während des Quartals +38h Quartalsende/VZ 25% bei TZ 0 QE/TZ -38h
VZeitausgleich- das Recht, ganztägigen ZA zu konsumieren - Konsumation von ZA kann Kernzeiten durchbrechen - das Recht, auf mind. drei ZA Tage/Quartal V Zeitanrechnung Dienstverhinderung(U, FT, FT, ZA, PF, K, DV)- ganztägige Abwesenheit = fiktive AZ - ansonsten - im Rahmen der fiktiven AZ - bei Teilzeitkräften = Teilarbeitszeitverhältnis - bei TrainerInnen, HT, IBA gilt Ausfallsprinzip VWechselschichtdienst - Bei Anfall eines Wschd = Schichtzulage von 5% VEnde des Dienstverhältnisses- Zeitschulden verfallen - Zeitguthaben werden mit 50% Zuschlag ausbezahlt
ab 13:45 Uhr beim Arzt (DIENSTVERHINDERUNG) Stundenplan / Dienstplan bis 16:15 Uhr Dienst bis 16:30 Uhr (Fiktive AZ) Kernzeit bis 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr (Fiktive AZ) Stundenplan/Dienstplan bis 18:00 Uhr Dienst bis 18:00 Uhr (Ausfallsprinzip)
V Beginn mit 1. April 2012 V Evaluierung nach 12 Monaten V alle Beschäftigten des bfi Wien (exkl. gfb AN/Innen) V Auf allen Standorten kommen Terminals - Erfassung V alle Beschäftigten - eigener Log-in und PW zum System V jederzeit einzusehen und auszudruckenVGF verpflichtet - AN ausreichend zu schulenV keine Leistungskontrollen und Auswertungen (exkl. BV) V Einspielung i-Button über PersonalnummerV Verknüpfung nur mit RW - anderes nicht zulässigV einzig für Zeiterfassung und GehaltsverrechnungVVerlust i-Button – Meldung EDV AbteilungV Weitergabe des i-Buttons verboten V System, Zugriffsrecht, Erfassungsdaten ….. im AnhangV nach 18 Monaten gelöscht – extern, kein Zugriff - 7 Jahre Allgemeines
VBuchungen / Terminal mittels i-Button: - Kommt - Buchungen - Geht – Buchungen - Pause – Buchungen (wenn außer Haus) - Dienstweg VBuchungen, Anträge, Meldungen / PC System: - Urlaubsantrag - Zeitausgleichsantrag - Dienstweg – Nachtrag - Dienstreiseantrag - Meldung von Dienstverhinderungen - Korrektur von BuchungenKommt-/ Geht-/ Pause-/ Dienstweg- und Korrekturbuchungen erfolgen durch jede/n AN/In selbst und werden ohne vorheriger Genehmigung gebucht.
V Auswertung: - Führung des Gleitzeitkontos - Führung des Urlaubskontos - Tagesjournal der An- und Abwesenheitszeiten(sonst nichts) VDaten:GF, Personalabteilung, Gehaltsverrechnung, BR -Namen, Personalnr. , Adresse, Firmentelefon und Mail, Abteilung, Karenzen, Geschlecht, Ein, und Austritts- datum, Zusatzfunktionen(ErsthelferIn, BrandschutzwartIn, SVP, SFK, Betriebsrat, BVP, Aufzugswart, QV), SV, An- und Abwesenheitszeiten, Salden (Überstd., ZA, Urlaub), (sonst nichts – auch keine Einstufungen und Gehälter) - Vorgesetzte nur Zugriff auf Namen, Personalnummer, An- und Abwesenheitszeiten sowie Zusatzfunktionen
Einsicht:- ANInnen jederzeit einsehen und ausdrucken von Buchungen, Urlaubsstand, Zeitsalden und Überstd. - Teamleitung lesenden Zugriff auf das Team - Abteilungsleitung lesenden Zugriff auf die Abteilung - Bereichsleitung lesenden Zugriff auf den Bereich - Geschäftsbereichsleitung lesenden Zugriff auf …. - GF, Personalabteilung im Rahmen der Zeiterfassungsverarbeitung, Zugriff auf alle ANInnen - BR lesenden Zugriff auf alle ANInnen(alle für 18 Monate zurück) - Sekretariate der GF und GBltg. lesenden Zugriff auf die tagesbezogene An- und Abwesenheit
VKorrektur - Buchungen: - jede/r Arbeitnehmer/In selbstverantwortlich - in Störungsfällen von Terminal oder i-Buttons - bei Dienstwegen - bei Dienstverhinderungen - Korrekturbuchungen sind regelmäßig zu prüfen (Vorgesetzte/r) VAnträge: (PC-System) - Urlaub und ZA Antrag sind innerhalb einer Woche zu beantworten - bei Ablehnung ist dies zu Begründen - Wenn innerhalb einer Woche der Antragstellung keine +/- Antwort gilt der Antrag als genehmigt VMeldungen: (PC-System) - Dienstverhinderung (Meldung automatisch an Personalabteilung)
VRuhepausen: - nach 6 Stunden, automatisch ½ Stunde Abzug - wenn Pause gebucht, wird diese in Abzug gebracht - wenn Dienstunterbrechung länger als ½ Stunde dauert, wird diese Zeit angerechnet - Wenn die Ruhepause aus Gründen der betrieblichen Anforderungen nicht konsumiert werden kann, wird die automatische abgezogene Pause in bezahlte Arbeitszeit umgewandelt. (Vorgesetzte/r) - ununterbrochen mindestens 11 Stunden VDiverses: - Auf Wunsch 1x jährlich Aufstellung / wer Zugriff - Prüfung der Daten bis 10. des Folgemonates - Verfallsfristen bleiben davon unberührt - fehlende/falsche Zeitbuchungen tunlichst innerhalb einer Stunde korrigieren
ANWESEND von 7:00 Uhr bis 16:00 Uhr 7:00 Uhr bis 13:00 Uhr PAUSE 13:30 bis 16:00 Uhr Automatische Pause Buchung 7:00 bis 9:00 Uhr PAUSE 9:15 bis 13:15 Uhr PAUSE 13:30 bis 16:00 Uhr Pause Buchung Automatische Pause Buchung 7:00 bis 9:00 Uhr Dienst- unter- brechung 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr Gehen – Kommen Buchung
VUnterzeichnung der beiden Betriebsvereinbarungen am 22. Dezember 2011VVerlängerung der BV über Durchrechenbare Arbeitszeit für TrainerInnen / bis 31. März 2012 VBeginn/Start - 1. April 2012 Vbis dahin Probebetrieb – Daten werden nicht gespeichert und am 31. März 2012 gelöschtVZA Stunden werden mit 31. März 2012 auf Null gesetzt und mit jeweiligen Zuschlag ausbezahltVSchulungen und Handout für alle KollegInnen bis 31. März 2012VBetriebsvereinbarungen ab Jänner 2012 auf der BR Homepage
VKeine Unterzeichnung der Betriebsvereinbarungen über Arbeitszeitmodelle und ArbeitszeiterfassungVKeine Verlängerung der Betriebsvereinbarung über Durchrechenbare Arbeitszeit für TrainerInnen (Ablauf am 31.12. 2011)VKeine Wiederaufnahme der Verhandlungen VGF wird klagen
GEHEIME ABSTIMMUNG Wahlergebnis am Abend auf unserer Homepage(Auszählung mit VertreterInnen des BR und der Belegschaft)