510 likes | 693 Views
Das Vorfeld der Krise und Grenzen der Sanierungschancen Organhaftung. Richter am BGH Dr. Lutz Strohn. Haftung bei Insolvenzverschleppung. Haftung der Geschäftsleiter aus § 823 Abs. 2 BGB, § 15a InsO. Haftung bei Insolvenzverschleppung.
E N D
Das Vorfeld der Krise und Grenzen der SanierungschancenOrganhaftung Richter am BGH Dr. Lutz Strohn Insolvenzforum Hamburg 2011
Haftung bei Insolvenzverschleppung Haftung der Geschäftsleiter aus § 823 Abs. 2 BGB, § 15a InsO Insolvenzforum Hamburg 2011
Haftung bei Insolvenzverschleppung - Insolvenzreife: Darlegung aus Überschuldungsstatus oder Handelsbilanz mit Erläuterung Insolvenzforum Hamburg 2011
Haftung bei Insolvenzverschleppung - Insolvenzreife: Darlegung aus Überschuldungsstatus oder Handelsbilanz mit Erläuterung - Insolvenzantragsfrist: auch bei Sanierungs-chancen längstens drei Wochen, Insolvenzforum Hamburg 2011
Haftung bei Insolvenzverschleppung - Insolvenzreife: Darlegung aus Überschuldungsstatus oder Handelsbilanz mit Erläuterung - Insolvenzantragsfrist: auch bei Sanierungs-chancen längstens drei Wochen, Beurteilung ex ante - Beurteilungsspielraum Insolvenzforum Hamburg 2011
Haftung bei Insolvenzverschleppung - Insolvenzreife: Darlegung aus Überschuldungsstatus oder Handelsbilanz mit Erläuterung - Insolvenzantragsfrist: auch bei Sanierungs-chancen längstens drei Wochen, Beurteilung ex ante - Beurteilungsspielraum - Schaden: bei Altgläubiger Quotenschaden bei Neugläubiger negatives Interesse Insolvenzforum Hamburg 2011
Haftung bei Insolvenzverschleppung Haftung der Aufsichtsräte aus § 823 Abs. 2, § 830 BGB, § 15a InsO Insolvenzforum Hamburg 2011
Haftung bei Insolvenzverschleppung - In Krise erhöhte Überwachungspflicht Insolvenzforum Hamburg 2011
Haftung bei Insolvenzverschleppung - In Krise erhöhte Überwachungspflicht - Aufsichtsratshaftung bei Verletzung der Überwachungspflicht Insolvenzforum Hamburg 2011
Haftung bei verbotenen Zahlungen- § 64 S. 1 GmbHG, § 92 Abs. 2 S. 1 AktG - Haftung der Geschäftsleiter aus § 64 S. 1 GmbHG, § 93 Abs. 3 Nr. 6 AktG Insolvenzforum Hamburg 2011
Haftung bei verbotenen Zahlungen Zeitlicher Anwendungsbereich: Insolvenzforum Hamburg 2011
Haftung bei verbotenen Zahlungen Zeitlicher Anwendungsbereich: Zahlungsverbot ab Insolvenzreife auch bei Sanierungsversuch Insolvenzforum Hamburg 2011
Haftung bei verbotenen Zahlungen Zahlungsbegriff: Leistung und Gegenleistung Insolvenzforum Hamburg 2011
Haftung bei verbotenen Zahlungen Zahlungsbegriff: Leistung und Gegenleistung • Verkürzung der Insolvenzmasse: auf einzelne Zahlung abzustellen Insolvenzforum Hamburg 2011
Haftung bei verbotenen Zahlungen Zahlungsbegriff: Leistung und Gegenleistung • Verkürzung der Insolvenzmasse: auf einzelne Zahlung abzustellen • Aktiventausch Insolvenzforum Hamburg 2011
Haftung bei verbotenen Zahlungen Zahlungsbegriff: Leistung und Gegenleistung • Verkürzung der Insolvenzmasse: auf einzelne Zahlung abzustellen • Aktiventausch könnte im Einzelfall haftungs- unschädlich sein Insolvenzforum Hamburg 2011
Haftung bei verbotenen Zahlungen Zahlungsbegriff: Leistung und Gegenleistung • Verkürzung der Insolvenzmasse: auf einzelne Zahlung abzustellen • Aktiventausch könnte im Einzelfall haftungs- unschädlich sein - Verwertungskosten zu berücksichtigen Insolvenzforum Hamburg 2011
Haftung bei verbotenen Zahlungen Zahlungsbegriff: Leistungsgegenstand Insolvenzforum Hamburg 2011
Haftung bei verbotenen Zahlungen Zahlungsbegriff: Leistungsgegenstand • alle Leistungen, die das Gesellschaftsver-mögen schmälern Insolvenzforum Hamburg 2011
Haftung bei verbotenen Zahlungen Zahlungsbegriff: Zahlung aus debitorischem Konto Insolvenzforum Hamburg 2011
Haftung bei verbotenen Zahlungen Zahlungsbegriff: Zahlung aus debitorischem Konto - anfechtbar nach InsO Insolvenzforum Hamburg 2011
Haftung bei verbotenen Zahlungen Zahlungsbegriff: Zahlung aus debitorischem Konto - anfechtbar nach InsO • dagegen unschädlicher Gläubigertausch bei § 64 GmbHG Insolvenzforum Hamburg 2011
Haftung bei verbotenen Zahlungen Zahlungsbegriff: Zahlung auf debitorisches Konto Insolvenzforum Hamburg 2011
Haftung bei verbotenen Zahlungen Zahlungsbegriff: Zahlung auf debitorisches Konto - führt zur vorrangigen Befriedigung der Bank Insolvenzforum Hamburg 2011
Haftung bei verbotenen Zahlungen Zahlungsbegriff: Zahlung auf debitorisches Konto - führt zur vorrangigen Befriedigung der Bank - Geschäftsleiter muss bei anderer Bank ein kreditorisches Konto einrichten Insolvenzforum Hamburg 2011
Haftung bei verbotenen Zahlungen Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsleiters Insolvenzforum Hamburg 2011
Haftung bei verbotenen Zahlungen Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsleiters: Zahlungen zur Sanierung/Fortführung Insolvenzforum Hamburg 2011
Haftung bei verbotenen Zahlungen Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsleiters: Zahlungen zur Sanierung/Fortführung - Bezugspunkt: Interesse der Gläubiger Insolvenzforum Hamburg 2011
Haftung bei verbotenen Zahlungen Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsleiters: Zahlungen zur Sanierung/Fortführung - Bezugspunkt: Interesse der Gläubiger - bei Zahlungen innerhalb der Antragsfrist: Erhaltung der Sanierungschance Insolvenzforum Hamburg 2011
Haftung bei verbotenen Zahlungen Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsleiters: Zahlungen zur Sanierung/Fortführung - Bezugspunkt: Interesse der Gläubiger - bei Zahlung innerhalb der Antragsfrist: Erhaltung der Sanierungschance • bei Zahlung danach: engerer Maßstab Insolvenzforum Hamburg 2011
Haftung bei verbotenen Zahlungen Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsleiters: Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern Insolvenzforum Hamburg 2011
Haftung bei verbotenen Zahlungen Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsleiters: Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern - Pflichtenkollision zulasten der Insolvenzmasse aufzulösen Insolvenzforum Hamburg 2011
Haftung bei verbotenen Zahlungen Gegenrecht bei Anfechtungsmöglichkeit Insolvenzforum Hamburg 2011
Haftung bei verbotenen Zahlungen Gegenrecht bei Anfechtungsmöglichkeit - Insolvenzverwalter kann zwischen Anfechtung und § 64 GmbHG wählen Insolvenzforum Hamburg 2011
Haftung bei verbotenen Zahlungen Gegenrecht bei Anfechtungsmöglichkeit - Insolvenzverwalter kann zwischen Anfechtung und § 64 GmbHG wählen - möglicherweise hat Geschäftsleiter ZBR analog § 255 BGB Insolvenzforum Hamburg 2011
Haftung bei verbotenen Zahlungen Haftung der Aufsichtsräte Insolvenzforum Hamburg 2011
Haftung bei verbotenen Zahlungen Haftung der AG-Aufsichtsräte aus §§ 116, 93 Abs. 3 Nr. 6 AktG Insolvenzforum Hamburg 2011
Haftung bei verbotenen Zahlungen Haftung der GmbH-Aufsichtsräte aus § 52 GmbHG, §§ 116, 93 Abs. 3 Nr. 6 AktG Insolvenzforum Hamburg 2011
Haftung bei verbotenen Zahlungen Haftung der GmbH-Aufsichtsräte aus § 52 GmbHG, §§ 116, 93 Abs. 3 Nr. 6 AktG nur bei eigenem Schaden der GmbH Insolvenzforum Hamburg 2011
Haftung bei verbotenen Zahlungen- § 64 S. 3 GmbHG, § 92 Abs. 2 S. 3 AktG - Haftung der Geschäftsleiter Insolvenzforum Hamburg 2011
Haftung bei verbotenen Zahlungen- § 64 S. 3 GmbHG, § 92 Abs. 2 S. 3 AktG - - Vorverlagerung des § 64 S. 1, Ergänzung zu § 30 GmbHG und Anfechtung Insolvenzforum Hamburg 2011
Haftung bei verbotenen Zahlungen- § 64 S. 3 GmbHG, § 92 Abs. 2 S. 3 AktG - - Vorverlagerung des § 64 S. 1, Ergänzung zu § 30 GmbHG und Anfechtung - Zahlung auf Gesellschafterforderung? Insolvenzforum Hamburg 2011
Haftung bei verbotenen Zahlungen- § 64 S. 3 GmbHG, § 92 Abs. 2 S. 3 AktG - - Vorverlagerung des § 64 S. 1, Ergänzung zu § 30 GmbHG und Anfechtung - Zahlung auf Gesellschafterforderung? - Ausschüttungen Insolvenzforum Hamburg 2011
Haftung bei verbotenen Zahlungen- § 64 S. 3 GmbHG, § 92 Abs. 2 S. 3 AktG - - Vorverlagerung des § 64 S. 1, Ergänzung zu § 30 GmbHG und Anfechtung - Zahlung auf Gesellschafterforderung? - Ausschüttungen, Deckungslücke Insolvenzforum Hamburg 2011
Haftung bei verbotenen Zahlungen- § 64 S. 3 GmbHG, § 92 Abs. 2 S. 3 AktG - - Vorverlagerung des § 64 S. 1, Ergänzung zu § 30 GmbHG und Anfechtung - Zahlung auf Gesellschafterforderung? - Ausschüttungen, Deckungslücke - Passivlegitimation zweifelhaft Insolvenzforum Hamburg 2011
Haftung bei verbotenen Zahlungen- § 64 S. 3 GmbHG, § 92 Abs. 2 S. 3 AktG - Haftung der Aufsichtsräte Insolvenzforum Hamburg 2011
Haftung bei verbotenen Zahlungen- § 64 S. 3 GmbHG, § 92 Abs. 2 S. 3 AktG - Haftung der Aufsichtsräte mögliche Unterscheidung zwischen AG und GmbH Insolvenzforum Hamburg 2011
Haftung bei Beihilfe zum existenzvernichtenden Eingriff Insolvenzforum Hamburg 2011
Haftung bei Beihilfe zum existenzvernichtenden Eingriff - existenzvernichtender Eingriff und § 64 S. 3 GmbHG nebeneinander anwendbar Insolvenzforum Hamburg 2011
Haftung bei Beihilfe zum existenzvernichtenden Eingriff - existenzvernichtender Eingriff und § 64 S. 3 GmbHG nebeneinander anwendbar • §§ 826, 830 BGB und § 64 S. 3 GmbHG nebeneinander anwendbar Insolvenzforum Hamburg 2011