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Rechtsschutz bei Gewerbekunden Herr Michael von Rhein, Bezirksdirektor Hamburg Dublin, 03.09.2014

KS/AUXILIA. Rechtsschutz bei Gewerbekunden Herr Michael von Rhein, Bezirksdirektor Hamburg Dublin, 03.09.2014. Produktpartner von. KS/AUXILIA AGENDA. Geschichte der Unternehmensgruppe Struktur und Unabhängigkeit Ihr Team Gewerbe-Rechtsschutz Spezial-Straf-RS versus Spezial-R S

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Rechtsschutz bei Gewerbekunden Herr Michael von Rhein, Bezirksdirektor Hamburg Dublin, 03.09.2014

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Presentation Transcript


  1. KS/AUXILIA Rechtsschutz bei Gewerbekunden Herr Michael von Rhein, Bezirksdirektor Hamburg Dublin, 03.09.2014 Produktpartner von

  2. KS/AUXILIAAGENDA Geschichte der Unternehmensgruppe Struktur und Unabhängigkeit Ihr Team Gewerbe-Rechtsschutz Spezial-Straf-RS versus Spezial-RS Inkasso-Rechtsschutz Highlights Rechtsschutz Highlights Club Ratings und Rankings

  3. RECHTSSCHUTZ MIT DER KS/AUXILIAGESCHICHTE 1935 Gründung des Automobilclubs in Berlin unter dem Namen „Fakulta e.V.“ als „Sozialer Unterstützungsverein“ für Berufskraftfahrer. Der unabhängige Automobilclub entstand mit den ersten Autobahnen und setzte sich schon damals für mehr Sicherheit auf den Straßen ein. 1952 Umfirmierung des Clubs in den Namen „Deutscher Berufsfahrer-Schutz Fakulta e.V.“ 1954 Nach dem Wiederaufbau und im Zuge des beginnenden Automobilbooms wurde der Verein für alle Autofahrer geöffnet.

  4. RECHTSSCHUTZ MIT DER KS/AUXILIAGESCHICHTE 1961 Umfirmierung des Clubs in den jetzigen Namen KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.V. und Umzug in den aktuellen Hauptsitz in München. 1964 Als erster deutscher Automobilclub gründete der KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.V. eine eigene Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft –die AUXILIA Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungs-AG. 1975 Jubiläum: 40 Jahre Automobilclub KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.V. 1979 Ein eigener Schutzbrief-Versicherer erweitert die KS-Gruppe –es ist das Gründungsjahr der KS Versicherungs-AG.

  5. RECHTSSCHUTZ MIT DER KS/AUXILIAGESCHICHTE 1998 Die AUXILIA Rechtsschutz-Versicherungs-AG belegt erstmals bei einer unabhängigen Maklerbefragung den 1. Platz bei den Rechtsschutz-Versicherungen und erringt seitdem kontinuierlich erste Plätze. 2009 Die AUXILIA wird als Top-Anbieter und Preis-Leistungs-Testsieger bei Stiftung Wartentest (Finanztest 08/2009) ausgezeichnet. Kurze Zeit später wird die AUXILIA Testsieger des anerkannten Wirtschaftsmagazins WirtschaftsWoche. Weitere zahlreiche Auszeichnungen folgen. 2010 Der KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.V. feiert sein 75-jähriges Jubiläum. Die AUXILIA erreicht mit einem Zuwachs von ca. 30% ein äußerst erfolgreiches Jahr und muss auch in 2011 keine Beitragsanpassung vornehmen.

  6. KS/AUXILIASTRUKTUR UND UNABHÄNGIGKEIT Zusammenarbeit: Gemeinsames Zusammenwirken zur Erreichung eines Ziels Partnerschaft: Gleichwertige Gemeinschaft von mehreren Menschen – oft eine enge, meistens verbindliche Beziehung zwischen Personen. Vermittler Kunde KS/AUXILIA Rechtsanwalt

  7. KS/AUXILIASTRUKTUR UND UNABHÄNGIGKEIT Automobilclub KRAFTFAHRER-SCHUTZ e. V. Gründungsjahr: 1935 Mitgliederbestand: 438.581 Gesamtbeitrag: 10,7 Mio. € Aufbau der KS/AUXILIA (Zahlenstand: 31.12.2009) 100 % 26 % Rechtsschutz AUXILIA Rechtsschutz-Versicherungs-AG Gründungsjahr: 1964 Mitgliederbestand: 497.675 Gesamtbeitrag: 76,1 Mio. € Schutzbrief KS Versicherungs-AG Gründungsjahr: 1979 Mitgliederbestand: 21.752 Gesamtbeitrag: 0,7 Mio. € 74 %

  8. KS/AUXILIAIhr Team - Bezirksdirektion Hamburg Carl-Michael von Rhein Bezirksdirektor Silke Griem Stefanie Harlof Mitarbeiterinnen im Innendienst Bezirksdirektion Hamburg Borsteler Chaussee 49, 22453 HamburgTelefon 040/226 32 58 - 620Telefax 040/226 32 58 - 629hamburg@ks-auxilia.de

  9. RECHTSSCHUTZ BEI GEWERBEKUNDEN BEDARF • Gut zu wissen... • Es gibt bereits ca. 80.000 Gesetze und Verordnungen – täglich werden es mehr. • Die Streitigkeiten vor Gericht nehmen von Jahr zu Jahr stetig zu. • Jährlich gehen über 19 Mio. Bürger vor Gericht • Jährlich gehen über 2 Mio. Zivilklagen bei Gericht ein. • Jährlich nehmen die Rechtsstreitigkeiten aus Versicherungsverträgen zu. • Jährlich gibt es ca. 2,3 Mio. Verkehrsunfälle. • Jährlich gehen über 500.000 Klagen vor deutschen Arbeitsgerichten ein. • Wegen der steigenden Lebenshaltungskosten steigen die Streitwerte - und damit auch die Anwalts- und Gerichtskosten • Bei einer arbeitsrechtlichen Streitigkeit zahlt jede Partei bis zur I. Instanz die eigenen Kosten selbst – und zwar völlig unabhängig davon, wie das Verfahren ausgeht. „Recht haben und Recht bekommen“ - dies ist meistnur durch Entscheidungen unserer Gerichte möglich!

  10. RECHTSSCHUTZ BEI GEWERBEKUNDEN BEDARF • Verkaufsansätze bei Firmen (und auch Privatkunden) • David gegen Goliath • Klagen gegen andere Versicherer • Schadensersatz • Rechtsschutz wichtig wie Haftpflicht

  11. RECHTSSCHUTZ BEI GEWERBEKUNDEN LÖSUNG • Einschaltung eines professionellen Dienstleister: • Kostenlose Beratung in allen Fällen durch eine spezialisierte Anwaltshotline • Übernahme der Gerichts- und Verfahrenskosten • Beauftragung und Bezahlung von professionellen Rechtsanwälten • Einschaltung von Gutachtern • Vermittlung von Mediatoren für eine außergerichtliche Konfliktlösung • Der Privat-Bereich, Kinder und der Ehepartner bzw. der nichteheliche Lebenspartner sind in den Gewerbetarifen automatisch eingeschlossen - bei wenigen Versicherern auch die im Haus lebenden Eltern und studierende Kinder

  12. RECHTSSCHUTZ BEI GEWERBEKUNDEN MÖGLICHKEITEN • Einzel- und Kombinationsprodukte • Kombinationsprodukte beinhalten Bündelungsnachlässe und eine umfangreichere Absicherung • Prämie richtet sich in der Regel nach der Anzahl der Beschäftigten im Betrieb • Streitigkeiten mit Kunden sind meist nicht versicherbar • Beiträge zur Firmen- bzw. Berufs-Rechtschutz-Versicherung sind Betriebsausgaben.

  13. X X X X X X X X X X X X X X X X X RECHTSSCHUTZ BEI GEWERBEKUNDEN MÖGLICHKEITEN Firmen-Rechtsschutz Spezial-Rechtsschutz Die Absicherung im Überblick JURAFIRM Gewerbe-/Firmenbereich X Privatbereich Gewerblicher Verkehrsbereich Privater Verkehrsbereich Gewerblicher Grundstücks- und Mietbereich Privater Grundstücks- und Mietbereich Vorsorge-Rechtsschutz Spezial-Straf-Rechtsschutz Versicherungs-Vertrags-Rechtsschutz Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte

  14. Privat Privatkunden: Produkt: J U R P R I V A T Gewerbe Selbstständige*: Produkt: J U R A F I RM Firmenkunden allgemein*: Produkt: J U R A F I R M Steuerberater: Produkt: J U R A T A X X Heilwesenberufe: Produkt: J U R A M E D Landwirte: Produkte: J U R A G R A R REHCTSSCHUTZ BEI GEWERBEKUNDENJUR-LINIE: maximaler schutz zum kleinen Preis Mit den leistungsstarken und haftungsminimierenden Produktender J U R-Linie der KS/AUXILIA können Sie Ihre Kunden absichern J U R-Linie der KS/AUXILIA * Betriebe bis max. 50 Beschäftigte; Nicht versicherbare Branchen bei J U R A F I R M: Abfall-/Abwasserbeseitigung, Arbeitnehmerüberlassungsunternehmen, Arzneimittel-/Pharmaherstellung, Asbestbe-/-verarbeitung, Bewachungsunternehmen, Chemikalienherstellung/-handel, Entsorgungsfirmen, Gasversorgung, Gebäudereinigung, Groß- und Einzelhandel mit Altmaterialien und Chemie, Klärwerke, Kraftwerke, Mülldeponie, Müllverwertungen, Öl-Raffinerien inkl. Altölaufbereitung, Recyclingbetriebe, Rohr-/Kanalreiniger, Schrotthandel/-verwertung, Tank-/Kesselreinigung, Zeitarbeitsunternehmen/Personalleasing.

  15. RECHTSSCHUTZ FÜR GEWERBEKUNDEN§ 28 Spezial-RS Versicherungs-umfang § 28Spezial-RS • RS für Firmen, Selbständige und freiberuflich Tätige • Verkehrs-Rechtsschutz • Privat-Rechtsschutz • Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Gebäuden, Wohnungen und Grundstücken • Firmen-Rechtsschutz • Vorsorge-Rechtsschutz

  16. RECHTSSCHUTZ BEI GEWERBEKUNDENJURAFIRM • Spezial-Rechtsschutz • Vorsorge-Rechtsschutz • Versicherungs-Vertrags-Rechtsschutz • Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte • Spezial-Straf-Rechtsschutz Versicherungs- Umfang JURAFIRM

  17. Vorsorge-Rechtsschutz Mit dem Vorsorge-Rechtsschutz können später eintretende – bei Vertragsabschluss noch nicht bekannte – Veränderungen der Lebensumstände jeweils ab Entstehung ohne Wartezeit versichert werden Inhalt • Der Vorsorge-Rechtsschutz gilt bei • erstmaligem Hinzukommen/Entstehen einesneuen Risikos, das nach dem Tarif der AUXILIA versicherbar ist • Entstehen oder Wegfall der Voraussetzung für die Mitversicherung einer Person

  18. Vorsorge-Rechtsschutz • keine Deckungslücken im Produkt • Änderung der Lebensumstände durch Vorsorge-Rechtsschutz mitversichert • mit maximalem Versicherungsschutz • mit geringstmöglichem Selbstbehalt • ohne Wartezeit für neu hinzukommende Risiken Die Vorteile für den Kunden

  19. Vorsorge-Rechtsschutz Weitere Vorteile • bestehende Rechtsschutzverträgewerden automatisch angepasst • Umstellung erfolgt zumZeitpunkt der Risikoänderung • keine sofortige Meldepflicht

  20. Vorsorge-Rechtsschutz • Der Vorsorge-Rechtsschutz tritt ein, z.B. • nach dem Kauf einer vermieteten Eigentumswohnung unmittelbar nach Kauf Streitigkeiten mit dem Mieter auftreten weil die Miete nicht gezahlt wird • Vermieter-Rechtsschutz ist auf Grund des Vorsorge-Rechtsschutzes eingeschlossen Schaden gedeckt • der mitversicherte Sohn des VN in Vorbereitung auf seine selbständige Tätigkeit Streitigkeiten mit dem Vermieter/Verpächter der neu angemieteten Gewerberäume bekommt. Auf Grund des Vorsorge-Rechtsschutzes bekommt der Sohn einen eigenen Rechtsschutz-Vertrag Schaden gedeckt Umwandlung

  21. Vorsorge-Rechtsschutz • Der Vorsorge-Rechtsschutz tritt nicht ein, wenn z.B • die Risikoänderung trotz Aufforderung nicht gemeldet wird • der Vertragsänderung widersprochen wird • das neue Risiko bei der AUXILIA nicht versicherbar ist. Umwandlung

  22. VERSICHERUNGS-VERTRAGS-RECHTSSCHUTZ Versicherungsschutz besteht für die Versicherungsverträge des Versicherungsnehmers,die in unmittelbarem Zusammenhang mit seiner selbständigen Tätigkeit stehen, sowie solche, die er im Hinblick auf eine mögliche Einschränkung seiner beruflichen Tätigkeit abgeschlossen hat. Inhalt

  23. VERSICHERUNGS-VERTRAGS-RECHTSSCHUTZ • Versichert sind Streitigkeiten aus Versicherungsverträgen, z.B. • Feuerversicherung • Betriebsunterbrechungsversicherung • Elektronikversicherung • Berufsunfähigkeitsversicherung Versicherungsschutz (I)

  24. VERSICHERUNGS-VERTRAGS-RECHTSSCHUTZ Versicherungsschutz (II) Nicht versichert sind Streitigkeiten, die keinen Versicherungsvertrag betreffen, z.B. • Bauvertrag mit Bauherren/Architekt • Kaufvertrag mit Lieferanten

  25. Vertrags-RS für Hilfsgeschäfte Inhalt Versicherungsschutz besteht für gewerbliche Verträge, die in unmittelbarem Zusammenhang mit Büro-, Betriebs- oder Werkstatträumen und deren stationären Einrichtungen stehen

  26. Vertrags-RS für Hilfsgeschäfte Versicherungsschutz (I) • Versichert sind Streitigkeiten aus Hilfsgeschäften, z.B. • Kauf-/Wartungsverträge • Hard- & Software für den PC im Betrieb • Heizölkauf

  27. Vertrags-RS für Hilfsgeschäfte Versicherungsschutz (II) • Nicht versichert sind Streitigkeiten aus Hauptgeschäften, z.B. • Bauvertrag zwischen VN und Bauunternehmen • Kaufvertrag einer Gaststätte (VN) mit Lieferanten und Kunden

  28. Spezial-Straf-Rechtsschutz Versicherungs- schutz • Versichert sind Kosten für Streitigkeiten wegen z.B. • Vorwurf der Körperverletzung • Beispiel: • Ein angeblich nicht sachgerecht aufgebauter Baukran stürzt um • Vorwurf der fahrlässigen Tötung • Beispiel: • Aufgrund angeblicher falscher Diagnose und Behandlung stirbt ein Patient •  In beiden Fällen erfolgt eine Kostenübernahme für das eingeleitete Strafverfahren

  29. Spezial-Straf-Rechtsschutz • Nicht versichert sind Kosten für das Strafverfahren • bei Verurteilung wegen einer vorsätzlichen Straftat Versicherungs- schutz • Verschiedene Mehrleistungen über den normalen Straf-Rechtsschutz hinaus • Umfassender Versicherungsschutz auch für nur vorsätzlich begehbare Straftaten und Vergehen sofern keine rechts-kräftige Verurteilung wegen Vorsatz erfolgt • Versicherungsschutz auch bei Abschluss des Verfahrens durch einen rechtskräftigen Strafbefehl • Versicherungsschutz für Firmen, Selbständige und freiberuflich Tätige sowie für die beschäftigten Personen in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit und für den VN und seine Familie im beruflichen und privaten Bereich Die Vorteile für den Kunden

  30. Spezial-Straf-Rechtsschutz • Vermehrte Strafverfahren durch • Umweltrisiken (z.B. Gewässerverunreinigung) • Produktrisiken (z.B. Personenschäden beim Verbraucher) • Betriebsstättenrisiken (z.B. Verletzung der Sicherheitsvorschriften) • Risiken im Heilwesenbereich (z.B. Vorwurf von Kunstfehlern) • Die Straf- und Bußgeldverfahren gegen Selbständige, Führungskräfte und Mitarbeiter haben sich vervielfacht Warum SSR? (I)

  31. Spezial-Straf-Rechtsschutz • Kostenübernahme in Strafverfahren Warum SSR? (II) Mögliche Statistische Kostenübernahme Prozessausgänge Häufigkeit durch Verurteilung wegen Fahrlässigkeit 15 % Spezial-Straf-RS Verurteilung wegen Vorsatz 15 % Verurteilter Freispruch 5 % Spezial-Straf-RS* Einstellung des Verfahrens 65 % Spezial-Straf-RS * sowie die Staatskasse - diese übernimmt nur die gesetzlichen Gebühren

  32. Spezial-Straf-Rechtsschutz Firmenstellungnahme (für Selbständige) Mehrleistung 1 Spezial-Straf-Rechtsschutz Kostenerstattung für Honorarvereinbarungen mit Rechtsanwälten bis 3.000,00 € Straf-Rechtsschutz Keine Kostenübernahme

  33. Spezial-Straf-Rechtsschutz Mehrleistung 2 Rückwärtsversicherung Straf-Rechtsschutz Kein Deckungsschutz für Rechtsschutzfälle, die vor Versicherungsbeginneingetreten sind Spezial-Straf-Rechtsschutz Kostenerstattung für Rechtsschutzfälle, die vor Versicherungsbeginneingetreten sind, sofern das Ermittlungsverfahren noch nicht eingeleitet ist

  34. Spezial-Straf-Rechtsschutz Zeugenbeistand Mehrleistung 3 • Spezial-Straf-Rechtsschutz • Kostenerstattung für Honorarvereinbarungen mit Rechtsanwälten für • Führungskräfte/Inhaber/Versicherungsnehmer bis 2.600,00 € • übrige Mitarbeiter bis 1.300,00 € Straf-Rechtsschutz Keine Kostenübernahme

  35. Spezial-Straf-Rechtsschutz Mehrleistung 4 Vorsatzdelikte Spezial-Straf-Rechtsschutz Kostenerstattung für Honorar-vereinbarungen mit Rechtsanwälten für alle Verfahren wegen des Vorwurfs einer nur vorsätzlich begehbaren Straftat, sofern keine rechtskräftige Verurteilung ergeht Straf-Rechtsschutz Keine Kostenübernahme

  36. Spezial-Straf-Rechtsschutz Mehrleistung 5 Honorarvereinbarungen Spezial-Straf-Rechtsschutz Grundsätzliche Kostenerstattungfür Honorarvereinbarungen mit Rechtsanwälten unterBeachtung der Höchstsätze Straf-Rechtsschutz Kostenerstattung nur bis zur gesetzlich festgelegten Höhe

  37. Spezial-Straf-Rechtsschutz Sachverständigengutachten Mehrleistung 6 Spezial-Straf-Rechtsschutz Kostenerstattung für privat in Auftrag gegebene Gutachten bis zu einer Gesamthöhe von 25.000,00 € bei einem Stundensatz von max. 300,00 € Straf-Rechtsschutz Keine Kostenübernahme

  38. Spezial-Straf-Rechtsschutz

  39. Spezial-Straf-Rechtsschutz

  40. Spezial-Straf-Rechtsschutz

  41. Spezial-Straf-Rechtsschutz

  42. INKASSO-Rechtsschutz • Rechtsschutz im Sinne von Kostenschutz • Kostenübernahme für • Beitreibung offener, fälliger und unstreitiger Forderungen bis 25.000,- € • Gerichtliche Mahnverfahren von offenen, fälligen und unstreitigen Forderungen bis 25.000,- € und die Auslagen für bis zu 3 Zwangsvollstreckungsmaßnahmen • Bonitätsprüfung (für Forderungen ab 3.000 €) • Adressermittlung säumiger Kunden • Keine Sublimits • Keine Selbstbeteiligung • Keine Mindeststreitwerte • Unbegrenzte Zahl beizutreibender Forderungen • Übernahme vorvertraglicher Forderungen(bis 12 Monate alt) • Absolute Prozesstransparenz - auf Wunschjeder Bearbeitungsschritt via Internet Highlights Inkasso-RS

  43. INKASSO-Rechtsschutz Alle Branchen, bis auf Unternehmen / Betriebe, die Kraft Gesetzes Mitglied der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BGBau) sind Zielgruppe Jahresbeitrag (Bruttobeitrag ggf. zzgl. KS-Clubbeitrag)Der Inkasso-Rechtsschutz ist als Einzelproduktoder in Kombination mit allenRechtsschutzprodukten versicherbar.

  44. INKASSO-Rechtsschutz • Gewinn an Zeit und Einsparung interner Kosten • Bei einer erfolglosen Beitreibung übernimmt die AUXILIA die Kosten • Ein professionelles Forderungsmanagement garantiert eine hohe Erfolgsquote • Der Kunde hat die Chance, ohne Kostenrisiko seine Forderungen zu 100 % zu realisieren Kundenvorteile

  45. Vertrags-Rechtsschutz • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht für die gerichtliche Interessenwahrnehmung im Zusammenhang mit der selbständigen Tätigkeit Inhalt

  46. KS/AUXILIA AUXILIA HIGHLIGHTS Unbegrenzte Versicherungssumme Weltweiter Versicherungsschutz ohne zeitliche Begrenzung Kostenlose telefonische Beratung • durch qualifizierte Rechtsanwälte über unsere Hotline (24-Stunden-Service) • In versicherten Angelegenheiten • In nicht versicherten Angelegenheiten • In nicht versicherbaren Angelegenheiten

  47. KS/AUXILIA AUXILIA HIGHLIGHTS Spartenneutralität Keine Interessenkollisionen bei Klagen gegen andere Versicherungen Haftungsminimierung durch Top-Leistungsspektrum der JUR-Produkte • Im privaten, beruflichen und gewerblichen Bereich mit fallender und fester • SB-Variante • Berücksichtigung schadenfreier Jahre beim Vorversicherer

  48. KS/AUXILIA AUXILIA HIGHLIGHTS Umfassender Spezial-Straf-Rechtsschutz • Im privaten, beruflichen, gewerblichen und ehrenamtlichen Bereich • Beim Vorwurf von Vergehen und Verbrechen • Keine Rückforderung der Kosten bei Abschluss durch rechtskräftigen Strafbefehl Vorsorge-Rechtsschutz für alle neu hinzukommenden Risiken • Mit maximalem Versicherungsschutz • Mit geringstmöglichem Selbstbehalt • Ohne Wartezeit für neu hinzukommende Risiken

  49. KS/AUXILIA AUXILIA HIGHLIGHTS Beitragsfreie Einschlüsse • Weitreichende Mitversicherung von Familienangehörigen • Nur einmaliger SB-Abzug bei mehreren zusammenhängenden Rechtsschutzfällen • Verwaltungs-Rechtsschutz • - in verkehrsrechtlichen und nicht verkehrsrechtlichen Angelegenheiten • - im privaten, beruflichen und gewerblichen Bereich • Opfer-Rechtsschutz im privaten, beruflichen und gewerblichen Bereich • Rechtsschutz in Betreuungsverfahren für alle Versicherten des Vertrages

  50. KS/AUXILIA AUXILIA HIGHLIGHTS Im privaten Bereich • Mediation,auch im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht (z. B. Scheidung) • Erweiterter Sozialgerichts-Rechtsschutzschon für das vorgeschaltete Widerspruchsverfahren • JURPRIVATleistungsstarkes und haftungsminimierendes Produkt für Nichtselbständige

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