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Herzlich Willkommen zur Personalversammlung. Personalversammlungen? Rechtliche Basis und Inhalte. § 49 Thüringer Personalvertretungsgesetz:
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Personalversammlungen? Rechtliche Basis und Inhalte • § 49 Thüringer Personalvertretungsgesetz: • (1) Der Personalrat hat einmal in jedem Kalenderhalbjahr in einer Personalversammlung einen Tätigkeitsbericht zu erstatten. Der Dienststellenleiter erhält Gelegenheit zur Stellungnahme. • (3) Auf Antrag einer in der Dienststelle vertretenen Gewerkschaft muss der Personalrat vor Ablauf von 15 Arbeitstagen nach Eingang des Antrags eine Personalversammlung nach Absatz 1 einberufen, wenn im vorhergegangenen Kalenderhalbjahr keine Personalversammlung und keine Teilversammlung durchgeführt wurden ist. • Zuständigkeit des ÖPR und BPR gegeben, da durch Dienst- und Fachaufsicht der Dienststelle bei der Dienstellenleitung liegt (§68 ThürPersVG). • Die Personalvertretung kann Anträge stellen, die der Dienststelle und ihren Angehörigen dienen (§68 Abs. 1 S. 1 ThürPersVG).
Bericht des Personalrates • Bitte ausfüllen
Die Thüringer Grundschulen als Ganztagsschulen:Erfolgs- oder Auslaufmodell? • Thüringer Landesverfassung Art. 23 Abs. 2 : „Das gesamte Schulwesen untersteht der Aufsicht des Landes.“ • § ThürSchG § 34 Abs. 1: Lehrer...an staatlichen Schulen sowie Erzieher an Grundschulhorten sind Landesbedienstete.“ • § 10 (1): An den Grundschulen sollen zur außerunterrichtlichen Betreuung und Förderung der Schüler Horte geführt werden. Diese sind organisatorischer Bestandteil der betreffenden Schulen....Für Grundschulkinder besteht Anspruch auf Förderung in einem Hort an einer Grundschule von montags bis freitags mit einer täglichen Betreuungszeit von zehn Stunden unter Anrechnung der Unterrichtszeit.“
Die Thüringer Grundschulhorte. Rückblick Die Menschen werfen sich im Politischen wie auf dem Krankenlager von einer Seite auf die andere, weil sie glauben, dann besser zu liegen. Johann Wolfgang von Goethe (1749 - 1832) Die SPD-Landtagsfraktion lehnt daher die von der Landesregierung geplante Kommunalisierung der Grundschulhorte vehement ab. Sie tritt mit Nachdruck dafür ein, die Horterzieherinnen im Landesdienst zu belassen und den Grundschulhort in seiner jetzigen, bewährten Struktur zu erhalten und weiterzuentwickeln. Nur so ist es möglich, die pädagogische Einheit von Grundschule und Hort zu wahren. (Auszug - Positionspapier der SPD-Landtagsfraktion, 1.03-2008) Am 6.3.2010 beschloss des SPD-Landesparteitag, unter dem Motto „Verantwortung der Kommunen für Bildung statt Kommunalisierung von Bildung“: Wir „lehnen [...] die Kommunalisierung der Schulbildung ab. Das Land muss im Schulbereich weiterhin für inhaltliche Vorgaben und Aufsicht zuständig bleiben, es muss bei Lehrern und Erziehern die Personalhoheit behalten, wenn wir wollen, dass nicht die Kassenlage der Kommune über das Bildungsangebot entscheidet und nicht die Bildungskleinstaaterei früherer Jahrhunderte zurückkehrt“.
Beginn der Diskussion mit Regierungserklärung vom 09. September 2004. Das Konzept Bildung und Betreuung von 2 bis 16 im Januar 2005 löst eine breite Protestwelle in Thüringen. Das Konzept verschwindet langsam in der Schublade. Gründung des Bündnisses zum Erhalt der Grundschulhorte wird von der GEW ins Leben gerufen. Demo am 25.02.05 vor dem Landtag! April 2005: Verkündung der Familienoffensive der Landesregierung. Hortkommunalisierung ist auch Bestandteil der Familienoffensive! Die Chronologie der Ereignisse:
Nov. 2005: TLEVK beschließt Volksbegehren 3. 12 2005: Demo zum CDU Parteitag in Altenburg. Nur eine Gegenstimme bei Abstimmung zur Familienoffensive; über 50% der Delegierten stimmen nicht mit ab 7. 12. 2005: Beschluss zur Änderung des Kita-Gesetzes durch den Landtag 8. 12 2005: Landkreistag fordert Übernahme von Horten nur mit Grundschulen Demo vor dem Landtag Die Chronologie der Ereignisse:
2006: das Konzept Bildung und Betreuung von 2 bis 16 verschwindet vollkommen. Verhandlungen mit dem Landkreistag zur Kommunalisierung von Grundschuhorten und Grundschulen werden geführt Der Bildungsplan für Kinder bis 10 Jahre wird erarbeitet und geht in die Probephase Volksbegehren sammelt über 23.000 Unterschriften für den Zulassungsantrag Seit 2008 gibt ein neues KitaGesetz Die Chronologie der Ereignisse:
2011: Neue Pläne!Die Zukunft der Grundschulhorte ist wieder in Gefahr!
2011: Neue Pläne!Die Zukunft der Grundschulhorte ist wieder in Gefahr! Im Frühsommer des Jahres 2011 kommt an die Öffentlichkeit, dass SPD-Chef und Kultusminister Matschie die 1350 VZB´s dem Finanzminister als Einsparmasse in den Haushalt 2012 gegeben hat. Bis dahin fanden 2 Gespräche mit der GEW statt, die folgenden Inhalt hatten: Variante 1: Alles zurück zum Land. Variante 2: a) alle Landesbeschäftigten bleiben bis zu ihrem Ausscheiden im Landesdienst, b) die Landesbeschäftigten bleiben bis zu einem Stichtag im Landesdienst, c) die Übertragung der Beschäftigten erfolgt sofort. Eine ergebnisoffene Prüfung des Modellversuchs fand nicht statt. Minister Matschie verweist auf zwei Studien, welche ausschließlich Modell-Horte untersuchten und nicht den Vergleich erlauben, welche Ergebnisse Nicht-Modell-Horte unter gleichen personellen und finanziellen Bedingungen erreichten würden. Daher lehnen die GEW und u.a. die Landes-Elternvertreter diese Studien ab! Minister Matschie verweist darauf, dass 2/3 aller Kinder in Modell-Horten sind. Das stimmt, aber es stimmt auch, dass 3/4 aller Beschäftigten Landesbedienstete sind! Was sagen die Erzieher und Erzieherinnen über den Modellversuch (GEW-Onlinebefragung)?
Frage: Wie viel Zeit haben Sie für Vor- und Nachbereitung im Rahmen ihrer Arbeitszeit?
Befragte Erzieher/innen: Sind Sie am Vormittag in der Unterrichtszeit als Zweitkraft eingesetzt?165 Teilnehmer
Frage: Haben Sie Fortbildungen nach Thüringer Bildungsplan besucht?
Befragte Erzieher/innen: Reicht Ihr Gehalt aus, um den Lebensunterhalt zu bestreiten? 169 Teilnehmer
Frage: Welchen Beschäftigungsumfang würden sie sich wünschen?
Fazit: • 87% der Beschäftigten wünschen sich einen Beschäftigungsumfang von 80% und mehr, um der Armutsfalle zu entkommen! • Zitat aus dem Koalitionsvertrag CDU-SPD (S. 16): „ CDU und SPD wollen alle landespolitischen Möglichkeiten nutzen, um dem Ziel des Verfassungsauftrages, jedem die Möglichkeit zu schaffen, seinen Lebensunterhalt durch frei gewählte und dauerhafte Arbeit zu verdienen, besser gerecht zu werden.“ Gilt dies auch für Landesbeschäftigte bzw. vom Land finanzierte Beschäftigte?
Frage: Durch welche Unterstützung werden diese Kinder am Nachmittag betreut?
Befragte Erzieher/innen: Wie zufrieden sind Sie in Ihrer Grundschule und Hort mit folgenden Aspekten?165 Teilnehmer
Befragte Lehrer/innen: Wie zufrieden sind Sie in Ihrer Grundschulen mit folgenden Aspekten?
Befragte Erzieher/innen: Wo soll Ihrer Meinung nach die Verantwortung für die pädagogische Einheit von Grundschule und Hort liegen?165 Teilnehmer
Derzeitiger Diskussionsstand: Gespräche des GEW-Landesvorsitzenden Torsten Wolf mit drei OB`s und fünf Landräten über die Problematik Grundschulhorte sowie mit den Spitzenverband der Kommunen und den Fraktionsvorsitzenden der SPD Uwe Höhn in der Zeit Mitte August bis Mitte September. Fernsehaufzeichnung einer Diskussionsrunde im OK Gera mit Minister Matsche, Frank Rossner, Michaele Sojka und Torsten Wolf (eingestellt bei youtube). Veranstaltung der GEW zum Thema, mit Minister Matschie und 200 Kolleginnen und Kollegen am 03.09.2011 in Weimar. Ergebnisse: • Der Gemeinde und Städtebund lehnt eine Kommunalisierung ab. Grund: mangelndes Vertrauen in die Ausfinanzierung durch das Land. Der Gemeinde- und Städtebund fordert vom Land, dass die Kommunen eigene Hortgebührensatzungen analog zu den Kita´s festsetzen können. Da die Kommunen idR längere Verweilzeiten der Kinder haben, befürchten sie, auf Kosten sitzen zu bleiben. Bei eigenen Gebührenfestsetzungen würde eine Kostenlawine auf die Eltern zurollen!
Derzeitiger Diskussionsstand: Der Thüringer Landkreistag fordert: Die Verantwortung der Schulträger für die Schulhorte hat sich bewährt. Die Stärkung der kommunalen Bildungsverantwortung ist eine Voraussetzung für erfolgreiche Schulentwicklung. Gleichzeitig fordern wir, die Kommunalisierung der Schulhorte durch ein Konzept der Kommunalisierung der Grundschulen zu ergänzen, um die Einheit von Grundschule und Hort in Kommunaler Verantwortung zusammenzuführen. Die Kommunalisierung der Grundschulen muss der Kommunalisierung der Schulhorte folgen. Dies entspricht einer weit verbreiteten Haltung vieler Landräte und Oberbürgermeister, dass die Grundschulen zukünftig kommunal geführt werden sollen! Das heißt, die Kommunalisierung der Grundschulhorte ist der erste Schritt zur Kommunalisierung der Grundschulen! Und damit auch der Grundschullehrerinnen und -lehrer!
Die nächsten Schritte • derzeit „neues“ Bündnis zum Erhalt der Thüringer Grundschulhorte in Gründung • getragen durch die Landeseltern- und Schülervertreter, GEW, Parteien ect. • Sprecher: Peggy Kratzer (Landeselternvertretung) und Torsten Wolf (Landesvorsitzender GEW Thüringen) Planung einer Thüringenweiten Aktionswoche zum Erhalt der Thüringer Grundschulhorte vom 28.11.-02.12.2011 Ziel: an allen Thüringer Grundschulen soll das Profil als offene Ganztagsschule, das pädagogische Konzept und die Voraussetzungen zur Umsetzung, die Gefahren durch eine Kommunalisierung anhand von Schautafeln, Aktionen ect. Deutlich gemacht werden und für die organisatorische Einheit von Grundschule und Hort aus einer Hand sowie bessere Beschäftigungsbedingungen bei Eltern und der Öffentlichkeit geworben werden!
Gefahren durch Kommunalisierung I Hort als Sparmodell: • Ausfinanzierung nur nach bisheriger VV, ergo auch zukünftig Erzieherinnenstellen nur zu 50% • Ausfinanzierung steht mit Ministerwort, ergo nur bis zur nächsten Landtagswahl sicher Gebührensatzung kommunal: • Kinder, die aus bildungsfernen Schichten kommen, werden abgemeldet • Deutliche Gebührenerhöhung für Eltern (Vergleich mit Sachsen Verdoppelung), ohne Qualitätssteigerung • Einspareffekte für das Land durch weniger Bedarf an Personal und höhere Elternbeteiligung
Gefahren durch Kommunalisierung II Keine organisatorische und pädagogische Einheit von GS und Hort • Schulleitungen hätten keine Personalhoheit im Hort mehr, Schulträger entscheidet (auch kurzfristig) über Personaleinsatz der Erzieherinnen (Ende der organisatorischen Einheit) • durch Schulamtsstrukturreform (aus 11 mach 5, bei geplanter Personalreduzierung) wird die derzeit bereits schwierige Fachaufsicht weiter leiden (Gefahr für pädagogische Einheit) Probleme bei „Überleitung“ • die von Landesregierung geplante Überleitung der Beschäftigten ist rechtlich fragwürdig, da wie versprochen ohne Verluste nicht zu bewerkstelligen (von TVL auf TVöD „können“ Beschäftigungszeiten anerkannt werden, Verpflichtung besteht nicht) Fachkräfteprinzip und freie Träger • das geforderte Fachkräfteprinzip und der vertraglich verbindliche Ausschluss der Übertragung auf freie Träger (Einkommensverlust von bis zu 8000€ im Jahr) wird von Landesregierung abgelehnt
Und wie weiter? Sie sind gefragt: • Was wollen Sie? • Wie wollen Sie sich beteiligen? • Kämpfen Sie für den Erhalt des Grundschulhortes oder warten Sie ab in der Hoffnung, es wird schon nicht so schlimm werden? • Glauben Sie den Versprechungen einer Landesregierung, die in den nächsten Jahren noch knapp 1/3 des Haushaltes (ca. 3 Milliarden €) einsparen will? Die GEW, die Elternvertreter, die Schülerinnen und Schüler brauchen Ihre Stimme, Ihr Engagement. Denn Sie wissen ja: „Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft hat schon verloren!“
Und was wollen Sie? Was bedeutet dies für Sie?