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Herzlich Willkommen zur Einwohnerversammlung. Der Haushaltsplan ist das Spiegelbild der von der Gemeinde zu erfüllenden Aufgaben jährlich zu erstellen gesetzlich vorgeschrieben
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Der Haushaltsplan ist • das Spiegelbild der von der Gemeinde zu erfüllenden Aufgaben • jährlich zu erstellen • gesetzlich vorgeschrieben • die Zusammenstellung aller voraussichtlich anfallenden Erträge und Einzahlungen sowie aller entstehenden Aufwendungen und Auszahlungen. • Der Haushaltsplan entsteht durch die • Meldung des Finanzbedarfs der Fachämter an die Kämmerei im Sommer • interne Vorerörterung der Anmeldungen.
Verfahren • gegenüber den Anmeldungen ist das Defizit im Ergebnishaushalt von 8,7 Mio. € auf 6,9 Mio. € reduziert worden • Einbringung des Entwurfs ist anlässlich der Stadtratssitzung am 25.09.2013 erfolgt • die Fraktionen beraten den Entwurf nunmehr intern • Vorberatung des Entwurfs im Haupt- und Finanzausschuss am 20.11.2013 (nicht öffentlich) • Beschlussfassung anlässlich der Stadtratssitzung am 04.12.2013 • Anschließend erfolgt die Vorlage an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) zur Genehmigung • nach der Genehmigung wird die Haushaltssatzung öffentlich bekannt gemacht und der Haushaltsplan öffentlich ausgelegt
Eckdaten Ergebnishaushalt 2014 – Fehlbedarf • Erträge: 42.114.899 € • Aufwendungen: 48.998.754 € • Fehlbedarf: 6.883.855 € • dem gesetzlichen Erfordernis eines ausgeglichnen Haushalts wird somit nicht Rechnung getragen
Gründe für den Fehlbetrag: • auf wesentliche Positionen besteht keine Möglichkeit der Beeinflussung • Beispiel Gewerbesteuer: Erträge im Plan: 12,3 Mio. € abzgl. Kreisumlage 9,7 Mio. €, Gewerbesteuerumlage 2,2 Mio. €, Finanzausgleichsumlage 0,460 Mio. € Kein Verbleib von Mitteln bei der Stadt Mayen!
Wesentliche Zuschusspositionen im Ergebnishaushalt: • Schulen: 1,1 Mio. € • Kindergärten, Horte und Krippen: 2,9 Mio. € • städtische Straßen: 3,3 Mio. € • Sportanlagen inkl. Nettebad: 1,8 Mio. € • Soziale Hilfen (ohne Kinder-, Jugend- und Familienhilfe): 0,7 Mio. € • Brandschutz: 0,6 Mio. € • insgesamt rund 10,4 Mio. €, wobei noch andere Aufgaben wahrzunehmen sind.
Eckdaten Finanzhaushalt 2014 – Fehlbedarf • Einzahlungen: 39.357.311 € • Aufwendungen: 44.991.029 € • Fehlbedarf: 5.633.718 € • dem gesetzlichen Erfordernis eines ausgeglichnen Haushalts wird somit nicht Rechnung getragen
Eckdaten Kreditbedarf 2014: • Aufgrund nicht ausreichender Einzahlungen besteht ein Liquiditätskreditbedarf (Kassenkredit): 7.040.769 € • Investitionskredit: 1.173.540 € • Schritte aus der Finanznot: • Reform der kommunalen Finanzen einschließlich der Ausgleichsregelungen • erster Schritt für die Liquiditätskredite mit dem Kommunalen Entschuldungsfonds umgesetzt • Änderungen aufgrund des Urteils des Verfassungsgerichtshofs zum kommunalen Finanzausgleich hat keine vorteilhaften Auswirkungen auf die Zuweisungen an die Stadt Mayen • vorgesehen ist lediglich eine nicht kostendeckende Pauschale i.H.v. 20 € / Einwohner für die Leistungen der Jugendhilfe • jedwedes Konsolidierungspotenzial im Bereich der städtischen Finanzen ist auszuschöpfen
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