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Werkfeuerwehren in der IG BCE - Arbeitstagung für Werkfeuer-wehrleute, Betriebsräte und Personalverantwortliche -. § 5 MTV Chemie Tarifliche Regelung zum 24-Stunden- Dienst. § 5 MTV Chemie. Arbeit, Arbeitsbereitschaft, Bereitschaftsruhe/8-8-8 24-Stunden-Dienst, 24 Stunden Freizeit
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Werkfeuerwehren in der IG BCE - Arbeitstagung für Werkfeuer-wehrleute, Betriebsräte und Personalverantwortliche -
§ 5 MTV Chemie • Tarifliche Regelung zum • 24-Stunden- Dienst
§ 5 MTV Chemie • Arbeit, Arbeitsbereitschaft, Bereitschaftsruhe/8-8-8 • 24-Stunden-Dienst, 24 Stunden Freizeit • 35 zusätzliche Freizeiten p. a., möglichst gleichmäßig verteilt • Bis zu drei Stunden Arbeitsleistung während der Arbeitsbereitschaftszeit • Wie sieht die 24 Stunden Anwesenheitszeit im Betrieb aus • Bereitschaftszeit dient der Erholung, grundsätzlich zusammenhängend zu gewähren • Keine Zuschläge für Nacht- und Sonntagsarbeit • Anforderungen Gesundheitsschutz nach Arbeitszeitgesetz gewährt • Schriftliche Einwilligung des Arbeitnehmers
§ 5 MTV Chemie • Probleme des 24-Stunden-Dienstes: • Gilt nicht als Schichtarbeit, daher keine Zuschläge nach MTV • (6% tk, 10% vk) • Eingruppierung (neues Berufsbild) • Keine tarifliche Bezahlungsregelung, muss betrieblich festgelegt werden, große Unterschiede in der Praxis! • Altersfreizeiten ab dem 57. Lebensjahr • Urlaubsgewährung: gleichwertiger Urlaubsumfang 21 Tage
§ 5 MTV Chemie • Probleme: • Mischformen bei der Arbeitszeitgestaltung Arbeitszeit, Bereitschaft, Ruhebereitschaft • Kein reines 24 Stundenmodell nach MTV • Einsatz während der Arbeitsbereitschaft