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Verwaltung im Antiken Israel. Referatsgliederung:. Geeintes Reich: 1. Saul und Echbaal (ca. 1025 v.Chr. – 1008 v.Chr.) 2. David (ca. 1008 v.Chr. – 965 v.Chr.) 3. Salomo (ca. 965 v.Chr. – 922 v.Chr.) 922 v.Chr. Teilung des Reiches Südreich (Juda):
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Referatsgliederung: • Geeintes Reich: 1. Saul und Echbaal (ca. 1025 v.Chr. – 1008 v.Chr.) 2. David (ca. 1008 v.Chr. – 965 v.Chr.) 3. Salomo (ca. 965 v.Chr. – 922 v.Chr.) 922 v.Chr. Teilung des Reiches • Südreich (Juda): 1. Rehabeam (ca. 922 v.Chr – 915 v.Chr) • Nordreich (Israel): 1. Jerobeam I. 2. Omriden Dynastie 3. Jehu Dynastie • Samaria – Ostraca • Königliche Funktionalorte als Herrschaftsmittel 1. Residenzorte 2. Befestigungen 3. Vorratsbauten
Saul und Eschbaal • Autorität beruhte auf seinen militärischen Anfangserfolgen • Keine Ansätze zur Schaffung einer Binnenverwaltung • Lediglich Etablierung von Gibeon als Hauptstadt • Gruppe von Funktionsträgern nur im häuslichen Bereich + militärischer Minimalstab
David • Einsetzung von Funktionären in besetzten Gebieten • Schaffung von Funktionärsposten im zivilen, militärischen und religiös-kultischen Bereichen • Stütze ist dabei die Familie • Anfangs werden Repräsentanten verschiedener Landesteile nur mit religiös-kultischen, später auch mit zivilen Aufgaben betraut • Funktionärsapparat nur am Königshof Davids • Nur MS-Dienst und Wehrmobilmachung berühren die israelitische Normalsiedlung • Herrschaft beruhte auf gesellschaftlichen Konsens
Salomo • Da Salomos Herrschaft keinen militärischen Charakter mehr hat, erhöht er die Zahl der zivilen Funktionäre am Hof • Gekennzeichnet durch zunehmende Bautätigkeit • Bereitschaft zu Erweiterung des Verwaltungsapparates hält sich in Grenzen • Ausnahmen: MS-Dienst und Schaffung der 12 außerjudäischen Provinzen
Rehabeam I. (Juda) • Abspaltung Israels aufgrund der Überanspruchnahme des MS-Dienstes • Kurz darauf Abschaffung des MS-Beauftragten • Abspaltung zeigt die „Machtlosigkeit“ des Königs • Generell in Juda: 1.Herrschaft beruht weiter auf gesellschaftlichen Konsens zwischen Herrscherhaus und lokal-Eliten 2.Strenge königliche Eingriffe auch nicht nötig
Jerobeam I. (Israel) • Regierte ohne großen Funktionärsstab • Vermied Eingriffe auf die Normalsiedlung • Herrschaft basierte auch auf Interessenübereinstimmung mit Stammeseliten ( Anti-judäische Grundhaltung) • Zurückhaltung in Bezug auf Zentralisierung: Jerobeam I. hatte keine Residenzhauptstadt, sondern ließ sich hofieren • Ab seinem Sohn ständige Putsche von hohen Militärs, nichts nennenswertes in Bezug auf den Verwaltungsapparat • Etablierung von Tirza als Residenzhauptstadt
Omriden (Israel) • Gehen auf Omri, einem der putschenden Heerführer zurueck • Anfangs Residenz auch in Tirza, später gekaufter Besitz in Samaria -> Residenzhauptstadt • Unterteilen Nordreich in Provinzen • Gehen abermals durch Putsch unter
Jehu (Israel) • Herrschaft hat starken militärischen Charakter • Keine Aufzeichnung über einen Verwaltungsapparat • 720 v.Chr. Wird die Jehu-Dynastie zusammen mit Israel durch die Assyrer zerschlagen. • Generell keine großen Verwaltungsmaßnahmen im Nordreich
Samaria - Ostraca • Korrespondenz zwischen Personen am Königshof und den umliegenden Stämmen • Inhalt: Ein- und Ausfuhr von Getreide zwischen Königshof und den Stämmen • Galt als Beweis für Landvergabe • Belegt aber lediglich, dass sich Angehörige der Stammeseliten am Hof von ihren Stämmen Getreide schicken ließen • bzw. von Samaria zu umliegenden Regionen
1. Residenzhauptstädte Bedienungen für Hauptstädte nach Buccellati: • In jeder Hinsicht führende Stadt • Geographisch mittig • Bevölkerungsreichste Stadt • Königsresidenz • Höchster Lebensstandart • Administratives Zentrum des Landes • Militärisch am stärksten • Kulturell führend • Religiös als Königssitz bedeutend • Ideologisches Symbol des Reiches
2. Befestigungen • Südreich: Dienten als Schutz und zur partiellen Integration der Bevölkerung -Nehmen keinen Einfluss -Nur punktuell, ergänzt durch befestigte Siedlungen • Nordreich: Übernahmen lediglich bestehende Festungen -sonst keine textlichen Überlieferungen
3. Vorratsbauten • Vorratsbauten identisch mit grenzsichernden Festungen • Nicht für Bevölkerung bestimmt b. Krongut - Nur archäologisch nachzuweisen - Erträge für Grenzfestungen und den königlichen Hof c. Häfen und industrielle Standorte - Beschränkt auf Prestigewirtschaft und Palastökonomie - keine Bedeutung für Landesökonomie