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Vorsorge für den Krankheits- und Todesfall aus notarieller Sicht

Vorsorge für den Krankheits- und Todesfall aus notarieller Sicht. Dr. Christoph Terbrack Notar. Vortragsgliederung. Vorsorgeverfügungen Lebzeitige Schenkungen Verfügungen von Todes wegen. Vorsorgeverfügungen (Überblick). Betreuungsverfügung

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Vorsorge für den Krankheits- und Todesfall aus notarieller Sicht

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Presentation Transcript


  1. Vorsorge für den Krankheits- und Todesfallaus notarieller Sicht Dr. Christoph Terbrack Notar

  2. Vortragsgliederung • Vorsorgeverfügungen • Lebzeitige Schenkungen • Verfügungen von Todes wegen Rotary Club Aachen

  3. Vorsorgeverfügungen (Überblick) • Betreuungsverfügung • Legt den vom Gericht zu bestimmenden Betreuer fest • Der Betreuer handelt aufgrund der gerichtlichen Bestellung • General- und Vorsorgevollmacht • Umfassende Bevollmächtigung, so daß eine gerichtliche Mitwirkung nicht erforderlich ist • Der Bevollmächtigte handelt aufgrund der Vollmacht • Patientenverfügung • Legt bestimmte Behandlungsarten ggü. den Ärzten fest Rotary Club Aachen

  4. Vorsorgeverfügungen (Form) • Form: Schriftform ausreichend • Nachteile der Schriftform • Nachteil 1: Zweifel bzgl. des Inhalts der Erklärung • Nachteil 2: Zweifel bzgl. der Echtheit der Unterschrift • Nachteil 3: Zweifel bzgl. der Geschäftsfähigkeit • Notarielle Beurkundung • Vermeidet die vorgenannten Nachteile • Kosten der Beurkundung sind abhängig vom Vermögen, maximal betragen sie ca. 470 Euro Rotary Club Aachen

  5. Vortragsgliederung • Vorsorgeverfügungen • Lebzeitige Schenkungen • Verfügungen von Todes wegen Rotary Club Aachen

  6. „Warme Hand schenkt doppelt“ Die Zuwendung erfolgt, wenn sie benötigt wird Motivationsschub bei den Beschenkten z.B. i.R. von Unternehmensnachfolgen Planbarkeit Entlastung bei der Erb-schaft- und Einkommen-steuer „Zieh die Schuhe nicht aus, bevor Du am Fluß bist“ Verlust der Vermögens-substanz Verlust an Einfluß Gefahr des Undanks Versorgungsrisiko Lebzeitige Schenkungen(pro und contra) Rotary Club Aachen

  7. Lebzeitige Schenkungen (Form) • Für sofort zu vollziehende Schenkungen gelten die allgemeinen Formvorschriften • Geld oder andere bewegliche Gegenstände werden durch Einigung und Übergabe übereignet • Grundbesitz oder GmbH-Anteile werden durch notariell zu beur-kundende Erklärungen (ggf. nebst Grundbucheintrag) übereignet • Schenkungsversprechen bedürfen der notariellen Beurkundung • Mit Vollzug der Schenkung wird ein evtl. Formmangel geheilt Rotary Club Aachen

  8. Lebzeitige Schenkungen (Absicherung) • Gesetzliche Rückforderungsgründe • Bedürftigkeit des Veräußerers • Grober Undank des Erwerbers • Vertragliche Rückforderungsgründe • Vorversterben des Erwerbers • Insolvenz des Erwerbers • Verkauf ohne Zustimmung des Veräußerers • Sonstige Auflagen • Nießbrauchsrecht, Wohnungsrecht • Anrechnung auf den Pflichtteil Rotary Club Aachen

  9. Lebzeitige Schenkungen (Steuern) • Schenkungsteuer • Allgemeiner Freibetrag für Ehegatten (307.000 Euro) • Allgemeiner Freibetrag für Kinder (205.000 Euro) • Besondere Freibeträge unter Ehegatten (z.B. Familienwohnheim) • Grunderwerbsteuer • Fällt grds. nicht an • Einkommensteuer • Entnahme von Grundbesitz aus dem Betriebsvermögen Rotary Club Aachen

  10. Vortragsgliederung • Vorsorgeverfügungen • Lebzeitige Schenkungen • Verfügungen von Todes wegen Rotary Club Aachen

  11. Verfügungen von Todes wegen (Motive) • Abänderung der gesetzlichen Erbfolge • Vermeidung von Nachlaßstreitigkeiten • Erleichterung der Nachlaßabwicklung • Bestimmung eines Vormundes Rotary Club Aachen

  12. Verfügungen von Todes wegen(Arten) • Testament • Einseitige Verfügung • Privatschriftlich oder notariell zu errichten • Gemeinsames Ehegattentestament • Zweiseitige Verfügung von Ehegatten • Privatschriftlich oder notariell zu errichten • Erbvertrag • Vertragliche Verfügung, nicht zwingend von Ehegatten • Zwingende notarielle Beurkundung Rotary Club Aachen

  13. Privates Testament (Formerfordernisse) • Mit eigener Hand geschrieben • Das gesamte Testament muß handschriftlich errichtet werden • Eine Überschrift „Testament“ o.ä. ist nicht erforderlich • Bei mehreren Blättern muß die Zusammengehörigkeit klar sein (Seitennumerierung) • Mit eigener Hand unterschrieben • Die Unterschrift muß am Ende des Textes angebracht werden • Ort und Datum • Kein zwingender Bestandteil, aber zur zeitlichen Einordnung (etwa bei mehreren Testamenten) dringend zu empfehlen Rotary Club Aachen

  14. Privates Testament(Fehlerquellen) • Komplexität des Erbrechts • Fehlerhafte Verwendung von Begrifflichkeiten wie „vererben“ oder „vermachen“ • Fehlvorstellung bzgl. der Erb(un)fähigkeit von Tieren • Fehlvorstellung bzgl. der Bindungswirkung von Ehegattentestamenten • Keine Feststellung der Urheberschaft und der Testierfähigkeit • Keine zwingende gerichtliche Hinterlegung • Erfordernis eines Erbscheins Rotary Club Aachen

  15. Testament (Kosten) Rotary Club Aachen

  16. Erbvertrag (Kosten) Rotary Club Aachen

  17. Vorsorge für den Krankheits- und Todesfallaus notarieller Sicht Dr. Christoph Terbrack Notar

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