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Inhalt der Präsentation. KfW Bankengruppe in Kürze Förderergebnisse 2006 Allgemeines zu den wohnwirtschaftlichen Programmen Antragsweg Vorstellung der einzelnen wohnwirtschaftlichen Programmen Finanzierungsbeispiele Neuerungen ab 01.01.2007
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Inhalt der Präsentation • KfW Bankengruppe in Kürze • Förderergebnisse 2006 • Allgemeines zu den wohnwirtschaftlichen Programmen • Antragsweg • Vorstellung der einzelnen wohnwirtschaftlichen Programmen • Finanzierungsbeispiele • Neuerungen ab 01.01.2007 • Weiterentwicklung KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramm • Zuschüsse für Privatpersonen • Förderfenster Sanierungsmaßnahmen an Schulen und Kindertagesstätten • Beratungs- und Informationsangebot der KfW
Die KfW Bankengruppe in Kürze • Förderbank der Bundesrepublik Deutschland • Gründung 1948 • Anteilseigner: 80% Bund, 20% Länder • Sitz: Frankfurt am Main, Niederlassungen: Berlin und Bonn • Auslandsbüros: Brüssel und zahlreiche Büros in Entwicklungs- und Schwellenländern • Bilanzsumme 2005: 341 Mrd. EUR • rund 3.740 Mitarbeiter • Rating: AAA/Aaa
FörderinitiativeWohnen, Umwelt, Wachstum • Die Förderinitiative ist Bestandteil des 25 Mrd. Euro Konjunkturpaketes der Bundesregierung für mehr Wachstum und Beschäftigung: bis 2009 werden jährlich 1,4 Mrd. Euro Bundesmittel für die energetische Gebäudesanierung zur Verfügung gestellt; davon 1 Mrd. Euro für Förderprogramme der KfW Förderbank. • KfW setzt Bundesmittel überwiegend für zinsverbilligte Kredite ein, so dass sich die Belastung für den Bundeshaushalt über viele Jahre verteilt. • Die Förderinitiative sorgt – neben dem Klimaschutz – für mehr: • Investitionen: bis 2009 sollen 28 Mrd. Euro Investitionen ausgelöst werden. • Beschäftigung: pro zusätzlich investierte Milliarde Euro werden 25.000 Arbeitsplätze im Handwerk und in der mittelständischen Bauwirtschaft gesichert oder geschaffen.
Entwicklung der Mieten Quelle: Statisches Bundesamt, Im Blickpunkt: Preise in Deutschland 2006
Unser Angebot NeubauAltbau • Basisförderung - KfW-Wohneigentums- - KfW-Wohneigentums-programm programm - Wohnraum Modernisieren (Standard) • Intensivförderung - Ökologisch Bauen - Wohnraum Modernisieren (Öko-Plus) - CO2-Gebäude- sanierungsprogramm
Besicherung Kreditantrag Kreditantrag Planer Kredit- nehmer Kreditinstitut KfW Planungsunterlagen Angebote Baufirmen Darlehensvertrag Refinanzierungszusage Der Weg zum Förderdarlehen
Zeitpunkt der Antragstellung • Grundsätzlich vor Vorhabensbeginn (1. Spatenstich, notarieller Kaufvertrag) Ein begonnenes Vorhaben kann nicht gefördert werden. Ausnahme: • Ein dokumentiertes Finanzierungsgespräch erfolgte vor Vorhabensbeginn mit der Hausbank und • Kreditantragstellung bei der KfW innerhalb von 3 Monaten nach Vorhabensbeginn oder • das Vorhaben ist bei Antragseingang in der KfW zu weniger als 50% realisiert. Umschuldungen und Nachfinanzierungen sind ausgeschlossen.
Wohnwirtschaftliche Darlehen WUW Wer kann Anträge stellen? Jeder, der in selbst genutzten oder vermieteten Wohnraum investiert, z. B. • Privatpersonen bzw. Eigentümergemeinschaften • Wohnungsunternehmen und -genossenschaften • Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände • Sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts • Contracting-Geber (z.B. für Heizungsanlagen)
Ökologisch BauenNeubau von KfW-Energiesparhäusern 40 und 60, PassivhäusernHeiztechnik auf Basis erneuerbarer Energien für Neubauten
Ökologisch Bauen Ziel: Anteil des ökologischen Bauens steigern! • Errichtung, Herstellung oder Ersterwerb von KfW-Energiesparhäusern 40 und 60 sowie Passivhäusern und • Einbau von Heiztechnik auf der Basis erneuerbarer Energien in Neubauten
Ökologisch Bauen Voraussetzungen • KfW-Energiesparhaus 40:Jahres-Primärenergiebedarf beträgt nicht mehr als 40 kWh je m² Gebäudenutzfläche ANund Transmissionswärmeverlust unterschreitet den in der EnEV angegebenen Höchstwert um mindestens 45%. • KfW-Energiesparhaus 60:Jahres-Primärenergiebedarf beträgt nicht mehr als 60 kWh je m² Gebäudenutzfläche ANund Transmissionswärmeverlust unterschreitet den in der EnEV angegebenen Höchstwert um mindestens 30%. • Passivhaus:Jahres-Primärenergiebedarf beträgt nicht mehr als 40 kWh je m² Gebäudenutzfläche ANund der Jahres-Heizwärmebedarf beträgt nicht mehr als 15 kWh je m2 Wohnfläche.
Ökologisch Bauen Zinskonditionen • Konditionenschutz, Zinssatz per Antragseingang oder Zusage • Zinsfestschreibung für 10 Jahre • unterschiedliche Zinssätze für Finanzierung von ESH 40 und Passivhäuser ab 2,78 % eff. p.a., 10 Jahre Laufzeit für die Finanzierung von ESH 60 und Heiztechnik ab 3,26 % eff. p.a., 10 Jahre Laufzeit
Ökologisch Bauen Kumulierung • grundsätzlich möglich mit anderen KfW-Programmen und anderen Fördermitteln • keine Kombination ESH bzw. Passivhaus mit Finanzierung Heiztechnik möglich
Ökologisch Bauen Zusätzliche Bescheinigungen (für ESH 40, 60, Passivhäuser): Bestätigung zum Kreditantrag
Finanzierungsbeispiel Neubau eines Einfamilienhauses als ESH 40 Investitionsplan: Grundstückskosten 50 TEUR Baukosten 250 TEUR Gesamt 300 TEUR Finanzierungsplan KfW-Wohneigentumsprogramm 90 TEUR KfW-Programm Ökologisch Bauen 50 TEUR Eigene Mittel / Fremdmittel 160 TEUR Gesamt 300 TEUR
KfW-CO2-GebäudesanierungsprogrammEnergetische Sanierung von WohngebäudenFinanzierung oder Zuschuss Novellierung ab 01.01.2007
CO2-Gebäudesanierungsprogramm Änderungen ab Januar 2007 • Einführung Zuschussvariante fürEigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern bzw. Eigentumswohnungen in WEG • Gefördert werden energetische Sanierungsmaßnahmen zur Erreichung des Neubau-Niveaus nach EnEV (Variante A., Altersgrenze: 31.12.1983) • Unterschreitung EnEV-Neubau-Niveau um 30 % • Sonderförderung „Modellvorhaben“ EnEV –50% • Gefördert werden energetische Sanierungsmaßnahmen aus fünf Maßnahmenpaketen (Variante B., Altersgrenze: 31.12.1994) • Keine CO2-Einsparberechnung erforderlich • Keine Altersbegrenzung für auszutauschende Heizungsanlagen
CO2-Gebäudesanierungsprogramm Änderungen ab Januar 2007 • Beim Austausch der Heizung ist ein hydraulischer Abgleich durchzuführen • Niedertemperaturkessel sind nicht mehr förderfähig • Erhöhte technische Anforderungen an Dämmmaßnahmen und Fenster • Austausch der Verglasung in den Maßnahmenpaketen nicht mehr möglich • Nachweis der Verwendung der Mittel: Vorlage entsprechender Rechnungen der Fachunternehmen mit Ausweis der Arbeitskosten und Adresse des Investitionsobjektes • Vor-Ort-Prüfung: die KfW wird stichprobenartig eine Überprüfung der Berechnungsunterlagen sowie der geförderten Gebäude vornehmen • Steuerliche Absetzbarkeit „Handwerkerrechnung“: Arbeitskosten, die mit Mitteln aus dem KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramm finanziert werden, können nicht mehr nach § 35a EStG geltend gemacht werden(Anmerkung: das JStG müsste vor dem 01.01.2007 veröffentlicht werden)
CO2-Gebäudesanierungsprogrammab 01.01.2007 Bestandteil des Nationalen Klimaschutzprogramms und des Programms der Bundesregierung für Wachstum und Beschäftigung Ziele: • umfassende energetische Sanierung des Wohnungsbestandes • Klimaschutz • Baukonjunktur stabilisieren, Arbeitsplätze sichern und schaffen Wer kann Anträge stellen? Alle Träger von Investitionsmaßnahmen an Wohngebäuden Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern bzw. Eigentumswohnungen in WEG
CO2-Gebäudesanierungsprogrammab 01.01.2007 Variante A. Energetische Sanierung auf Neubau-Niveau nach EnEV oder besser • Gefördert werden energetische Sanierungsmaßnahmen zur Erreichung des Neubau-Niveaus nach EnEV • oder dessen Unterschreitung um 30 %. • Ein Sachverständiger hat dies zu bestätigen. • Die Maßnahmen müssen von Fachunternehmen durchgeführt werden. • Fertigstellung des Wohngebäudes bis zum 31.12.1983 • Sonderförderung „Modellvorhaben“ EnEV –50% über www.dena.de Wie wird gefördert? bis zu 50.000 EUR je WE + 5 % Tilgungszuschuss bzw. + 12,5 % Tilgungszuschuss 10 % Zuschuss, max. 5.000 EUR bzw.17,5 % Zuschuss, max. 8.750 EUR
CO2-Gebäudesanierungsprogrammab 01.01.2007 Variante B. Maßnahmenpakete • Gefördert werden energetische Sanierungsmaßnahmen aus Maßnahmenpaketen. • Die Maßnahmen müssen von Fachunternehmen durchgeführt werden. • Fertigstellung des Wohngebäudes bis zum 31.12.1994. • Anforderungen der EnEV und Anlage des Merkblattes sind einzuhalten. • Alle Maßnahmen des gewählten Maßnahmenpaketes sind vollständig am gesamten Gebäude durchzuführen. • Fünf unterschiedliche Maßnahmenpakete stehen zur Auswahl. Wie wird gefördert? 5% Zuschussbis zu 2.500 EUR je WE bis zu 50.000 Euro je WE
CO2-Gebäudesanierungsprogrammab 01.01.2007 Variante B. Maßnahmenpakete aus folgenden Maßnahmenpaketen ist eins auszuwählen: Maßnahmenpaket MP0 MP1 MP2 MP3 MP4 3 aus 6 Maßnahme Wärmedämmung Dach Wärmedämmung Außenwände Wärmedämmung Kellerdeckeoder erdberührter Außenflächen Austausch der Fenster Austausch der Heizung mit hyd. Abgleich Einbau Lüftungsanlage mit WRG Einschaltung Sachverständiger Keine CO2-Einsparberechnung erforderlich!
KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramm Konditionen • Zinssatzfestlegung: bei Antragseingang oderKreditzusage • Zinssatzfestschreibung: 10 Jahre • Kreditlaufzeit: max. 30 Jahre • Freijahre: 1-5 Jahre (laufzeitabhängig) • Finanzierung: bis zu 100% der Investitionskosten • Förderhöchstbetrag: max. TEUR 50 je Wohneinheit
KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramm Konditionen: • Auszahlung: 100% • Abruffrist: 12 Monate, auf Antrag Verlängerung möglich • Tilgung: in vierteljährlichen Annuitäten • Besicherung: bankübliche Sicherheiten • Kumulierung: möglich • Vorzeitige Rückzahlung: jederzeit kostenfrei möglich, auch in Teilbeträgen
KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramm Konditionen
CO2-Gebäudesanierungsprogrammab 01.01.2007 Formulare zur Antragstellung: Darlehen Zuschuss Kreditantrag Bestätigung zum Antrag Antrag Zuschuss
Wohnraum ModernisierenSTANDARD & ÖKO-PLUSCO2-Minderung und Modernisierung im Wohnungsbestand
Wohnraum Modernisieren Ziel: Langfristige Finanzierung im Wohnungsbestand unabhängig vom Alter der Immobilie. • Standardmaßnahmen zur Wohnraummodernisierung mit einer Basisförderung • Investitionen zum Klimaschutz mit einem besonders günstigen Zinssatz Für die umfassende energetische Sanierung von Wohngebäuden steht das KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramm bereit.
Wohnraum ModernisierenSTANDARD-Maßnahmen • Modernisierung und Instandsetzung • bauliche Maßnahmen zur Gebrauchswertverbesserung • Fenster • Instandsetzung, Reparatur, Erneuerung • bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Wohnverhältnisse • Alten- und behindertengerechter Umbau von Wohnungen • Erneuerung der Heizungstechnik auf Basis fossiler Brennstoffe • bauliche Maßnahmen nach Teilrückbau • Garagen (Modernisierung, kein Neubau)
Wohnraum ModernisierenSTANDARD-Maßnahmen 2. Verbesserung der Außenanlagen bei Mehrfamilienhäusern z. B. Grünanlagen, Spielplätze 3. Rückbau von leer stehenden Mietwohngebäuden in den NBL und Berlin Ost im Rahmen des Stadtumbaus, einschl. Vor- und Nachbereitungsaufwand wie Freiziehen der Wohnungen und Herrichtung des Grundstücks für die neue Nutzung
Wohnraum ModernisierenÖKO-PLUS-Maßnahmen 1. Wärmeschutz der Gebäudeaußenhülle • Außenwände • Dach • Wärmedämmung der obersten Geschossdecke, der Kellerdecke und von erdberührten Außenflächen beheizter Räume
Wohnraum ModernisierenÖKO-PLUS-Maßnahmen Erneuerung der Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energienunter anderem:Wärmepumpen, solarthermischeAnlagen, Brennwert- und Niedertemperatur-heizkessel nur zusammen mit Solarthermie,Biogas- , Biomasseanlagen, Wärmetauscher, Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung, Holzvergaser, etc.Austausch von Kohle-, Öl- und Gaseinzelöfen sowie Nachtspeicherheizungen durch Zentralheizungs-anlagen auf Basis Brennwerttechnologie
Wohnraum Modernisieren Konditionen • Kreditlaufzeit: max. 30 Jahre • Freijahre: 1-5 Jahre (laufzeitabhängig) • Finanzierungsanteil: bis zu 100% der förderfähigen Kosten • Förderhöchstbetrag:für Standard: EUR 100.000 je Wohneinheitfür Öko-Plus: EUR 50.000 je Wohneinheitfür Rückbau: EUR 125 pro qm rückgebauter WF • Bereitstellungsprovision: 0,25% p. M., ab einem Monat und zwei Tagen nach Zusage nur bei Standard • Auszahlung: 100% Öko-Plus, 96% Standard • Tilgung: in vierteljährlichen Annuitäten • Vorzeitige Tilgung: jederzeit kostenfrei möglich, auch in Teilbeträgen
Wohnraum Modernisieren Zinskonditionen • Konditionenschutz, Zinssatz per Antragseingang oder Zusage • Zinsfestschreibung für 5 oder 10 Jahre • Zinssatz richtet sich nach der Finanzierungskategorie. - Zinssatz ÖKO-PLUS ab 2,88 % p.a.eff. - Zinssatz STANDARD ab 3,64 % p.a.eff.
Finanzierungsbeispiel • Wohnhaus Baujahr 1938 mit 8 Wohneinheiten und einer • Gesamtwohnfläche von 600 m2 • Investitionsplan eines Wohnungsunternehmens • Erneuerung der Heizung 80 TEUR • Wärmedämmung des Daches 30 TEUR • Wärmedämmung der Außenwände 90 TEUR • Erneuerung der Fenster 70 TEUR Zwischensumme 270 TEUR • Sanitär / Bad / Elektroinstallation 100 TEUR • Hausflur 20 TEUR • Spielplatz / Kfz-Stellplätze 72 TEUR Zwischensumme 192 TEUR Gesamt 462 TEUR
Finanzierungsbeispiel • Finanzierungsplan eines Wohnungsunternehmens • KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramm (130) 270 TEUR Maßnahmepaket 1 (max. 50 TEUR je Wohneinheit) • Wohnraum Modernisieren STANDARD (141) 200 TEUR (max. 100 TEUR je Wohneinheit, Auszahlung 96%)* Summe: 470 TEUR * zus. Finanzierung Disagio möglich
Solarstrom Erzeugen Antragsteller • Privatpersonen, Gemeinnützige Organisationen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Freiberufler, Landwirte Verwendungszweck • Erwerb, Erweiterung und Errichtung einer Photovoltaikanlage • Mitfinanziert wird ferner der Erwerb eines Anteils einer Photovoltaik-Anlage im Rahmen einer GbR • Nicht finanziert werden Beteiligungen an juristischen Personen des privaten Rechts
Solarstrom Erzeugen Konditionen • Kreditlaufzeit: max. 20 Jahre • Freijahre: 1-3 Jahre (laufzeitabhängig) • Förderhöchstbetrag: 50.000 EUR je Vorhaben • Bereitstellungsprovision: 0,25% p. M., ab einem Monat und zwei Tagen nach Zusage • Auszahlung: 96%, grundsätzlich in einer Summe • Vorzeitige Tilgung: jederzeit kostenfrei möglich, auch in Teilbeträgen • Zinssatz: ab 4,32 % eff. p.a.
KfW-Kommunalkredit und Sozial Investieren: „Förderfenster“ Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Schulen, Kindertagesstätten und Gebäuden von gemeinnützigen Vereinen Die Gebäude müssen vor dem 1.1.1990 fertig gestellt worden sein. • KfW-Kommunalkredit (Direktkreditvariante) Finanzierungsanteil: 100 % der förderfähigen Investitionskosten in den GA-Gebieten - sowie 70 % der förderfähigen Investitionskosten in den sonstigen Gebieten. • KfW-Programm Sozial Investieren (Bankdurchleitungs-Variante) 100 % der förderfähigen Investitionskosten Zusätzliche Zinsverbilligung durch den Bund für die ersten 10 Jahre der Laufzeit