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„Flasche leer“ - Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene SS 2011 - 24.10.2011. PD Dr. Michael Anton, LL.M. Frage 1: Anspruch aus § 985 BGB?. Vor: (1) Klägerin müsste noch immer Eigentümerin der von ihr in den Verkehr gebrachten Flaschen sein.
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„Flasche leer“-Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene SS 2011-24.10.2011 PD Dr. Michael Anton, LL.M.
Frage 1: Anspruch aus § 985 BGB? Vor: (1) Klägerin müsste noch immer Eigentümerin der von ihr in den Verkehr gebrachten Flaschen sein. a) ursprünglich: Klägerin war Eigentümerin der Flaschen. b) fraglich, ob beim Verkauf von Getränken in mehrfach verwendeten Pfandflaschen auch das Eigentum an der Flasche übertragen wird Unterscheidung: • Einheitsflaschen • Individualflaschen • „Brunneneinheitsflasche“
Frage 1: Anspruch aus § 985 BGB? c.Verlust des Eigentums an den Flaschen durch die Veräußerung der Flaschen mit Inhalt an die Großhändler gem. § 929 S. 1 BGB? d. Verlust des Eigentums auf den weiteren Handelsstufen vom Großhändler zum Zwischen-/Einzelhändler und von diesem zum Endkunden?
Frage 1: Anspruch aus § 985 BGB? e. Untergang des Eigentums aufgrund gutgläubigen Erwerbs der Flaschen gem. §§ 932, 929 BGB? ZE: Die Klägerin blieb Eigentümerin der mit der Einstanzung "GG-Pool" versehenen Flaschen
Frage 1: Anspruch aus § 985 BGB? (2) Beklagte ist Besitzerin der Flaschen gem. § 854 I BGB. (3) Recht zum Besitz der Beklagten gem. § 986 BGB? • keine vertragliche Beziehung der Beklagten zur Klägerin • Besitzrecht der Beklagten aufgrund Aushändigung der Flaschen durch ihre eigenen Großhändler? • Sinn und Zweck des Systems des Flaschenpfandes als Recht zum Besitz? str.
Frage 2: SE-Anspruch aus §§ 989, 990 BGB (-) mangels Schadens. Fundstelle: BGH JA 2007, 737 ff. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Viel Erfolg in der Übung!