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Abi-Feten. Treffen mit Schüler- und Stufensprechern/innen am 12.01.2012. Abteilung 2.10 Detlef Märte. Uns geht es darum, dass Sie. wissen, worauf Sie sich einlassen, wissen, worauf Sie achten müssen, beruhigt die anstehenden Aufgaben angehen,
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Abi-Feten Treffen mit Schüler- und Stufensprechern/innen am 12.01.2012 Abteilung 2.10 Detlef Märte
Uns geht es darum, dass Sie • wissen, worauf Sie sich einlassen, • wissen, worauf Sie achten müssen, • beruhigt die anstehenden Aufgaben angehen, • letztlich eine schöne und gelungene Fete feiern können! • Denn ..
Stellen Sie sich vor …. Sie machen eine (Vor-) Abi-Fete und die Ordnungsbehörden schließen Ihre Veranstaltung!
Genehmigung und Rahmenbedingungen • Wer ist Veranstalter und damit verantwortlich? • Wer gibt welche Verantwortung an wen ab? • Zusammenspiel Wirt – Organisationsteam – Eltern • Wo soll gefeiert werden? • Maximal zugelassene Personenzahl (laut Bauantrag und Abnahme) • Recall (760 Besucher) • Riga-Palace (650 Besucher) • Mad-Club (100 Besucher) • (Anno) • … • Anzahl verteilter Einladungen im Verhältnis zur Personenzahl • Sicherheitsdienst notwendig • Faustregel: mindestens 1,5 Kräfte pro Hundert Gäste • ggfls. weitere Hinweise • Schankerlaubnis • …
Jugendschutz • Teilnehmer aller Altersgruppen eingeladen? • erst ab 16. Lebensjahr • nur über 18-jährige • Teilnehmergruppe eingegrenzt? • nur Schüler • nur von unserer Schule • nur mit VK-Karte • Kennzeichnung • Bändchen mit unterschiedlichen Farben • Stempel • Personalausweis einsammeln
Jugendschutz • 16+17 jährige Teilnehmer • 24:00 Uhr Schluss • leichte, alkoholische Getränke • U 18-Formular • von einer volljährigen für eine minderjährige Person • ausschließlich Verlängerung der Schlusszeit (24:00 Uhr) • mit Einverständnis der Eltern • Unterschrift im Bürger Büro bestätigen lassen • Aufsichtsperson muss • nüchtern bleiben • jederzeit Aufsicht ausüben können
Erziehungsbeauftragung - Kleingedrucktes • Hiermit bestätige ich, dass oben genannte/r Jugendliche/r mit mir auf oben genannte Veranstaltung gehtund auch wieder mit mir die Veranstaltung verlässt.
Erziehungsbeauftragung - Kleingedrucktes • Während dieser Veranstaltung bin ich für die Aufsicht des/der Minderjährigen verpflichtet. Ich sorge insbesondere für die Einhaltung des Jugendschutzes. • Dabei ist mir bewusst, dass Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren in der Öffentlichkeit keinen Alkohol konsumieren und nicht rauchen dürfen. • Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre dürfen keine branntweinhaltigen Getränke (z. B. Rum oder Wodka, aber auch branntweinhaltige Mixgetränke) konsumieren. (und nicht rauchen.)
Erziehungsbeauftragung - Kleingedrucktes Ich als erziehungsbeauftragte Person bestätige die Richtigkeit der oben gemachten Angaben und die Echtheit aller Unterschriften.Dabei ist mir bewusst, dass bei Trunkenheit der erziehungsbeauftragten Person die Übertragung ihre Gültigkeit verliert.
auch noch zu beachten • Nichtraucherschutz • Sperrstundenregelung • Feiertagsregelungen • Stille Feiertage • Gründonnerstagsregelung • …
weitere Schritte • Wir möchten gerne mit Ihnen in Kontakt bleiben und Sie bei der Planung Ihrer Veranstaltung unterstützen. • Umso weniger Probleme haben Sieund natürlich auch wir!
Kontakt • Detlef Obertreiber • 02921 103 2113 • d.obertreiber@soest.de • Detlef Märte • 02921 103 2100 • d.maerte@soest.de