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Kredite & Finanzierungen

Kredite & Finanzierungen. Kredit. KREDIT: Oberbegriff für sämtliche Formen des Ausleihungsgeschäftes Unterscheidung zwischen Darlehen und Kredit Darlehen: Realkontrakt = kommt erst bei Übergabe des Geldes zustande (ABG)

vince
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Kredite & Finanzierungen

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Presentation Transcript


  1. Kredite & Finanzierungen

  2. Kredit • KREDIT: Oberbegriff für sämtliche Formen des Ausleihungsgeschäftes • Unterscheidung zwischen Darlehen und Kredit • Darlehen: Realkontrakt = kommt erst bei Übergabe des Geldes zustande (ABG) • Kredit: Konsensualkontrakt = bloße Willens-übereinkunft zur Vertragsbegründung (BWG)

  3. Kreditvertrag = Auszahlung eines Kapitalbetrages gegen die Verpflichtung zur Rückzahlung und zur Verzinsung • üblicher Kreditvertrag: • allgemeine Bestimmungen des Vertragsrechtes • konkrete Ausgestaltung des Vertrages durch die von der Bank vorgelegten Vertragsformulare • Rechtsgrundlage: Allgemeine Geschäftsbedingungen der österreichischen Kreditinstitute

  4. Kriterien zur Unterteilung Verschiedene Kriterien können zur Unterteilung Ausleihungen herangezogen werden: • Laufzeit • materielle Ausgestaltung • Ausnützbarkeit • Kreditnehmergruppen

  5. Kreditnehmergruppen • Unternehmen (Industrie, Handwerks-, Dienstleistungsbetriebe) • Öffentliche Stellen (Bund, Länder, Gemeinden) • Private Haushalte = Verbraucher:Verbraucher sind alle Kreditnehmer, bei denen das abgeschlossenen Geschäft nicht zum Betrieb ihres Unternehmens gehören(geregelt im BWG, KSchG, ABGB)

  6. Arten von Krediten • Kontokorrentkredit • Verbraucher-/Privatkredit • Hypothekarkredit • von öffentlichen Stellen geförderter Kredit

  7. Kontokorrentkredit • Einräumung als Rahmen über das Konto • wiederholt ausnützbar • dient der Betriebsmittelfinanzierung (Umlaufvermögen: zB Finanzierung der Produktion) • kann besichert oder unbesichert sein • Kreditnehmer ist meist Firmenkunde • Vereinbarung häufig in Schriftform

  8. Verbraucher-/Privatkredit • Standardisierter Privatkredit = Mengengeschäft • Geldkredit, einmalig ausnützbar • mittelfristig: Laufzeit 3 Jahre • Besicherung: meist blanko(Persönlichkeitsprüfung des Kreditnehmers durch Credit Scoring, Haushaltsrechnung, Kreditkataster) • Ehegatte muss normalerweise mit haften • Vereinbarung in Schriftform (=> KSchG)

  9. Arten von Verbraucherkrediten • BARKREDIT:Standard-Finanzierungsform für Konsumgüter des gehobenen Bedarfs (zB. Wohnungseinrichtung, Elektrogeräte) oder Dienstleistungen (zB Urlaubsreisen) • ANKAUFSKREDIT: Teilzahlungskreditfinanzierung für bestimmte Konsumgüter mit Eigentumsvorbehalt im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung mit den Händlern (zB. Computer, Autos)

  10. Verbraucherkredit-Vertrag Bestandteile des schriftlichen Vertrages: • Anzahl, Höhe, Fälligkeitszeitpunkte der Raten • Gesamtbelastung • effektiver Jahreszinssatz • Hinweis auf den Aushang (fiktiver Jahreszinssatz) • Aushändigung einer in deutscher Sprache abgefassten Vertragsausfertigung bei Vertragsabschluss

  11. Hypothekarkredit • Investitionskredit (Liegenschaftskäufe, Hausbau) • Hypothekarische Sicherstellung (Liegenschafts-pfandrecht -> Eintragung ins Grundbuch) • Geldkredit, einmalig ausnützbar • Laufzeit: langfristig 10-20 Jahre • Kreditnehmer: Firmenkunden, Privatkunden • Vereinbarung in Schriftform, Pfandbestellungsurkunden müssen dem höchst formalistischen Grundbuchsrecht entsprechen.

  12. Hypothekarische Sicherstellung • Grundbuch ist ein öffentliches Register mit allen Liegenschaften in Österreich (mit deren Eigentumsverhältnissen und Belastungen) • Verpfändung einer Liegenschaft (Grundstück, Haus, Wohnung) als Sicherstellung für Ausleihungen -Hypothek genannt durch Eintragung ins Grundbuch • Bank kann Liegenschaft versteigern lassen, um bei Zahlungsschwierigkeiten den Kredit aus dem Erlös abzudecken

  13. Geförderte Kredite • Öffentliche Hand nimmt verschiedene im öffentlichen Interesse gelegene Förderungszwecke wahr, zB: • Förderung des Wohnbaus (Bausparkassen) • Förderung der Sanierung von Wohnungen • Förderung best. Wirtschaftszweige • Förderung des Exports

  14. Wichtigsten Arten der Förderung • Einkommensteuergesetzliche Prämien für Bau-sparer -> Verbilligung der Refinanzierung für die Bausparkasse -> Weitergabe an Darlehensnehmer in Form von billigen Darlehenszinsen • Annuitäten steuerlich gefördert als „Sonderausgaben“ (Errichtung neuen Wohnraums) • Übernahme von Ausfallsbürgschaften durch öffentliche Stellen • Annuitätenzuschuss (Wohnungsverbesserung)

  15. Kreditfähigkeit =>Rechtliche Voraussetzung, Kreditverpflichtungen eingehen zu können: • bis 14 Jahre: kein Kredit • 17 bis 19 Jahre: Kredit nur in Ausnahmefällen • ab 19 Jahren: voll kreditfähig • notwendig: geregeltes Einkommen und Mindestbeschäftigungsdauer

  16. Kreditwürdigkeit • Eigenschaft eines Schuldners, die die Gewähr bietet, seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen zu können und zu wollen • Bonitätsbeurteilung gibt Aufschluss über die Wahrscheinlichkeit, mit der ein Kreditnehmer das notwendigen Einkommen oder die Erträge erwirtschaften kann und somit die erforderliche Zahlungsbereitschaft gewährleistet ist

  17. Die gängigsten Sicherheiten • Gehaltsverpfändung (still oder offen) • Kreditrestschuldversicherung bei Ableben • Unfallversicherung • Mitschuldner bzw. Bürge • Sparbuchpfand • Wertpapierpfand • Immobilienpfand/Hypothek • Zession (Abtretung von Forderungen)

  18. Bürgschaft • Gewöhnliche Bürgschaft: Gläubiger (Bank) erlangt Befriedigung für den Fall der Uneinbringlichkeit (nach Mahnung des Hauptschuldners, Klage nicht erforderlich) • Selbstschuldnerische (Solidar-)Bürgschaft: Haftung als Bürge und Zahler. Der Gläubiger kann sich wahlweise an den Hauptschuldner oder den Bürgen wenden (häufigste Form)

  19. Pfändbarkeit = Schlüssel jeder Kreditentscheidung • bei mangelnder Zahlungsfähigkeit: Pfändung des Gehaltes bis auf das Existenzminimum • Existenzminimum gesetzlich geregelt: trotz Pfändung soll Kreditnehmer seine Lebensweise in bescheidenerem Ausmaß beibehalten können • Steigerungsbeträge gemäß Familienverhältnis:(Zahl der Kinder, Unterhaltsverpflichtungen als Alleinverdiener) --> Existenzminimum steigt = Pfändbarkeit sinkt = Kredit-Obergrenze sinkt!

  20. Die wichtigsten Fragen • Bin ich alt genug für einen Kredit? • Wofür soll der Kredit verwendet werden? • Wie hoch darf der Kredit bzw. wie hoch dürfen die monatlichen Rückzahlungsraten sein? • Über welchen Zeitraum wird der Kredit voraussichtlich zurückgezahlt? • Welche Sicherheiten kann ich anbieten?

  21. Kredit heißt Vertrauen • „credere“ (lat.) = glauben, vertrauen • Kredit ist: • Vertrauen in die Fähigkeit und Bereitschaft einer Person/Unternehmung, bestehende Verpflichtungen ordnungsgemäß zu begleichen • das einer Person/Unternehmung kurz- oder langfristig zur Verfügung stehende Kapital • ein gewährter Zahlungsaufschub (Stundung)

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