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Quai Godefroid Kurth, 45/ 5.Etage 4020 LÜTTICH Tel : 04/270.31.90 Fax : 04/270.31.84

Quai Godefroid Kurth, 45/ 5.Etage 4020 LÜTTICH Tel : 04/270.31.90 Fax : 04/270.31.84 E-mail : crs@chu.ulg.ac.be. Hintergrund der Entstehung des AIDS-Referenzzentrums. Auftreten von Aids in den 80-er Jahren. Verkennung der Übertragungsweise. Unbekannte und beängstigende Krankheit.

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Quai Godefroid Kurth, 45/ 5.Etage 4020 LÜTTICH Tel : 04/270.31.90 Fax : 04/270.31.84

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Presentation Transcript


  1. Quai Godefroid Kurth, 45/ 5.Etage 4020 LÜTTICH Tel : 04/270.31.90 Fax : 04/270.31.84 E-mail : crs@chu.ulg.ac.be

  2. Hintergrund der Entstehung des AIDS-Referenzzentrums • Auftreten von Aids in den 80-er Jahren. • Verkennung der Übertragungsweise. • Unbekannte und beängstigende Krankheit. • In den Medien vermarktete Krankheit mit Fokus auf Risikobevölkerung. • Gründung des Aids-Referenzzentrums Lüttich in 1987. • Patienten werden von Ärzten und Krankenpflegern betreut, - meist stationär.

  3. Versuch einer Begleitung • Die 4 Schwerpunkte der Begleitung von HIV-Infizierten: • Neue Kenntnisse um die Krankheit und die Erstbehandlung gewinnen. • Stationäre Begleitung von Patienten in der Endphase. • Information und Umgang mit der Diagnose. • Empfehlung an die Partner, sich testen zu lassen und Kondome zu benutzen.

  4. Entwicklung der medizinischen Zusammenhänge… • 1996, Anfang der HAART-Behandlung (Highly Active Antiretroviral Treatment) => Zukunftsperspektive! • Progressive Abnahme der langen Krankenhausaufenthalte. • Referenzzentrum Lüttich erweitert sein Ärzte- und Krankenpflegeteam zu einer multidisziplinären, ambulanten Mannschaft (Sozialassistent, Psychologe, Ernährungsberater…) => umfassende Betreuung.

  5. … und Beginn einer sozialen Veränderung ! • Das belgische Krankenversicherungsinstitut INAMI trifft1996 eine Regelung zur umfassenden Betreuung. • Veröffentlichung des königl. Erlasses vom 12/12/1996 zur dringenden medizinischen Hilfe, Zugang zu ambulanter Pflege auch für Nicht-Europäer. • Die Ausländerbehörde stellt den medizinischen Teams eine Kontaktperson zur Verfügung, die bei der Verhandlung über die Notwendigkeit eines Krankenhausaufenthaltes bei HIV- oder anderweitig infizierten Personen behilflich ist. • Vorsorgekampagnen prangern Diskriminierungen an.

  6. 9 Mediziner 2 Fachärzte für Arbeitsmedizin 1 Krankenschwester 2 Beauftragte für Präventionsarbeit 1 Psychologe 1 Sexologe 1 Ernährungsberaterin 1 Physiotherapeut (abdominale Lipodystrophie) 2 Sozialassistenten 2 Sekretariatskräfte Multidisziplinäres Team in 2011

  7. Die Aufgaben des Aids-Referenzzentrums • Psychologische, medizinische, soziale und ernährungsbezogene Unterstützung und Begleitung der infizierten Patienten und ihres Umfeldes. • Gesprächsgruppen für HIV-Patienten. • Workshops zur Persönlichkeitsentwicklung der HIV-Patienten. • Vorsorgeuntersuchungen für HIV-Patienten auf Anfrage. • Prophylaktische Aids-Behandlung (Zugang, Kontrolle)

  8. Die Aufgaben des Referenzzentrums • Zuhören und Informieren per Telefon. • Weiterbildung des Personals. • Zusammenarbeit mit dem Ärzte- und Sozialnetzwerk (Krankenhäuser, Ausländerbehörde, ÖSHZ- Öffentl. Sozialhilfezentren, Anwälte,…) • Teilnahme an Informationsnetzwerken oder « lobbying » (Plateforme santé sexuelle et affective CLPS, CCCS Lg, ROSALIE, CPAM, GRECOS, Plateforme services sociaux CRIPEL)

  9. Diskriminierung ? • Präventionskampagnen (seit 1996) • Jemanden diskriminieren d.h. jemanden in einer gleichen Situation und ohne Grund schlechter behandeln. • Es handelt sich hier um ein Werturteil!

  10. 10. Mai 2007, ein neues Gesetz • EU-Richtlinie von 2000 (2000/78/EU) • Inkrafttreten eines neuen Antidiskriminierungsgesetzes (M.B. 30/05/2007) • 3 Anwendungsbereiche : - « Allgemeiner » Hintergrund (13 Kriterien) - « Anti-Rassismus » (5 Kriterien) - « Geschlechtsbezogener » Hintergrund (1 Kriterium) • Aktueller und künftiger Gesundheitszustand = « allgemeiner » Hintergrund

  11. Diskriminierungsverbot • Jede Form von Diskriminierung ist seit 2007 gesetzlich VERBOTEN. • Diskriminierung: Unterscheidung zwischen direkter und indirekter Diskriminierung, Machtausübung (Gewalt), Belästigung und Ausschluss (Zurückweisung). • Direkt = die Tat bezieht sich ausdrücklich auf ein vom Gesetz festgelegtes Kriterium. • Indirekt = die Tat ist neutral, kann jedoch eines der geschützten Kriterien herbeiführen oder beeinflussen.

  12. Beispiele • Direkte Diskriminierung →« Ich möchte kein homosexuelles Paar als Mieter » • Indirekt →« Ich möchte an ein traditionelles Paar vermieten » • Direkte Diskriminierung →« Ich stelle keine HIV-positive Personen ein » • Indirekt →« Bei der medizinischen Untersuchung wird bei allen Bewerbern ein HIV-Test durchgeführt werden »

  13. Wie erkennt man eine Diskriminierung? • Eine Diskriminierung schließt immer die Frage nach einer gesetzlichen Begründung ein. • Objektive und angemessene Begründung. • Beurteilung « von Fall zu Fall » durch den Gesetzgeber.

  14. Die sich zu stellenden Fragen… • Bezieht sich die direkte/indirekte Unterscheidung auf ein geschütztes Kriterium? JA • Handelt es sich um einen Anwendungsbereich des Gesetzes? JA • Gibt es eine rechtmäßige Begründung? NEIN => Es handelt sich um eine Diskriminierung (Gesetz vom 10/05/2007)

  15. Vorurteile, Verallgemeinerungen… • Zwei kulturelle Begriffe. • Macro (gesellschaftsbezogene) und micro (personen- und institutionenbezogene) Begriffe. • Oft der Ausgangspunkt einer Diskriminierung… • Sie zu erkennen heißt bereits, der Diskriminierung entgegenzuwirken!

  16. Und die neuen Medien? • Internet = ein Mittel für Cyberhass ? • Diskussionsforen: Möglichkeit, Meinungen, Ideen und Infos zu bestimmten Themen zu veröffentlichen, jedoch nicht die Möglichkeit OHNE das Einverständnis des Webseiten-Verwalters, diese zu löschen. • « Chat », ständige Nachrichten. • E-mail-Verkehr: sehr schwer, den Absender ausfindig zu machen, aber einfach, den Empfänger anzuklagen. • Soziale Netzwerke, Blogs.

  17. Handlungsmöglichkeiten • Mit Hilfe des Zentrums für Chancengleichheit anonyme Klage bei Gericht einreichen. • Persönliche Klage beim Zivilgericht einreichen. • Pauschale Entschädigung als « Wiedergutmachung » einfordern. • Bei schwerwiegenderen Fällen, Gerichtsverfahren vor dem Strafgericht und Sanktionen bzgl. des Opferschutzes.

  18. Fallbeispiele • HIV und Beruf (Arbeitgeberversicherung). • HIV und Berufsverweigerung. • HIV und Lebensversicherung.

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