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Kriterien für die Genehmigungspflicht einer Betriebsanlage. Dipl.-Ing. (FH) Ingobert Knapp. Kriterien für Genehmigungspflicht. Gefährdung Leben oder Gesundheit des Gewerbetreibenden und der mittätigen Familienangehörigen Nachbarn Kunden Eigentum oder sonstige dingliche Rechte der Nachbarn
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Kriterien für die Genehmigungspflicht einer Betriebsanlage Dipl.-Ing. (FH) Ingobert Knapp
Kriterien für Genehmigungspflicht • Gefährdung • Leben oder Gesundheit des Gewerbetreibenden und der mittätigen Familienangehörigen • Nachbarn • Kunden • Eigentum oder sonstige dingliche Rechte der Nachbarn • Belästigung • der Nachbarn durch Geruch, Lärm, Rauch, Staub, Erschütterung
Kriterien für Genehmigungspflicht (Forts.) • Beeinträchtigung • der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs an oder auf Straßen mit öffentlichem Verkehr • nachteiligen Einwirkung • auf die Beschaffenheit der Gewässer, sofern nicht ohnedies eine Bewilligung auf Grund wasserrechtlicher Vorschriften vorgeschrieben ist • Beeinträchtigung • Religionsausübung in Kirchen, Unterricht in Schulen • Betrieb von Kranken- und Kuranstalten oder anderer öffentlichen benachbarter Anlagen oder Einrichtungen
4 Schritte zur erfolgreichen Genehmigung 1. Flächenwidmung und Standorteignung • Passt die Flächenwidmung für das Vorhaben? • Ist eine Baubewilligung erforderlich? • Ist die erforderliche Infrastruktur vorhanden? (Wasser, Kanal, Energie …) 2. Gespräch mit Anrainern • Können Nachbarn betroffen sein? • Mit den Nachbarn reden – Vorhaben erläutern • Auf Bedenken nach Möglichkeit eingehen – in der Planung berücksichtigen
4 Schritte zur erfolgreichen Genehmigung 3. Klärung mit der Gewerbebehörde • Besteht eine Genehmigungspflicht? • Projekt auf Grund der Planungsunterlagen vorbesprechen • evtl. Problembereiche offen ausreden • Unterlagen für Genehmigung abklären 4. Projekt mit dem Arbeitsinspektorat besprechen • Bauliche Gestaltung • Sicherheitstechnische Anforderungen an Maschinen etc. • Umgang mit gefährlichen Arbeitsstoffen • evtl. Problembereiche offen ausreden • Unterlagen für Genehmigung abklären
Einreichunterlagen Allgemein • Antrag (Vorlage) • Betriebsbeschreibung (Vorlage) • Abfallwirtschaftskonzept (Vorlage) • Anrainerverzeichnis • Kopie aus dem Flächenwidmungsplan oder Bebauungsplan
Planunterlagen • Grundriss (in einem nachvollziehbaren Maßstab) • Schnitte • Ansichten • Lageplan (mit Eintragung sämtlicher Aufschließungen und Leitungen auf dem Gründstück sowie der Nachbarliegenschaften im Umkreis von 300 m bei Emissionen von Luftschadstoffen)
Betriebsbeschreibung • detaillierte Beschreibung der Betriebsabläufe • Betriebszeiten • Zahl der ArbeitnehmerInnen (m/w) • Belichtung und Belüftung • Toiletten • betrieblichen Zu- und Abfahrten (Art der Fahrzeuge, Häufigkeit, Uhrzeit) • Wasserversorgung und Abwasserentsorgung • Heizung • Brandschutz
Maschinen und Geräte • Fabrikat, Type, Leistung • technische Angaben (einschließlich Stoffmengen und Energien) • Maschinenaufstellungsplan (Grundriss und Aufriss mit Eintragung der einzelnen Maschinen samt Maschinenliste) • CE-Konformitätserklärung
Lufttechnisches Projekt • technische Beschreibung, schalltechnische Angaben • Darstellung der Zu- und Abluftführung samt Aggregaten • Abluftvolumenstrom, Abluftausblashöhe über Dach (aller Gebäude in 50 m Umkreis) und über Gelände, Ausblasgeschwindigkeit • Klimaanlage/Kälteanlage • technische Beschreibung, schalltechnische Angaben • Situierung der Aggregate und der Wärmetauscher • Kältemittel und Menge
Befestigte Freiflächen • Angaben zum Ausmaß der befestigten Freiflächen • kotierte Darstellung im Lageplan • Angaben über die Art der Ableitung der Oberflächenwässer mit Gefälleangaben (Berechnung der Sickermulde/n entsprechend ATV A 138)
Betriebsanlagenservice der WK-Tirol • Geförderte Betriebsanlagenberatung • Im Rahmen der Tiroler Beratungsförderung werden bis zu 24 Stunden Beratung zur Hälfte gefördert. • Fix vereinbarter Stundensatz von derzeit € 80,- • Leistungen, die über die 24 Stunden hinausgehen sowie Spesen sind zur Gänze vom Antragsteller zu tragen. • maximale Förderhöhe € 960,-
Mein Tipp: Unterschreiben Sie keine Kauf-/Miet-/Pachtverträge, bevor Sie nicht das Thema Betriebsanlagengenehmigung abgeklärt haben. Wirtschaftskammer Tirol Innovation und Technologie 6020 Innsbruck Meinhardstraße 14 Dipl.-Ing.(FH) Ingobert Knapp T: 0590905 – 1373 E: ingobert.knapp@wktirol.at