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Förderprogramm „Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung“ aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) Telefonvortrag am 02.04.2008 - aktualisiert 2010 für das Portal Mittelstand-und-Familie www.mittelstand-und-familie.de infoline@mittelstand-und-familie.de.
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Förderprogramm „Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung“ aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF)Telefonvortrag am 02.04.2008 - aktualisiert 2010für das Portal Mittelstand-und-Familiewww.mittelstand-und-familie.de infoline@mittelstand-und-familie.de Referent: Peter Fischer, pme Familienservice GmbH
Ziele des Programms • Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend will mit • dem Förderprogramm einen Beitrag zur Verbesserung der Vereinbarkeit • von Familie und Beruf leisten. • Kleine und mittlere Unternehmen sollen für ein dauerhaftes Engagement für • die Kinderbetreuung gewonnen werden. • Das Förderprogramm will dazu beitragen, dass Betreuungszeiten der • Kinder mit den Arbeitszeiten der Eltern flexibel und passgenau abgestimmt • werden können. • Durch die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf soll auch • die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen steigen. • Mit dem Programm soll die berufliche Chancengleichheit von Müttern und • Vätern erhöht werden.
Eckdaten des Programms • Wie groß ist das Fördervolumen? • Für das Programm stehen insgesamt 50 Millionen Euro aus dem Europäischen Sozialfonds zur Verfügung. • Welche Laufzeit hat das Programm? • Das Programm ist im Februar 2008 gestartet und läuft bis zum 31. Dezember 2012. • Wer und was wird gefördert? • Unternehmen oder Träger mit Sitz in Deutschland • Betreuungsplätze für Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr
Was soll gefördert werden? • Gegenstand der Förderung ist die Schaffung zusätzlicher • Kinderbetreuungsplätze in Form von neuen Betreuungseinrichtungen • und / oder neuer Gruppen in bestehenden Tageseinrichtungen für Kinder • bis zum vollendeten drittenLebensjahr. • bei neuen Gruppen in bestehenden Einrichtungen müssen die • Betreuungsplätze räumlich undbuchhalterisch abgegrenzt und erfasst werden.
Was soll gefördert werden? • Auch Teilzeitplätze sind förderfähig • Platz-Sharing ist möglich • Erweiterungen von nach diesem Programm bereits geförderten Gruppen • sind möglich • Was wird nicht gefördert? • Die Kindertagespflege bei Tagesmüttern oder Tagesvätern wird im • Rahmen dieses Programms nicht gefördert.
Wie hoch sind die Zuwendungen? • Es wird ein nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt, der die • zuwendungsfähigen Betriebskosten für den jeweiligen Platz zu 50 % • ersetzt, pro Platz bis zu 6.000 Euro jährlich. • Die Förderung erfolgt als Anschubfinanzierung für bis zu zwei Jahre, um • die Startphase zu erleichtern. • Die restlichen Betriebskosten werden von den beteiligten Unternehmen • (mindestens 25%) und ggf. den dort beschäftigten Eltern oder durch • sonstige private Mittel getragen (Kofinanzierung). Der ESF-Anteil muss • dabei mindestens 3000 Euro pro Platz betragen. • Sollten dem Projekt sonstige öffentliche Mittel zur Verfügung stehen, sind • diese vorrangig zu den Fördermitteln aus diesem Programm in • Anspruch zu nehmen.
Welche Betriebskosten sind zuwendungsfähig? • Zuwendungsfähig sind zum Beispiel: • Personalausgaben und Honorare • Miete und Nebenkosten (z.B. Heizung, Reinigung) • projektbezogene Sachkosten • Projektbezogene Versicherungen • Anschaffungskosten für Ausrüstungsgegenstände bis 150 Euro • beziehungsweise Abschreibungen*: • differenziert nach Anschaffungs- oder Herstellungskosten • *die detaillierten Bestimmungen finden sich in der Förderfibel
Welche Betriebskosten sind nicht zuwendungsfähig? • Nicht förderfähig sind insbesondere: • Gebühren des allgemeinen Bankgeschäftes, Kapitalkosten • Investitionen abschreibungsfähiger Wirtschaftsgüter/Ausrüstungen/Gebäude • Ausgaben für Baumaßnahmen • Kautionen, Rückstellungen, Gesellschaftseinlagen, Provisionen • Nicht projektbezogene Kosten
Wer kann sich an dem Förderprogramm beteiligen? • Unternehmen oder Träger mit Sitz in Deutschland. • Träger von Kindertageseinrichtungen, die mit solchen Unternehmen zur • Schaffung neuer Betreuungsplätze zusammenarbeiten wollen. • Betriebsstätte und Betreuungseinrichtungen, die ihren Sitz in Deutschland • haben. • Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen und privaten • Rechts (bspw. Berufsverbände, Vereine, Unternehmensstiftungen, • Hochschulen, Rundfunkanstalten) • Verwaltungsbehörden des Bundes, der Länder und der Kommunen • sind von der Förderung ausgenommen.
Wer kann Förderungen erhalten? • Antragsteller und Empfänger der Fördermittel aus diesem Programm sind die • Träger der betrieblich unterstützten Betreuungseinrichtungen. • Ist das Unternehmen Träger der Betreuungseinrichtung, ist es selbst • antragsbefugt. • Als Träger kommen öffentliche, gemeinnützige und privat-gewerbliche freie • Träger in Frage.
Welche Vorteile hat die Zusammenarbeit mit externen Trägern für Unternehmen? • Unternehmen werden nicht mit unternehmensfremden Aufgaben belastet. • Unternehmen können auf die Erfahrung und das Know-how der externen • Träger zurückgreifen. • Externe Träger können die Einrichtung neuer Gruppen für verschiedene • Unternehmen koordinieren.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden? • Alle rechtlichen Anforderungen für den Betrieb einer Kinderbetreuungseinrichtung: • eine Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII muss vorliegen • die landesrechtlichen Voraussetzungen und Qualitätsanforderungen • (Eignung des Personals, bauliche Anforderungen, Hygiene, • pädagogische Konzeption, etc.), müssen erfüllt werden. • keine Belegung der Plätze mit „betriebsfremden“ Kindern • gefördert werden nur neue Gruppen mit mindestens sechs • Betreuungsplätzen, Ausnahmen sind in begründeten Einzelfällen möglich • die Gesamtfinanzierung des Betreuungsprojektes, also auch die Kofinanzierung • durch Unternehmen und/oder Eltern muss gesichert sein. Dafür werden dem • Antrag Absichtserklärungen für Unternehmen beigefügt.
Wie können Fördermittel beantragt werden? • Förderanträge können gestellt werden bei der Servicestelle • „Betriebliche Kinderbetreuung“. • Online-Registrierung für das Antragsverfahren unter • www.erfolgsfaktor-familie.de (->Betriebliche Kinderbetreuung). • Der Antrag wird in einem online-Verfahren ausgefüllt. • Anträge müssen so rechtzeitig gestellt werden, dass mit der Förderung • spätestens zum 1. Januar 2011 begonnen werden kann.
Weiterführende Informationen und Beratung: Servicestelle Betriebliche Kinderbetreuung Oranienburger Straße 65, 10117 Berlin Tel.: 08 00 / 0000 945 (kostenlos,Mo. bis Fr. von 9 bis 17 Uhr erreichbar) Fax: 030 / 2 84 09-210 kinderbetreuung@erfolgsfaktor-familie.de Download der Förderrichtlinie und Förderfibel unter: www.erfolgsfaktor-familie.de gefördert durch:
Vielen Dank fürs Zuhören! Weitere Fragen per Email oder Telefon an die Infoline: infoline@mittelstand-und-familie.de Telefon: 0180 - 3 444 333