180 likes | 254 Views
E inheitliche P rüfungsanfor-derungen in der A biturprüfung (EPA) im Lande Niedersachsen Entwurf für BWRC / VW / IV. Vorbemerkungen. Vergleichbarkeit von Aufgaben, Anforderungen und Verfahren AVO-GOFAK und RRL sind Basis Gemeinsame EPA für drei Fächer. Qualifikationen.
E N D
Einheitliche Prüfungsanfor-derungen in der Abiturprüfung (EPA) im Lande NiedersachsenEntwurf für BWRC / VW / IV
Vorbemerkungen • Vergleichbarkeit von Aufgaben, Anforderungen und Verfahren • AVO-GOFAK und RRL sind Basis • Gemeinsame EPA für drei Fächer EPA BWRC, CW., 15. Okt. 2002
Qualifikationen • Berufliche und allgemeine, umfassende Handlungskompetenz • Allgemeine Studierfähigkeit • Feststellung durch Abiturprüfung • Basis sind die Zielsetzungen der RRL EPA BWRC, CW., 15. Okt. 2002
Anforderungsbereiche • Anforderungen in der Abiturprüfung unterscheiden sich durch • Art, • Komplexität und • Grad der Selbstständigkeit der geforderten Leistung; • Ähnliche Anforderungen werden in Anforderungsbereichen zusammen gefasst; • Drei Anforderungsbereiche werden unterschieden. • Überschneidungen sind unvermeidbar. EPA BWRC, CW., 15. Okt. 2002
Schriftliche Prüfung: Grundsätze • Keine Wiederholungen von Aufgaben aus dem Unterricht; • Keine Übernahme von Aufgaben aus allgemein zugänglichen Quellen; • Angabe von Binnenpunkten; • Materialvorlage muss in angemessenem Verhältnis stehen; EPA BWRC, CW., 15. Okt. 2002
Schriftliche Prüfung: Grundsätze 2 • Hilfsmittel, auch PC, sind gestattet, wenn alle Prüflinge gleichwertige Geräte benutzen können; • Aufgaben sind mit geeigneter Software zu erstellen; • Bei Computereinsatz mind. zwei Aufsichtspersonen. EPA BWRC, CW., 15. Okt. 2002
Bewertung der schriftlichen Leistungen • Grundlage der Bewertung sind die formulierten Anforderungen • Aspekte der Qualität, der Quantität und der Darstellungsweise sind zu bewerten • Bei der Bewertung sind die Teilaufgaben zunächst für sich zu bewerten EPA BWRC, CW., 15. Okt. 2002
Bewertung der schriftlichen Leistungen 2 • Daraus folgen die Note und die Punktzahl für die Prüfungsleistung • Umrechnung der Binnenpunkte in KMK-Punkte ist vorgegeben • Ein Gutachten ist anzufertigen EPA BWRC, CW., 15. Okt. 2002
Unterrichtsfach Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen / Controlling
Grundsätze der Aufgabener-stellung für die schriftliche Prüfung 1. Jeder Aufgabenvorschlag geht von einer komplexen, konkreten Ausgangssituation aus! • Untergliederung in Teilaufgaben, trotzdem durchgängige Fallbezogenheit! • Ausgangssituationen sind Basis für Problemanalysen und konkreten Lösungsvorschlägen; • Teilaufgaben sind nicht ohne die Ausgangssituation lösbar, also durchgängig materialbezogen! EPA BWRC, CW., 15. Okt. 2002
2. System- und prozessorientierte Betrachtung ökonomischer Sachverhalte! • Ausgangssituationen beziehen sich auf die betriebliche Praxis; • Ausgangssituation und Aufgabenstellungen sind mehrperspektivisch anzulegen! • Aufgabenstellungen enthalten verschieden Schichten; • Prozessorientierte Betrachtung herrscht vor; • Integration von fachwissenschaftlichen Inhalten in ganzheitliche Strukturen wird verlangt! EPA BWRC, CW., 15. Okt. 2002
3. Rechnungswesen als Steuerungsinstrument für wirtschaftliche Entscheidungsprozesse verstehen! • Konkrete Datenkonstellationen sind Ausgangspunkt betriebswirtschaftlicher Lösungsvorschläge! • Analysen und Lösungsvorschläge sind auf unternehmerische Zielsetzung zu beziehen! • Keine isolierten Aufgabenstellungen BWL – REWE! • Betriebswirtschaftliche und rechnungswesenbezogene Aspekte sind in jedem Vorschlag zu behandeln! EPA BWRC, CW., 15. Okt. 2002
4. Fächerübergreifende Aspekte • Inhalte aus dem LG „Fächerübergreifendes Lernen“ sind in jedem Aufgabenvorschlag zu berücksichtigen! • Gesamtwirtschaftliche Aspekte sind denkbar! • Inhalte und Methoden aus dem Fach Informationsverarbeitung können herangezogen werden! EPA BWRC, CW., 15. Okt. 2002
5. Formale Anforderungen: • Jeder Aufgabenvorschlag umfasst zwei Lerngebiete und bezieht sich nicht nur auf einen Schuljahrgang! • Die pro Prüfungsgruppe einzureichenden Vorschläge enthalten drei Lerngebiete! • In allen drei Anforderungsbereichen sind Fähigkeiten und Kenntnisse nachzuweisen! • Sprachliche Richtigkeit und äußere Form sind zu beachten und werden evtl. sanktioniert! EPA BWRC, CW., 15. Okt. 2002
Mündliche Prüfung: • Kenntnisse und Fähigkeiten über Inhalte von BWRC und fächerübergreifende Kompetenzen sollen gezeigt werden! • Einzel- und Gruppenprüfungen sind mit verschiedenen methodischen Verfahren denkbar! (Rollenspiel, freier Vortrag, Pro und Kontra – Darstellung) • Geeignete Medien sollen die Prüfung unter-stützen! EPA BWRC, CW., 15. Okt. 2002
Mündliche Prüfung 2: • Grundlage ist eine konkrete Problemstellung! • Hinweise zur Prüfungsmethode werden gegeben! • Nicht nur ein Lerngebiet eines Semesters ist relevant! • Grundsätzlich muss jede Note erreicht werden können! • Prüfling erhält Orientierung zur Bewertung! • Vorbereitungszeit i. d. R. 30 Minuten. EPA BWRC, CW., 15. Okt. 2002
Bewertung der mündlichen Prüfung: • Sachliche Richtigkeit und Umfang des Fachwissens; • Beherrschung der angemessenen Methode; • Verständlichkeit der Darstellung, Heraushebung des Wesentlichen, logische Zusammenhänge; • Sachgerechte Argumentation, Umgang mit Einwänden; • methodische Kompetenzen gehen mit bis zu 30 % in die Bewertung ein! EPA BWRC, CW., 15. Okt. 2002