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Auch der Tod nimmt Einzug in unsere digitale Welt. Wir stehen vor neuen Herausforderungen z ahlreiche Verträge gehen mit dem Tod des Nutzers auf den Erben über Erbe weiß oft nicht, wo der Verstorbene überall digital aktiv war
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Auch der Tod nimmt Einzug in unsere digitale Welt Michaela Zinke, Referentin im Projekt "Verbraucherrechte in der digitalen Welt“, 14.09.2013
Wir stehen vor neuen Herausforderungen • zahlreiche Verträge gehen mit dem Tod des Nutzers auf den Erben über • Erbe weiß oft nicht, wo der Verstorbene überall digital aktiv war • vielen Erben fehlt das nötige Internet-Know-How zur Regelung des digitalen Nachlasses • ohne Passwörter und andere Zugangsdaten kein Zugang zu Konten/Accounts Michaela Zinke, Referentin im Projekt "Verbraucherrechte in der digitalen Welt“, 14.09.2013
Wir stehen vor neuen Herausforderungen Michaela Zinke, Referentin im Projekt "Verbraucherrechte in der digitalen Welt“, 14.09.2013
Datenzugriff • hat der Nutzer niemanden bestimmt, der sich um seinen digitalen Nachlass kümmern soll, treten die gesetzlichen Erben in die Rechtstellung des Verstorbenen, d.h. in alle Rechte und Pflichten • ob und wie die Erben Zugriff auf die Daten haben und was mit den Daten geschehen darf, bestimmt sich nach den Bedingungen der jeweiligen Plattform • unbeschränkter Zugriff auf Account steht in Konflikt mit postmortalem Persönlichkeitsrecht des Verstorbenen Michaela Zinke, Referentin im Projekt "Verbraucherrechte in der digitalen Welt“, 14.09.2013
Einsicht von Daten auf dem PC • Erben haben legal Zugriff auf den PC und Speichermedien des Verstorbenen und dürfen die dort gespeicherten Daten lesen • die Entscheidung, was damit passiert, liegt bei den Erben – wenn im Testament nichts anderes geregelt ist. Michaela Zinke, Referentin im Projekt "Verbraucherrechte in der digitalen Welt“, 14.09.2013
Michaela Zinke, Referentin im Projekt "Verbraucherrechte in der digitalen Welt“, 14.09.2013
Michaela Zinke, Referentin im Projekt "Verbraucherrechte in der digitalen Welt“, 14.09.2013
Zugriff auf E-Mail-Konten • nach geltendem Recht ist unklar, ob Erbe einen Anspruch hat, E-Mails einzusehen • Anbieter verweigern häufig Zugriff mit Hinweis auf TK-Geheimnis (schützt auch denjenigen, mit dem der Verstorbene kommuniziert hat) und postmortalem Persönlichkeitsrecht • Erbe muss Zugriff auf Mails haben, um Vertrags-verhältnissezu klären, z.B. offene Rechnungen, Ebay-Versteigerungen Michaela Zinke, Referentin im Projekt "Verbraucherrechte in der digitalen Welt“, 14.09.2013
Urheberrecht • Urheberrechte sind vererblich • hat der Verstorbene also Rechte an Fotos, haben nun die Erben die Rechte an den Fotos • innerhalb eines Zeitraumes von 10 Jahren nach dem Tod des Abgebildeten wird die Einwilligung der Angehörigen benötigt, wenn Fotos von dem Verstorbenen veröffentlich werden sollen Michaela Zinke, Referentin im Projekt "Verbraucherrechte in der digitalen Welt“, 14.09.2013
Vererben elektronischer Medien • Erbe erbt auch gekaufte Software, eBooks, MP3s etc. und darf diese nutzen • eine Umregistrierung bzw. Übertragung des Accounts auf den Erben wird in der Regel nicht möglich sein Michaela Zinke, Referentin im Projekt "Verbraucherrechte in der digitalen Welt“, 14.09.2013
Tipps für Konsumenten • einen oder mehrere Personen bestimmen, die das digitale Erbe verwalten • alle Passwörter zu Sozialen Netzwerken, E-Mail-Accounts, Blogs etc., gut verwahren, z.B. auf einem verschlüsselten USB-Stick/Passwortmanager • eine Anleitung, was mit den Accounts/Daten passieren soll sicher verwahren, z.B. in einem Safe, Bankschließfach Michaela Zinke, Referentin im Projekt "Verbraucherrechte in der digitalen Welt“, 14.09.2013
Tipps für Hinterbliebene • ob auch ohne Passwort Zugang zu Online-Konten möglich ist, hängt vom Anbieter ab • Kostenpflichtige Mitgliedschaften schnellstmöglich kündigen • Vorsicht bei Unternehmen, die digitalen Nachlass verwalten: • Weitergabe sehr persönlicher Daten an Dritte Michaela Zinke, Referentin im Projekt "Verbraucherrechte in der digitalen Welt“, 14.09.2013
Fazit • Umso mehr das Leben digitalisiert wird und auch Behörden und Krankenkassen auf neue Kommunikationsmittel zugreifen, umso mehr müssen auch die Regelungen zum Tod dieser Entwicklung angepasst werden. • Erbrecht an die Gegebenheiten der digitalen Welt anpassen: Beispiel: Die Erben müssen unter bestimmten Voraussetzungen Zugriff auf die Konten und Daten des Verstorbenen erhalten. • Anbieter sind in der Pflicht praktikable, nutzerfreundliche Regelungen besonders für die Erben zu schaffen. Michaela Zinke, Referentin im Projekt "Verbraucherrechte in der digitalen Welt“, 14.09.2013
Vielen Dank! michaela.zinke@vzbv.de @surferrechte Michaela Zinke, Referentin im Projekt "Verbraucherrechte in der digitalen Welt“, 14.09.2013