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Leistungen für Bildung und Teilhabe. Kinder Jugendliche und junge Erwachsene haben einen Anspruch auf Leistungen für Bildung Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben. sofern sie bzw. ihre Eltern SGB II-Leistungen oder SGB XII-Leistungen oder
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Kinder Jugendliche und junge Erwachsene haben einen Anspruch auf • Leistungen für Bildung • Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
sofern sie bzw. ihre Eltern SGB II-Leistungen oder SGB XII-Leistungen oder Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten
auch wenn bisher keine der vorgenannten Leistungen bezogen wurden, kann evtl. ein Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket bestehen
Diese teilweise neuen Bedarfe sind zeitlich begrenzt • für Bildung: bis zum 25. Lebensjahr • zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben: bis zum 18. Lebensjahr
und werden z u s ä t z l i c h zum eigentlichen Leistungsanspruch gewährt
Leistungen für Bildung sind: tatsächliche Aufwendungen für Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten
neu hinzugekommen: • auch eintägige Schulausflüge können bezuschusst werden. • auch Kinder einer Kindertageseinrichtung haben Anspruch bei Ausflügen/Fahrten
Leistungen für Bildung sind: finanzielle Ausstattung für den persönlichen Schulbedarf Auszahlung: 70 € zum 01.08. und 30 € zum 01.02.
Leistungen für Bildung sind: tatsächliche Kosten zum Besuch der nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsgangs
Leistungen für Bildung sind: eine angemessene Lernförderung zur Erreichung des Klassenziels
Leistungen für Bildung sind: Mehraufwendungen für eine gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Schulen oder Kindertageseinrichtungen (nur bis zum 31.12.2013) (Eigenanteil für Eltern 1 €/Essen)
Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben sind bis zu einem Betrag von mtl. 10 € vorgesehen z. B. für Mitgliedsbeiträge/Kosten aus Sport Spiel Kultur Geselligkeit
aber auch für Kosten bei Unterricht in künstlerischen Fächern (z. B. Musikunterricht) oder vergleichbaren Aktivitäten der kulturellen Bildung
oder aber für eine Teilnahme an Freizeiten wie z. B. Theaterfreizeiten oder Ferienspiele
Die v. g. Leistungen müssen gesondert beantragt werden Ausnahme: Leistungen zum persönlichen Schulbedarf (sofern SGB II- bzw. SGB XII- Leistungen bezogen werden)
Die Bewilligung der Leistungen für Bildung und Teilhabe erfolgen für den Bewilligungszeitraum, frühestens jedoch nach Antragstellung
Geldleistung an Kunden: für persönliche Schulausstattung (70 € und 30 €) • Schülerbeförderungskosten Direktzahlung an Anbieter: bei • Schulausflügen • Lernförderung • Mittagsverpflegung und • Vereinsbeiträge/Musikunterricht/Freizeiten