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Informations- und Studientag für stellvertretende Kirchenvorstände 19.01.2008 Halle

Informations- und Studientag für stellvertretende Kirchenvorstände 19.01.2008 Halle 26.01.2008 Magdeburg Kurt Scholtisek. Immobilienkonzept / -management im neuen Gemeindeverbund/ Pfarrei. Thema unserer heutigen Veranstaltung.

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Informations- und Studientag für stellvertretende Kirchenvorstände 19.01.2008 Halle

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Presentation Transcript


  1. Informations- und Studientag für stellvertretende Kirchenvorstände 19.01.2008 Halle 26.01.2008 Magdeburg Kurt Scholtisek Immobilienkonzept / -managementim neuen Gemeindeverbund/ Pfarrei

  2. Thema unserer heutigen Veranstaltung Umsetzung des Immobilienkonzeptes in den Gemeindeverbünden/ Pfarreien

  3. 0. Einleitung Ausgangslage: • Veränderte Rahmenbedingungen erfordern einUmdenken • Grundlage für die Umgestaltung im GV - ist die Pastoralvereinbarung welche den Bestandteil zur Erarbeitung eines Immobilienkonzeptes beinhalten sollte

  4. Zielperspektive- die pastorale Arbeit muss auch in Zukunft gesichert sein - die eigenen Ressourcen sind neu zu organisieren - Ausrichtung der Ressourcen auf das Kommende!Die Gremien der GV / Pfarreien sind aufgefordert, einen Prozess zur Erarbeitung eines Immobilienkonzeptes in Gang zu setzen.

  5. Grundlagen zur Erarbeitung undUmsetzung des Immobilienmanagements: sind die Rahmenvorgaben des Bistums: Gebäudebestandslisten im GV Vorgaben zur Bildung der Pflichtrücklagen (Positivlisten) (beides Stand 22.11.2007) Dekret des Bischofs zum Immobilienmanagement Die Ausführungsbestimmungen des Generalvikars zum Dekret zum Immobilienmanagement. Arbeitshilfe Immobilienmanagement im GV

  6. Für die Umsetzung des Immobilienkonzeptes im GV ergeben sich nachfolgende Fragen die kurz- und langfristig anstehen und einer Klärung durch die entsprechenden Gremien bedürfen:

  7. Fragen im GV: • Was sollte zum jetzigen Zeitpunkt (2008) • in Bearbeitung bzw. abgearbeitet sein? • Wo stehen wir bei der Umsetzung? • Welcher kurz- bzw. langfristiger Handlungsbedarf steht mit den angedachten Sachfragen hinsichtlich der Umsetzung zum Immobilienkonzept an?

  8. Stand der Abarbeitung zu Frage 1: Die vorläufige Pastorale Ausrichtung des GV und eine damit verbundene erste Ressourcenanpassung der Immobilien an den pastoralen Bedarf sollten in ersten Strukturen im GV angedacht sein. Diese Angaben sind Grundlagen für die Rücklagenfinanzierung als Pflichtrücklage bei den Kernimmobilien bzw. als Rücklage bei den anderen Immobilien. Sie werden somit verbindlich für die Erstellung der Haushalte.

  9. Bildung einer „Arbeitsgruppe Immobilien“ im GV ist erfolgt • Alle Beteiligten die an der Erarbeitung des Immobilienkonzeptes mitwirken, haben die gleichen Sachinformationen. • Die Überprüfung der Einstufungen der Immobilien erfolgt bei angedachten Veränderungen. • Die sich daraus ergebenen Ergebnisse werden zu Lösungsoptionen aufgearbeitet, gefiltert, diskutiert und den Gremien im GV zur Entscheidung vorgelegt.

  10. Wichtiger Hinweis! Das Immobilienkonzept ist in Zusammenhang mit der Pastoralvereinbarung im Lauf von 2 Jahren zu erarbeiten, abzustimmen und dem Bischof zur Bestätigung vorzulegen. (siehe Dekret zum Immobilienmanagement… vom Bischof)

  11. Umsetzung Immobilienmanagement Nachfolgend eine unvollständige Aufzählung von Aufgaben, die bei der Umsetzung des Immobilienkonzeptes für die einzelnen Klassifizierungsbereiche der Immobilien anstehen.

  12. Kernimmobilien (Einstufung „GRÜN“) • Kurzfristig • Vorgaben Bistum mit Bestandsaufnahme • vor Ort überprüft, Abgleich: Werden die • Immobilien für pastorale Arbeit benötigt • Feststellung: Gebäude wird als • Kernimmobilie benötigt • Pflichtrücklagen werden wie vorgegeben • anteilmäßig gebildet und entsprechend im • Haushaltsansatz ausgewiesen • Prüfung auf zusätzliche Finanzhilfen vom • Bistum

  13. Kernimmobilien (Einstufung „GRÜN“) • langfristig • Pflege der ermittelten Daten • turnusmäßiger Abgleich mit pastoraler • Ausrichtung • Jährliche Bauzustandskontrollen • hinsichtlich eventueller Veränderungen • der Sanierungsintervalle • Sicherung der langfristigen • Pflichtrücklagenbildung • Versuch der Minimierung der • Rücklagendefizite

  14. Immobilien mit Einstufung „gelb“ • kurzfristig • Abgleich zukünftiger Standorte mit den • Zielen der pastoralen Ausrichtung des GV • Objektbezogene Einnahmen- / • Ausgabenrechnungen als • Wirtschaftlichkeitsberechnungen • Planung Mittelakquiese zur Finanzierung der • einzelnen immobilien • Entwicklung von Lösungsoptionen • hinsichtlich deren Finanzierbarkeit • Bildung von Rücklagen

  15. Immobilien mit Einstufung „gelb“ • langfristig • weiterer Abgleich Immobilie / pastorale • Ausrichtung, Erstellung von Lösungsmodellen • zur tendenziellen Richtung der Immobilie (rot-grün) • Suche nach Finanzierungsmöglichkeiten • Prüfung der Finanzierbarkeit • Vorstellung und Konsultation der erarbeiteten • Lösungsmodelle in den Gremien des GV • Beschlussfassung hinsichtlich der • späteren Einordnung (rot -grün) • Bildung von Pflicht-bzw. Rücklagen

  16. Immobilien mit Einstufung „rot“ • Kurzfristig • Klärung und Feststellung ob Immobilie • nicht zur pastoralen Ausrichtung passt und • die Finanzierbarkeit nicht gegeben ist. • Erstellung eines Verwertungskonzeptes mit • Prüfung Flächenabbau, Umnutzungen, • Verkauf, Verpachtung u.a. • Erarbeitung von Lösungsmodellen als • Entscheidungsvorlage für die verantwortlichen • Gremien des GV • Keine Bildung von Baurücklagen nötig! • (Ansparung von Rückbaukosten andenken)

  17. Immobilien mit Einstufung „ rot“ • langfristig • Herbeiführung eines Beschlusses der • Entscheidungsgremien zum Flächenabbau • Vermietung, andere Bedarfsträger, Verkauf u.a. • Klärung von Nachnutzungen • Stellung Abbruch- / Rückbauantrag bei • den Behörden • Keine Bildung von Baurücklagen nötig! • (Ansparung von Rückbaukosten notwendig)

  18. Immobilien mit Einstufung „blau“ • kurzfristig • Überprüfung Vorgaben mit Bestand • Bestandsaufnahme- Mietbedingungen, • Bauzustandserfassung, Schadensfeststellungen • Festlegung Sanierungsintervalle • Wirtschaftlichkeitsberechnungen • Einnahmen/ Ausgaben • Mieten; Pachten, sonst. Einnahmen; Verpflichtungen; • sonst. Ausgaben usw. • Ermittlung der möglichen und notwendigen • Rücklagenhöhe • Bildung von Rücklagen

  19. Immobilien mit Einstufung „ blau“ • langfristig • Überprüfung der festgelegten • Sanierungsintervalle • Wirtschaftlichkeitsberechnung • mit ausführlicher Kostengegenüberstellung Einnahmen/ • Ausgaben • Ermittlung der möglichen Rücklagenhöhe • Sicherung der Bildung einer • kostendeckenden Rücklagenfinanzierung • Prüfung von Abbaumöglichkeiten • Umsetzung der Festlegungen hinsichtlich • des Abbaues von Immobilien

  20. Gemischte Immobilien • mit Einstufung grün/gelb; grün/blau; gelb/blau • Kurzfristig • Bestandserfassung der versch. Nutzungsflächen der Immobilie • Zuordnung der erfassten Nutzungsflächen • Wirtschaftlichkeitsberechnung für selbsttragenden Anteil • Einnahmen/ Ausgaben- Rechnung (siehe auch Einstufung „blau“) • Zusammenstellung von Lösungsvorschlägen für die • anteilsfinanzierte Rücklagenbildung (90:10 Anteil und 100 % • Anteil der Gemeinde) • Abstimmung der Haushaltsansätze/ Lösungsvorschläge mit • der Vermögensverwaltung des Bistums • Festlegungen und Ausweisung der Anteile für die • anteilsfinanzierte Rücklagenbildung im Haushalt

  21. Gemischte Immobilien • mit Einstufung grün/gelb; grün/blau; gelb/blau • Langfristig • wie Kurzfristig • Auswertung der Bestandserfassung und • Wirtschaftlichkeitsberechnung über längeren • Zeitraum ggf. Umgruppierung durch Nutzungsänderung • Überprüfung der angedachten • Lösungsmodelle • Bildung der anteilsfinanzierten • Rücklagenbildung • Verwertungsvorschläge überzähliger • Immobilien

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