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1. Einführung in das Öffentliche Recht Schwerpunkt: Staatsorganisationsrecht
2. Was ist Öffentliches Recht?
3. Öffentliches Recht ? Privatrecht Ich und der Staat
Der Staat und der Staat
Der Staat und andere Staaten Ich und die anderen
4. Einteilung des Öffentlichen Rechts
5. Einteilung des Staats- bzw. Verfassungsrechts
6. Einteilung des Verwaltungsrechts
7. Internationale Bezüge des Öffentlichen Rechts
Völkerrecht
Europarecht
(Internationales Verwaltungsrecht)
8. Grundlagenfächer mit Bezug zum Öffentlichen Recht Allgemeine Staatslehre
Staatsphilosophie
Verfassungsgeschichte
(Volkswirtschaftslehre)
9. Der Staat als Gegenstand des Staats(organisations)rechts
10. Staatsbegriff nach der „Drei-Elemente-Lehre“
Staatsgebiet
Staatsvolk
Staatsgewalt
Problematik der „Drei-Elemente-Lehre“
11. Rechtssubjekte des öffentlichen Rechts Der Staat als juristische Person
Körperschaften
Anstalten
Stiftungen
12. Die Rechtsquellen des Öffentlichen Rechts
13. Gesetz und Einzelakt Gesetz = abstrakt generelle Regelung
Außenwirkung
Gesetze im formellen Sinne
Gesetze im materiellen Sinne Einzelakt = konkret individuelle Regelung
Außenwirkung
Urteile
Verwaltungsakte
14. Normenhierarchie
15. Sonstige Rechtsquellen Verträge
Verwaltungsvorschriften
Richterrecht
Gewohnheitsrecht
allgemeine Rechtsgrundsätze
überpositives Recht (?)
16. Methodische Fragen
17. Die vier klassischen Auslegungsformen grammatische Auslegung
historisch-genetische Auslegung
systematische Auslegung
teleologische Auslegung
18. Grammatische Auslegung
Wortlaut der Norm als Ausgangspunkt
Wortlaut der Norm als Grenze
Auslegung gegen den Wortlaut?
19. Historisch-genetische Auslegung
Historische Auslegung als subjektive Aus-legung
Verhältnis zu den anderen Auslegungs-methoden
20. Systematische Auslegung
Verhältnis einzelner Normteile zueinander
Verhältnis von Normen zueinander
Spezialfall: Einheit der Verfassung bzw. praktische Konkordanz
21. Teleologische Auslegung
Sinn und Zweck der Norm
Problem: Nicht ohne subjektive Wertungen möglich
22. Regeln zur Bewältigung von Normkonflikten lex superior derogat legi inferiori
(= Vorrang des höherrangigen Gesetzes)
lex specialis derogat legi generali
(= Vorrang des spezielleren Gesetzes)
lex posterior derogat legi priori
(= Vorrang des späteren Gesetzes)
23. Spezielle verfassungsrechtliche Auslegungsregeln Einheit der Verfassung
grundsätzlich kein verfassungswidriges Verfassungs-recht ? praktische Konkordanz
Ausnahme: Art. 79 Abs. 3 GG
Verfassungskonforme Auslegung
Zusammenhang mit Vorrang der Verfassung und Gewaltenteilung
Grenze: Erkennbarer Wille des Gesetzgebers
24. Rechtsfortbildung Analogie = Schließen einer planwidrigen Regelungs-lücke durch entsprechende Anwendung einer Regelung
Umkehrschluss (argumentum e contrario) = Weil die Rechtsfolge R vom Gesetz nur an die Verwirklichung des Tatbestands T1 geknüpft ist, gilt sie bei Verwirk-lichung des Tatbestands T2 nicht.
Erst-Recht-Schluss (argumentum a fortiori bzw. a maiore ad minus) = Wenn die Rechtsfolge R schon für den Tat-bestand T1 gilt, dann erst recht für den Tatbestand T2.
25. Die Klausur im Staats(organisations)recht formelle ? materielle Verfassungsmäßigkeit
Zulässigkeit ? Begründetheit
Nichts Überflüssiges prüfen!
Obersätze bilden!
Klausurtaktisch denken!
26. Staatsziel- und Staatsstrukturprinzipien
27. Staatsziel- ? Staatsstrukturprinzipien Sozialstaat
Art. 20a GG
Art. 23 GG Republik
Demokratie
Rechtsstaat
Bundesstaat
28. Demokratie Repräsentative Demokratie
Wahlen und Abstimmungen
Volkssouveränität und Prinzip der demo-kratischen Legitimation
29. Rechtsstaat Gewaltenteilung
Rechtsbindung der Staatsorgane
Vorrang und Vorbehalt des Gesetzes
Verhältnismäßigkeit
Rechtssicherheit
Rechtsklarheit/Bestimmtheitsgrundsatz
Vertrauensschutz
30. Vorrang und Vorbehalt des Gesetzes
Vorrang: „Nicht gegen das Gesetz!“
Vorbehalt: „Nicht ohne Gesetz!“
31. Bundesstaat Abgrenzung zum Staatenbund
Eigenstaatlichkeit der Länder und Grundsatz der Bundestreue
Art. 31 GG: Bundesrecht bricht Landesrecht
Art. 28 GG
Kompetenzverteilung (Art. 70 ff., 83 ff. GG)
(Finanzverfassung)
32. Staatszielbestimmungen
Sozialstaat
Art. 20a GG
Art. 23 GG
33. Staatsorgane des Bundes Bundestag
Bundesrat
Bundespräsident
Bundesregierung
Bundesverfassungsgericht
34. Gesetzgebung des Bundes
35. Gesetzgebungskompetenzen Grundregel: Art. 70 GG
Ausschließliche ? konkurrierende Gesetz-gebungskompetenzen
Seltener: Ungeschriebene Gesetzgebungs-kompetenzen
36. Gesetzesinitiative (Art. 76 GG) Bundesregierung
Mitte des Bundestages (§§ 75 I a), 76 GOBT)
Bundesrat
37. Gesetzgebungsverfahren Verfahren im Bundestag
Einspruchs- ? Zustimmungsgesetze
Verfahren bei Einspruchsgesetzen
Verfahren bei Zustimmungsgesetzen
38. Verfassungsänderung Voraussetzungen: Art. 79 I 1 und II GG
Grenze: Art. 79 III GG (sog. „Ewigkeits-garantie“)
Abgrenzung zu Art. 146 GG