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Schwerkranke Patienten und ihre Familie Workshop: Soziale Hilfen für betroffene Familien. Georg Kirchner Dipl. Theol. vom Brückenteam der Palliativstation am KH St. Josef in Schweinfurt Exam. Krankenpfleger mit Palli-Care Ausbildung, u. Heilpraktiker eing. für Psychotherapie-
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Schwerkranke Patienten und ihre Familie Workshop: Soziale Hilfen für betroffene Familien Georg Kirchner Dipl. Theol. vom Brückenteam der Palliativstation am KH St. Josef in Schweinfurt Exam. Krankenpfleger mit Palli-Care Ausbildung, u. Heilpraktiker eing. für Psychotherapie- Schwerpunkt Trauertherapie
Beeinflussung der ganzen Familie durch schwerkrankes FamilienmitgliedPlötzliche Doppel- und Dreifachbelastung • Bewältigung des praktischen Alltags Was ist mit Beruf? Wer versorgt Kranken? ...... • Gedanken Wird er bald sterben? Sage ich es meinen Kindern? • Gefühle Hilflosigkeit, Einsamkeit, Wut, Aggression, Depression, ...
Vom Zögern, fremde Hilfe anzufordern • Mögliche Ursachen: • Mangelnde Informationen • Schamgefühl • Enge Bindung am Patienten • Mangelndes Vertrauen zu anderen Personen • Überzeugung, dass nur sie selbst es gut machen • Was würden die Nachbarn sagen • Ich mache für meinen Partner alles, auch wenn ich selbst dabei zu Grunde gehe
Persönliche Grenzen respektieren • Evtl. kann ein kranker Mensch nur ein gewisses Maß an Unterstützung akzeptieren • Dem Kranken das Tempo vorgeben lassen- keine Beschlüsse über seinen Kopf hinweg • Versuchen, offen über die Wünsche und Bedürfnisse des Betreffenden zu sprechen • Respektieren der Bedürfnisse des Kranken, aber dabei die eigenen nicht aus den Augen verlieren- Balance finden
Inwiefern können starke Schmerzzustände das soziale Umfeld stören? • Schmerz verhindert Aktivität • Zwingt zum sozialen Rückzug • Belastet Beziehungen • Schmerz kann einem die Sprache nehmen • Schmerzen können einem den Angehörigen fremd werden lassen • Gedanke weiter zu leben, kann unerträglich werden • Zerstört Ordnungen und Zeiten • Berührungen können zur Qual werden
Wie kann ich helfen • Aussagen des Betroffenen und seiner Familie glauben schenken • Auf die Möglichkeit der Schmerztherapie hinweisen- Palliativstationen- Brückenteams- Integrierte Versorgung- Ambulante Schmerztherapien • Den behand. Arzt klar auf Schmerzen hinweisen • Arzt um Therapieplan bitten • Arzt fragen, was geschehen soll, wenn trotzdem Schmerzen auftreten- Bedarfmedikation • Ansprechpartner sein für Betroffenen
Hilfe durch Familie und Freunden • Ehepartner/Partnerin • Kinder • Großeltern • Enkelkinder • Freunde • Nachbarn • Wichtig: Pflege- und Betreuungsplan, z.B. wöchentlich erstellen
Selbsthilfegruppen • Selbsthilfegruppen nach Krebs • Krebsselbsthilfegruppen für Frauen und Männer • Hilfe für verwitwete Mütter und Väter und deren Kinder (Nicolaidis Stiftung gGmbH) www.nicolaidis-stiftung.de Tel:089/74 363 202. Verm. Von Selbsthilfegruppen, Trauerbegl., Finanzielle u. rechtl. Beratung, Angebote für Kinder und Jugendliche ... • Beratung für Ehe-, Familien und Lebensfragen der Diözesen • Schulderberatungen bei Caritas und Diakonie • ..............
Seelsorger- Psychologe • Bei einer lebensbedrohlichen Krankheit stellen sich viele Menschen die Frage: Warum? Und warum gerade mein Mann/meine Frau? • Viele Menschen suchen oder erfahren Trost in ihrem Glauben oder brauchen jemanden der ihnen aufmerksam zuhört • Kontakt zu Gemeindeseelsorger- Krankenhausseelsorger und/oder zu einem Psychologen
Übersicht:Der Aufbau einer häuslichen Pflege • Die Pflegeeinstufung • Die Pflegehilfsmittel • Umbaumaßnahmen • Ambul. Pflegedienst • Hospizhelferbegleitung • Mobile Soziale Dienste • Fahrdienste • Nachbarschaftshilfe- Helferkreise • Essen auf Rädern und Hausnotruf • Pflegeplanung mit den Angehörigen
Die Pflegeeinstufung • Evtl. bestehen Sorgen bzgl. der Finanzierung von Pflege- deshalb Schnelleinstufung noch im Krankenhaus • Überleitungsantrag oder Schnelleinstufung bei Krankenhausaufenthalt möglich (vorläufige Pflegeeinstufung innerhalb von fünf Tagen) • Ist der Patient zu Hause- bei der zuständigen Pflegekasse anrufen und um einen Antrag auf Pflegeeinstufung bitten- Antrag ausfüllen und zurück schicken. Dauer bis zur Einstufung ca. 6-8 Wochen.
Die drei Pflegestufen • I- erhebliche Pflegebedürftigkeit:Hilfebedarf tägl. Mehr als 45 Minuten Hilfe in der Grundpflege- d.h. Körperpflege, Ernährung, Mobilität. Zusätzlich hauswirtschaftl. Versorgung. Insgesamt muss der Hilfebedarf 90 Minuten pro Tag betragen. • II- Schwerpflegebedürftige:Hilfebedarf in der Grundpflege 2 Stunden tägl., zusätzl. hauswirtschaftl. Versorgung. Insgesamt 3 Stunden Hilfebedarf. • III- Schwerstpflegebedürftige:Hilfebedarf rund um die Uhr, mindest. 5 Stunden Zeitaufwand im Tagesdurchschnitt
Pflegegeld (private Pflegeperson) • Pflegestufe I 205,- Euro pro Monat • Pflegestufe II 410,- Euro pro Monat • Pflegestufe III 665,- Euro pro Monat
Kombinationsleistung (amb. Pflegedienst) • Pflegestufe I 384,- Euro pro Monat • Pflegestufe II 921,- Euro pro Monat • Pflegestufe III 1.432,- Euro pro Monat
Leistungen für stationäre Pflege • Pflegestufe I 1.023,- Euro pro Monat • Pflegestufe II 1.279,- Euro pro Monat • Pflegestufe III 1.432,- Euro pro Monat
Die Pflegehilfsmittel • Besprechung des Bedarfs mit Patient und deren Angehörigen • Bei Bedarf, schrittweise Vorgehen • Häufige Hilfsmittel: Pflegebett, Antidekubitusmatratze, Beistelltisch, fahrbarer Toilettenstuhl, Rollator, Rollstuhl ... • Organisation vor der Krankenhausentlassung • Besprechung des Standtorts des Pflegebettes
Umbaumaßnahmen • Die jeweils zuständige Krankenkasse kann nach vorheriger Genehmigung einen Zuschuss für Umbaumaßnahmen bis zu 2.557,- Euro gewähren
Erstattung von Pflegeeinmalartikel • Pflegeeinmalartikel wie z.B. Einmalhandschuhe, Cremes, Windeleinlagen usw., können bei Einreichung der Belege, von der Pflegekasse bis zu 30 Euro monatl. erstattet werden
Zuschuss bei Demenzerkrankungen • Bei Demenzerkrankungen können bei der Pflegekasse für die Betreuung jährlich zusätzlich 460.- Euro beantragt werden
Härtefonds für finanzielle Notlagen • Eine schwere Erkrankung kann eine Familie in eine finanzielle Notlage stürzen lassen • Für Kosten, die keine Krankenversicherung oder andere Institution übernimmt, hilft der Härtefonds der Deutschen Krebshilfe schnell und unbürokratisch • Deutsche Krebshilfe e.V., Thomas-Mann-Str. 40, 53111 Bonn. Tel: 0228/ 72 99 0- 94 Fax: 0228/72990-11, E-Mail: deutsche@krebshilfe.de
Ambulanter Pflegedienst • Schafft Sicherheit, Fachkräfte als Ansprechpartner zu Hause • Unterstützung in der Grund- und Behandlungspflege • Grundpflege: z.B. Körperwäsche, Hilfe bei An/Auskleiden, Mund/Zahnpflege, Haarwäsche, Mundg. Herrichten der Nahrung, Hauswirtschaftl. Versorgung ..... Finanzierung aus Leistung der Pflegekasse und/oder privat • Behandlungspflege: Verbände, Injektionen, Infusionen ... Kostenübernahme durch Krankenkasse
Hospizhelferbegleitung • Stütze und Halt für die Familie zu Hause- Krankenhaus- Pflegeheim • Beginn der Begleitung oft schon in der Palliativstation • Intensive Zusammenarbeit mit Brückenteam • Wöchentliche Besprechung • Jährliches Treffen der Einsatzleitungen: „Runder Tisch“ • Kinder- und Jugendhospizarbeit
Nachbarschaftshilfe- Helferkreise • Unterstützung durch Nachbarn oder Mitbewohner • Hilfen durch organisierte Helferkreise Kinderbetreuung- Hilfe bei Hausaufgaben- Fahrdienste- Begeleitung zum Arzt- kleinere Einkäufe ...
Essen auf Räder • Lieferung der Mahlzeit nach Haus- täglich warm oder tiefgekühlt für die ganze Woche • Vor- und/oder Nachspeise • Diät- oder Schonkost • Vollkost • Kein Einkaufen, kein Kochen oder Abwaschen • Angebot von versch. Organisationen und amb. Pflegedienste: Malteser, Johanniter, Rotes Kreuz ...
Hausnotrufdienst • 24 Stunden am Tag einen persönlichen und fachkundigen Ansprechpartner • Auf Knopfdruck sofort Gesprächskontakt, so lange bis jemand vor Ort ist: Rettungsdienst, Polizei, Feuerwehr, Hausarzt, Angehörige, Nachbarn oder von der Organisation selbst jemand • Hausnotruf ist ein Pflegehilfsmittel. Es kann bei der Pflegekasse ein Antrag auf Kostenzuschuss gestellt werden: Voraussetzung: Pflegestufe- allein lebend- sturzgefährdet- 17,90 Euro monatl. und 10,30 Euro einmalig für Anschluss • Malteser, Johanniter, Rotes Kreuz, Deutsche Senior Tel: 06432/ 920 112 ....
Einsatz einer Funkglocke • Funkglocken sind in Baumärkten und Elektrogeschäften erhältlich. • Können sehr gut als „Schwesternruf“ im häuslichen Bereich eingesetzt werden.
Mobile Soziale Dienste • Hilfe im Haushalt vom Putzen bis zum Kochen • Erledigung von Besorgungen und Einkäufen • Begleitung bei Ausflügen und Spaziergängen • Tag- und Nachtwachen in schwierigen Lebensphasen
Fahrdienste • Behindertenfahrdienst • Patientenfahrdienst • Qualifizierter Patiententransport
Schwerbehindertenausweis • Antrag ist beim Amt für Versorgung u. Familienförderung zu stellen • Schwerbehindert ab 50% (Grad der Behinderung) • Merkzeichen als Nachweis für bes. Beeinträchtigungen • G- Bewegungsfähigkeit im Straßenv. erh. beeinträchtigt • B- Ständige Begleitung notwendig • aG- außergewöhnliche Gehbehinderung • H- Hilflose Personen- in der Regel bei Pflegestufe II + III • RF- Befreiung von Rundfunkgebühren- GdB mind. 80% • BI- bei Blindheit • Gl- Gehörlos • Schwerbehindertenausweis dient als Nachteilsausgleich
Nachteilsausgleiche für Schwerbehinderte • Mögliche Ausgleiche: • Kündigungsschutz • Zusatzurlaub • Freistellung von Mehrarbeit • Entlastung bei Lohn- u. Einkommensteuer • Befreiung von Kraftfahrzeugsteuer • Parkerleichterung • Befreiung von der Gurtanlege- u. Schutzhelmpflicht • Preisnachlass beim Neuwagenkauf • Freifahrten mit öffentl. Verkehrsmittel • .........
Befreiung von Zuzahlung • Antrag von der Krankenkasse zusenden lassen • Zuzahlungsbelege vorweisen • Zuzahlungsgrenze- 2% vom Bruttoeinkommen • Bei chronisch Kranken- 1% vom Bruttoeinkommen • Antrag ausfüllen und zur Krankenkasse zurücksenden
Kurzzeitpflege (Pflege in einer vollstationären Pflegeeinrichtung) • Wird von der Pflegekasse immer dann übernommen, wenn vorübergehend die häusliche Pflege nicht möglich ist. • Der Pflegebedürftige bedarf einer Pflegestufe. • Die Pflegekasse übernimmt die Kosten bis zu 1.432.- Euro im Jahr, längstens für 4 Wochen. • Eigenanteil von ca. 30.- Euro pro Tag. • Sind die Voraussetzungen erfüllt, kann im selben Jahr auch noch die Ersatzpflege beansprucht werden. • Die Pflegeleistung muss bei der Pflegekasse beantragt werden
Ersatz- oder Verhinderungspflege • Wenn Pflegekraft verhindert ist aufgrund Erholungsurlaub, Krankheit, bei Wohnungsrenovierung, Einbringen d. Ernte .. • Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für max. 4 Wochen im Jahr. • Ist die Ersatzpflegekraft bis zum zweiten Grad verwandt oder lebt in häusl. Gemeinschaft mit, dann dürfen die Kosten den Betrag des Pflegegeldes nicht überschreiten: I: 205,- II: 410,- III: 665,- Euro • Allgemein dürfen die Kosten dabei 1.432.- Euro im Kalenderjahr nicht überschreiten • Die Verhinderungspflege kann in einer stationären, als auch ambulant im häuslichen Bereich erbracht werden
Vollstationäre Pflege Kostenbeispiel eines Pflegeheimes: Vollstationärer Pflege für 31 Tage pro Monat • Doppelzimmer Kosten Pflegekasse Bewohner • Pflegestufe 0 1.673,69.- --------- 1.673,69.- • Pflegestufe 1 2.252,77.- 1.023,00.- 1.229,77.- • Pflegestufe 2 2.602,45.- 1.279,00.- 1.323,45.- • Pflegestufe 3 2.865,33.- 1.432,00.- 1.433,33.- • Einzelzimmer • Pflegestufe 0 1.828,69.- --------- 1.828,69.- • Pflegestufe 1 2.407,77.- 1.023,00.- 1.384,77.- • Pflegestufe 2 2.757,45.- 1.279,00.- 1.478,45.- • Pflegestufe 3 3.020,33.- 1.432,00.- 1.588,33.- In Kosten enthalten: Unterkunft + Verpflegung + Investitionskosten
Haushaltshilfe • Wenn Kinder unter 12 Jahren im Haushalt leben • Bei Krankenkasse anfragen, ob sie ein eigenes Antragsformular wünschen- Umfang der Hilfe beschreiben z.B. 3 Std. pro Tag • Attest vom Arzt ausstellen lassen bzgl. Des Ausfalls oder der Überforderung der betreffenden Person • Überlegen ob ich Privatperson oder Sozialstation möchte • Antrag dann an die Zuständige Krankenkasse schicken
Palliativstationen • Stationäre palliativ- medizinische Versorgung • Linderung der Krankheitsbeschwerden durch ein multidisziplinäres Team nach dem Grundsatz: Viel Menschlichkeit, wenig Apparatemedizin • Voraussetzungen: Kein Bedarf mehr an kurativer Behandlung, keine Möglichkeit der ambulanten Versorgung • Ziel: Verbesserte Lebensqualität • Umfasst: Schmerztherapie, Symptomlinderung, Krankenbegleitung, Sterbebegleitung, Unterstützen der Angehörigen, Unterstützen der Trauernden ...
Patientenverfügung • Eine vorsorglich schriftliche Erklärung. • Ich lege im voraus fest, ob und wie ich in bestimmten Situationen ärztlich und pflegerisch behandelt werden möchte. • Für den Fall, dass ich nicht mehr in der Lage bin, eigene Entscheidungen zu treffen oder mitzuteilen.
Vorsorgevollmacht • Ich bevollmächtige selbst meine Vertrauensperson. • Die Bevollmächtigung ist Privatsache, es mischt sich kein Fremder ein. • Bevollmächtigung z.B. in Angelegenheiten wie: Gesundheitssorge, Post, Behörden, Vermögenssorge und Betreuungsverfügung
Betreuungsverfügung • Äußerung des Wunsches zur Person des Betreuers für den Fall einer notwendigen, d.h. vormundschaftsgerichtlich angeordneten Betreuung. • Zu einer Betreuungsverfügung ist immer dann zu raten, wenn Sie niemanden haben, den Sie bevollmächtigen könnten.
Pflegekurse für Angehörige • Nach Erhalt einer Pflegestufe, besteht für pflegende Angehörige die Möglichkeit einen Pflegekurs zu belegen, der von einer Sozialstation oder eines ambulanten Pflegedienst durchgeführt wird. • Die Pflegekasse kann hierzu 61,36.- Euro erstatten.
Pflegeschulung in häuslicher Umgebung • Individuelle Anleitung der Angehörigen in die Pflege, zu Hause beim Pflegebedürftigen. • Anleitung erfolgt durch Pflegekräfte einer Sozialstation oder eines Amb. Pflegedienstes. • Dabei stehen 71,58.- Euro zu Verfügung. Die Station rechnet direkt mit der Pflegekasse ab.
Was ist bei einem Todesfall zu tun? • Totenschein vom Arzt • Todesfall muss beim Standesamt gemeldet werden- dort wird die Sterbeurkunde ausgestellt (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Personalausweis des Verstorbenen) • Bestattungsinstitut beauftragen • Bestattungsform (Erd-, Feuer-, Seebestattung ...) • Ort und Zeit der Beisetzung • Bekanntgabe des Todesfalles • Gestaltung des Trauergottesdienstes
Fristgerechte Benachrichtigungen bei evtl. folgenden Instituten • Lebensversicherungen(innerh. 48 Std. nach Todesfall) • Sterbeversicherung • Unfallversicherung (innerh. 48 Std.) • Gewerkschaften • Betriebl. Unfallversicherung od. Berufsgenossenschaft bei Arbeitsunfällen • Versorgungsamt • Bankgeschäfte regeln • Laufende Verträge überprüfen, ggf. kündigen od. umschreiben
Nach Todesfall evtl. Weiterbetr. der Angehörigen • Durch Hospizhelfer • Seelsorger der Kirchengemeinden • Krankenhausseelsorger • Telefonseelsorge • Ehe-, Familien- und Lebensberatung der Diözese • Trauergruppen von Palliativstationen • Evtl. Trauergruppen in den Gemeinden • Trauerbegleiter • Psychotherapie bei pathologischer Trauer