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PD Tauberbischofsheim. Fortbildung der Mitglieder von Krisenteams an Schulen mit Schwerpunkt der Bewältigung von Amoklagen im Schulbereich - Verhaltensempfehlungen - Verantwortlich für den Inhalt: Polizeidirektion Tauberbischofsheim. Krisen i.S. der VwV Gewaltvorfälle -Rahmenkrisenplan- .
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PD Tauberbischofsheim Fortbildung der Mitglieder von Krisenteams an Schulen mit Schwerpunkt der Bewältigung von Amoklagenim Schulbereich - Verhaltensempfehlungen - Verantwortlich für den Inhalt: Polizeidirektion Tauberbischofsheim
Krisen i.S. der VwV Gewaltvorfälle-Rahmenkrisenplan- • Gewaltvorfälle – allgemein • Telefonische (Bomben-) Drohung • Schriftliche (Bomben-) Drohung • Geiselnahme • Amoklage • Sonstige: Brand
Aufgaben der Krisenteams • Maßnahmen der Krisenteams gem. Rahmenkrisenplan (Anlagen I.1 bis I.5) • Beispiele: - Sofortige Verständigung der Polizei - Erstversorgung (Erste Hilfe) - Betreuung von Opfern - Räumung der Schule nach Absprache mit der Polizei
Amoklage • „Worst-Case“-Krisensituation • Amok stellt die Krise dar, bei der die (zumindest gedankliche) Vorbereitung den größten positiven Effekt haben kann (Rettung von Menschenleben/Minimierung der Opferzahl) • Problem: Faktor „Zeit“ • Daher: Schnelles und sicheres Handeln ist unabdingbar!
Gewalt-Prävention in den Schulen Ish. auch Rahmenkrisenplan – Allgemeine Verhaltensregeln –und Bericht des „Expertenkreis Amok“ • Universelle Prävention: Maßnahmen mit Zielrichtung aller Schüler (z.B. positives Schulklima) • Selektive Prävention (z.B. Vorgehen beim Vorliegen bestimmter Risikofaktoren – etwa Schulausschlüsse: Kein Ausschluss ohne Anschluss – Alternativen und Perspektiven bieten/entwickeln) • Indizierte Prävention: Indikation zum präventiven Handeln auf der individuellen Ebene und auf Basis genereller Risiken (z.B. Person hat Amoktat angedroht oder angedeutet)
Gewalt-Prävention in den Schulen II • Einsicht in die Notwendigkeit von Gewaltfreiheit vermitteln • Hemmungen gegen das Äußern von körperlicher und verbaler Gewalt erzeugen • Nulltoleranz gegenüber Drohungen/Gewalt; ob als Nötigung, verbale Entgleisung oder aktive Tat! • Auf Warnzeichen (z.B. aggressives Verhalten oder entsprechende Äußerungen) achten und reagieren ! • Schulpsychologischen Dienst einbeziehen • Polizei informieren
Fallbeispiel Littleton/USA20. April 1999 • Zwei schwer bewaffnete Schüler (Eric Harris, 18, und Dylan Klebold, 17) erschießen in der Columbine High School in Littleton/Colorado zwölf ihrer Mitschüler und einen Lehrer. • Anschließend begehen sie Suizid.
Fallbeispiel Erfurt 26.April 2002 Der 19-jährige Schüler Robert S. betritt gegen ca. 11.00 Uhr das Gutenberg-Gymnasium. Er erschießt gezielt zwölf Lehrer, eine Sekretärin und einen herbeigeeilten Polizisten. Zwei Schüler werden tödlich getroffen, als S. eine Tür durchschießt. Anschließend tötet er sich selbst.
Fallbeispiel Emsdetten20. November 2006 • Gegen 09.30 Uhr schießt der 18-jährige Bastian B. auf dem Schulhof der Geschwister-Scholl-Realschule in Emsdetten wahllos um sich. • Anschließend dringt er in die Schule ein, schießt auch dort um sich, zündet mehrere Rauchgas-bomben und erschießt sich schließlich selbst. • Vier Schüler und der Hausmeister werden teils schwer verletzt; 16 Polizeibeamte müssen wegen einer Rauchgasvergiftung behandelt werden.
Fallbeispiel Winnenden11. März 2009 • Der 17 Jahre alte Tim K. betritt gegen 09.30 Uhr die Albertville-Realschule in Winnenden und erschießt neun Schüler, zwei Lehrerinnen und eine Referendarin mit einer 9 mm-Selbstladepistole. • Nach sofortiger Intervention der Polizeikräfte flüchtet K. aus der Schule und erschießt im Verlauf der Flucht drei weitere Personen. • Nach einem Schusswechsel mit der Polizei, bei dem K. angeschossen wird, schießt er sich in den Kopf und verstirbt.
AMOK Geiselnahme Abgrenzungen Intentionen der Täter Geisel als Druckmittel zur Zielverwirklichung Verletzungs-/Tötungsabsicht Täter will nicht unerkannt bleiben Täter möchte unerkannt entkommen
Polizeiliche Maßnahmen bei Amok-/Geisellagen Amok Maßnahmen der Polizei sind darauf ausgelegt, die Handlungsabläufe des Täters zu unterbrechen Geisellage Maßnahmen der Polizei sind darauf ausgelegt, den Täter durch Verhandlungen zur Aufgabe seines Vorhabens zu bewegen
Verhaltensempfehlungen Nach Erkennen der AMOK-Lage (auch bei Verdachtslagen) • Notruf 110 absetzen • Information des Sekretariats / Rektorats
Verhaltensempfehlungen a) Notruf 110 absetzen Ruhe bewahren Deutlich sprechen auf Rückfragen warten Nicht auflegen
Verhaltensempfehlungen Wichtige Informationen für die Polizei: • Anrufer (WER teilt mit - Erreichbarkeit?) • Sachverhalt (WAS ist geschehen - Ausmaß?) • Tatzeit (WANN ist die Sache passiert) • Tatort (WO ist der Ereignisort?) • Täter (WER ist der Täter - Täterhinweise?) • Opfer (Wie viele Verletzte / Getötete?)
Verhaltensempfehlungen • Information des Sekretariats / Rektorats als Zentrale Informationssammelstelle Sekretariat / Rektorat besetzt lassen Erreichbarkeit für die Polizei gewährleisten Informationen über Lautsprecher durchsagen (Klartext)
Verhaltensempfehlungen Verhaltensmaßnahmen bei einer AMOK-Lage • Grundsatz Einschließen und verbarrikadieren im Zimmer b) Ausnahme Flucht aus dem Gebäude
Verhaltensempfehlungen a) Einschließen und verbarrikadieren im Zimmer • mit Schlüssel abschließen • mit Möbeln verbarrikadieren • von der Tür entfernen • auf den Boden legen • Deckung suchen, verbergen • ruhig verhalten • evtl. Plakat
Verhaltensempfehlungen b) Ausnahme: Flucht aus dem Gebäude nur bei geringem Risiko Aktionsraumdes Täters beachten nicht kreuzen verlassen • Panik vermeiden • bei Rettungskräften melden
Verhaltensempfehlungen Verhaltensempfehlungen bei Schulzentren • Information der benachbarten Schule Maßnahmen in der angrenzenden Schule • Eingangs- / Verbindungstüren (zu)schließen • Verhalten wie bei einer eigenen Amoklage! • Im Gebäude bleiben: Verbarrikadieren/Türen schließen • Fensterbereiche meiden • Erreichbarkeit für die Polizei sicherstellen
Verhaltensempfehlungen Maßnahmen bei „herumliegenden“ Waffen Grundsatz: Keine Waffen in die Hand nehmen Aber: Waffen aus dem unmittelbaren Zugriffsbereich des Täters entfernen Beispiel: Pistole / Messer mit dem Fuß unter einen Schrank schieben
Verhaltensempfehlungen „Kernpunkte“ Hände weg von Waffen!
Technische Maßnahmen I Zutrittskontrollsysteme : Um eine lückenlose Zugangs-Kontrolle zu erreichen, wäre ein hoher mechanischer, technischer oder personeller Aufwand erforderlich, der einen regulären Schulbetrieb massiv beeinträchtigen würde. • Varianten: • verschlossene Zugangstüren / Sprechanlage ins Sekretariat • (Sichtverbindung Sekretariat – Eingang?, massive Beeinträchtigung des regulären Schulbetriebs, bindet Personal, Sicherungseffekt fraglich) • b) durch Personal (Security)
Technische Maßnahmen Zutrittskontrollsysteme : Vereinzelungsanlage (Personenschleuse) erforderlich Identifizierungsmedium Transponder oder Chipkarte Problem: Täter = Berechtigter Möglichkeit des Missbrauchs des Mediums durch Unberechtigte Die Freizügigkeit und Barrierefreiheit einer Schule geht verloren !
Technische Maßnahmen II Videoüberwachung : • Einsatzbeispiel: • Videokameras in den Fluren • zuschaltbar im Bedarfsfall • Lokalisierung des Täters Littleton (Colorado)20. April 1999 verhindert keinen Amoklauf !!
Bautechnische Möglichkeiten • Telefon-/Gegensprechanlage • Lautsprecheranlagen • Alarmauslösung (automatisierte Lautsprecherdurchsagen) mittels Schlüsselschalter/Notfalltelefon • Panikschlösser
Was sich die Polizei wünscht: • Vertrauensvolle Zusammenarbeit • Inanspruchnahme unserer Hilfsangebote • Niedrige Schwelle für Informationsaustausch • Zeitnahe Aktualisierung der Krisenpläne • Nach Umbaumaßnahmen: Übersendung aktueller Baupläne/Flucht- und Rettungspläne
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit