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Betroffene Besitzer von VW-Fahrzeugen sollten daher so schnell wie möglich prüfen lassen, ob ihr Fahrzeug betroffen ist und ob ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten eines Rechtsstreits gegen die Volkswagen AG übernimmt. Unsere Kanzlei bietet dabei eine erste kostenlose Einschätzung Ihres Falls an und übernimmt auch die Deckungsanfragen an Rechtschutzversicherungen.<br>
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VOLKSWAGEN – JETZT HANDELN, VERJÄHRUNG DROHT Weniger als ein Prozent aller vom Dieselskandal betroffenen VW-Käufer haben sich bisher dazu entschieden, ihre Ansprüche wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gegen die Volkswagen AG gerichtlich geltend zu machen. Deutschlandweit sind 2,5 Millionen Fahrzeuge betroffen, vor deutschen Gerichten sind aber nur ca. 21.000 Klagen anhängig. Eigentümer von Dieselfahrzeugen sollten sich nun beeilen, da zum Jahresende 2018 die Verjährung ihrer Ansprüche eintreten wird. Die Erfolgsaussichten sind dabei gut. Dem ADAC liegen 953 Urteile vor, 690 davon geben den Klägern Recht. In 263 Fällen wurden die Klagen abgewiesen, ganz überwiegend vom – dem VW- Konzern offenbar wohl gesonnenen – Landgericht Braunschweig. Dort müssen Geschädigte aber nicht klagen, für Klagen wegen unerlaubter Handlung sind grundsätzlich auch die Gerichte am Wohnort des Autokäufers zuständig. 80 von bislang 115 Landgerichten, die mit Entscheidungen in Sachen Dieselskandal Volkswagen befasst sind, haben bereits im Sinne der geschädigten Eigentümer entschieden. Im Hause Volkswagen ist man inzwischen offenbar vergleichsbereit, spätestens in der 2. Instanz, klagestattgebende Urteile von Oberlandesgerichten will man dort wohl aufgrund der verheerenden Signalwirkung verhindern. Betroffene Besitzer von VW-Fahrzeugen sollten daher so schnell wie möglich prüfen lassen, ob ihr Fahrzeug betroffen ist und ob ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten eines Rechtsstreits gegen die Volkswagen AG übernimmt. Unsere Kanzlei bietet dabei eine erste kostenlose Einschätzung Ihres Falls an und übernimmt auch die Deckungsanfragen an Rechtschutzversicherungen.