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Weiteres Verfahren

Weiteres Verfahren. Die Einrichtung einer Gemeinschaftsschule. Schulgesetz Baden-Württemberg § 8a Gemeinschaftsschule (5) Die Gemeinschaftsschulen entstehen auf Antrag der Schulträger [Stadt Bretten] nach Zustimmung des Kultusministeriums Durch die Einrichtung einer neuen Schule oder

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Weiteres Verfahren

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Presentation Transcript


  1. Weiteres Verfahren

  2. Die Einrichtung einer Gemeinschaftsschule

  3. Schulgesetz Baden-Württemberg § 8a Gemeinschaftsschule (5) Die Gemeinschaftsschulen entstehen auf Antrag der Schulträger [Stadt Bretten] nach Zustimmung des Kultusministeriums Durch die Einrichtung einer neuen Schule oder mit Zustimmung der Schulkonferenz durch eine Schulartänderung bestehender weiterführendere allgemeinbildender Schulen.

  4. Welche Bedingungen müssen für einen Antrag auf Einrichtung einer Gemeinschaftsschule erfüllt sein? Also: Antragsteller ist der Schulträger, nachdem die Schulkonferenzzugestimmt hat, Gemeinschaftsschule zu werden. Dazu muss ein überzeugendes pädagogisches Konzept vorgelegt werden, die baulichen Voraussetzungen müssen gegeben oder geplant sein und die notwendige Anzahl von Schülerinnen und Schülern muss nachgewiesen werden.

  5. Was folgt daraus für den Gesamtelternbeirat für die Gemeinschaftsschule (und G9/neu) in Bretten? • Der Gesamtelternbeirat kann • eine Gemeinschaftsschule für Bretten nicht beantragen. • Er kann über eine Gemeinschaftsschule informieren. • Er kann die Einrichtung einer Gemeinschaftsschule diskutieren und sie öffentlich oder bei den zuständigen Gremien anregen im Interesse aller Eltern des Schulbezirkes.

  6. Er kann die Gemeinschaftsschule als neuen Schultyp aber nicht ignorieren oder sich gegen den neuen Schultyp wenden, der im Schulgesetz vorgesehen ist und damit allen Eltern für ihre Kinder angemessen zur Verfügung stehen muss. • Das Fehlen dieses Schultyps in der „Schulstadt“ Bretten erscheint grundsätzlich nicht als „angemessen“.

  7. Grundsätzliche Möglichkeiten für Gemeinschaftsschule in Bretten: Hebelschule Schillerschule Max-Planck-Realschule Edith-Stein-GymnasiumMelanchthon-Gymnasium Schillerschule + Realschule Hebelschule + Melanchthon-Gymnasium

  8. Grundsätzliche Möglichkeit für G9/neu: Melanchthon-Gymnasium Voraussetzung ist aber eine Änderung der Kultuspolitik: Zulassung weiterer Modellschulen durch das Kultusministerium oder Öffnung der Wahlmöglichkeit für alle Gymnasien (Beispiel Hessen)

  9. Termine für Gemeinschaftsschule: Ausschuss Gemeinderat Bretten (Mai 2013?) Zustimmung der Schulkonferenz(en) Gemeinderat Bretten Informationsveranstaltung Stadt Bretten, Staatliches Schulamt Bretten, GEB? Termin Antrag: 1. Oktober 2013 für Beginn Schuljahr 2014/15

  10. Alles klar?

  11. Zurück zu den Ausgangsfragen:

  12. Welche Schule(n) wollen die Brettener Eltern für ihre Kinder in Bretten?

  13. Wollen wir – die Eltern - in Bretten eine Gemeinschaftsschule? Wollen wir – die Eltern - in Bretten ein G9?

  14. Uns Elternbeiräten bleibt nur die Möglichkeit, durch Gespräche zu informieren. Die Materie ist schwierig und erfordert vielleicht ein Umdenken. Eine Entscheidung muss jeder für sich treffen. Sie erfordert Kenntnis, Mut und Zuversicht.

  15. Die Stadtverwaltung, der Gemeinderat und die Schulen dürfen nicht nur an sich denken, sondern haben Verantwortung für alle Eltern unserer Stadt, die für ihre Kinder die richtige Entscheidung treffen wollen und sollen.

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