230 likes | 672 Views
Die Prüfung zum Deutschen Sprachdiplom der KMK. Die Prüfungsordnung Stand: September 2005. Grundlagen. Die Prüfung orientiert sich an: den Niveaustufen des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens - GER schulischen Standards für moderne Fremdsprachen in Deutschland. Berechtigung.
E N D
Die Prüfung zum Deutschen Sprachdiplom der KMK Die Prüfungsordnung Stand: September 2005
DSD Neu Grundlagen • Die Prüfung orientiert sich an: • den Niveaustufen des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens - GER • schulischen Standards für moderne Fremdsprachen in Deutschland
DSD Neu Berechtigung • Das Deutsche Sprachdiplom gilt als Nachweis der erforderlichen Sprachkenntnisse für die Aufnahme an • einem Studienkolleg – NiveaustufeB 1 – DSD I • einer deutschen Hochschule Niveaustufe C 1 – DSD II
DSD Neu Nachweis der Leistungenfür die Zuerkennung des Diploms • Die Prüfung zum DSD besteht aus: • einem schriftlichen und • einem mündlichen PrüfungsteilDie Prüfungen können nur im Ganzen abgelegt werden.
DSD Neu DSD Schulen Folgende Voraussetzungen müssen nachgewiesen werden: • ein kontinuierlicher, planmäßig aufsteigender Deutschunterricht in aufeinanderfolgenden Klassen mit einer der Niveaustufe angemessenen Wochenstundenzahl • ein didaktisch und methodisch in sich schlüssiges Konzept des Deutschunterrichts • das dem Deutschunterricht zugrunde liegende Curriculum in deutscher Übersetzung • eine ausreichende Anzahl qualifizierter Deutschlehrkräfte • mindestens 12 Prüfungsteilnehmer pro Jahrgang
DSD Neu DSD SchulenFortsetzung Des Weiteren gilt: • Der Abhaltung der Prüfung dürfen landesrechtliche Bestimmungen nicht entgegenstehen. • Die Genehmigung zur Abhaltung der Prüfung gilt auf Widerruf • Die zuständige Auslandsvertretung muss dem Antrag der Schule zustimmen. • Der Zentrale Ausschuss kann die Abnahme der Prüfung aussetzen oder die erteilte Genehmigung zurücknehmen, wenn die Voraussetzungen nicht mehr eingehalten werden.
DSD Neu Teilnahme von Gästen an den mündlichen Prüfungen Es sind grundsätzlich eingeladen: • die Auslandsvertretung • der Schulträger • die Schulleitung Über die Teilnahme weiterer Gäste entscheidet der Prüfungsleiter.
DSD Neu Plicht zur Verschwiegenheit Alle an der Prüfung Beteiligten sowie die Gäste sind zur Verschwiegenheit über sämtliche Prüfungsvorgänge verpflichtet. Die Prüfungsmaterialien unterliegen der Geheimhaltungspflicht.
DSD Neu Verfahren bei Täuschungen • Wer sich der Täuschung, eines Täuschungsversuches oder einer Beihilfe dazu schuldig macht, wird von der Prüfung ausgeschlossen. Die Prüfungsleistungen werden nicht bewertet. Die Prüfung gilt es nicht bestanden. • Das Diplom kann aberkannt werden, wenn eine Täuschung oder Fälschung von Dokumenten und/oder Angaben nachträglich nachgewiesen wird. • Die Prüflinge sind vor Beginn der Prüfung auf diese Bestimmungen hinzuweisen.
DSD Neu Zuerkennung des DSD • Die Prüflinge, die die Prüfung bestanden haben, erhalten das Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz. • Wiederholung der Prüfung: • Wer die Prüfung nicht bestanden hat, kann sie einmal wiederholen, und zwar nur im Ganzen zum nächstmöglichen Termin.
DSD Neu Deutsches Sprachdiplomder KMK Ausführungsbestimmungen zur Prüfungsordnung Stand: 22. Februar 2007
DSD Neu Profil der Prüfungen Die Prüfung umfasst folgende Teile: • Leseverstehen – LV • Hörverstehen – HV • Schriftliche Kommunikation – SK • Mündliche Kommunikation – MK Alle vier Teile werden gleich gewichtet (zu je 25%).
DSD Neu Ziele der Prüfungen • Mit dem Erlangen des DSDs weist der Prüfling sprachliche und inhaltliche Kenntnisse auf dem Niveau B1 bzw. C1 nach, die er in einem mehrjährigen kontinuierlichen Unterricht an einer für die DSD-Prüfung zugelassenen Schule erworben hat. • Dem Prüfling werden die Fertigkeiten in den vier Teilkompetenzen – LV, HV, SK, MK – auf der entsprechenden Niveaustufe bescheinigt. • Prüflinge, die das Diplom nicht erlangen konnten, erhalten eine Bescheinigung über die bestandenen Teile der Prüfung.
DSD Neu Niveaustufe C1 • Texte und Aufgabenstellungen aller Prüfungsteile entstammen gesellschaftlich relevanten Themen aus Bildung, Kultur, Wirtschaft usw. • Das Regelalter beträgt ca. 16 – 18 Jahre
Leseverstehen - LV DSD Neu
Hörverstehen - HV DSD Neu
Schriftliche Kommunikation - SK DSD Neu
Mündliche Kommunikation - MK DSD Neu
DSD Neu Durchführung der Prüfungsteile • Leseverstehen • Arbeitszeit: 70 Minuten • einschließlich der Übertragung auf das Anwortblatt • Die Arbeitszeit beginnt unmittelbar nach dem Austeilen der Arbeitsblätter • Während der Durchführung dürfen keine zusätzlichen Erläuterungen gegeben werden.
DSD Neu Durchführung der Prüfungsteile • Hörverstehen • Arbeitszeit: 40 Minuten • einschließlich der Übertragung auf das Anwortblatt • Die Arbeitszeit beginnt unmittelbar nach dem Austeilen der Arbeitsblätter und dem Start der CD. • Die Wiedergabe der Hörtexte und sämtliche Arbeitsanweisungen und Pausen erfolgt über einen Tonträger (CD) • Die CD wird nur einmal gespielt. Die Wiedergabe der CD darf nicht unterbrochen werden. • Während der Durchführung dürfen keine zusätzlichen Erläuterungen gegeben werden.
DSD Neu Durchführung der Prüfungsteile • Schriftliche Kommunikation • Arbeitszeit: 120 Minuten • Korrekturen der Schüler in ihren Texten müssen eindeutig sein. • Die einzelnen Seiten sind durchgehend zu nummerieren. • Die Reinschrift ist mit einem dokumentenechten Stift anzufertigen. • Nur die Reinschrift wird bei der Korrektur berücksichtigt. • Die Arbeitszeit beginnt unmittelbar nach dem Austeilen der Arbeitsbläter. • Während der Durchführung dürfen keine zusätzlichen Erläuterungen gegeben werden.
DSD Neu Durchführung der Prüfungsteile • Mündliche Kommunikation • Die mündlichen Prüfungen werden als Einzelprüfungen durchgeführt. • Prüfungszeit: 20 Minuten • Vorbereitungszeit: 20 Minuten • Präsentationsmaterialien können in Absprache mit dem Prüfer zum vorbereiteten Thema verwendet werden.