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Vertragliche Beziehungen Schweiz-EU

Vertragliche Beziehungen Schweiz-EU. ngf/nbi Claims Conference 1. November 2007, KKL Luzern Lukas Gresch-Brunner. Bilaterale Abkommen Schweiz – EU. Rumänien, Bulgarien. Personen-freizügigkeit (FZA). EU-8. EU-15 + Malta/Zypern. Verhandlungen. Betrugsbekämpfung, Schengen/Dublin.

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Vertragliche Beziehungen Schweiz-EU

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Presentation Transcript


  1. Vertragliche BeziehungenSchweiz-EU ngf/nbi Claims Conference 1. November 2007, KKL Luzern Lukas Gresch-Brunner

  2. Bilaterale Abkommen Schweiz – EU Rumänien, Bulgarien Personen-freizügigkeit (FZA) EU-8 EU-15 + Malta/Zypern Verhandlungen Betrugsbekämpfung, Schengen/Dublin Unterzeichnung Statistik Umwelt, MEDIA Genehmigungs- phase Bilaterale Abkommen Verarbeitete Land- wirtschaftsprodukte, Ruhegehälter, Zinsbesteuerung Übergangsfrist (FZA) in Kraft Technische Handelshemmnisse, öffentliches Beschaffungswesen, Landwirtschaft, Land- und Luftverkehr, Forschung, Personenfreizügigkeit Freihandelsabkommen (von 1972), Versicherungsabkommen (von 1989), Güterverkehrsabkommen (von 1990) 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008

  3. Das Freihandelsabkommen (FHA) • schafft eine Freihandelszone Schweiz-EU für industrielle Erzeugnisse • verbietet jegliche Zölle oder mengenmässige Beschränkungen im Handel mit Industriewaren • Seit 1973 in Kraft • Grosse Bedeutung für das Exportland Schweiz (2006 exportierte die Schweiz Waren im Wert von 110 Mrd. CHF in die EU-Staaten)

  4. Das Güterverkehrsabkommen • regelt die Kontrollen und Formalitäten an der Grenze im Güterverkehr zwischen der Schweiz und der EU • hat zum Ziel, die Zollabfertigung der Waren so weit wie möglich zu vereinfachen • Seit 1993 in Kraft • Täglich passieren Waren im Wert von 1 Mrd. CHF die Schweizer Grenze

  5. Das Personenfreizügigkeitsabkommen • sieht die Gleichbehandlung von Schweizern und EU-Bürgern bei Niederlassung und Arbeitsaufnahme vor • regelt die gegenseitige schrittweise und kontrollierte Öffnung der Arbeitsmärkte (Übergangsregelungen) • regelt die Anerkennung von Berufsdiplomen und koordiniert die Sozialversicherungssysteme • Seit 2002 in Kraft • Wichtiger Wachstumseffekt: die Schweizer Wirtschaft ist auf ausländische Arbeitskräfte angewiesen • Bessere Chancen für Schweizer in der EU

  6. Das Abkommen über den Abbau technischer Handelshemmnisse • sieht für die meisten Industrieprodukte eine gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbe-wertungen (Prüfung der Einhaltung von Produkte-vorschriften bspw. betreffend Konsumenten- oder Umweltschutz)vor • Seit 2002 in Kraft • Schweizer Hersteller erhalten in den vom Abkommen abgedeckten Bereichen einen Marktzugang, der demjenigen ihrer EU-Konkurrenten weitgehend gleichkommt • Die Unternehmer sparen Geld und gewinnen Zeit bei der Vermarktung neuer Produkte in Europa

  7. Das Landwirtschaftsabkommen • vereinfacht den Handel mit Agrarprodukten zwischen der Schweiz und der EU durch den Abbau von Zöllen und die Beseitigung nichttarifärer Handelshemmnisse • schafft eine Teilliberalisierung des Landwirtschafts-markts (Freihandel lediglich für Käse ab 1.6.2007) • Seit 2002 in Kraft • Die EU ist der wichtigste Exportmarkt für Schweizer Agrar- ausfuhren. Namentlich der Käse weist ein kontinuierliches Exportwachstum auf (2004: +0,7%, 2005: +4,6%, 2006: +4%)

  8. Das Forschungsabkommen • regelt die Beteiligung der Schweizer Forschung (Universitäten, Unternehmen, Einzelpersonen) an den EU-Forschungsrahmenprogrammen (FRP) Die 7. FRP (2007-2013) sind mit einem Gesamt-budget von rund 54,6 Mrd. Euro (87 Mrd. CHF) ausgestattet. Der Schweizer Beitrag an diese Programme beläuft sich auf ca. 2,4 Mrd. CHF. • Seit 2002 in Kraft, wurde 2004 und 2007 erneuert • Die Erfolgsquote der Schweizer Projekteingaben liegt erfahrungsgemäss über dem europäischen Durchschnitt, die Beitragszahlungen fliessen zu 100% in Form von Projektunterstützungen zurück in die Schweiz

  9. Das Schengen-Abkommen • erleichtert den Reiseverkehr durch die Aufhebung der Personenkontrollen an den Schengen-Binnengrenzen • gewährleistet die Sicherheit dank verstärkter grenz-überschreitender Polizei- und Justizzusammenarbeit, u.a. mittels dem Schengen-Informationssystem (SIS) • dehnt den Anwendungsbereich des Schengen-Visums (3 Monate gültig) auf die Schweiz aus • Operative Beteiligung frühestens ab Ende 2008 • Zugang zu wichtigen Instrumenten der internationalen Kriminalitätsbekämpfung • Wirtschaftliche Vorteile für den Tourismus und den Finanzplatz (Sicherung des Bankgeheimnisses bei direkten Steuern)

  10. Das Zinsbesteuerungsabkommen • erlaubt eine grenzüberschreitende Besteuerung von Zinserträgen von Personen mit Steuersitz in der EU • Der Steuerrückbehalt steigt stufenweise auf 35% • Erlös wird aufgeteilt: 75% EU-Staaten / 25% Schweiz • Informationsaustausch auf freiwilliger Basis oder auf Anfrage bei Steuerbetrug • Nullbesteuerung auf Dividenden oder Lizenzen zwischen verbundenen Unternehmen • Seit 1. Juni 2005 in Kraft • Steuerertrag 2006: 536 Mio. CHF, davon 402 Mio. (75%) an die EU-Mitgliedstaaten und 134 Mio. (25%) an die Schweiz

  11. Das Betrugsbekämpfungsabkommen • verbessert die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Schmuggel sowie anderen Deliktformen im Bereich indirekter Steuern (Zoll, Mehrwertsteuer, Verbrauchssteuern) • Inkrafttreten nach Ratifizierung durch die Schweiz sowie durch jeden einzelnen EU-Mitgliedstaat und die EG selbst

  12. Das Abkommen über verarbeitete Land-wirtschaftsprodukte (Protokoll zum FHA) • erleichtert den Handel mit verarbeiteten Landwirtschaftsprodukten (= Nahrungsmittel wie bspw. Schokolade, Biskuits, Teigwaren u.a.) • erlaubt einen zollfreien Export von Produkten der Schweizer Nahrungsindustrie • Seit 30. März 2005 in Kraft • Der Export von verarbeiteten Landwirtschaftsprodukten in die EU wächst rapide (2005: +9%; 2006: +25%)

  13. Das Statistikabkommen • passt die statistische Datenerhebung der Schweiz an die Standards von Eurostat, dem Statistischen Amt der Europäischen Gemeinschaften an • schafft Zugang zu einer europaweiten Basis vergleichbarer Daten zu wirtschaftlichen, politischen und sozialen Fragen • Seit 1. Januar 2007 in Kraft • Breite statistische Grundlagen sind eine Voraussetzung für fundierte Entscheidungen in Wirtschaft und Politik

  14. Das Umweltabkommen • regelt die Teilname der Schweiz an der Europäischen Umweltagentur (EUA). Diese sammelt und analysiert Daten über die Lage der Umwelt und berät die Europäische Kommission in der Umweltpolitik • Seit dem 1. April 2006 in Kraft • Zugang zu einer europaweiten Umweltdatenbank, welche zahlreiche Bereiche wie bspw. Luft, Wasser, Lärm, Boden, Abfall und Artenvielfalt umfasst

  15. Das MEDIA-Abkommen • regelt die Beteiligung der Schweizer Filmschaffenden am MEDIA-Programm der EU „MEDIA 2007“ unterstützt in erster Linie den Vertrieb und die Vermarktung von europäischen Filmen über die Landes- und Sprachgrenzen hinaus. Das Budget (Laufzeit 2007-2013) beträgt 755 Mio. Euro. • Seit dem 1. April 2006 in Kraft, soll 2007 erneuert werden • Bessere Chancen für Schweizer Filme in Europa • Vielfältigeres Filmangebot in der Schweiz

  16. Vertragliche Regelungen im Dienstleistungsbereich • Öffentliches Beschaffungswesen • Versicherungsabkommen • Personenfreizügigkeitsabkommen: 90-tägige grenzüberschreitende personenbezogene Dienstleistungsliberalisierung • Land- und Luftverkehrsabkommen

  17. Das Abkommen über das öffentliche Beschaffungswesen • dehnt die Regeln der Welthandelsorganisation WTO über das öffentliche Beschaffungswesen aus • neu werden auch grössere Auftragsvergaben von Gemeinden oder konzessionierten Unternehmen der Ausschreibungspflicht unterstellt • Seit 2002 in Kraft • Mehr Wettbewerb, weniger Ausgaben bei der öffentlichen Beschaffung • Schweizer Unternehmen haben zusätzliche Möglichkeiten, sich bei Ausschreibungen in den EU-Staaten zu bewerben

  18. Das Versicherungsabkommen von 1989 • Das 1993 in Kraft getretene Abkommen gewährt die gegenseitige Niederlassungsfreiheit für Unternehmen im Bereich der Direktversicherungen • Ausschliesslich direkte Schadensversicherung (Hausrat, Kraftfahrzeuge, Reiseversicherungen, Haftpflichtversicherungen) • Nicht geregelt sind Lebensversicherungen, Rückversicherungen oder Systeme der sozialen Sicherheit • Der freie grenzüberschreitende Dienstleistungsverkehr ist nicht betroffen

  19. Das Landverkehrsabkommen • Gegenseitiger Zugang zum europäischen Binnenmarkt und vice versa • regelt die Einführung einer Schwerverkehrsabgabe (LSVA) und die Erhöhung der maximalen LKW-Gewichtslimite auf 40 Tonnen • trägt zur Verlagerung des alpenquerenden Güterverkehrs von der Strasse auf die Schiene bei • koordiniert die schweizerische Verkehrspolitik mit der EU mit dem Ziel, den Ansprüchen einer wachsenden Mobilität und des Umweltschutzes gerecht zu werden

  20. Das Luftverkehrsabkommen • regelt den gegenseitigen Zugang von Fluggesellschaften zu den Luftverkehrsmärkten • Stufenweise Einführung der verschiedenen Verkehrsfreiheiten (z. B. Zürich-Paris / Zürich-Paris-London / Paris-Nice) • Seit 2002 in Kraft • Schweizer Fluggesellschaften erhalten die selben Wettbe- werbsbedingungen wie ihre Konkurrenz in der EU und werden bspw. bei den Landerechten nicht mehr diskriminiert

  21. Ein umfassendes Dienstleistungsabkommen? • Verhandlungen im Rahmen der Bilateralen II sistiert • Probleme: Übernahme des gesamten EU-acquis inkl. horizontale Politiken (z. B. Wettbewerb, Beihilfen, Gesellschaftsrecht) • Unterschiede CH-EU: Service Public, Geldwäscherei, Kantonalbankgarantien oder Gebäudeversicherungs-monopole • Übernahme des bestehenden und künftigen EU-acquis im Finanzbereich nicht nur vorteilhaft • Finanzmarktregulierung in der CH gleichwertig („level playing field“ • Frage der Verhandlungsaufnahme periodisch geprüft

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