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WeGebAU 2007. Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter Älterer in Unternehmen -WeGebAU- 2007. Förderinstrumente :. Förderung der beruflichen Weiterbildung von gering qualifizierten Beschäftigten durch Arbeitsentgeltzuschuss nach §235 SGB III
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WeGebAU 2007 Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter Älterer in Unternehmen-WeGebAU-2007
Förderinstrumente: • Förderung der beruflichen Weiterbildung von gering qualifizierten Beschäftigten • durch Arbeitsentgeltzuschuss nach §235 SGB III • Förderung beschäftigter älterer Arbeitnehmer durch Weiterbildungskosten nach • §417 Abs. 1 SGB III • Voraussetzung für beide Instrumente ist, dass bedingt durch die Teilnahme an der Weiterbildung • Arbeitsleistung ganz oder teilweise nicht erbracht werden kann • und • der Arbeitnehmer weiterhin Arbeitsentgelt erhält.
1. Arbeitsentgeltzuschuss nach § 235c SGB III • Zielgruppe sind gering qualifizierteBeschäftigte: - mit fehlendem Berufsabschluss - mit Berufsabschluss, jedoch seit 4 Jahren nicht mehr im erlernten Beruf tätig „berufsfremd“ • Förderung von: - Maßnahmen, die zu einem Berufsabschluss führen betriebliche Umschulung überbetriebliche Umschulung Vorbereitung auf die Externenprüfung - Teilqualifikationen z. B. CNC-Maschinenbediener (Fräsen, Drehen), 4 Monate incl. 1 Monat Praktikum
Finanzierung: • Zuschuss zum Arbeitsentgelt für weiterbildungsbedingt ausgefallene Arbeitsstunden • Zuschusshöhe wird im Einzelfall festgelegt, wobei das Interesse des Arbeitgebers an der Weiterbildung zu berücksichtigen ist • Weiterbildung im Betrieb nur maximal 50 % Zuschuss möglich • Pauschale zu den SV – Beiträgen • ggf. Übernahme der Weiterbildungskosten Handelt es sich um eine „anerkannte Maßnahme“ , können die kompletten Maßnahmekosten übernommen werden. § 235c SGB III
vermutlich ab Mai 2007: • 2. Förderung von älteren Beschäftigten in Unternehmen • nach § 417 Abs. 1 SGB III • Betriebe bis zu 250 Beschäftigten • für Arbeitnehmer über 45 Jahre • Arbeitgeber stellt den Arbeitnehmer unter Fortzahlung des Gehaltes frei • anerkannte Maßnahme erforderlich
§ 417 Abs. 1 SGB III • Finanzierung: • Übernahme der Weiterbildungskosten • Lehrgangskosten und Kosten für die Eignungsfeststellung, • Fahrkosten, • Kosten für die auswärtige Unterbringung und Verpflegung, • Kosten für die Betreuung von Kindern. • Vorbehaltlich der Verlängerung des § 417 SGB III über den 31.12.06 hinaus (vermutlich ab Mai 2007) !
Ihre Ansprechpartner: • Agentur für Arbeit Stuttgart • Projektteam WeGebAU • Postfach 106096 • 70049 Stuttgart • Faxnummer: 0711/ 920 – 1777 • Stuttgart.wegebau2007@arbeitsagentur.de • www.arbeitsagentur.de Frau Knaus: 0711 / 920-1719 Frau Barka: 0711 / 920-1716 Herr Reichardt: 0711 / 920-1718