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Sebastian Koch BCA Kompetenzcenter – VSH / D&O. Gliederung Besonderheiten der D&O Was ist eine Unternehmens-D&O? Warum braucht ein Unternehmen eine D&O? Haftungsgrundlagen Innenhaftung Außenhaftung Die „richtige“ Versicherungssumme Die nächsten D&O-Sendungen. D&O-Versicherung.
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Sebastian Koch BCA Kompetenzcenter – VSH / D&O
Gliederung • Besonderheiten der D&O • Was ist eine Unternehmens-D&O? • Warum braucht ein Unternehmen eine D&O? • Haftungsgrundlagen • Innenhaftung • Außenhaftung • Die „richtige“ Versicherungssumme • Die nächsten D&O-Sendungen D&O-Versicherung
Besonderheiten der D&O • Deckung auf Claims-made-Prinzip • Anspruchserhebung: Es gelten immer die Versicherungsbedingungen und vereinbarten Versicherungssummen zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme • daher: unbegrenzte Rückwärtsdeckung (frei von bekannten Verstößen) • Vertrag zu Gunsten Dritter (gem. § 328 ff. BGB) • somit auch Vertrag für fremde Rechnung nach §§ 44 ff. VVG • § 46 VVG: Unternehmen ist nicht verpflichtet den Versicherungsschein vor Befriedigung der Ansprüche an die Versicherten herauszugeben • sehr großer versicherter Personenkreis • Organe (Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte, etc.), Beiräte, leitende Angestellte, Generalbevollmächtigte, Compliance-Beauftragte, etc. • Mitversicherung aller Tochter- und Schwesterunternehmen der Versicherungsnehmerin (= Konzernmutter) • zusätzliche Kosten zur Minderung des Reputationsschadens der in Anspruch genommenen Personen (v. a. für einen Public-Relation-Berater)
Was ist eine Unternehmens-D&O? • Managerhaftpflichtversicherung für: • Alle juristischen Personen, wie z. B. AGs, GmbHs, etc. • Genossenschaften • Vereine • Stiftungen • Rechtsschutzfunktion: • Abwehr von Schadenersatzansprüchen • Haftpflichtfunktion: • Freistellung von begründeten Schadenersatzverpflichtungen des Organs
Warum braucht ein Unternehmen eine D&O? • In den letzten Jahren viele Verschärfungen im Gesellschaftsrecht, u. a.: • KonTraG: Kontrollpflichten, Risikomanagement, interne Revision • Corporate Governance Kodex • UMAG: verbesserte Klagemöglichkeit für Kleinaktionäre • AGG: Verpflichtung der Vorsorge gegen / Reaktion bei Benachteiligungen • Abdeckung von Haftpflichtrisiken der Organe einer Gesellschaft • Sämtliche Organe haften mit ihrem gesamten Privatvermögen • Leichteste Fahrlässigkeit führt bereits zur Haftung • Aufsichtsgremien sind verpflichtet Schadenersatzansprüche gegenüber den Geschäftsleitern geltend zu machen (siehe ARAG/Garmenbeck, BGH-Urteil vom 21.04.1997 – II ZR 175/95 Düsseldorf) • Ausfallrisiko der Gesellschaft wird gemindert
Haftungsgrundlagen • a) Innenhaftung – Allgemein • ca. 80 % aller Haftungsfälle in Deutschland • Mögliche Anspruchssteller: • Gesellschaft, Organe der Gesellschaft (Aufsichtsrat, etc.) • Gesamtschuldnerische Haftung der Organmitglieder: • § 93 I, II AktG, § 43 I, II GmbHG
Haftungsgrundlagen • a) Innenhaftung – Verschulden • Organisationsverschulden • kein funktionierendes Risiko-Früherkennungssystem eingerichtet • Aufträge werden akquiriert, können jedoch auf Grund der Firmenstruktur gar nicht ausgeführt werden • Auswahlverschulden • Investitionen werden ohne Prüfung von Marktlage, Nutzwert, etc. getätigt • Überwachungsverschulden • Fristen werden versäumt • Aufträge werden an Abteilungen vergeben, ohne nachgehalten zu werden
Haftungsgrundlagen • b) Außenhaftung – Allgemein • ca. 20 % aller Haftungsfälle in Deutschland • Mögliche Anspruchssteller: • Aktionäre und Gesellschafter • Insolvenzverwalter • Kunden, Lieferanten, Wettbewerber • Fiskus, Aufsichtsbehörden
Haftungsgrundlagen • b) Außenhaftung – Haftungsnormen • Wesentliche Haftungsnormen nach deutschem Recht: • Allgemeines Deliktsrecht: „unerlaubte Handlungen“ durch Tun oder Unterlassen: • § 823 BGB, § 826 BGB , § 241 II, § 280 I BGB • Insolvenz • Konkursverwalter macht das Management für Verluste der Firma verantwortlich • Haftung gegenüber Neugläubigern und für rückständige Steuerschulden (§ 69 AO) • Gesellschaftsrecht: § 117 I 1 AktG, §§ 25, 27 UmwG
Die „richtige“ Versicherungssumme • Faustformel: • Hälfte des Eigenkapitals, mindestens aber 10 % der Bilanzsumme • Beispiel: • EK: 4 Mio. € / Summe Aktiva: 50 Mio. € • Empfohlene VS: 5 Mio. €
Die nächsten D&O-Sendungen 11.09.2013: Die Unternehmens-D&O 16.09.2013: Die Persönliche D&O 27.09.2013: „SB-Versicherung“ & Ruhestands-D&O 02.10.2013: Vertriebsansätze / Schadenbeispiele
Gewerbekunden im Fokus Alexander Leikam Komposit 06171 - 9150 180 Experte für Privatkunden- und Kfz-Geschäft Christoph Scherf Komposit / Gewerbe 06171 - 9150 180 Wünsche zur Sendereihe an gewerbe@bca.de Dirk Kober bAV 06171 - 9150 200 Vor Ort Unterstützung bei bAV Terminen Ersan Odabasi Kranken / BKV 06171 - 9150 220 Vorteile und Vertriebsansätze zur BKV