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Definitionen. Gewährleistungen sind Reparatur- und oder Ersatzleistungen für Produkte, die vom Lieferant ohne Bezahlung an den Endkunden aufgrund gesetzlicher und vertraglicher Bestimmungen geleistet werden. („warranty“).
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Definitionen • Gewährleistungen sind Reparatur- und oder Ersatzleistungen für Produkte, die vom Lieferant ohne Bezahlung an den Endkunden aufgrund gesetzlicher und vertraglicher Bestimmungen geleistet werden. („warranty“). • Garantie ist eine individuelle Ausweitung der Gewährleistung durch Vertrag. („warranty extension“) • Kulanz sind Reparatur- und oder Ersatzleistungen für Produkte, die vom Lieferant ohne Bezahlung an den Endkunden ohne gesetzliche und vertragliche Bestimmungen geleistet werden. („policy“)
Abwicklungsstufen • Stufe A: Hersteller – Importeur • Stufe B: Importeur – Händler • Stufe C: Händler – Endkunde
Abwicklungsstufen • Garantieleistung durch Importeur D RF Lieferungen Importeur Hersteller Dienstleistungen (Erbringung der Garantieleistungen für Kunden) Lieferungen/Garantieleistungen Kunde(n)
Abwicklungsstufen • Garantieleistung durch Händler D RF Lieferungen Importeur Hersteller Dienstleistungen (Erbringung der Garantieleistungen für Kunden) Lieferungen Händler Kunde(n) Lieferungen/Garantieleistungen
Abwicklungsstufen • Garantieleistung durch Serviceunternehmen D RF Lieferungen Importeur Hersteller Dienstleistungen (Erbringung der Garantieleistungen für Kunden) Lieferungen Serviceunternehmen Kunde(n) Garantieleistungen
Garantie-Modell Verrechnung (A) 1. Verkauft Ware mit Garantie 3. Liefert Garantie-Teil Storno, 10. Bezahlt Rechnung des Importeurs für Garantieleistungen 2. importiert/verkauft Ware 4. Importiert Garantie-Teil: EUSt, Zoll 5. Liefert Garantie-Teil gratis 8. Bezahlt Garantieleistung: keine VSt 9. Berechnung an Hersteller: USt nur auf die positive Marge? 6. Erbringt Garantieleistung gratis an Endkunden 7. Stellt Leistung ohne USt in Rechnung an Importeur Hersteller Importeur Servicegesellschaft
Garantie-Modell Verrechnung (A) • Verrechnung • Ersatzteile: Verbuchung der Gutschrift durch Storno, Teil als Garantieteil eingebucht oder Gutschrift gegen andere Verbindlichkeit • kein EUSt-Abzug wenn GK > 5 % • Saldierung bei cross-border Zahlungen problematisch -> Bezahlung der Leistung • Doppelverzollung -> Rückgabe von Ersatzteilen
Vertragsgestaltung Verrechnung (A - 1) • Erbringung der Leistung durch Importeur • Gewährleistungs-Servicevertrag über Gewährleistungsleistungen lt. Art. 149.2.13 SteuerGB • keine USt • kann auch Dritte beauftragen • USt-Befreiung innerhalb der Kette auf Stufe A fraglich • trotzdem empfohlen: eigener Agenturvertrag
Vertragsgestaltung Verrechnung (A - 2)Agentenvertrag D RF Lieferungen Importeur Hersteller Agentenvertrag Lieferungen Händler Kunde(n) Lieferungen Garantieleistung Dienstleister
Vertragsgestaltung Verrechnung (A - 2) • Beauftragung eines Dritten • Agenturvertrag • bei Kostenersatz-Modell • Einzelkosten abgerechnet • Garantieleistungen und Wert der Teile: ohne USt • Marge/Vergütung mit USt • bei Vergütung • Verrechnung einer Pauschale: mit USt
Garantie-Modell Pauschale (A) • Risiken, weil Kosten nicht detailliert nachweisbar. • Aber praktisch angewendet: USt-frei, • daher bei Auslandsbeziehung empfohlen (da ausländischer Hersteller USt nicht wiederbekommen würde) • Push down auf Händler möglich (wie A) • Rückstellung darf tatsächliche Kosten der letzten drei Jahre nicht übersteigen Art. 267 • P% (Aufwand für Rückstellung) = Garantiekosten / Umsatz
Garantie-Modell Push Down (A) • Push down • Importrechnung ohne Garantie • Importeur (oder Händler) bildet Garantierückstellung • Rückstellung darf tatsächliche Kosten der letzten drei Jahre nicht übersteigen Art. 267 • P% (Aufwand für Rückstellung) = Garantiekosten / Umsatz • Garantieerbringer fakturiert Teile und Arbeit (siehe B) • keine Umsatzsteuerproblematik Hersteller-Importeur (kein EUSt-Abzug wenn GK > 5 %) • keine Doppelverzollung
Gestaltung Beauftragung eines Dritten (B) • Servicevertrag über Gewährleistungsleistungen • ohne USt für Teile und Leistung lt. Art. 149.2.13. • Marge auf Teile eher mit USt • wenn Garantie < 5 % Umsatzkosten • VSt-Abzug für Garantieteile • wenn Garantie > 5 % Umsatzkosten • kein VSt-Abzug für verwendete Garantieteile
Gestaltung der Beziehung zum Endkunden (C) • ohne USt gemäß Art. 149.2.13. • kein Geldfluß • Formvorschriften • Nachweis, dass es sich um eine Gewährleistung handelt (insb. Beginn) • Akt, dass Gewährleistung erbracht wurde
Sonderaspekt “Rückgabe” 1 • Warenrückgabe auf Grund interner Vorschriften oder Industrieüblichkeit • Kunde -> Importeur • Vertragshändler -> Importeur • Servicedienstleister -> Importeuer • Importeur -> Hersteller • Grenzüberschreitende Rückgabe • Lokale Rückgabe weniger problematisch -> Vertragsgestaltung
Sonderaspekt “Rückgabe” 2 • Re-Export nur möglich • wenn Schlechtlieferung (Fehler besteht bereits bei Lieferung) • innerhalb einer 6-Monats-Frist • Export -> Doppelverzollung • Echter Rückverkauf • Vorbedingung – Eigentum beim Exporteur • Preis bei Rückgabe? • Doppelverzollung • Bearbeitung (Reparatur) außerhalb Russlands • Vernichtung vs. Rückgabe
Sonderaspekt “Margenstorno” • Der Importeur bezieht Teile zum Importpreis • Der Importeur verkauft Teile zum Händler-(Kunden)preis und realisiert eine Marge • Garantieerstattung dann oft in Höhe des Importpreises (ev. plus Zoll und sonstiger Kostenersatz, aber ohne Gewinnmarge) • die Garantieerstattung an den Importeur ist geringer als die Garantieerstattung an den Händler/Endkunden • in der Bilanz ist ein Margenstorno von verkauften Teilen vorzunehmen, die später als Garantie erstattet werden (warranty profit reversal) steuerliche Rückstellung?
Sonderaspekt “Kulanz” • Kulanz auf verschiedenen Stufen möglich • Erbringung ohne Vertrag • Vorsteuerabzug für eingesetzte Teile und eingekaufte Leistungen fraglich • Steuerbemessungsgrundlage für die erbrachte Leistung • Lieferung eines Ersatzteils ohne Berechnung -> trotzdem USt-pflichtig • Gewinnsteuer beim Kunden (Bereicherung auf Grund unentgeltlicher Lieferungen und Leistungen)?
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