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Siemensstr. 8 63768 Hösbach Tel. 06021/58045-0 Fax 06021/58045-20 24h Bereitschaft 0178/5866616

WA Sicherheitsdienste. Siemensstr. 8 63768 Hösbach Tel. 06021/58045-0 Fax 06021/58045-20 24h Bereitschaft 0178/5866616. Ihre Ansprechpartner. Frank Windischmann Tel. 06021/5804510 Mobil 0178/5866610 Bereich: Geschäftsführer E-Mail Windischmann@a-w-sicherheit.de. Olaf Anders

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Siemensstr. 8 63768 Hösbach Tel. 06021/58045-0 Fax 06021/58045-20 24h Bereitschaft 0178/5866616

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Presentation Transcript


  1. WA Sicherheitsdienste Siemensstr. 8 63768 Hösbach Tel. 06021/58045-0 Fax 06021/58045-20 24h Bereitschaft 0178/5866616

  2. Ihre Ansprechpartner Frank Windischmann Tel. 06021/5804510 Mobil 0178/5866610 Bereich: Geschäftsführer E-Mail Windischmann@a-w-sicherheit.de Olaf Anders Tel. 06021/5804511 Mobil 0178/5866611 Bereich: Geschäftsführer E-Mail Anders@a-w-sicherheit.de Eva Kubikova Tel. 06021/5804512 Mobil 0178/5866612 Bereich: Buchhaltung E-Mail Kubikova@a-w-sicherheit.de René Doll Tel. 06021/5804515 Mobil 0178/5866615 Bereich: Personalverwaltung E-Mail Doll@a-w-sicherheit.de

  3. Geschäftsfelder WA Sicherheitsdienste GmbH - Objektschutz - Revier- und Alarmfahrten - Bahnbewachung - Personenschutz - Detektive WA Sicherheitsdienste Event GmbH - Veranstaltungen - Messen - Stadien - Schulungen WA Gebäudemanagement GbR (im Aufbau) - Hausmeisterdienste - Gebäudereinigungen - Transportdienstleistungen - Winterdienst - Datenvernichtungen WA Hostessenservice GbR (im Aufbau) - Personal für Events (Empfang, Garderobe etc.) - Personal für Messen - Personal für Begleitservice

  4. Referenzen • Gemeinde Bad Orb (Sicherung Verschiedener Park- und Gemeindeanlagen) • Gemeinde Hausen • Objektschutz diverser Firmen • Messe Bewachungen • Jahreshauptversammlungen • Personenschutz diverser Führungskräfte • Nacht der Lichter in Dornau (8000-15000 Besucher) • Open Air in Laufach (1500-2500 Besucher) • Messen Schöllkrippen • Gickelskerb (1000-2000 Besucher) • Fußballstadien (15000-40000 Besucher) • Veranstaltungen Regierungspräsidium Darmstadt usw. (500-2000 Besucher) • Ringerball Goldbach (1000-2000 Besucher) • Sunrize Festival Külsheim (20000 Besucher) • Securitas (diverse Bereiche) • Gestüt Galmbacher • Ross Imobilien

  5. Möglichkeiten der Sicherung Ihres Unternehmens • Ausgebildete Hundestaffeln (DPO BW, Sprengstoff) • Ausgebildete Feuerwehrleute • Ausgebildete Waffenträger (In- und Ausland) • Ausgebildete Personenschützer • Ausgebildete Werkschutzfachkräfte • Absicherung von Parkmöglichkeiten • Personenkontrollen an Ein-/Ausgängen • Arbeiten an Geräten zur Personen und Gepäckkontrolle • wie z.B. Röntgenapparate (Smith &Heilmann) • Absicherung des Gebäudes und dem dazugehörigen • Anwesen Ihres Unternehmens • Ausgebildete Personen für gefährliche Stoffe • (Munition usw.)

  6. Objektschutz Wir übernehmen die kompletten Werkschutzaufgaben für Unternehmen, Wohnanlagen, jeder Größenordnung. Unser Leistungsspektrum umfasst je nach Bedarf alle relevanten Bereiche eines modernen Werk- und Objektschutzes. • Werksbesetzung Tag und Nacht • Aus- und Einlasskontrollen • Mitarbeiterkontrollen • Pforten- und Empfangsdienst • Lieferantenabfertigung • Baustellenbewachung • Kontrollfahrten • Kontrollen auf äußere Verschlusssicherheit und Unversehrtheit • Öffnungs- und Schließdienst • Überwachung des Personen- und Fahrzeugverkehrs • Schlüsselverwaltung • Urlaubsbewachung • Revierfahrten (für mehrere Gebäude eines oder verschiedener Unternehmen) • Arbeiten an Geräten zur Personen und Gepäckkontrolle (z.B. Röntgenapparate Smith &Heilmann) • Hundestaffel • Feuerwehrleute • Personenschutz • Ausgebildetes Personal für Gefahrgut Folgende Optionen stehen ihnen zur Verfügung • Uniformierte Mitarbeiter • Waffenträger • Hundeführer mit ausgebildeten Wachhunden

  7. Telefonservice/Call Center Wenn Sie für ihre Kunden 24h erreichbar sein wollen es aber leid sind das nachts ihr Telefon wegen oftmals belanglosen Angelegenheiten klingelt, dann leiten Sie doch einfach Ihre Anrufe nach Büro- oder Geschäftsschluss zu unserem Call Center um. Hier werden Ihre Anrufe in Ihrem Firmennamen entgegengenommen und nach Ihren vorab besprochenen Anweisungen bearbeitet. Wichtige Informationen z. b. ein Kundendiensttechniker wird benötigt oder ein Pannen-/Abschleppdienst werden herausgefiltert und sofort bearbeitet bzw. an ihre Bereitschaft weitergeleitet. Anrufen die weniger dringlich sind, werden zusammengefasst und am nächsten Arbeitstag an Sie per Email oder Fax weitergeleitet. Ihr Erreichbarkeitsproblem wird somit auf eine für sie Problemfreie und kostengünstige Weise gelöst.

  8. Schlüsseldepot Fast jeder kennt die Situation. Die Haustür fällt hinter einem ins Schloss, keiner ist mehr in der Wohnung und den Schlüssel hat man drinnen vergessen. Wir bewahren einen Zweitschlüssel der Haus-/Wohnungstür für jedermann auf. Wenn der Schlüssel nun benötigt wird genügt ein Anruf auf unserer 24h Bereitschaftshotline und wir schicken umgehend einen Fahrer mit ihrem Schlüssel auf den Weg oder sie holen ihn persönlich gegen Ausweißvorlage bei unserem Bereitschaftsdienst ab. Wenn man die geringe Depot- und Anfahrtsgebühren (falls Schlüssel benötigt und von Fahrer gebracht wird) die wir berechnen über das Jahr gesehen betrachtet, und im Vergleich einen Schlüsseldienst zum Öffnen der Wohnung heranzieht, könnte man für ein einziges mal Schlüsseldienst bestellen über knapp 2 Jahre seinen Schlüssel bei uns hinterlegen. Somit ist man an 24 Stunden und das 365 Tage im Jahr sorgenfrei auf der sicheren Seite, das einem im Notfall jemand ohne Probleme und ohne großen Kostenaufwand die Tür öffnet. Sprechen sie unverbindlich unsere Berater an, diese werden ihnen den Schlüsseldepotdienst, dessen Kosten und weitere Möglichkeiten gerne im Detail erklären. Sie können auch ein Depot über ihre Urlaubszeit einrichten, damit Bevollmächtigte jederzeit Zutritt zur Wohnung bekommen.

  9. Alarmverfolgung Gebäude, Gelände usw. verschiedenster Art, die mit einer Alarmanlage ausgestattet sind, sind über uns an einer NSL (Notruf- und Serviceleitstellen) aufgeschaltet. Bei dieser NSL läuft im Alarmfalle eine Meldung der Alarmart auf. Wir führen die so genannten Interventionsfahrten durch. Im Alarmfall geht an unsere Bereitschaft eine Nachricht und wir schicken umgehend einen Interventionsfahrer auf den Weg. Der Bereich Alarmverfolgung erfordert eine gute und durchdachte Organisation, da der Interventionsfahrer innerhalb weniger Minuten nach Alarmeingang mit samt behördlicher Unterstützung vor Ort sein muss. Dank unserer weit verstreuten und zuverlässigen Interventionskräfte können wir in folgenden Gebieten und deren großem Umkreis tätig werden. • Darmstadt • Frankfurt • Offenbach • Miltenberg • Wiesbaden • Idstein • Groß-Gerau • Saarlouis • Wertheim • Fulda Auf Anfrage werden wir auch gerne in weiteren Gebieten tätig.

  10. Empfangs- und Pförtnerdienst DerEmpfangs- und Pförtnerdienst ist die Visitenkarte Ihres Hauses. Notwendige Sicherheitsmaßnahmen lassen sich auch mit Freundlichkeit und einem Lächeln zuverlässig realisieren. Folgende Aufgaben übernehmen wir für sie • Zutrittskontrolle • Rezeption • Besucheranmeldung • Besucherbetreuung • Telefonannahme und Weiterleitung • Schlüsselausgabe • Einweisung und Kontrolle der Ein-/Ausgehenden Lieferungen • Postverteilung im Haus Unsere Mitarbeiter sind hilfsbereit, ohne dabei den Sicherheitsaspekt aus den Augen zu verlieren. Sie wirken sich positiv auf Ihr Image aus und sorgen für die notwendige Sicherheit. Ein gepflegtes äußeres, und ein guter Charakter, ist für unsere Mitarbeiter in diesem Bereich selbstverständlich. Die Mitarbeiter für den Empfang absolvierten größtenteils eine Kaufmännische Ausbildung.

  11. Hundestaffel Unser Unternehmen verfügt über eine eigene Hundestaffel. Ihr gehören knapp 15 Diensthundeführer mit ihren Diensthunden an, deren Ausbildungsstand regelmäßig überprüft wird. Die Diensthundeführer und ihre Hunde legen als Nachweis ihrer Tauglichkeit die Prüfungen DPO-BW und SchH (IPO) 1-3 ab. Dadurch ist eine permanente Leistungs- und Qualifikationsbestimmung gewährleistet. Bei Veranstaltungen, Objektschutz und Streifengängen ist es möglich einen Wachhund als Begleit- und Schutzhund einzusetzen. Die Vorteile eines Wachhundes sind in der Abschreckung und Vorausarbeit zu sehen. Hundeführer und Hund sind ein festes Team, keine Doppelbesetzung und entsprechend aufeinander abgestimmt. Manchmal reicht es nicht, nur eine Sicherheitsfachkraft einzusetzen, weil es zum Beispiel das Umfeld nicht erlaubt. In folgenden Fällen sind unsere Diensthunde gefordert. • Nacht-/Sonderbewachung bei Großveranstaltungen • Nacht-/Sonderbewachung für Einzelobjekte • Streifen und Revierdienst • Streifendienste im öffentlichen Bereich (Park-/Passagenbewachung) • Stadionbewachung Folgende Optionen stehen ihnen zur Verfügung • Hundeführer/Hund • Hundestaffel (2 Sicherheitsmitarbeiter + 2 Hunde) • Sprengstoffspürhund

  12. Wert- Transportdienste Wir befördern was Ihnen wichtig und wertvoll ist. Diverse Fahrzeuge stehen durch uns zur Verfügung oder sie stellen ihr geeignetes Transportfahrzeug selbst. Der Bereich Wert- und Transportdienste ist je nach Gefahrgutklasse und zu befördernder Wert eine sensible Sache, die man vertrauensvoll und ruhigen Gewissens in die richtigen Hände geben sollte. Unser geschultes und qualifiziertes Fachpersonal übernimmt folgende Aufgaben für sie. • Transport von Prototypen • Geldtransport • Werttransport • Gefahrgut Transport • Sondertransporte Folgende Optionen stehen ihnen zur Verfügung • Uniformierte Mitarbeiter • Bewaffnete Mitarbeiter • Gepanzerte Fahrzeuge Erklären sie unseren Beratern ihr anliegen. Wir finden in jedem Bereich eine für sie passende Lösung. Diskretion ist natürlich selbstverständlich, und wird zu jedem Zeitpunkt gewährt.

  13. Fahrerservice Ein besonderer und exklusiver Service ist der Chauffeurdienst und Limousinenservice. Für jeden Anlass bieten wir Ihnen mit repräsentativen Limousinen einen erstklassigen Service. Folgende Optionen der Buchung stehen zur Verfügung: • Stundenweise • Ganztägig • Für eine bestimmte Strecke Zuverlässige sowie erfahrene Chauffeure mit entsprechender Ausbildung und gepflegtem Äußeren übernehmen die Beförderung von Privatpersonen, Geschäftsreisenden und Kleingruppen.

  14. Personenschutz Keine Aufgabe im Bereich der Sicherheit erfordert mehr Fingerspitzengefühl, Erfahrung und können. Personenschutz ist eine Aufgabe mit hohem Verantwortungsgrad. Aus diesem Grunde ist es nicht damit getan, einfach auf die Schnelle irgendein Team zusammen zu würfeln. Hier sollte sorgfältig abgeklärt werden, welche Einsatzkräfte auf Grund ihrer Persönlichkeitsstruktur, Berufsausbildung und körperlichen und geistigen Eignung für einen solchen Einsatz angefordert werden. Die Aufstellung eines Personenschutz-Teams hängt in der Hauptsache davon ab, welcher Gefährdungsstufe die Schutzperson angehört und welches Budget für die Absicherung zur Verfügung steht. Diese Punkte sind in Vorgesprächen eingehend zu klären. Wir bieten Personenschutz zur Absicherung von geschäftlichem und privatem Umfeld an. • Bodyguards • VIP – Betreuung • Begleitschutz • Chauffeurdienst • Limousinenservice Folgende Optionen stehen zur Verfügung • Gepanzerte Fahrzeuge • Bewaffnete Mitarbeiter Äußerste Diskretion wird garantiert.

  15. Veranstaltungsschutz Für einen reibungslosen Ablauf von Veranstaltungen braucht es eine optimale Vorbereitung in sicherheitstechnischen Fragen, egal ob es um die Sicherung eines wertvollen Kunstwerks, die Bewachung eines Messestands, oder die Zugangskontrolle und Absicherung bei Musikveranstaltungen geht. • Ein- und Ausgangskontrolle • Bewachung des Areals • Ordnerdienste • Bühnen- und Backstageabsicherung • Gästeempfang • Streifendienst • Parkplatzabsicherung • Arbeiten an Geräten zur Personen- und Gepäckkontrolle (z.B. Röntgenapparate Smith &Heilmann) Folgende Optionen stehen zur Verfügung • Uniformierte Mitarbeiter mit und ohne Funk • Waffenträger • Hundeführer mit ausgebildeten und geprüften Hunden

  16. Doorman Der klassische Türsteher übernimmt sämtliche Schutzaufgaben in den Bereichen Discotheken, Bars, Clubs, Lounges, Cafes, Gaststätten und Kaufhäuser. Ein gepflegtes äußeres ist gerade in diesem Tätigkeitsfeld ein muss und wir von unseren Mitarbeitern stets gewährleistet. • Ein- und Auslasskontrolle • Kontrolle der Räumlichkeiten Folgende Optionen stehen ihnen zur Verfügung • Bewaffnete Mitarbeiter • Mitarbeiter mit diversen Sprachkenntnissen oder Muttersprachen ( Deutsch, Englisch, Türkisch, Russisch, Französisch)

  17. Observation Unter Observation versteht man das Beschaffen von Beweisen und Ermittlungshinweisen durch Beobachten. Observieren ist somit das systematische Beobachten von Personen und Sachen. Hierfür sollten nur Spezialisten eingesetzt werden, da mittels unprofessioneller Aktionen oftmals wichtige Beweise oder Situationen unwiederbringlich verloren gehen würden. Eine erneute Beweisführung wäre im Anschluss nur schwerlich umzusetzen und meist mit einer großen Aufdeckungsgefahr verbunden. Folgende Bereiche der Observation decken wir ab • Überprüfung von Mitarbeitern bei Krankheit • Einschleusungen • Mitarbeiterüberwachung • Personenüberwachung • Anschriftenermittlung • Fehlverhalten in der Partnerschaft • Recherchen jeglicher Art

  18. Sicherheitsberatung Sicherheit ist, wenn man nicht darüber nachdenken muss. Zu unserem Verständnis von Sicherheit und Schutz gehören nicht bloß Einzelmaßnahmen, sondern vor allem auch sicherheitsrelevante Beratungen und Konzepte. Sicherheit ist nicht nur ein wichtiges Thema im Ernstfall, vielmehr sollten sicherheitstechnische Fragen bereits im Vorfeld geklärt sein, um Notsituationen von vornherein zu vermeiden. Der intensive und persönliche Dialog mit unseren Kunden ist die Voraussetzung zur Erstellung eines Sicherheitskonzepts. Auf dieser Basis erarbeiten wir ein in jeder Hinsicht individuelles und perfekt auf ihre Bedürfnisse und Wünsche zugeschnittenes Sicherheitskonzept.

  19. Sicherheitsausbildung Folgende Sicherheitsausbildungen werden in unseren Räumlichkeiten durch geprüfte Dozenten absolviert • §34a Sachkundeprüfung (IHK) • Waffensachkunde • Personenschutzlehrgang • Hundeführer • Selbstverteidigung (Frauen) Für nähere Informationen zu unseren Aus- und Weiterbildungsangeboten fragen Sie einfach unsere Berater.

  20. Mitarbeiter in Zahlen Sicherheitskräfte o.A. (Messen): 70-90 Sicherheitskräfte §34a Unterrichtung: 35 Sicherheitskräfte §34a Sachkunde: 25 Sicherheitskräfte Werkschutz: 8 Sicherheitskräfte Personenschutz: 5-15 Schutzhunde: 10-15 Sprengstoffspürhund: 1-3 Arten von Zusatzausbildungen Waffenträger befriedeten Besitztums: 23-30 Waffenträger öffentlicher Bereich: 16 Waffenträger europäisches Ausland: 10 Feuerwehrausbildung: 7 Doorman: 14 Hundeführer: 10-15 Röntgengepäckkontrolle (Smith&Heilmann): 7 Sprengstoffausbildung: 4 Gbv Schein: 7 Empfangsdame/Herr: 10 Veranstaltungskräfte: 50-70 Chauffeure: 10 Motorradstreife: 4 Hilfspolizisten: a. A. in Ausbildung

  21. Nachtrag Wie sie sehen haben sie einen qualifizierten Partner gefunden. Selbstverständlich erarbeiten wir gerne in einem persönlichen Gespräch ein für sie maßgeschneidertes Konzept unter Berücksichtigung ihrer Forderungen, Bedürfnisse und Wünsche. Über eine erfolgreiche Zusammenarbeit würde wir uns freuen.

  22. Allgemeine Geschäftsbedingungen des BDWS Für das deutsche Wach- und Sicherheitsgewerbe und der WA-Sicherheitsdienste (gültig seit 01.06.2007) § 1. Allgemeine Dienstausführung (1) Das Wach- und Sicherheitsgewerbe ist gemäß § 34 a Gewerbeordnung ein erlaubnispflichtiges Gewerbe und übt seine Sicherheitsdienstleistung als Revierwach-, Separatwach- oder Sonderdienst aus. a) Der Revierwachdienst erfolgt in Dienstkleidung durch Einzelstreifen oder Funkstreifenfahrer. Es werden dabei soweit nichts anderes vereinbart ist bei jedem Rundgang Kontrollen der in Wachrevieren zusammengefassten Wachobjekte zu möglichst unregelmäßigen Zeiten vorgenommen. b) Der Separatwachdienst erfolgt in der Regel durch eine(n) oder mehrere Wachmann/Wachmänner/-frau(en) oder Pförtner/innen, die eigens für ein bzw. wenige in einem räumlichen Zusammenhang stehenden Wachobjekte eingesetzt ist/sind. Die einzelnen Tätigkeiten werden in besonderen Dienstanweisungen festgelegt. c) Zu den Sonderdiensten gehören z.B. Personalkontrollen, Personalbegleit- und Schutzdienste, Geld- und Werttransporte, der Betrieb von Alarm- und Notrufzentralen (Dienstleistungszentralen) sowie die Durchführung von Kassen-, Ordnungs- und Aufsichtsdiensten für Ausstellungen, Messen, Veranstaltungen und andere Dienste. Ebenso der Dienst mit Hunden. (2) Die gegenseitigen Verpflichtungen von Auftraggeber und Wach- und Sicherheitsunternehmen werden in besonderen Verträgen vereinbart. (3) Das Wach- und Sicherheitsunternehmen erbringt seine Tätigkeit als Dienstleistung (keine Arbeitnehmerüberlassung gemäß Gesetz über gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung vom 7. August 1972, in der Fassung der Neubekanntmachung vom 3. Februar 1995, zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Dezember 1997 [BGBI I,S. 2970]), wobei es sich seines Personals als Erfüllungsgehilfen bedient. Die Auswahl des beschäftigten Personals und das Weisungsrecht liegt ausgenommen bei Gefahr im Verzug bei dem beauftragten Wach- und Sicherheitsunternehmen. (4) Es ist zur Erfüllung aller gesetzlichen, behördlichen, sozialrechtlichen und berufsgenossenschaftlichen Verpflichtungen gegenüber seinen Mitarbeitern allein verantwortlich. § 2. Begehungsvorschrift Im Einzelfall ist für die Ausführung des Dienstes allein die schriftliche Begehungsvorschrift/der Alarmplan maßgebend. Sie enthält den Anweisung des Auftraggebers entsprechend die näheren Bestimmungen über die Rundgänge. Kontrollen und die sonstigen Dienstverrichtungen, die vorgenommen werden müssen. Änderungen und Ergänzungen der Begehungsvorschrift/des Alarmplans bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Soweit unvorhersehbare Notstände es erfordern, kann in Einzelfällen von vorgesehenen Kontrollen, Rundgängen und sonstigen Dienstverrichtungen Abstand genommen werden. § 3. Schlüssel und Notfallanschriften (1) Die für den Dienst erforderlichen Schlüssel sind vom Auftraggeber rechtzeitig und kostenlos zur Verfügung zu stellen. (2) Für Schlüsselverluste und für vorsätzlich oder fahrlässig durch das Dienstpersonal herbeigeführte Schlüsselbeschädigungen haftet der Unternehmer im Rahmen der Ziffer 10. Der Auftraggeber gibt dem Unternehmer die Anschriften bekannt, die bei einer Gefährdung des Objektes auch nachts telefonisch benachrichtigt werden können. Anschriftenveränderungen müssen dem Unternehmer umgehend mitgeteilt werden. In den Fällen, in denen der Unternehmer über Aufgeschaltete Alarmanlagen die Alarmverfolgung durchzuführen hat, ist vom Auftraggeber die Benachrichtigungsreihenfolge anzuordnen. § 4. Beanstandungen (1) Beanstandungen jeder Art, die sich auf die Ausführung des Dienstes oder sonstige Unregelmäßigkeiten beziehen, sind unverzüglich nach Feststellung schriftlich der Betriebsleitung des Unternehmens zwecks Abhilfe mitzuteilen. Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung können Rechte aus solchen Beanstandungen nicht geltend gemacht werden. (2) Wiederholte oder grobe Verstöße in der Ausführung des Dienstes berechtigen nur dann zur fristlosen Kündigung des Vertrages, wenn der Unternehmer nach schriftlicher Benachrichtigung nicht in angemessener Frist spätestens innerhalb von sieben Werktagen für Abhilfe sorgt. § 5. Auftragsdauer Der Vertrag läuft soweit nichts Abweichendes schriftlich vereinbart ist ein Jahr. Wir er nicht drei Monate vor Ablauf der Erstlaufzeit gekündigt, so verlängert sich der Vertrag (gilt auch für Veranstaltungsverträge) jeweils um ein weiteres Jahr und danach wieder um ein weiteres Jahr usw. § 6. Ausführung durch andere Unternehmer Der Unternehmer ist berechtigt, in Übereinstimmung mit dem Auftraggeber, sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen gemäß §34a GewO zugelassener und zuverlässiger Unternehmen zu bedienen. § 7. Unterbrechung der Bewachung (1) Im Kriegs- oder Streikfalle, bei Unruhen und anderen Fällen höherer Gewalt kann der Unternehmer den Dienst, soweit dessen Ausführung unmöglich wird, unterbrechen oder zweckentsprechend umstellen. (2) Im Falle der Unterbrechung ist der Unternehmer verpflichtet, das Entgelt entsprechend den etwa ersparten Löhnen für die Zeit der Unterbrechung zu ermäßigen. § 8. Vorzeitige Vertragsauflösung (1) Bei Umzug des Auftraggebers sowie bei Verkauf oder sonstiger Aufgabe des Vertragsobjektes oder Gegenstandes kann der Auftraggeber das Vertragsverhältnis mit einer Frist von einem Monat kündigen. (2) Gibt der Unternehmer das Revier auf, so ist er ebenfalls zu einer vorzeitigen Lösung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat berechtigt. § 9. Rechtsnachfolge Bei Tod des Auftraggebers tritt der Rechtsnachfolger in den Vertrag ein, es sei denn, dass der Gegenstand des Vertrages hauptsächlich auf persönliche Belange, insbesondere den Schutz der Person des Auftraggebers, abgestellt war. Durch Tod, sonstige Rechtsnachfolge oder Rechtsveränderung des Unternehmens wird der

  23. § 10. Haftung und Haftungsbegrenzung (1) Die Haftung des Unternehmers für Schäden, die von ihm selbst, seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursacht werden, ist auf die in Absatz (4) genannten Höchstsummen beschränkt, wenn nicht wegen schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten gehaftet wird. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Unternehmer nur für den vertragstypischen vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. (2) Der Unternehmer haftet über die Haftungshöchstgrenzen nach Absatz (4) hinaus für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Unternehmers selbst, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen verursacht worden sind. (3) Die Haftung des Unternehmers bei leicht fahrlässiger Schadensverursachung ist der Höhe nach auf die bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen und vorhersehbaren Schäden, maximal auf die in Absatz (4) genannten Höchstsummen beschränkt. (4) Die in Absatz (1) genannten Höchstsummen betragen: a) 2.000.000 € für Personenschäden b) 1.000.000 € für Sachschäden c) 15.000 € für das Abhandenkommen bewachter Sachen d) 25.000 € für reinen Vermögensschäden (5) Schadensersatzansprüche müssen innerhalb einer Frist von 4 Wochen, nachdem der Anspruchsberechtigte, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von dem schädigenden Ereignis Kenntnis erlangt haben, gegenüber dem Unternehmen geltend gemacht werden. Kann innerhalb dieser Frist die Höhe des Schadens noch nicht bestimmt werden, so ist es ausreichend, aber auch erforderlich, dass der Schaden dem Grunde nach geltend gemacht wird. Schadenersatzansprüche, die nicht innerhalb dieser Frist geltend gemacht werden, sind ausgeschlossen. (6) Schadenersatzansprüche direkt gegen die Mitarbeiter sind ausgeschlossen, sofern diese den Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Die Haftung der Mitarbeiter für grobe Fahrlässigkeit ist auf die in Absatz (4) genannten Höchstsummen beschränkt. (7) Gemäß § 6 Bewachungsverordnung besteht eine Haftpflichtversicherung des Unternehmens. Dem Versicherungsvertrag liegen die Allgemeinen Haftpflichtversicherungsbedingungen (AHB) und die Bedingungen für die Haftpflichtversicherung von Bewachungsunternehmen uneingeschränkt zu Grunde. Von diesem Versicherungsschutz ausgeschlossen sind insbesondere Schäden, die mit der eigentlichen Sicherheitsdienstleistung nicht in Zusammenhang stehen, wie die Übernahme der Streupflicht bei Glatteis, bei Bedienung von Sonnenschutzeinrichtungen, oder bei der Bedienung und Betreuung von Maschinen, Kesseln, Heizvorrichtungen, elektrischen oder ähnlichen Anlagen. § 11. Geltendmachung von Haftpflichtansprüchen Der Auftraggeber ist verpflichtet. Haftpflichtansprüche innerhalb einer Frist von 4 Wochen gemäß Ziffer 10. (5) geltend zu machen. Der Auftraggeber ist ferner verpflichtet, dem Unternehmer unverzüglich Gelegenheit zu geben, alle erforderlichen Feststellungen zur Schadensverursachung, Schadensverlauf und Schadenshöhe selbst oder durch Beauftragte zu treffen. Schadensaufwendung, die dadurch entstehen, dass der Auftraggeber seinen vorstehenden Verpflichtungen nicht oder nicht unverzüglich nachkommt, gehen zu seinen Lasten. § 12. Haftungsnachweis Der Unternehmer ist verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung im Rahmen der übernommen Haftung deren Grenzen sich aus Ziffer 10 ergebenen, abzuschließen. Der Auftraggeber kann den Nachweis über den Abschluss einer solchen Versicherung verlangen. Diese Höhe der Versicherungssummen sind festgelegt in der Verordnung über das Bewachungsgewerbe in der Fassung vom 7.12.1995. § 13. Zahlung des Entgelts (1) Das Entgelt für den Vertrag ist, soweit nichts anderes vereinbart ist, monatlich im Voraus zu zahlen. (2) Aufrechnung und Zurückbehaltung des Entgelts sind nicht zulässig, es sei denn im Falle einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung. Bei Zahlungsverzug ruht die Leistungsverpflichtung des Unternehmers nebst seiner Haftung, ohne dass der Auftraggeber von der Zahlung für die Vertragszeit oder dem Vertrag überhaupt entbunden ist. Voraussetzung hierfür ist, dass der Auftraggeber gemahnt und ihm eine angemessene Nachfrist eingeräumt wurde. § 14. Preisänderung Im Falle der Veränderung von Lohnkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn- und Mantel oder sonstiger Tarifverträge, ist das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten und Lohnnebenkosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrags geändert haben, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. § 15. Vertragsbeginn, Vertragsänderungen (1) der Vertrag ist für den Unternehmer von dem Zeitpunkt an verbindlich, zu dem Auftraggeber die schriftliche Auftragsbestätigung zugeht. (2) Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen oder Einschränkungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. § 16. Gerichtsstand und Erfüllungsort Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Betriebsleitung des Unternehmens. Diese Gerichtsstandvereinbarung gilt ausdrücklich auch für den Fall, dass a) die Klagewege in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsabschluss ihren Sitz, Wohnort oder gewöhnlichen Aufenthaltsort verlegt b) Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis im Wege des Mahnverfahrens geltend gemacht werden. § 17. Schlussbestimmung Falls einzelne Bestimmungen dieses Vertrages rechtsunwirksam sein sollten, so sollen sie so umgedeutet werden, dass der mit der ungültigen Bestimmung verbundene wirtschaftliche Zweck erreicht wird. Die Gültigkeit aller übrigen Bestimmungen wird dadurch nicht berührt. Zusatz: Veranstaltungsbestimmungen Der Veranstalter hat für die Verpflegung während der Veranstaltung sorge zu tragen. Bei einer Wegstrecke von mehr als 60 km wird eine km/pauschale von 0,50 €/km berechnet.

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