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Zur Auslegung des FZA – unter besonderer Berücksichtigung der Bedeutung der Rechtsprechung des EuGH. Astrid Epiney. Gliederung. Einleitung Mechanismen der Anknüpfung an EU-Recht in den Bilateralen Abkommen Synthese: Zur Auslegung des FZA Schluss. I. Einleitung.
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Zur Auslegung des FZA – unter besonderer Berücksichtigung der Bedeutung der Rechtsprechung des EuGH Astrid Epiney
Gliederung • Einleitung • Mechanismen der Anknüpfung an EU-Recht in den Bilateralen Abkommen • Synthese: Zur Auslegung des FZA • Schluss
I. Einleitung • Bilaterale I und Bilaterale II • Charakteristika: • Klassische völkerrechtliche Abkommen (?): • Grosse Rolle der GA • Statische Verträge • Keine automatische Übernahme des EU-Rechts (Weiterentwicklung) • Keine supranationalen Institutionen (Gericht, Überwachung) • i. Erg.: gleichwohl Übernahme von Teilen des EU-Besitzstands, Einbezug in Teile des Binnenmarkts • Unterscheidung: Übernahme des Besitzstands vs. „autonome Inhalte“
II. Mechanismen der Anknüpfung an EU-Recht in den Bilateralen Abkommen1. Die Übernahmemechanismen im Bereich der Rechtsetzung a) Rechtsübernahme zum Zeitpunkt des Abschlusses der Abkommen • Rechtsübernahme durch ähnliche Wortwahl im Text des AbkommensAnhang I FZA • Rechtsübernahme durch Verweise auf EU-Sekundärrecht (i.d.R. in Anhängen), Anhang II, III FZA
II. Mechanismen der Anknüpfung an EU-Recht in den Bilateralen Abkommen1. Die Übernahmemechanismen im Bereich der Rechtsetzung b) Rechtsübernahme durch Weiterentwicklung der Abkommen • Rechtsübernahme im Rahmen einer Revision des Abkommensggf. komplexBsp.: RL 2004/38
II. Mechanismen der Anknüpfung an EU-Recht in den Bilateralen Abkommen1. Die Übernahmemechanismen im Bereich der Rechtsetzung • Rechtsübernahme durch Beschlüsse des Gemischten AusschussesFZA: Anhang II, III Möglichkeit der Ablehnung einer Übernahmeggf. Problem eines Auseinanderklaffens der Rechtslage
II. Mechanismen der Anknüpfung an EU-Recht in den Bilateralen Abkommen1. Die Übernahmemechanismen im Bereich der Rechtsetzung • grundsätzliche Pflicht zur Rechtsübernahme bei Aufrechterhaltung der nationalen VerfahrenGrundsatz einer parallelen Rechtsentwicklung„Sanktion“ im Falle nicht erfolgender ÜbernahmeSchengen / DublinZollsicherungsabkommen
II. Mechanismen der Anknüpfung an EU-Recht in den Bilateralen Abkommen2. Zur Relevanz der Rechtsprechung des EuGH • Art. 16 Abs. 2 S. 1 FZA • „Berücksichtigung“? Rechtspflicht? • Heranziehung unionsrechtlicher Begriffe:EU-Sekundärrecht„Anlehnung“ an EU-RechtZielsetzung des FZA: Parallelitätdaher: im Zweifel Anlehnung (+), aber: Einzelfalljedenfalls: vertraglich fixierte Auslegungsregel
II. Mechanismen der Anknüpfung an EU-Recht in den Bilateralen Abkommen2. Zur Relevanz der Rechtsprechung des EuGH • Rechtsprechung des EuGH: Rs. C-13/08 (Hauser)Rs. C-351/08 (Grimme) und Rs. C-541/08 (Fokus Invest)Rs. C-70/09 (Hengartner)Rs. C-506/10 (Graf)
II. Mechanismen der Anknüpfung an EU-Recht in den Bilateralen Abkommen2. Zur Relevanz der Rechtsprechung des EuGH • Bundesgericht:Regelmässige „Berücksichtigung“ der Urteile des EuGH bzw. Bejahung des Rückgriffs auf unionsrechtliche KonzepteBeispiele:Arbeitnehmerbegrifföff. Ordnung und SicherheitStiefkinder als nachzugsberechtigte Familienangehörigedeklaratorischer Charakter der Aufenthaltsbewilligung
II. Mechanismen der Anknüpfung an EU-Recht in den Bilateralen Abkommen2. Zur Relevanz der Rechtsprechung des EuGH • Abgrenzung zwischen „neuer“ und „alter“ RechtsprechungDatum?Rechtsprechung: differenziert
II. Mechanismen der Anknüpfung an EU-Recht in den Bilateralen Abkommen2. Zur Relevanz der Rechtsprechung des EuGH • Zur Relevanz der „neuen“ RechtsprechungZielsetzung der Parallelitätgrundsätzliche Übernahme auch neuer RechtsprechungBGE 136 II 5Schwierigkeiten bei Modifikationen der Rechtsetzung
III. Synthese: Zur Auslegung des FZA • Völkerrechtliche Auslegungsmethoden • Rechtswirkung in der CH (Monismus, unmittelbare Anwendbarkeit von Abkommen und Anhängen • Grundsatz der parallelen Auslegung, wenn Anknüpfung an EU-Recht • Anknüpfung an EU-Recht?EU-Sekundärrecht„Parallelbestimmungen“
III. Synthese: Zur Auslegung des FZA • Kategorien von Auslegungsproblemen: • Unmittelbare Anwendbarkeit bei „Umsetzung“ • unsichere Auslegung: Arbeitnehmerentsendung • Relevanz der Rspr. des EuGH: passive Dienstleistungsfreiheit (BGE 133 V 624) • Übernahme der Rechtsprechung des EuGH? (EuGH: Akrich-Metock, BG: BGE 130 II 1, BGE 136 II 5; EuGH, Rs. C-480/08 u.a., Teixeira) • Gefahr von Divergenzen in der EU und in der Schweiz, « autonome Auslegung »
IV. Schluss • Schwierigkeiten bei der Auslegung • Dogmatische Unterscheidungen • Rechtsprechung des EuGH und des Bundesgerichts • Eigentliche Schwierigkeit: „parallele“ Bestimmungen • Beispiele: Art. 2 FZA Dienstleistungsfreiheit im FZA
IV. Schluss • Institutionelle Schwierigkeiten: StreitbeilegungGemeinsame Instanz?EFTA-GH?„Zwei-Säulen-System“?EuGH?