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Feuerwehr Niederneuschönberg

Feuerwehr Niederneuschönberg. ____________________________________________________________________. Ölbeseitigung auf Verkehrsflächen. Feuerwehr Niederneuschönberg. ____________________________________________________________________. Vorbemerkung

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Feuerwehr Niederneuschönberg

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Presentation Transcript


  1. Feuerwehr Niederneuschönberg ____________________________________________________________________ Ölbeseitigung auf Verkehrsflächen

  2. Feuerwehr Niederneuschönberg ____________________________________________________________________ Vorbemerkung • Die folgenden Ausführungen entsprechen dem – Schreiben des SMI vom 06.07.2004 „Wiederaufnahme und Entsorgung ölhaltiger Reinigungsmittel bei und nach der Ölspurbeseitigung auf Fahrbahnen“ und dem – Merkblatt DWA-M 715 „Ölbeseitigung auf Verkehrsflächen“

  3. Feuerwehr Niederneuschönberg ____________________________________________________________________ Rechtsgrundlagen • Ölspurbeseitigung ist regelmäßig keine Pflichtaufgabe der Feuerwehr • Sollte die Ölspurbeseitigung durch die Feuerwehr dennoch durchgeführt werden, dann sind die im Schreiben des SMI vom 06.07.2004 „Wiederaufnahme und Entsorgung ölhaltiger Reinigungsmittel bei und nach der Ölspurbeseitigung auf Fahrbahnen“ enthaltenen Regelungen einzuhalten.

  4. Feuerwehr Niederneuschönberg ____________________________________________________________________ Merkblatt DWA-M 715 Ölbeseitigung auf Verkehrsflächen • Die wassergefährdenden Stoffe und die bei den Reinigungsarbeiten anfallenden Gemische sind aufzunehmen und schadlos zu verwerten oder zu beseitigen. • Dies gilt auch, wenn die wassergefährdenden Stoffe durch besondere Mittel in eine biologisch leicht abbaubare Form überführt oder eingeschlossen werden.

  5. Feuerwehr Niederneuschönberg ____________________________________________________________________ Merkblatt DWA-M 715 Ölbeseitigung auf Verkehrsflächen • Es ist unzulässig wassergefährdende Stoffe in den Boden, das Grundwasser, ein oberirdisches Gewässer oder eine Abwasserbeseitigungsanlage gelangen zu lassen (§§ 1a Abs. 2, 2, Abs. 2 Nr. 2 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG), §§ 1, 4, 7 BundesBodenschutzgesetz (BBodSchG). • Eine Einleitung wassergefährdender Stoffe in eine öffentliche Abwasseranlage ist nach den kommunalen Abwassersatzungen im Regelfall unzulässig.

  6. Feuerwehr Niederneuschönberg ____________________________________________________________________ Geeignete Ölbindemittel • Geprüfte Ölbindemittel sind in der Liste der geprüften Ölbindemittel enthalten (vormals Hinweise zur „Lagerung und Transport wassergefährdender Stoffe“ LTwS Nr. 15). • Einzelheiten zu Ölbindemitteln sind in den Hinweisen zur „Lagerung und Transport wassergefährdender Stoffe“ LTws Nr. 27 enthalten;

  7. Feuerwehr Niederneuschönberg ____________________________________________________________________ Flüssige Reinigungsmittel • Es gibt keine flüssigen Ölbindemittel. • Es gibt allerdings geprüfte Verfahren zur Beseitigung von Ölspuren, wobei flüssige Reinigungsmittel angewandt werden. • Die Prüfzeugnisse für diese Verfahren fordern ausdrücklich die Wiederaufnahme des Reinigungsmittel-Öl-Gemisches.

  8. Feuerwehr Niederneuschönberg ____________________________________________________________________ Einsatz von flüssigen Reinigungsmitteln auf Oberflächengewässern • Der Einsatz von flüssigen Reinigungsmitteln auf Oberflächengewässern ist verboten. • Ein Einsatz ist auch aus ökologischer Sicht zweifelhaft, da zusätzlich zur Ölbelastung noch die tensidhaltigen Reinigungsmittel die Gewässer belasten.

  9. Feuerwehr Niederneuschönberg ____________________________________________________________________ Wird der gebundene Stoff durch Ölbindemittel gefährlicher? • Nein • Aber: Benzin bleibt Benzin, Diesel bleibt Diesel, … • Bei Verpackung und Transport Vorschriften beachten! • Abfallrechtliche Bestimmungen beachten!

  10. Feuerwehr Niederneuschönberg ____________________________________________________________________ Weitere Informationen unter • Das Umweltbundesamt • GÖC e.V. - Verband der Hersteller geprüfter Öl- und Chemikalienbindemittel • DWA - Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. - Fachbereich "Gerätschaften und Mittel zur Abwehr von Gewässergefährdungen"

  11. Feuerwehr Niederneuschönberg ____________________________________________________________________ Einteilung Ölbindemittel • Typ I Ölbindemittel mit besonderer Eignung für den Einsatz auf Gewässern. Die Anforderungen an die Ölaufnahmefähigkeit und an die Schwimmfähigkeit auch auf stark bewegten Gewässern und bei längerer Verweilzeit auf dem Wasser sind hier besonders hoch; • Typ II Ölbindemittel für den allgemeinen Einsatz auf dem Land und kleineren Gewässern

  12. Feuerwehr Niederneuschönberg ____________________________________________________________________ Einteilung Ölbindemittel • Typ III Ölbindemittel für besondere Bedarfsfälle, insbesondere in Gewerbe und Industrie. Diese Ölbindemittel müssen nicht wasserabweisend sein. • Typ IV Ölbindemittel mit besonderer Eignung für den Einsatz auf Gewässern, dadurch gekennzeichnet, dass ein Volumen von mindestens 25 Liter durch eine durchlässige Umhüllung gebunden ist.

  13. Feuerwehr Niederneuschönberg ____________________________________________________________________ Einteilung Ölbindemittel • Sonderformen erhalten zur Typbezeichnung die Zusatzbezeichnung SF. • Ölbindemittel, die nach dem Einsatz auf ölverunreinigten Verkehrsflächen und einer Nachreinigung gemäß Gebrauchsanleitung wieder eine ausreichende Griffigkeit auch auf nasser Fahrbahn gewährleisten, erhalten zur Typenbezeichnung die Zusatzbezeichnung R. • z.B. Ölbinder Typ I- SF oder Ölbinder Typ II- R

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