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Tagung ETI-Arbeitsgruppe Biogas / Jahrestagung Regionalgruppe Berlin-Brandenburg des Fachverbandes Biogas e.V. Biogas in der neuen Legislaturperiode – wie geht es weiter?. Bastian Olzem, Referatsleiter Politik Hauptstadtbüro. 8.12.2009, ATB Potsdam Bornim.
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Tagung ETI-Arbeitsgruppe Biogas /Jahrestagung Regionalgruppe Berlin-Brandenburg des Fachverbandes Biogas e.V. Biogas in der neuen Legislaturperiode – wie geht es weiter? Bastian Olzem, Referatsleiter Politik Hauptstadtbüro 8.12.2009, ATB Potsdam Bornim
Struktur des Fachverbandes Biogas e.V. Betreiber v. Biogasanlagen Firmen und Hersteller Wissenschaftl. Institutionen Rechtsanwälte Banken u.a. Interessierte Privatpersonen u.a. Präsidium 7 Mitglieder für eine Amtsdauer von 4 Jahren gewählt Geschäftsstelle Freising 24 Mitarbeiter Hauptstadtbüro 3 Mitarbeiter Kuratorium Sprecher der Regionalgruppen, Arbeitskreise und Beiräte, Repräsentanten anderer Verbände Regionalbüro Nord, Süd und seit Sept. `09 Ost 2 (3) Mitarbeiter 3.600 Mitglieder Regional organisiert in 23 Regionalgruppen vertreten durch Regionalgruppensprecher Europäischer Biogasverband (EBA) wurde im Februar 2009 gegründet
Geschäftsstellen und Regionalbüros des Fachverbandes Biogas e.V. Regionalbüro OstJena seit September 2009
Biogasanlagen und „Leistungsdichte“ in kw10 LNF nach Ländern
Jährlicher Zubau von Biogasanlagen in Deutschland EEG 2009 1.1.2009 Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich 21.07.2004 Stromeinspeisungsgesetz 07.12.1990 Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien 29.03.2000 Prognose Quelle: Fachverband Biogas e.V. 2009
Biogas in der neuen Legislaturperiode – wie geht es weiter? Koalitionsvertrag 2009 zwischen CDU/CSU und FDP Wir wollen den Weg in das regenerative Zeitalter gehen und die Technologieführerschaft bei den Erneuerbaren Energien ausbauen. Die Potentiale für Innovation, Wachstum und Beschäftigung beim Umbau unseres Energiesystems sind gewaltig.
Biogas in der neuen Legislaturperiode – wie geht es weiter? Koalitionsvertrag 2009 zwischen CDU/CSU und FDP Dazu werden wir den Ausbau der Erneuerbaren Energien entsprechend den bestehenden Zielvorgaben weiter fördern, das EEG sowie den unbegrenzten Einspeisevorrang erhalten sowie zugleich die Förderung wirtschaftlicher und Einspeisung effizienter gestalten. Unser Ziel ist es, die erneuerbaren Energien so schnell wie möglich markt- und speicherfähig zu machen. Über- oder Unterförderungen sind zu vermeiden.
Das können Erneuerbare inkl. Biogas 2020 leisten Davon 31,2 TWh Biogasstrom
Biogas in der neuen Legislaturperiode – wie geht es weiter? Koalitionsvertrag 2009 zwischen CDU/CSU und FDP Dabei erhalten wir die Planungssicherheit für bestehende Anlagen. Wir werden als Sofortmaßnahme die Reduzierung der EEG-Vergütung für modulare Anlagen, die vor dem 1.1.2009 in Betrieb waren, zurücknehmen. Für Bestandsanlagen wird die Wirkung von § 19 rückgängig gemacht. War eine Forderung des Fachverbandes Biogas seit Dezember 2007 als der erste Referentenentwurf des EEG 2009 vorlag.
Biogas in der neuen Legislaturperiode – wie geht es weiter? Wachstumsbeschleunigungsgesetz Artikel 12 Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes In § 66 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vom 25. Ok- tober 2008 (BGBl. I S. 2074), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542) geändert wor- den ist, wird nach Absatz 1 folgender Absatz 1a eingefügt: „(1a) Anlagen, die vor dem 1. Januar 2009 im Rahmen einer modularen Anlage betrieben wurden, gelten abweichend von § 19 Absatz 1 als einzelne Anlagen. Als modulare Anlage gelten mehrere Anlagen, die 1. aus mehreren Generatoren und 2. jeweils einer diesen Generatoren zugeordneten Energieträgereinrichtung, insbesondere einer Einrichtung zur Erzeugung gasförmiger Biomasse oder zur Lagerung flüssiger Biomasse, bestehen und 3. nicht mit baulichen Anlagen unmittelbar verbunden sind.“
Biogas in der neuen Legislaturperiode – wie geht es weiter? Koalitionsvertrag 2009 zwischen CDU/CSU und FDP Wir werden mit Wirkung zum 1.1.2012 eine EEG-Novelle auf den Weg bringen, die die Wettbewerbsfähigkeit der jeweiligen Technologie wahrt. Wir wollen bei der Biomasse-Verstromung organische Reststoffe gegenüber nachwachsenden Rohstoffen stärker gewichten, … Um ein Jahr vorgezogene Novelle des EEG 2009. Stoffsströme im Reststoffbereich sind weitestgehend „verfrühstückt“!
Biogas in der neuen Legislaturperiode – wie geht es weiter? Koalitionsvertrag 2009 zwischen CDU/CSU und FDP Für virtuelle Kraftwerke, die eine gleichmäßige Versorgung mit erneuerbaren Energien gewährleisten, soll ein Stetigkeitsbonus eingeführt werden. Wir legen künftig im Drei-Jahres-Rhythmus einen EEG-Erfahrungsbericht vor. Diskussion Marktprämie Kombikraftwerksmodell Verkürzung des Zeitraums zwischen den >Erfahrungsberichten = Novellen des EEG!
Biogas in der neuen Legislaturperiode – wie geht es weiter? Koalitionsvertrag 2009 zwischen CDU/CSU und FDP Wir werden die Bedingungen für die Biogas-Einspeisung im Erneuerbare-Wärme-Gesetz verbessern. Das Marktanreizprogramm führen wir fort. Öffnung des EEWärmeG für Biogas in der rein thermischen Verwertung kann Nachfrageerhöhung für Biogas bedeuten. Aber: Verbrennung zur Wärmenutzung ineffizient und unter den derzeitigen Bedingungen käme diese Öffnung überwiegend den großen Energieversorgern zu Gute, die im Biogasgeschäft tätig sind.
Erneuerbares-Gas-Einspeisegesetz (EGE) • Eckpunkte des Erneuerbaren-Gas-Einspeisegesetzes (EGE) • Gasnetzbetreiber sind verpflichtet, Biogasanlagen an das bestehende Gasnetz anzuschließen und zu Biomethan aufbereitetes Biogas abzunehmen, durchzuleiten und zu vergüten. • Für das eingespeiste Biogas wird eine marktorientierte Vergütung gewährt, die eine ausreichende Planungsgrundlage sichert und die höheren Erzeugungskosten kleinerer Anlagen reflektiert. • Das eingespeiste Biogas wird als „Biogas“ versteigert. Auf den Gaskunden wird nur der Differenzbetrag aus Vergütung und Ersteigerungserlösen umgelegt. • Das ersteigerte Biogas kann als „Biogas“ weiter vermarktet und im Rahmen der verschiedenen Verwertungspfade (KWK und EEG, Kraftstoff, Wärme, etc.) verwertet werden. • Einspeiser von Biogas können das Biogas auch selbst verkaufen und sind nicht verpflichtet, ihr Produkt im Rahmen des EGE zu vermarkten. • Das EGE soll neben Biogas auch für andere erneuerbare Gase gelten.
Erneuerbares-Gas-Einspeisegesetz (EGE) Aktuelle Pressemitteilung von Bundesministerin Ilse Aigner vom 20.08.2009: Aigner verwies darauf, dass es weiterer Anstrengungen bedürfe, um die Potentiale der Bioenergie zu erschließen und die Nutzungsmöglichkeiten zu erhöhen. "Wir brauchen ein spezielles Biogaseinspeisegesetz in Anlehnung an das Erneuerbare Energien-Gesetz (EEG). Die Einspeisung von Biogas in das Erdgasnetz würde die Effizienz von Biogasanlagen wesentlich optimieren. Wir wollen auch für mehr klimafreundliche Mobilität mit Hilfe neuer nachhaltiger Energien sorgen, seien es neue Biokraftstoffe - wie auch Biomethan - oder auch Elektromobilität. Hier sollte Biostrom die Grundlage der Energieversorgung sein."
Erneuerbares-Gas-Einspeisegesetz (EGE) Regierungsprogramm 2009 – 2013 Kernforderungen des Verbands kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) Mit einem Biogaseinspeisegesetz die flexible Nutzung von Biogas fördern Die Förderung der Biogasproduktion durch das EEG ist nur möglich, wenn das produzierte Gas in einem Blockheizkraftwerk verstromt wird. Um den geförderten Einsatz des Biogases für weitere Verwendungspfade (z. B. als Kraftstoff, zur stofflichen Nutzung oder zum Einsatz in der Einzelfeuerung) zu ermöglichen, sollte ein Biogaseinspeisegesetz verabschiedet werden.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! bastian.olzem@biogas.org www.biogas.org