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Gesetz über Immobilien- und Standortgemeinschaften (ISGG NRW) Dr. Isabel Polley

Gesetz über Immobilien- und Standortgemeinschaften (ISGG NRW) Dr. Isabel Polley Kurzvortrag vor dem HWFA am 11.09.2008. Gründe für gesetzliche Regelung Planungssicherheit für private Initiativen Einbeziehung von Grundeigentümern/Grundeigentümerinnen sowie Dritten

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Gesetz über Immobilien- und Standortgemeinschaften (ISGG NRW) Dr. Isabel Polley

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  1. Gesetz über Immobilien- und Standortgemeinschaften (ISGG NRW) Dr. Isabel Polley Kurzvortrag vor dem HWFA am 11.09.2008 Dr. Isabel Polley Kurzvortrag ISG-Gesetz

  2. Gründe für gesetzliche Regelung • Planungssicherheit für private Initiativen • Einbeziehung von Grundeigentümern/Grundeigentümerinnen sowie Dritten • organisatorische und finanzielle Absicherung Dr. Isabel Polley Kurzvortrag ISG-Gesetz

  3. Satzung (§ 1 ISG-Gesetz) • Antrag einer privaten Initiative (= Immobilien- und Standortgemeinschaft) • Festlegung eines räumlich abgegrenzten Gebiets durch Satzung (Innenstadt oder Stadtteilzentren) • Durchführung standortbezogener Maßnahmen • ein mit den städtebaulichen Zielen der Gemeinde abgestimmtes Konzept (städtebauliche Abstimmungspflicht) • Maßnahmen erfolgen in Ergänzung zu den Aufgaben der Gemeinde (Klarstellung) • kein Anspruch auf Erlass der Satzung Dr. Isabel Polley Kurzvortrag ISG-Gesetz

  4. Gründung einer ISG (§ 2 ISG-Gesetz) • für ein räumlich abgegrenztes Gebiet • Beteiligung von Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern, Erbbauberechtigten, Gewerbetreibenden, freiberuflich Tätigen und Dritten ist zu ermöglichen • Rechtsfähigkeit (z.B. Verein), Bestimmung der Rechtsform durch die ISG • Grundstücksbegriff • Beauftragung Dritter ist möglich Dr. Isabel Polley Kurzvortrag ISG-Gesetz

  5. Verfahren zum Satzungserlass (§ 3 ISG-Gesetz) • schriftlicher Antrag der ISG bei der Gemeinde, dieser muss enthalten: • Vorschlag für Gebietsabgrenzung mit Begründung • Entwurf des Maßnahmen- und Finanzierungskonzepts • Schriftliche Unterrichtung aller Grundeigentümer und Erbbauberechtigten • insbesondere über geplante Maßnahmen und Finanzierung Dr. Isabel Polley Kurzvortrag ISG-Gesetz

  6. Verfahren zum Satzungserlass (§ 3 ISG-Gesetz) • Widerspruchsrecht der unterrichteten Personen innerhalb eines Monats • keine Satzung bei Ablehnungsquote von mehr als 25 % • Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange • öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen ISG und Gemeinde • Satzungsbeschluss, ortsübliche Bekanntmachung Dr. Isabel Polley Kurzvortrag ISG-Gesetz

  7. Abgabensatzung (§ 4 ISG-Gesetz) • zur Finanzierung von Maßnahmen einer ISG • Inhalte: • Kreis der Abgabepflichtigen • den die Abgabe begründenden Tatbestand • Maß und Satz der Abgabe • Zeitpunkt der Fälligkeit • Geltungsbereich und Geltungsdauer der ISG-Satzung • Ziele und Maßnahmen • die ISG • Kostenpauschale für den Verwaltungsaufwand der Gemeinde • die Mittelverwendung Dr. Isabel Polley Kurzvortrag ISG-Gesetz

  8. Abgabensatzung (§ 4 ISG-Gesetz) • abgabepflichtig sind alle Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer (falls Erbbaurecht, Erbbauberechtigten) • Ausnahme, Härtefallregelung • feste Verteilungsmaßstäbe • Abgabe abzüglich Kostenpauschale steht ISG zu • mindestens jährlicher Nachweis der zweckentsprechenden Mittelverwendung • Übertragung nicht verwendeter Mittel von ISG an die Gemeinde, diese zahlt übertragene Mittel an Abgabepflichtige zurück Dr. Isabel Polley Kurzvortrag ISG-Gesetz

  9. Geltungsdauer (§ 5 ISG-Gesetz) • Geltungsdauer der Satzung maximal fünf Jahre. • Änderung oder Verlängerung ist unter denselben Voraussetzungen möglich wie der erstmalige Erlass der Satzung Dr. Isabel Polley Kurzvortrag ISG-Gesetz

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