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Lärmschutz an Musikschulen. Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdung durch Lärm und Vibrationen ( LärmVibrationsArbSchV ) Rundschreiben VdM , 06/2010 vom 03.12.10. Lärmschutz. Maßnahmen >80 dB: Gehörschutz als Angebot Angebot der Vorsorgeuntersuchung > 85 dB:
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Lärmschutz an Musikschulen • VerordnungzumSchutz der BeschäftigtenvorGefährdungdurchLärm und Vibrationen (LärmVibrationsArbSchV) • RundschreibenVdM, 06/2010 vom 03.12.10
Lärmschutz • Maßnahmen • >80 dB: • Gehörschutz als Angebot • Angebot der Vorsorgeuntersuchung • > 85 dB: • Gehörschutz verpflichtend zur Verfügung stellen • Sorge tragen für Benutzung • Verpflichtende Untersuchung beim Arbeitsmediziner • Besuchsbestätigung für den Arbeitgeber
Lärmschutz • Oberer Auslösewert L(ex) 85 dB > betroffen: Trompete, Perc., Flöte L(peak) 137 dB > betroffen: Perc. 2. Unterer Auslösewert L(ex) 80 dB > betroffen: Flöte, Klarinette, Klavier L(peak) 135 dB > betroffen: --
Lärmschutz • L(ex) • Akkordeon: 85 dB • Bläserklasse: 92 dB • Blockflöte: 86 dB • Cello: 76 dB • E-Baß: 80 dB • E-Gitarre: 80 dB • Elementarbereich: 86 dB • Fagott: 76 dB • Gesang: 94 dB • Gitarre: 75 dB • Hackbrett: 75 dB • Keyboard: 80 dB • Klarinette: 92 dB • Klavier: 84 dB • Kontrabass: 78 dB • Percussion: 96 dB • Querflöte: 94 dB • Saxophon: 91 dB • Trompete: 93 dB • Violine: 85 dB • Viola: 97 dB
Lärmschutz • Maßnahmen • Aufklären und Sensibilisieren in der Lehrerkonferenz • Umsetzung in einerzweiten !! Lehrerkonferenz • Technische Maßnahmen • Vorhänge, Wandverkleidungen, Fußbodenbelag, Stellwände • Da diese Maßnahmen erst greifen, wenn der Abstand von der Schallquelle (Instrument) zum Ohr mehr als ein Meter beträgt, wird empfohlen, dies mangels relevanter Verbesserung nicht durchzuführen.
Lärmschutz • Maßnahmen • Organisatorische Maßnahmen • Größere Räume • Kleinere Gruppen • Leiser spielen, Elektronik leiser • Mehr und größere Pausen • Längere Sprechphasen • Wechsel von Anfängerstunden und Fortgeschrittenenstunden • Position des Lehrers (neben dem Schüler) • Abstand von der Schallquelle (Auswirkung der Abstandsverdoppelung: 6dB!)
Lärmschutz • Maßnahmen • Personenbezogene Maßnahmen • Gespräch mit betroffenen Mitarbeitern, Errechnung der Belastung • Gehörschutz (auch einseitig) • Vorsorgeuntersuchungen bei Arbeitsmediziner oder Betriebsmediziner; Kosten hat der Arbeitgeber zu tragen • Auf die Gehörbeeinträchtigung durch Tätigkeiten bei anderen Arbeitgebern ist hinzuweisen, unterliegt aber nicht der Verantwortung der Musikschule
Lärmschutz • Maßnahmen • Weiteres Verfahren: • Vorstellung der Ergebnisse in der zweiten Lehrerkonferenz • Lehrkräfte, die den Wert von 80 dB mit ihrem Instrument überschreiten, werden durch die Lehrerkonferenz informiert. • Lehrkräfte, die den Wert von 85 dB mit ihrem Instrument überschreiten, müssen sich verpflichtend bei der Schulleitung zu einem Gespräch anmelden. In diesem Gespräch wird die tatsächliche wöchentliche Belastung errechnet, davon ausgehend ist der Arbeitgeber wie oben beschrieben verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen.
Lärmschutz • VierMitarbeiter (Percussion, Workshop, Querflöte, Gesang), die aufgrund der wöchentlichenÜberschreitung von 85 dB verpflichtendGehörschutz (€ 175.--) tragenmüssen. • Fast alleMitarbeiter, derenWertezwischen 80 und 85 dB liegen, warenbei der Vorsorgeuntersuchung (€ 24.--)
Lärmschutz • Das Verständnis und die positive Einsichtistbei den Mitarbeiterneingekehrt. • Die Gesprächesinddokumentiert, die Musikschulekannnachweisen, dasssiesich um den Gehörschutzkümmert und istdamitauseinermöglichenHaftunggenommen.
Lärmschutz • Kontrolle und Dokumentation der Kontrollen • JedesJahrerneuteBerechnung (ca. 5 Min.) zusammenmitdemMitarbeiter (imRahmen der Mitarbeitergespräche) • JedesJahrerneuteUntersuchung • BeispielfürBerechnung und Dokumentation: