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Rechtliche Grundlagen der Inspektionen von Seveso-Betrieben Einführung in Art. 17 der RD 95/2003.
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Rechtliche Grundlagen der Inspektionen von Seveso-BetriebenEinführung in Art. 17 der RD 95/2003
weitere EU-Regelungen mit InspektionenIPPC-Richtlinie wesentlich größeren Prüfintervallen als Seveso-II-Richtlinie integrierte Ansatz schließt auch sicherheitstechnische Themen einUVP-Richtlinie kennt keine regelmäßigen Inspektionen - es gibt eine Nachkontrolle es werden auch sicherheitstechnische Fragen einbezogen.EU-Empfehlung zu UmweltinspektionenMindestkriterien bei der Durchführung von Umweltinspektionen
Artikel 17 der RD 95/2003 schreibt in Artikel 17 ”Inspektionen” die behördliche Überwachung der Seveso-Betrieben vor: zuständige Behörde Art des Betriebsbereichs angemessenes Überwachungssystem Ziel planmäßige und systematische Prüfung der technischen, organisatorischen und managementspezifischen Systeme eines Betriebsbereichs
behördliche Überwachungdie zuständige Zentralbehörde für Umwelt- und Bürgerschutz erarbeitet Prozeduren für Inspektion und Kontrolle Umfang a) von Betreiber ergriffene Maßnahmen zur Verhütung schwerer Unfälle b) Sicherstellung der angemessenen Mitteln zur Begrenzung der Folgen schwerer Unfälle innerhalb und außerhalb des Betriebes c) Richtigkeit und Genauigkeit des Sicherheitsberichtes oder anderer Berichte d) die Informationen gemäß Artikel 13 der Öffentlichkeit zugänglich sind
Inspektionssystem a) Inspektionsprogrammes aufgrund einer systematischen Bewertung der Gefahren schwerer Unfällen, oder mindestens eine Vor-Ort-Inspektion alle 12 Monate für Betriebe mit erweiterten Pflichten b) Bericht nach jeder Inspektion c) Folgemaßnahmen der Inspektion in angemessener Frist zusammen mit der Betriebsleitung
Leitfaden der Europäischen KommissionDie Europäischen Kommission hat einen Leitfaden zu Artikel 18 Seveso-II- Richtlinie (Guidance on Inspections) herausgegeben von der Technical Working Group 2 erarbeitet unter Mitarbeit der Mitgliedsstaaten vom Committee of the Competent Authorities verabschiedet Zweck die Inspektions-Vorgaben zu erläutern soll die Mitgliedsstaaten bei der Anwendung der Richtlinie unterstützen trifft keine rechtsverbindlichen Festlegungen und schließt andere vernünftige Auslegungen nicht aus.
Inspektionssystem(IS)Organisation umfasst verschiedene Fachbereiche und Zuständigkeitendie fachliche und terminliche Zusammenarbeit koordinieren besonders wichtig Umweltschutz und den Arbeitsschutz Festlegung der federführenden Behörde InhaltBerücksichtigung der Zuständigkeiten effiziente Durchführung Organisations-Strukturen Verantwortlichkeiten Abläufe und Verfahren
Systematik des Überwachungssystems für die Bewertung der Prioritäten + Dringlichkeit Inspektion der Betriebe mit erweiterten Pflichten in der Regel alle 12 Monate Abweichung bei systematischer Bewertung der Gefahren von Störfällen einfache, häufig vorkommende Anlagentypen wie z.B. Lager mittels standardisierter Checklisten übrige Betriebsbereiche mit Prioritätenlisten zur Festlegung der Prüfintervalle
Kriterien der Prioritätenliste- Mengenschwellenquotient (Stoffmenge gesamt/Mengenschwelle), -größte Einzelinventare an gefährlichen Stoffen, -gefährliche Betriebsparameter (hohe Temperatur, hoher Druck, Exothermie), -Komplexität und Art des Verfahrens, -Kapazität/Durchsatz, -örtliche Umgebung/Nähe zu Schutzobjekten, Lage in Wasserschutzgebieten, -umgebungsbedingte Gefahrenquellen, insbesondere Hochwasser, -Qualität der Eigenüberwachung des Betriebsbereichs, -von der Behörde geprüftes Sicherheitsmanagementsystem, -Erfahrungen mit dem Betreiber aus der bisherigen Überwachungstätigkeit, -Erkenntnisse aus Störungen/Störfällen
fachliche Vorbereitung der Inspektion (1) behördlichen Auflagen in Genehmigungs- und Erlaubnisbescheiden, Erkenntnisse aus der behördlichen Überwachung anlagenbezogene Prioritäten Abschätzung der Hauptgefahren, die von einer Anlage ausgehen können. Informationen aus dem Konzept zur Verhütung schwerer Unfälle und aus dem Sicherheitsbericht enthaltenen heranzuziehen. Module "Prüfung der technischen Systeme" und "Prüfung der Organisation und des Sicherheitsmanagements".
fachliche Vorbereitung der Inspektion (2) gezielt einzelne Themen behandelnn (z. B. Betriebsorganisation oder bestimmten Fachbereich) Prüfung der beim Betreiber vorliegenden Unterlagen (Prüfunterlagen, Prüfbescheinigungen, Prüfbücher)Dokumentationen der organisatorischen Maßnahmen, über das Sicherheitsmanagementsystem und die Notfallpläne die regionalen und überregionalen Gewässerschutzwarn- und Alarmpläne