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Umweltschutz- und Energiesparförderung. Umweltschutz- und Energiesparförderung. Wer wird gefördert? Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) Wie wird gefördert? Zinsverbilligte Darlehen Finanzierungsanteil i.d.R. bis 75 %
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Umweltschutz- und Energiesparförderung Stuttgart, 1. Juni 2007
Umweltschutz- und Energiesparförderung • Wer wird gefördert? • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) • Wie wird gefördert? • Zinsverbilligte Darlehen • Finanzierungsanteil i.d.R. bis 75 % • Laufzeiten 8 und 10 Jahre mit 1-2 Freijahren 20 Jahre mit 1-3 Freijahren • Auszahlung 96 % Stuttgart, 1. Juni 2007
Konditionengestaltung Beispiel: Laufzeit 10 / 2 Preisklasse B Stand: 19.04.2007 4,35 % KfW-Unternehmerkredit - 0,25 %(variabel) 4,10 % KfW-Umweltprogramm - 0,25 % 3,85 %* Umweltschutz- und Energiesparprogramm * EKN eff. 4,68 % p.a., bei LZ 8/2 EKN 3,70 % p.a. nom., 4,65 eff. Stuttgart, 1. Juni 2007
Umweltschutz Energiesparen • Luftreinhaltung und Lärmschutz • Gewässerschutz • Ressourcenschonung und umweltverträgliche Entsorgung • Energiesparende Produktion • Erneuerbare Energien • Energetische Sanierung von Gebäuden • Investitionskosten für Anlagen, Maschinen, Geräte und EinrichtungenBauliche Maßnahmen, soweit für den Betrieb der Anlage/Maschine notwendig • Kosten für Baumaßnahmen bei energetischer Sanierung Umweltschutz- und Energiesparförderung • Was wird gefördert? Stuttgart, 1. Juni 2007
Antragstellung • Antragstellung vor Investitionsbeginn • Antragsformular der L-Bank (Vordruck Nr. 9078)„Antrag für die Kreditprogramme des Landes und das ELR-Programm“, Antrag Tech60 / Umwelt60 zusammen mit Förderkredit (wie GuW 40) Antrag Techplus / Umweltplus gesondert bei MBG • Aussagekräftige Vorhabensbeschreibung mit Angaben zu • Technologie, Markt, Neuigkeitsgrad und technischen Risiken (z.B. technische Beschreibung, Angebot, Prospekt) • Umweltschutz- und/oder Energieeinspareffekten • Voranfrage möglich bei der L-Bank oder beim Regierungs-beauftragten für Technologietransfer (Steinbeis) Stuttgart, 1. Juni 2007