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Fördermöglichkeiten bei Einstellung oder Beschäftigung von Schwerbehinderten und den Schwerbehinderten gleichgestellten Menschen VSW-Seminar der betrieblichen Praxis 18.02.2014, 16:00-18:00 Uhr Schloss Reinbek. Vorstellung. Julia Pieper - Fachberaterin Aktionsbündnis SH.
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Fördermöglichkeiten bei Einstellung oder Beschäftigung von Schwerbehinderten und den Schwerbehinderten gleichgestellten Menschen VSW-Seminar der betrieblichen Praxis 18.02.2014, 16:00-18:00 Uhr Schloss Reinbek
Vorstellung Julia Pieper - Fachberaterin Aktionsbündnis SH Personalentwicklungsinstitut der Unternehmensverbände Nord • Unternehmen in Schleswig-Holstein und Hamburg sind unsere Kunden • Seit 1986 in Schleswig-Holstein am Markt und arbeiten mit: • den Unternehmen • den Ministerien • der Arbeitsagentur • den Verbänden und • verschiedenen Schwesterorganisationen zusammen • Wir bieten: • Neue Mitarbeiter • Outplacement • Personalentwicklung durch Schulung und Coaching Ich bin Ihr Ansprechpartner in der Region für alle Fragen zum Thema Personal!
Wann sind Förderungen möglich? 1.) Grundvoraussetzungen 2.) Hilfen bei der Einstellung (Arbeits- und Ausbildungsverhältnisse) 3.) Arbeitsplatzausstattung 4.) Hilfen bei der Ausbildung 5.) Hilfen im Arbeitsleben Extra: Aktuelle Prämien bei der Einstellung oder Ausbildung
1. Welche Grundvoraussetzungen müssen erfüllt werden? • (zukünftige) Mitarbeiter: • Grad der Behinderung (GdB) von 30/40mit Gleichstellung • oder mind. GdB von 50 • Förderfähige Beschäftigungsverhältnisse: • Mind. 15 Std./Wo. (sozialversicherungspflichtig) • Ab 18 Std./Wo. Anrechnung auf die Ausgleichsabgabe
2. Hilfen bei der Einstellung Schwerbehinderter • Schwerbehinderten Bewerber ohne Verpflichtungen kennenlernen • Maßnahme beim Arbeitgeber (MAG): • Dauer max. 6 Wochen (in der Zeit weiter ALG I/II) • Arbeitsuchender stellt Antrag bei der AfA • AG versichert Teilnehmer bei der BG • Bei Nichteinstellung kurzer Bericht des AG an AfA
2. Hilfen bei der Einstellung Schwerbehinderter • Schwerbehinderten Bewerber ohne Verpflichtungen kennenlernen • Probebeschäftigung: • 1 - 3 Monate • AG stellt Antrag vor Einstellung bei der AfA • Bewerber erhält Lohn/Gehalt (SVB) • gesamten Kosten werden erstattet (Arbeitgeberbrutto) • wenn Arbeitsverhältnis endet Info an örtliche Fürsorgestelle
2. Hilfen bei der Einstellung Schwerbehinderter • Zuschuss zum Arbeitsentgelt bei schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen • Eingliederungszuschuss (EGZ): • AG verhandelt mit AfA, Jobcenter oder Rehaträger • Bis zu 70% des Arbeitsentgeltes möglich (inkl. des pauschalierten Arbeitgeberanteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag) • Förderdauer u. –höhe wird nach Einzelfall entschieden
3. Ausstattung von Arbeits- oder Ausbildungsplätzen • Investitionshilfenzur Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen • Behinderungsunabhängige Investitionskosten (Integrationsamt) • Zuschüsse zu den Kosten, die generell bei der Einrichtung eines neuen Arbeitsplatzes entstehen(z.B. Maschinen, Büroausstattung) • AG stellt Antrag mit Kostenvoranschlägen bei der örtlichen Fürsorgestelle/Integrationsamt • Arbeitsvertrag muss bereits geschlossen sein
3. Ausstattung von Arbeits- oder Ausbildungsplätzen • Investitionshilfen zur Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen • Behinderungsbedingte Investitionskosten (Rehaträger) • Technische Hilfsmittel zum Ausgleich einer Behinderung • Schwerbehinderter Mitarbeiter stellt Antrag auf Teilhaben am Arbeitsleben (Reha-Antrag) mit Kostenvoranschlag • Technische Beratung vor Ort möglich
3. Ausstattung eines Arbeits- oder Ausbildungsplatzes • Fördermöglichkeiten zur behinderungsgerechten Ausstattung bereits bestehender Arbeitsplätze • Behinderungsgerechte Arbeitsplatzausstattung • Technische Hilfsmittel oder Schulungen im Gebrauch neuer Techniken • AG stellt formlosen Antrag beim Reha-Träger oder Integrationsamt • Wenn Förderung I-Amt: Bindungsfrist • Wenn Förderung AfA: Arbeitshilfe wird dem SB direkt gewährt, Mitnahme bei Beendigung des Arbeitsverhältnis möglich
4. Hilfen bei der Ausbildung Schwerbehinderter • Zuschuss zur Ausbildungsvergütung bei schwerbehinderten und gleichgestellten Jugendlichen • Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung: • Bis zu 80% der Ausbildungsvergütung möglich (inkl. des pauschalierten Arbeitgeberanteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag) • Für die Dauer der betrieblichen Aus- oder Weiterbildung
4. Hilfen bei der Ausbildung Schwerbehinderter • Zuschuss zur Ausbildungbei schwerbehinderten und gleichgestellten Jugendlichen • Zuschüsse zu den Gebühren bei der Berufsausbildung: • Abschluss- bzw. Eintragungsgebühren • Prüfungsgebühren für das Ablegen der Zwischen- und Abschlussprüfung • Förderhöhe u. –dauer richten sich nach den Umständen des Einzelfalls Bedingung: weniger als 20 MA beschäftigt, Azubi jünger als 27 J.
5. Hilfen im Arbeitsleben • Förderung bei außergewöhnlichen Belastungen für den AG Ausgleich für finanziellen Aufwand durch besondere Betreuung oder verminderte Leistungsfähigkeit • Minderleistungsausgleich: • Trotz optimaler Arbeitsplatzausstattung verminderte Arbeitsleistung (max. 50%) • Finanzielle Zuschüsse zum Arbeitnehmerbrutto • I-Amt prüft
5. Hilfen im Arbeitsleben • Förderung bei außergewöhnlichen Belastungen für den AG Ausgleich für finanziellen Aufwand durch besondere Betreuung oder verminderte Leistungsfähigkeit • Betreuungsaufwand: • Finanzieller Ausgleich für die entfallene Arbeitsleistung des Mitarbeiters, der den Schwerbehinderten „betreut“. • I-Amt prüft
Prämien bei der Einstellung Schwerbehinderter • Förderprogramm „Initiative Inklusion“ • Prämie bei der Schaffung neuer Ausbildungsplätze für SB: • Max. 10.000€, gestaffelt über den Ausbildungsverlauf + Übernahme Bedingung: • Ausbildungsplatz speziell für schwerbehinderten Jugendlichen (zusätzlich) geschaffen • oder Betrieb hat bisher nicht ausgebildet • oder Ausbildungsplatz seit 3 Jahren nicht mit Schwerbehinderten besetzt • Beantragung bis 31.12.2015 (Ausbildungsbeginn) möglich
Prämien bei der Einstellung Schwerbehinderter • Förderprogramm „Initiative Inklusion“ • Prämie bei Einstellung von SB über 50 J.: • Max. 10.000€, gestaffelt über die Beschäftigungsdauer Bedingung: • Arbeitsplatz wird erstmals mit einem schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen besetzt, der das 50. Lebensjahr erreicht hat • Beantragung bis 31.03.2015 (Einstellungsdatum) möglich
BEM Prämie 2014 • Prämie für die Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) • Bewerbung bis 01. März 2014 • Einmalige Prämie von 15.000 € möglich • Beratenden Ausschuss des Integrationsamtes entscheidet • 5 Betriebe wurden letztes Jahr ausgezeichnet • Kontaktdaten: www.aktionsbuendnis-sh.de Kriterien, Antragsformular, Kurzcheck
Aktionsbündnis SH • gemeinsam mit Unternehmen werden mehr Ausbildungs- und Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen geschaffen und diese passgenau besetzt • Arbeitgeberorientierter Beratungsansatz • gefördert aus Mittel der Ausgleichsabgabe
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Julia Pieper (Fachberaterin) Tel.: 04331 – 13 19 15 Fax: 04331 – 13 19 25 E-Mail:j.pieper@gefas-uv.de www.gefas-uv.de www.aktionsbuendnis-sh.de