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Vorstellung. Firma Rieß – Technik, Ing. Wilfried Rieß Bereichssprecher für Alarmanlagen der Landesinnung OÖ Elektro -, Gebäude-, Alarm- und Kommunikationstechniker. Thema Risikoprüfung und Risikobeurteilung (Gefahren erkennen). Verstehe Deinen Feind, erkenne seine „Taktik“
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Vorstellung Firma Rieß – Technik, Ing. Wilfried Rieß Bereichssprecher für Alarmanlagen der Landesinnung OÖ Elektro-, Gebäude-, Alarm- und Kommunikationstechniker
Thema Risikoprüfung und Risikobeurteilung (Gefahren erkennen)
Verstehe Deinen Feind, erkenne seine „Taktik“ und du wirst ihn leicht besiegen (Alexander der Große)
Was ist „Taktik“ Taktik ist das planmäßige Ausnützen einer bestimmten Situation
Wir werden den Tätern nie voraus sein, wir können höchsten im Gleichschritt mit ihnen sein Dann ist das Ziel der Risikobeurteilung erreicht
Wenn man nicht weiterkommt sollte man sich folgende Fragen stellen Was will ich erreichen? Was ist mein Ziel? Wie will ich es erreichen?
Mit welchen Bedrohungen muss gerechnet werden Anschläge jeglicher Art Brandstiftung Diebstahl am Gelände Einbruch in das Gebäude Personengefährdung, Erpressung, Spionage Sabotage, Vandalismus Folgeschaden einer Betriebsunterbrechung
Tätergruppen Spontantäter Plantäter Auftragstäter Vandalismustäter Sabotagetäter Die Risikobeurteilung baut auf die einzelnen Tätergruppen auf
Interventionszeit Einbruchsfaktor Zeit Perimeter Hindernisse Gebäudeaußenhaut Gebäuderaum Objekt Eindringzeit
Industriebetrieb mit mehreren Schutzzonen (0-3) in Aufsteigender Wertigkeit
Sektor 0 Frei und uneingeschränkt zugänglicher Bereich Bedingte Überwachungsfunktion (lediglich zur Dokumentation) Protokollierung der Personen- Fahrzeugverkehrs
Sektor 1 Perimeterschutz, Abgrenzung in einen gesicherten Bereich mittels Wassergraben, Zaun, Tor, Schranke Bei überschreiten des Perimeterschutzes erfolgt eine Detektion Überwachung des unberechtigten Personen- Fahrzeugverkehrs
Sektor 2 Sektor 2 (Freigelände zwischen Perimeterschutz und Gebäude) Beim betreten dieses Sektors erfolgt eine Alarmmeldung Überwachung des unberechtigten Personen- Fahrzeugverkehrs Verifizierung von Personen und Fahrzeugen
Sektor 3 Gebäudeaußenhaut und Sicherheitsrelevante Anlagen innerhalb des Sektors 2 Verhindern des Betreten, Besteigen, Bedienen oder Beschädigen Überwachung des Personen- Fahrzeugverkehrs Identifizierung von Personen
Sicherheitstüre ÖNORM B 5338 Diese ÖNORM ist für Einbruchhemmende Fenster, Türen und zusätzliche Abschlüsse (Rollläden etc. ) anzuwenden. Die Widerstandsklasse (WK 1 bis WK 6) gibt Auskunft über die Überwindungsdauer und dem zur Überwindung erforderlichen Werkzeug. Bei Sicherheitstüren entsprechend der ÖNORM B 5338 müssen auch die Zubehörteile wie Zylinder, Beschlag, Schloss etc. der jeweiligen Sicherheitsklasse entsprechen. Sicherheitstüren verfügen über eine Prüfplakette am Türblatt (Stirnseite) und einem Zertifikat
Verglasung EN 356 Verglasung Die ÖNORM B3718 und DIN52290 wurde zur Gänze in der Europanorm EN356 übernommen und legt die Anforderungen sowie das Prüfverfahren für angriffhemmende (häufig durchwurfhemmende oder durchbruchhemmende genannt) Verglasung fest. Bei der Sicherheitsverglasung ist zusätzlich zum Glas, besonderes Augenmerk auf den Rahmen und Gebäudeverbund zu legen. Diese müssen mindestens der Widerstandsklasse des Glases entsprechen.
Was ist eine Einbruchmeldeanlage gemäß VSÖ TRVE 31-7 oder OVE R2 Das Ausführungsunternehmen muss als VSÖ anerkannterErrichter für Einbruchmeldeanlagen in der jeweiligen Sicherheitsklasse gelistet sein (OVE reicht die Gewerbeberechtigung) Die Projektierung hat entsprechend den VSÖ- Richtlinien in der jeweiligen Sicherheitsklasse zu erfolgen (OVE R2 ) (Abweichungen in Abstimmung mit dem Versicherer sind möglich) Die verwendeten Geräte müssen über eine gültige VSÖ- Anerkennungsnummern der jeweiligen Sicherheitsklasse verfügen Die Funktionalität wird mittels Installationsattest bestätigt
Projektierung gemäß VSÖ Richtlinien TRVE 31-8 Die Projektierung hat entsprechend den VSÖ- Richtlinien TRVE 31-8 (Risikoklassifizierung) in der jeweiligen Sicherheitsklasse Privat/Standard Gewerbestandard – N Gewerbestandard – H Werteschutz Hochsicherheit zu erfolgen. (Abweichungen in Abstimmung mit dem Versicherer sind möglich und im Installationsattest zu dokumentieren)
Schutzklasse Gewerbestandard GS-N Diese Klasse ist für Handels-, Gewerbe- und Produktionsbetriebe ohne erhöhtem Risiko vorgesehen. Es ist Raumschutz und Überwachung der Zugänge auf Öffnen gefordert. Risikozuordung TRVE 31-7
Schutzklasse Gewerbestandard GS-H Diese Klasse ist für Handels-, Gewerbe- und Produktionsbetriebe mit erhöhtem Risiko vorgesehen. Es ist Raumschutz und Überwachung der Zugänge auf Öffnen und Verschluss gefordert. Risikozuordnung TRVE 31-7
Scharfschaltung • Scharfschaltung mit geistigem IM • Codetastaturen • Scharfschaltung mit materiellem IM • Schlüsselschalter • berührungslose Bedienteile • Scharfschaltung mit geistigem und materiellem IM • Kombination von geistigem und materiellem IM • Verknüpfung mit materiellem IM und Zeitsteuerung • Verknüpfung geistigem und materiellem IM mit Zeitsteuerung
Wo wird eine Einbruchmeldeanlage gemäß VSÖ bestätigt Die Funktionalität wird mittels Installationsattest bestätigt und diese wird vom Errichter ausgestellt