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Gesundheitsschutz in der Aus- und Weiterbildung. Nicholas Hübner, Freie Universität Berlin Michael Gümbel, Sujet Organisationsberatung. Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats.
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Gesundheitsschutz in der Aus- und Weiterbildung • Nicholas Hübner, Freie Universität Berlin • Michael Gümbel, Sujet Organisationsberatung
Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats § 87(1) BetrVG: Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen: 7. Regelungen über die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie über den Gesundheitsschutz im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften oder der Unfallverhütungsvorschriften; § 87(2) BetrVG: Kommt eine Einigung über eine Angelegenheit nach Absatz 1 nicht zustande, so entscheidet die Einigungsstelle. Der Spruch der Einigungsstelle ersetzt die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat.
Mitbestimmungsrechte des BR Das heißt, der Betriebsrat hat das Recht, von sich aus tätig zu werden und kann den Arbeitgeber zu Verhandlungen über alle Regelungen des ArbSchG auffordern, vor allem zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilungen und zu den Maßnahmen, die aus den Beurteilungen folgen. Letzte Urteile des Bundesarbeitsgerichts hierzu: 15.1.2002 8.6.2004
Grundsätze des Arbeitsschutzgesetzes • § 3 – Grundpflichten • Verpflichtung zu Maßnahmen, • Wirksamkeitsüberprüfung, • ständige Verbesserung, • geeignete Organisation • § 4 – Grundsätze • Gefährdungsvermeidung • Stand von Technik, Arbeitsmedizin, gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse berücksichtigen • Sinnvolle Verknüpfung von Technik, Arbeitsorganisation usw. • § 5+6 Gefährdungsbeurteilung • Regelmäßige Ermittlung, welche Maßnahmen erforderlich sind • Dokumentation von Ergebnis, Maßnahmen und Überprüfung
Betriebliche Gesundheit aus wissenschaftlicher Sicht: „Salutogenese“ nach Aaron Antonovsky Salutogenese = „Gesundheitsentwicklung“ abgeleitet von lat. salus für Gesundheit, Wohlbefinden und griech. genesis ‚Geburt‘, ‚Ursprung‘ ‚ ‚Entstehung‘ Prinzip: Gesundheitsgefährdungen reduzieren - gesundheitsfördernde Ressourcen stärken!
Betriebliche Gesundheit aus salutogenetischer Sicht Quelle: BGF – Gesellschaft für Betriebliche Gesundheitsförderung
Grundsätzliches Vorgehen zum betrieblichen Umgang mit Gesundheitspotentialen und -gefährdungen • Ermitteln • = Erfassung des Ist-Zustands • Beurteilen • = Vergleich von Ist mit Soll Zustand • Festlegen • = Maßnahmen zur Gestaltung festlegen • Durchführen • Überprüfen • = inwieweit wurde der gewünschte Effekt hergestellt?
Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) als umfassender Ansatz zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und –verhältnisse in der Organisation
Instrumente und Elemente des BGM z.B. • Gesundheitszirkel • Mitarbeiterbefragungen • Bildung von Fokusgruppen, in denen sich MA gezielt mit einer Belastung und Lösungsmöglichkeiten beschäftigen • Arbeitsplatzbegehungen • Kurse zur Gesundheitsförderung (Stressbewältigung, Bewegung, Ernährung, Suchtprävention) • Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) • Gefährdungsbeurteilungen
Akzeptanzherstellung im Betrieb Überzeugungsarbeit durch: • Ansatzpunkte nutzen (Unfälle, Klima etc.) • Gefährdungsbeurteilung ist rechtlich vorgeschrieben! • Finanzierung kann - zumindest teilweise - über externe Unterstützung erfolgen (Kranken- & Unfallkasse, Berufsgenossenschaft) • Maßnahmen der Gesundheitsförderung und des Gesundheitsmanagements zahlen sich mittelfristig aus höhere MA Zufriedenheit, erhöhte Identifikation, geringere Krankenstände ggf. auf Studien verweisen (z.B. IGA Report)
Wie erreiche ich eine bessere Beteiligung durch die Beschäftigten? • durch • Information und Qualifikation • Unterweisungen im Dialog zum Thema psychische Belastungen am Arbeitsplatz • Belegschaftsversammlung zum Thema • Sprechstunden • Verbesserungsvorschläge aufnehmen • Beschwerderecht nutzen • Gemeinsame Arbeitsplatzbegehungen • Plakataktionen • Initiierung von Befragungen