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Aufgabe und Rolle der beruflichen Weiterbildung in Krisenzeiten. Bamberg 24. September 2009. Die Krise trifft alle Wirtschaftsbereiche und 39% der Betriebe. Metall: 70% der Betriebe, 20% existentiell Chemie/Kunststoff/Baustoffe: 61%, 10% existentiell
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Aufgabe und Rolle der beruflichen Weiterbildung in Krisenzeiten Bamberg 24. September 2009
Die Krise trifft alle Wirtschaftsbereiche und 39% der Betriebe • Metall: 70% der Betriebe, 20% existentiell • Chemie/Kunststoff/Baustoffe: 61%, 10% existentiell • Holz/Papier/Druck/Verlage: 58%, 11% existentiell • Handel/Gastgewerbe/Verkehr: 50%, 10% existentiell • Kredit/Versicherung: 30%
Maßnahmen der betroffenen Betriebe: • 83% Einstellungsstopp • 76% Erschließung neuer Kundengruppen/Märkte • 56% Kostensenkung durch Umstrukturierung • 20% Kürzung von Löhnen/Arbeitzeit (ohne Kurzarbeit) • 17% Kurzarbeit • 11% Entlassungen
Anzeigen für Kurzarbeit und Leistungsempfänger von Kurzarbeitergeld - nach § 170 SGB III 1) -
Wie hilft die Arbeitsmarktpolitik? Doppelstrategie: • kurzfristig helfen: „Qualifizieren statt entlassen“: • ESF/BMAS-Kug-Richtlinie • Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland • Ausweitung WeGebAU-Programm der BA für Beschäftigte • massive Ausweitung der Bildungsausgaben der BA • langfristig stärker in Bildung investieren: • Qualifizierungsinitiative „Aufstieg durch Bildung“
Qualifizierung bei Kurzarbeit • ESF-Kug-Richtlinie vom 18.12.2008: • Förderung: richtet sich nach Art der Qualifizierung (allgemein/spezifisch), Betriebsgröße und Gruppe der Arbeitnehmer); Erstattung 25-80% der angemessenen Maßnahmekosten • Grundsätzlich AZWV, Ausnahmen: Maßnahmen im eigenen Betrieb mit eigenem Personal; individuelle Qualifizierung • Volle Übernahme der SV-Beiträge durch BA • Volle Übernahme der Maßnahmekosten bei Nachqualifizierung
Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilitätin Deutschland • Erstattung der vollen Sozialversicherungsbeiträge für Qualifizierungszeiten bei Kurzarbeit • Deutliche Ausweitung der beruflichen Weiterbildungsförderung beschäftigter Arbeitnehmer – unabhängig von Kurzarbeit • Zuschüsse zur Qualifizierung wieder eingestellter Leiharbeitnehmer • Beitragssatzsenkung (Arbeitsförderung) auf 2,8% ganzjährig in 2010
Starke Ausweitung Förderung beschäftigter AN • Bisherige Förderberechtigte: • Von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitnehmer • ohne Berufsabschluss • Arbeitnehmer ab 45 in KMU (417 SGB III) • Zusätzlich jetzt: Alle Arbeitnehmer, wenn • Erwerb Berufsabschluss mindestens 4 Jahre zurückliegt und keine Teilnahme an öffentlich geförderter Weiterbildung in den letzten 4 Jahren • wieder eingestellter Leiharbeitnehmer • sonstige Voraussetzungen erfüllt sind (§ 417 SGB III: Maßnahmen außerhalb des Betriebes, Entgeltfortzahlung während Weiterbildung; AZWV, Bildungsgutschein)
Qualifizierungsinitiative der Bundesregierung Wichtige Ziele: • Bildung soll höchste politische Priorität haben • Aufwendungen für Bildung und FuE sollen bis 2015 auf 10% des BIP steigen (davon 7% für Bildung, 2006: 6,2% ) • Strukturelle Qualitätsverbesserung in allen Bildungsbereichen, insbesondere bessere Durchlässigkeit • Insbesondere Verstärkung Aus- und Weiterbildung durch BA
Allianz zur Beratung der Bundesregierung in Fragen des Arbeitskräftebedarfs • dauerhafte Plattform für einen offenen Dialog über Arbeitskräftebedarf • Aufbau eines Monitoringsystems zum aktuellen, mittel- und längerfristigen Arbeitskräftebedarf sowie –engpässen