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Honorarsystem 2009. Wegfall der Kopfpauschalen Bundeseinheitlicher Punktwert Inflationsausgleich Morbiditätszuwachs. Grundsätzliches. Alle Zahlungen abzgl. Extrabudgetäres Erhöhung um GLS 08 (0,64%) & 09 (1,47%) Erhöhung um 2% Geteilt durch Alle Punkte diese Leistungen
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Wegfall der Kopfpauschalen Bundeseinheitlicher Punktwert Inflationsausgleich Morbiditätszuwachs Grundsätzliches
Alle Zahlungen abzgl. Extrabudgetäres Erhöhung um GLS 08 (0,64%) & 09 (1,47%) Erhöhung um 2% Geteilt durch Alle Punkte diese Leistungen Anpassungen von Bewertungen Faktor 0,9059 (HVM) Erhöhung 9,7% (EBM-Effekt) Systematik
3,5001 Cent unveränderlich Punktwert
Sonderverträge Regional vereinbarte, nicht im EBM enthaltene Leistungen, Belegärztliche (kurativ-stationäre) Leistungen (Leistungen des Kapitels 36, die Gebührenordnungspositionen 13311, 17370 und Geburtshilfe), Leistungen des Kapitels 31 sowie die Gebührenordnungspositionen 13421 bis 13431 sowie 04514, 04515, 04518 und 04520, Leistungen der Abschnitte 1.7.1 bis 1.7.4, Früherkennungsuntersuchung U 7a, Hautkrebsscreening, Durchführung von Vakuumstanzbiopsien, Strahlentherapie, Phototherapeutische Keratektomie, Leistungen der künstlichen Befruchtung. Extrabudgetäres
Besondere Inanspruchnahme (GOP 01100 bis 01102) Leistungen im organisierten Notfalldienst und im Notfall (GOP 01210 bis 01222) Dringende Besuche (GOP 01411, 01412, 01415) Ambulante praxisklinische Betreuung und Nachsorge (GOP 01510 bis 01531) Behandlung von Naevi Flammei und Hämangiomen (GOP 10320 bis 10324) Histologie, Zytologie (GOP 19310 bis 19312, 19331) ESWL (GOP 26330) Schmerztherapie durch nicht ausschließlich schmerztherapeutisch tätige Ärzte Akupunktur des Abschnitts 30.7.3 Polysomnographie (GOP 30901) Laboratoriumsmedizinische Untersuchungen des Kapitels 32 Diagnostische Radiologie (GOP 34210 bis 34297), soweit nicht durch Fachärzte für Diagnostische Radiologie erbracht MRT-Angiographie des Abschnitts 34.7 Kostenpauschalen des Kapitels 40 Nicht RLV-Leistungen
Verteilung des Geldes auf die Fachgruppen nach Anforderung 2007 Geldmenge/Fallzahl=Fallwert Fallzahl x Fallwert = RLV RLVs
Vorjahresfallzahl Abstaffelung großer Praxen um 25 % für Fälle über 150 % bis 170 % um 50 % für Fälle über 170 % bis 200 % um 75 % für Fälle über 200 % Fallzahl
Notfallbehandlung 1,1018 3,3856 Screening 1,2719 4,4518 Substitution 1,1206 3,9222 Schmerztherapie (30700-08) 1,3223 4,6282 Akupunktur 1,1733 4,1067 Polysomnographie 1,2063 4,2222 MRT-Angiographie 1,1687 4,097 Psychotherapie 35.2 1,3196 4,6187 Bewertungsanpassungen
Max. 300 Fälle Mindestens 75% Schmerztherapie Quartalsweise Feststellung Berechnung jetzt pro Arzt! „Ausschließlich schmerztherapeutisch tätig“
Die Abrechnung erfolgte praxisbezogen und erfolgt jetzt arztbezogen. Konsequenz: Mehrfachabrechnung? Abrechnung von Komplexen
Überschreiten des (RLV-)Fallwertes um mindestens 30% Dies bedingt durch einen Versorgungsschwerpunkt =>Erhöhung des Fallwertes Praxisbesonderheit
Fall des Honorares um mehr als 15% Unter Einschluss aller Leistungen => möglicher Ausgleich bis auf 15% Subvention
Neupraxenregelung Altpraxenregelung Fallzahlsteigerungen
Zeitbudget Andere Fachgruppen Systematik PT
Schmerztherapiekommission Vorstand VV Überprüfung von Behandlungen >2 Jahre
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit www.kraffel.de/Vortrag