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Aufbauhilfeprogramm Hochwasser des TMWAT.
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Aufbauhilfeprogramm Hochwasser des TMWAT Richtlinie des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Technologie über die Gewährung von staatlichen Zuwendungen aus dem Aufbauhilfefonds des Bundes und der Länder für ein „Aufbauhilfeprogramm zur Unterstützung von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörigen Freier Berufe sowie zur Beseitigung von Schäden an wirtschaftsnaher Infrastruktur infolge des Hochwassers vom 18. Mai bis zum 4. Juli 2013 in Thüringen“ Dr. Sabine Awe Abteilungsleiterin Wirtschaftsförderung Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie Kommunalkonferenz zum Aufbauhilfeprogramm zur Beseitigung von Schäden infolge des Hochwassers 2013 in Thüringen
Kommunalkonferenz zum Aufbauhilfeprogramm zur Beseitigung von Schäden infolge des Hochwassers 2013 in Thüringen Aufbauhilfeprogramm Hochwasser des TMWAT die Richtlinie des TMWAT über die Gewährung von Zuwendungen aus dem Aufbauhilfefonds zur Unterstützung von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörigen Freier Berufe wurde am 19.08.2013 veröffentlicht die Richtlinie tritt erst nach erfolgter Notifizierung durch die Bundesregierung und beihilferechtlicher Genehmigung durch die Europäische Kommission in Kraft mit einer Genehmigungsentscheidung der Europäischen Kommission wird seitens des Bundeswirtschaftsministeriums im September 2013 gerechnet ab diesem Zeitpunkt sind Bewilligungen und Auszahlungen möglich, Anträge können aber ab sofort gestellt werden für das Aufbauhilfeprogramm des TMWAT stehen insgesamt Mittel in Höhe von 49,53 Mio. Euro zur Verfügung
Ausgaben zur Wiederherstellung der Betriebsfähigkeit von gewerblichen und freiberuflichen Unternehmen: Investitionen (u. a. Wiederherstellung der Nutzungsfähigkeit des Grundstückes, Reparatur / Ersatzbeschaffung geschädigter Maschinen, Fahrzeuge) Umlaufvermögen (u. a. Geschäftsausstattung, Lagerbestände Ausgaben zur Wiederherstellung von wirtschaftsnaher Infrastruktur Erstattung maximal 100 % des Schadens - Leistungen von Versicherungen und Spenden sowie der Soforthilfe werden angerechnet Kommunalkonferenz zum Aufbauhilfeprogramm zur Beseitigung von Schäden infolge des Hochwassers 2013 in Thüringen Aufbauhilfeprogramm – Was wird gefördert?
Antragstellung ist seit Veröffentlichung der Richtlinie, dem 19.08.2013 möglich Maßnahmebeginn kann frühestens der Zeitpunkt sein, zu dem die Hochwasserschäden eingetreten sind der Beginn vor Antragstellung ist förderunschädlich die Antragstellung im Rahmen der Aufbauhilfe wird bis spätestens 30.06.2015 möglich sein die Bewilligung kann noch bis zum 31.12.2015 erfolgen Kommunalkonferenz zum Aufbauhilfeprogramm zur Beseitigung von Schäden infolge des Hochwassers 2013 in Thüringen Aufbauhilfeprogramm – Ab wann wird gefördert?
das Förderverfahren für die wirtschaftsnahe Infrastruktur wird über das Thüringer Landesverwaltungsamt TLVwA abgewickelt die Informationen für die Träger der wirtschaftsnahen Infrastruktur zum Förderprogramm Aufbauhilfe und die entsprechenden Antragsformulare sind auf der Internetseite der Thüringer Landesverwaltungsamtes unter http://www.thueringen.de/th3/tlvwa/wirtschaft/infrastrukturfoerderung/ online gestellt Ansprechpartner beim TLVwA ist Frau Sindermann Referat 500 – Infrastrukturförderung, Tel.: 0361 / 3773-7467 E-Mail: Baerbel.Sindermann@tlvwa.thueringen.de Adresse: Weimarplatz 4; 99423 Weimar Kommunalkonferenz zum Aufbauhilfeprogramm zur Beseitigung von Schäden infolge des Hochwassers 2013 in Thüringen Aufbauhilfeprogramm - Wo wird gefördert?
Kommunalkonferenz zum Aufbauhilfeprogramm zur Beseitigung von Schäden infolge des Hochwassers 2013 in Thüringen Aufbauhilfeprogramm – Wo wird gefördert? das Förderverfahren für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige Freier Berufe sowie der touristischen Infrastruktur wird durch die Thüringer Aufbaubank (TAB) betreut bereits im Juni diesen Jahres wurde eine Hotline unter der Rufnummer 0361 / 7447-744 bei der TAB eingerichtet die Informationen für Unternehmen zum Förderprogramm Aufbauhilfe und die entsprechenden Antragsformulare sind auf der Internetseite der Thüringer Aufbaubank unter www.aufbaubank.de online gestellt damit soll eine zeitnahe Bewilligung und Auszahlung der Fördermittel nach Genehmigung des Programms durch die Europäische Kommission gewährleistet werden
bei der Förderung von Unternehmen und Angehörigen Freier Berufe ist folgendes vorgesehen: Regelfall pauschaler Zuschuss von 80% in Härtefällen Erhöhung des Fördersatzes auf bis zu 100 % nach detaillierter Antragsprüfung sofern es sich um Schäden an Wirtschaftsgütern oder Infrastruktur handelt, die bereits eine GRW-Förderung erhalten haben, und für deren Ersatz erneut Förderung gewährt wird, greifen die mit der GRW-Förderung verbundenen Auflagen an Zweckbindungsfristen und Arbeitsplatzziele, wenn diese noch nicht abgelaufen waren für die Träger der wirtschaftsnahen Infrastruktur beträgt der Zuschuss bis zu 100% des Schadens Kommunalkonferenz zum Aufbauhilfeprogramm zur Beseitigung von Schäden infolge des Hochwassers 2013 in Thüringen Aufbauhilfeprogramm – Wie wird gefördert?
im Rahmen des bereits seit 17.06.2013 laufenden Soforthilfeprogramms liegen der Thüringer Aufbaubank 172 Anträge mit einem Investitionsvolumen von ca. 11,3 Mio. Euro vor davon wurden 59 Projekte mit einem Investitionsvolumen von 4,3 Mio. Euro und einem Zuschuss von insgesamt 1,8 Mio. Euro bewilligt ausgezahlt wurden bisher 636.062,23 Euro (Stand 23.08.2013) insgesamt war dem Bund im Rahmen der vorläufigen Schadensmeldung ein Gesamtschaden im Bereich der Wirtschaft von 115 Mio. Euro gemeldet worden Kommunalkonferenz zum Aufbauhilfeprogramm zur Beseitigung von Schäden infolge des Hochwassers 2013 in Thüringen Soforthilfeprogramm Hochwasser des TMWAT