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Umstellung auf den SEPA-Zahlungsverkehr Workshop für Immobilienverwalter Berlin, 21. Februar 2013.
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Umstellung auf den SEPA-Zahlungsverkehr Workshop für Immobilienverwalter Berlin, 21. Februar 2013 Alle Angaben wurden sorgfältig recherchiert und zusammengestellt. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Inhalts übernimmt die Deutsche Kreditbank AG keine Gewähr. Die Informationen basieren auf dem Stand vom 1. Februar 2013
* Inhalt • Überblick S. 2 • SEPA – Migrationsverordnung S. 6 • SEPA – Überweisung S. 8 • SEPA – Lastschriften S. 11 • SEPA – Mandat S. 20 • SEPA – Umstellung im Betrieb S. 25 • weiterführende Informationen S. 29 *Verwendung des SEPA-Logos mit Erlaubnis des European Payment Council Workshop für Immobilienverwalter
(1) SEPA – Single Euro Payments Area:Einheitlicher Zahlungsverkehrsraum in Europa Definition Ziele SEPA (Single Euro Payments Area) ist der einheitliche Euro-Zahlungs-verkehrsraum, in dem inländische und grenzüberschreitende Zahlungen in Euro nach gleichen Regeln behandelt werden. SEPA ermöglicht grenzenloses Bezahlen in ganz Europa durch die Nutzung einheitlicher Zahlungsver-kehrsinstrumente und Standards. Bargeldlose Zahlungen sollen damit in 32 Staaten Europas so einfach, sicher und effizient getätigt werden wie bereits die heutigen Inlands-zahlungen. Workshop für Immobilienverwalter
SEPA umfasst 32 Teilnehmerstaaten (1) Teilnehmende Länder Workshop für Immobilienverwalter
! IBAN und BIC sind auf den Kontoauszügen, im Online-Bankingund zukünftig auch auf neuen Karten zu finden (1) IBAN und BIC – die neue Kontokennung IBAN BIC • International Bank Account Number/ Internationale Bankkontonummer • Besteht in Deutschland aus dem Länder-kennzeichen, der Prüfziffer, der Bankleitzahl sowie der Kontonummer und hat 22 Stellen • Business Identifier Code/ Internationale Bankleitzahl • Besteht aus 8 oder 11 Stellen. • Enthält in Kurzform den Institutsnamen,das Land, den Ort und ggf. die Filiale/das angeschlossene Institut BYLADEM1001 = BIC der DKB Workshop für Immobilienverwalter
Einheitliche Basisverfahren im EU-Zahlungsverkehr Europaweit einheitliche Formate auf XML-Basis Einheitlicher Rechtsrahmen* für EU-Zahlverfahren 1. Schritt 2. Schritt (1) SEPA wird Wirklichkeit SEPA-Überweisung (SEPA Credit Transfer – SCT)am 28.01.2008 eingeführt SEPA-Lastschrift (SEPA Direct Debit – SDD)am 01.11.2010 eingeführt Nationale Zahlverfahren in Euro werdenam 01.02.2014 abgeschaltet und durch die SEPA-Zahlverfahren ersetzt 3. Schritt * EU-Zahlungsdiensterichtlinie (Payment Services Directive – PSD, 2007/64/EG), EU-Preisverordnung (924/ 2009), EU-SEPA-Migrationsverordnung (260/2012) etc. Workshop für Immobilienverwalter
Inhalt • Überblick • SEPA – Migrationsverordnung • SEPA – Überweisung • SEPA – Lastschriften • SEPA – Mandat • SEPA – Umstellung bei gewerblichen Kunden • weiterführende Informationen Workshop für Immobilienverwalter
(2) Der EU-Gesetzgeber schreibt Abschaltung nationaler Zahlverfahren zum 01.02.2014 vor 31.03.2012 EU-Verordnung tritt in Kraft 01.02.2014 SEPA mit Ausnahmen 01.02.2016 SEPA • Verpflichtung zur Erreichbarkeit für die SEPA-Überweisung • Preisgleichheitsgebot für nationale und grenzüberschreitende Euro-Zahlungen • nur noch SEPA Verfahren • Kontinuitätsregel für Einzugsermächtigungen • Wegfall • Inlandsüberweisung, Einzugsermächtigung und Abbuchungsauftrag • BIC-Pflicht bei SEPA Inlandsüberweisungen • Ausnahmen • KTO/BLZ für Verbraucher • ELV • Wegfall • aller Ausnahmen • BIC-Pflicht bei grenzüberschreitenden Zahlungen Workshop für Immobilienverwalter
Inhalt • Überblick • SEPA – Migrationsverordnung • SEPA – Überweisung (SCT) • SEPA – Lastschriften • SEPA – Mandat • SEPA – Umstellung bei gewerblichen Kunden • weiterführende Informationen Workshop für Immobilienverwalter
HOTEL DE PARIS BE68539007547034 BANKBEBB MAX MUSTERMANN 58123546780123456789 (3) Die SEPA-Überweisung: beleglos oder per Formular in € überweisen Zur eindeutigen Identifikation des Empfängers muss die IBAN und ggf. der BIC angegeben werden. 1 1 Die SEPA-Überweisung kann ausschließlich für Euro-Zahlungen genutzt werden. 2 2 Der Kontoinhaber muss bei der SEPA-Überweisung ebenfalls seine IBAN angeben. 3 3 4 4 Die SEPA-Überweisung trägt den Textschlüssel 16. Workshop für Immobilienverwalter
1. IBAN und BIC statt Kontonummer und Bankleitzahl 2. Auftragswährung ist immer Euro Für inländische und grenzüberschreitende europäische Zahlungen 3. Europaweite Gutschrift auf dem Empfängerkonto innerhalb eines Geschäftstages 4. Überweisungen werden in voller Original-Betragshöhe ausgeführt 5. Entgeltteilung: Jeder zahlt die Entgelte seines Kreditinstituts 6. XML-basiertes SEPA-Datenformat statt DTAUS 7. (3) Die Merkmale der SEPA-Überweisung auf einen Blick Workshop für Immobilienverwalter
Inhalt • Überblick • SEPA – Migrationsverordnung • SEPA – Überweisung • SEPA – Lastschriften (SDD) • SEPA – Mandat • SEPA – Umstellung bei gewerblichen Kunden • weiterführende Informationen Workshop für Immobilienverwalter
(4) Europaweit Geldeinzüge tätigen: Überblick SEPA-Basislastschriftverfahren (I) Die SEPA-Lastschriftverfahren ermöglichen inländische und grenzüberschreitende Lastschrifteinzüge in Euro. Der Zahlungsempfänger benötigt vom Zahlungspflichtigen ein SEPA-Lastschriftmandat. Das Lastschriftmandat ist eine Ermächtigung für den Zahlungsempfänger, fällige Beträge einzuziehen und eine Weisung an die Bank des Zahlungspflichtigen Lastschriften einzulösen. Ein exaktes Fälligkeitsdatum zur Einlösung der Lastschrift muss angegeben werden. Vor einem geplanten Einzug ist eine schriftliche Vorabinformation des Zahlungsempfängers an den Zahlungspflichtigen erforderlich (z. B. durch einen Vertrag oder eine Rechnung). Workshop für Immobilienverwalter
(4) Vorabinformation (pre-notification) • durch den Zahlungsempfänger an den Zahlungspflichtigen • mittels Vertrag oder Rechnung • enthält: • Information über die Höhe der Kontobelastung • Information über den Termin der Kontobelastung Workshop für Immobilienverwalter 13
(4) Europaweit Geldeinzüge tätigen: Überblick SEPA-Basislastschriftverfahren (II) Festgelegte Vorlagefristen müssen bei der Einreichung der Lastschriftbeachtet werden (5 Geschäftstage bei Erst-/Einmal- und 2 Geschäftstage bei Folgelastschriften). Ein Erstattungsrecht des Zahlungspflichtigen ohne Angabe von Gründen besteht innerhalb von 8 Wochen nach Belastung. Erfolgt eine Belastung ohne gültiges SEPA-Lastschriftmandat, beträgt der Erstattungsanspruch des Zahlungspflichtigen bis zu 13 Monate nach der Belastungsbuchung. Der Einreicher benötigt eine Gläubiger-Identifikationsnummer. Das XML-basierte SEPA-Datenformat wird genutzt (statt DTAUS-Format). Die Einreichung erfolgt ausschließlich beleglos (online). Workshop für Immobilienverwalter
(4) Relevante Fristen sind einzuhalten hier: SEPA-Basislastschrift Vorlagefristen der Zahlstelle D Rückgabefristen Zu beachten von Einreicher (ZE)und seiner Bank Zu beachten vom Zahlungspflichtigen (ZP)und seiner Bank D-5 Arbeitstage (TARGET) Spätester Vorlagezeit-punkt von Erst- und Einmallastschriften bei Zahlstelle* D+8 Wochen Erstattungsanspruchdes ZP D+13 Monate Erstattungsanspruch des ZP für unautorisierte Transaktion (SONDER-FALL), bei der kein gültiges Mandat besteht D-14 Kalendertage Absendung Vorabinfor-mation (Pre-Notification) über Betrag und Datum des Lastschrifteinzugs durch den ZE an den ZP (zwischen ZP und ZE vertraglich, Vereinbarung anderer Frist möglich) D-2 Arbeitstage (TARGET) Spätester Vorlagetermin von Folgelastschriften bei Zahlstelle* D+5 Arbeitstage (TARGET) Rückgabefrist durchdie Zahlstelle = Fälligkeitsdatum = Belastungsdatum = Interbanken Verrechnungsdatum D * Gemäß SEPA-Basis-Lastschrift-Regelwerk muss die Lastschrift spätestens 5 bzw. 2 TARGET-Arbeitstage vor Fälligkeit (D-5/D-2) bei der Zahlstelle vorliegen. Die Cut-off-Zeit für die Einreichung ist bei der DKB jedoch früher (17.30 Uhr am vorgehenden Bankarbeitstag). Workshop für Immobilienverwalter
(4) Frühe Finalität bei Lastschriftzahlungen:Das SEPA-Firmenlastschriftverfahren Die SEPA-Firmenlastschrift hat folgende Besonderheiten: Der Zahlungspflichtige verzichtet auf seinen Erstattungsanspruch. Verbraucher sind als Zahlungspflichtige nicht zugelassen. Die Vorlagefrist bei der Zahlstelle beträgt einheitlich einen Tag. Der Zahlungspflichtige muss vor der ersten Einlösung das SEPA-Firmenlastschrift-Mandat bei seinem Kreditinstitut bestätigen (Mitteilung relevanter Mandatsdaten bzw. Kopie des Mandats). Workshop für Immobilienverwalter
(4) SEPA-Lastschriftverfahren SEPA-Firmenlastschriftverfahren - Vorlage und Rückgabefristen Workshop für Immobilienverwalter
SEPA-Lastschriftverfahren: Vergleich SEPA-Basislatschrift & Einzugsermächtigung (4) * Ab 09.07.2012 mit Änderung der Lastschriftbedingungen Workshop für Immobilienverwalter
(4) SEPA-Lastschriftverfahren: Vergleich SEPA-Firmenlastschrift & Abbuchungsauftrag Workshop für Immobilienverwalter
Inhalt • Überblick • SEPA – Migrationsverordnung • SEPA – Überweisung • SEPA – Lastschriften • SEPA – Mandat • SEPA – Umstellung bei gewerblichen Kunden • weiterführende Informationen Workshop für Immobilienverwalter
(5) Das SEPA-Mandat als grundlegende Neuerung Das SEPA-Lastschriftmandat… • ermächtigt den Zahlungsempfänger, den fälligen Betrag vom Konto des Zahlungspflichtigen einzuziehen • weist die Bank des Zahlungs-pflichtigen zur Einlösungder Lastschrift an • ist Voraussetzung für den Einzug von SEPA-Lastschriften und muss vom Zahlungspflichtigen eingeholt werden • enthält Informationen zu Rückgabe-rechten • gilt grundsätzlich unbefristet, es sei denn: • der Zahlungspflichtige widerruftdas Mandat oder • das Mandat verfällt 36 Monatenach erstem bzw. letztem Einzugbei Nichtnutzung • ist im Original durch den Zahlungs-empfänger mindestens 14 Monate nach dem letzten Einzug in der gesetzlich vorgeschriebenen Form aufzubewahren Workshop für Immobilienverwalter
• vom Zahlungsempfänger: • Name und Adresse • Gläubiger-Identifikationsnummer • Mandatsreferenz (individuell vom Zahlungs- • empfänger für jedes SEPA-Mandat festzulegen) • Kennzeichnung für wiederkehrende/einmalige Zahlungen • vom Zahlungspflichtigen: • Name und Anschrift des Kontoinhabers • IBAN und BIC • Unterschrift und Unterschriftsdatum • Besonderheit SEPA-Firmenlastschrift-Mandat: • Der Autorisierungstext enthält eineVerzichtserklärung des Zahlungspflichtigenauf den Erstattungsanspruch. Daher ist dieSEPA-Firmenlastschrift für Verbraucherals Zahlungspflichtige nicht zugelassen (5) Das SEPA-Mandat: Einheitlicher Aufbau ist vorgeschrieben Das SEPA-Lastschriftmandat bestehtaus einem einheitlichen Autorisierungstextund bestimmten Angaben … Abbildung: SEPA-Lastschriftmandat Workshop für Immobilienverwalter
Eine Inkassovereinbarung für die Nutzung von SEPA-Basislastschriften abschließen. Eine Mandatsreferenz für jedes Lastschriftmandat vergeben und in die Kundenstammdaten einpflegen. Den Zahlungspflichtigen vor dem ersten SEPA-Lastschrifteinzug über die Gläubiger-ID, die Mandatsreferenz und den SEPA-Umstellungstermin informieren. (5) Einzugsermächtigungen können als SEPA-Lastschriftmandate weitergenutzt werden Mit der Änderung der „Bedingungen für die Zahlungen mittels Lastschriftim SEPA-Basislastschriftverfahren“ zum 09.07.2012 ist der Grundsteinfür die Weiternutzung von bereits erteilten deutschen Einzugsermächtigungenals SEPA-Lastschriftmandat gelegt. Bei bestehenden Einzugsermächtigungen muss ein Lastschrifteinreichernur noch folgende ergänzende Aktivitäten durchführen: Workshop für Immobilienverwalter
der Zahlungsempfänger ein neues SEPA-Firmenlastschrift-Mandat vom Zahlungspflichtigen einholen der Zahlungspflichtige die Erteilung dieses SEPA-Firmenlastschrift-Mandats vor dem ersten Einzug bei der DKB bestätigen ! SEPA-Firmenlastschriften sind für Verbraucher als Zahlungspflichtige nicht zugelassen, da sie kein Erstattungsrecht beinhalten. Mit Verbrauchern können nur SEPA-Basislastschriften vereinbart werden (5) Für bereits bestehende Abbuchungsaufträge werden neue Mandate benötigt Bisherige Abbuchungsaufträge können nicht für den Einzug vonSEPA-Lastschriften weitergenutzt werden. Wenn der Zahlungsempfänger weiterhin Lastschriften ohne Erstattungsrecht eines gewerblichen Zahlungspflichtigen einziehen will, muss… Workshop für Immobilienverwalter
Inhalt • Überblick • SEPA – Migrationsverordnung • SEPA – Überweisung • SEPA – Lastschriften • SEPA – Mandat • SEPA – Umstellung im Betrieb • weiterführende Informationen Workshop für Immobilienverwalter
Eigene IBAN und BIC auf Geschäftsunterlagen/Rechnungen angeben Kundenstammdaten, Verträge und Formulare auf IBAN und BIC umstellen Organisation und Abläufe anpassen Software (Finanzbuchhaltung, Electronic Banking…) an SEPA-Datenformat* anpassen Alle relevanten Fristen (Einreichung und Rückgabe) beachten Zahlungen möglichst beleglos einreichen Eigene Kunden rechtzeitig über Änderungen informieren ! Zum Umrechnen von Kontonummer/BLZ in IBAN und BIC stehenKonvertierungstools zur Verfügung (6) Zur Umsetzung der SEPA-Migration sollte rechtzeitig ein Projekt aufgesetzt werden Wichtige Handlungsfelder: * ISO 20022 XML-Standard Workshop für Immobilienverwalter
Entscheidung, ob SEPA-Basis- und/oder Firmenlastschrift genutzt werden soll Gläubiger-ID bei der Bundesbank beantragen – ausschließlich im Internet: http://glaeubiger-id.bundesbank.de SEPA-Inkassovereinbarung mit DKB/anderem Kreditinstitut abschließen Mandatsverwaltung organisieren (Mandatsgestaltung, Einholung der Mandate, Archivierung, Verträge, Abläufe im Unternehmen) (6) Zur Umstellung auf die SEPA-Lastschriftsind weitere Handlungen erforderlich Workshop für Immobilienverwalter
zur Identifikation eines Lastschrifteinreichers unabhängig von seiner Bankverbindung Aufbau der Gläubiger-ID: Länge der Gläubiger-ID: maximal 35 Stellen (in Deutschland: 18 Stellen) Beantragung bei der ausschließlich bei der Deutschen Bundesbank unter: www.glaeubiger-id.bundesbank.de Gläubiger-ID für SEPA-Lastschrift notwendig (6) DE 98 ZZZ 00000000048 Prüfziffer Identifikationsmerkmal LS-Gläubiger . ISO-Ländercode Geschäftsbereichskennung Workshop für Immobilienverwalter
Inhalt • Überblick • SEPA – Migrationsverordnung • SEPA – Überweisung • SEPA – Lastschriften • SEPA – Mandat • SEPA – Umstellung bei gewerblichen Kunden • weiterführende Informationen Workshop für Immobilienverwalter
Informationsseiten der Bundesbank www.sepadeutschland.deu.a SEPA-Migrationsplan Deutschland FAQ´s auf der Homepage der DKB www.dkb.de/kundenservice/haeufige_fragen/sepa Informationsseiten der Deutschen Kreditwirtschaft www.die-deutsche-kreditwirtschaft.de/dk/zahlungsverkehr/sepa (7) Weiterführende Informationen Bei Fragen steht Ihnen Ihr DKB-Kundenbetreuer gern zur Verfügung. Darüber hinaus finden Sie zusätzliche Informationen unter Hinweis: Alle Angaben wurden sorgfältig recherchiert und zusammengestellt. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Inhalts übernimmt die Deutsche Kreditbank AG keine Gewähr. Die Informationen basieren auf dem Stand vom 1. Februar 2013 Workshop für Immobilienverwalter
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